Die neue Masche der Kreditvermittler


Statt Vorkosten oder Auslagen - die "Kreditraten-Ausfall-Versicherung"

In den letzten Monaten werden vermehrt Fälle berichtet, in denen den Kreditsuchenden in Zusammenhang mit einer Kreditvermittlung eine Kreditraten-Ausfall-Versicherung der Aspecta Versicherung AG verkauft wurde. Hier reagiert offensichtlich die Kreditvermittlerbranche auf die verstärkten Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden, die unzulässige Erhebung von Vorkosten oder überhöhten Auslagen als Betrugstatbestände zu werten und zu verfolgen.

In der Absicht über einen neuen Weg die Profite zu sichern werden die Verträge vor Kreditgenehmigung beworben. Hierbei argumentierten die Kreditvermittler mit einer angeblichen Bonitätsverbesserung:, denn "... jeder Geldgeber sieht es positiv, wenn ein Kreditnehmer vorgesorgt hat". Die Verträge, die über den Kooperationspartner General - Agentur Aspect Assecuranz Service GmbH angeboten werden, sollen, neben einem minimalen Unfallversicherungsschutz, das Risiko der Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers abdecken.

In der Hoffnung, dass der Abschluss einer solchen Versicherung die Chance einer Kreditgewährung steigert, schließt ein großer Teil der Kreditsuchenden tatsächlich die teure "Absicherung eines bestehenden und / oder künftigen Kredites" ab. Mit Abschluss des Vertrages werden dann zwar monatlich 49,80DM Versicherungsprämie fällig, ein Kredit wird trotzdem nur in Ausnahmefällen vermittelt.

Bei der Lektüre des Kleingedruckten ist festzustellen, dass sich der Vertrag als Sicherheit für ein Darlehen ohnehin nicht eignet, da Leistungen daraus nicht zu erwarten sind, wenn

  • der Versicherungsnehmer stark kurz- oder weitsichtig ((> 8 Dioptrien) ist,
  • er unter 20 Jahre oder über 55 Jahre alt ist,
  • er bereits arbeitslos ist,
  • er selbst kündigt,
  • das Arbeitsverhältnis nicht sozialversicherungspflichtig ist,
  • die wöchentliche Arbeitszeit unter 30 Stunden liegt,
  • der Versicherungsnehmer sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet,
  • das Arbeitsverhältnis befristet ist,
  • das Arbeitsverhältnis weniger als zwei Jahre beim gleichen Arbeitgeber besteht.

Darüber hinaus finden sich die in der Unfallversicherung üblichen Ausschlussgründe, wie Vorerkrankungen etc.. Weiterhin ist die Versicherung von der Leistung frei, wenn der Vertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch nicht drei Monate bestand.

Um im Leistungsfall in den Genuss der Versicherungsleistung zu kommen, muss der Versicherungsnehmer unklar formulierte Obliegenheiten erfüllen, beispielsweise "... nach Möglichkeit die Zeit der Arbeitslosigkeit (zu ) verkürzen und die Weisungen des Arbeitsamtes (zu) befolgen". Arbeitsvertrag und Kündigung müssen der Versicherung zur Prüfung vorgelegt werden, die sich auch eine Untersuchung der Ursache und Dauer der Arbeitslosigkeit vorbehält.

Erfüllt der Versicherungsnehmer alle diese Bedingungen, dann will die Aspecta Versicherung AG, "für die im Vertrag genannten Kreditverträge" über maximal 12 Monate Kreditraten von bis zu 130,-DM p.m. übernehmen. In den vorliegenden Anträgen an die Generalagentur ist allerdings kein Raum für die Auflistung bestehender und / oder künftiger Kreditverträge vorgesehen.

Arbeitskreis

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