In Zeiten des investigativen Journalismus erscheint es durchaus nicht mehr abwegig, wenn Insolvenzberater ihrererseits neue kommerzielle Schuldenregulierer unter die Lupe nehmen, die mit dem Argument des neuen Insolvenzrechts eine weitere Einnahmequelle wittern, überschuldeten Personen kräftig zur Kasse zu bitten.
“InsO-Schuldenregulierer“ sprießen offenbar neuerdings wie Pilze aus dem Boden. Jüngstes Beispiel ist eine Firma die wir im folgenden „InsO-Helper R.“ nennen wollen. In regelmäßigen Anzeigen in einem regionalen Wochenend-Werbeblatt bietet man „Insolvenzhilfe für privat und Gewerbe“ an. Der Verweis auf die Internet-Homepage benennt als Organisatorin eine „EX Insolvenzhilfe CXX“ mit Sitz in Niederbayern, sowie eine „beratende Kanzlei“ Dr. Soundso & Kollegen in B.. Versprochen wird u.a.: „Ihre Schulden werden unser Problem, wir lösen es für sie...auch Gewerbetreibenden kann geholfen werden...wenn Rechtsberatung nötig, wird dies durch Anwalt erledigt... wir sind ein großes Team“.
Interessiert ? Aber ja. Ein Rückruf ergibt allerdings erst mal nur spärliche Informationen, nämlich die Adresse und die Aussage, daß man schon seit ca. 1 ½ Jahren in jener Großstadt tätig sei. Zusendbare Unterlagen gibt`s keine, man müsse einen Termin vereinbaren. Nun denn. Eine Kollegin erklärt sich bereit, mitzugehen, schließlich braucht man für eine realistische Darstellung der Schuldenmisere eine mitverpflichtete Ehefrau.
Wir überlegen uns eine „Legende“: ich bin der Umschüler zum technischen Zeichner, der nicht mehr als Altenpfleger arbeiten kann, „meine Frau“ hatte eine befristete Mutterschutzstelle und wurde nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Wir haben eine gemeinsame Tochter und zusätzlich gibt`s noch ein nichteheliches Kind. Unseren Zahlungsverpflichtungen können wir nicht mehr nachkommen, denn vor lauter sonstigen Abbuchungen bleibt uns nicht mehr genügend Geld zum Leben. (darunter verstehen wir u.a. eine Ausbildungsversicherung für die gemeinsame Tochter mit 75 € monatlich sowie zwei Rentenversicherungen für die Erwachsenen mit je 50 € Monatsprämie, welche seit 8 bzw. 4 Jahren regelmäßig bezahlt wurden). Als unser Hauptgläubiger muß die ohnehin schon vielgeprügelte Citibank herhalten: die will ca. 18.000 € von uns zurück und droht mit gerichtlichen Maßnahmen, wenn wir nicht monatlich mindestens 350 € Rate zurückführen.
Nicht machbar, denn unsere Einkünfte bestehen nur aus 1. 050 € Übergangsgeld, 700 € Arbeitslosengeld und Kindergeld. Es mußten schon 1.700 € Privatschulden aufgenommen werden, deren Rückzahlung vertraglich geregelt ist. Und zu allem Überfluß gibt es noch eine Geldstrafe von 650 € zurückzuzahlen. Mit der Rate für unser kreditfinanziertes KFZ sind wir auch in Rückstand geraten und zu allem Überfluß mußten wir unsere Citibank-Card zum Abheben zurückgeben!
Ein wahrhaft tragischer Fall also, wie er tagtäglich zu hauf geschehen könnte. Als wir zum vereinbarten Termin erscheinen müssen wir auch noch zu allem Überfluß feststellen, daß wir die Citibank und sonstigen Unterlagen am häuslichen Küchentisch vergessen haben...
Wir wollen pünktlich erscheinen und das ist auch gut so. Am Rand des Innenstadtrings in einem tristen Wohngebiet mit großen Supermarkt gelegen, suchen wir zunächst einmal erfolglos nach einem Schild am betreffenden Gebäude. Immerhin enthält ein Klingelknopf den handschriftlichen Vermerk „Dentallabor R. – InsO-Helper “.
Wir treten ein – und befinden uns im Empfangsbereich einer größeren
Zahnarztpraxis, im Behandlungszimmer steht bedrohlich der Behandlungsstuhl.
Wir werden in einem Nebenraum geführt, in welchen diverse herumliegende
Prospekte Rückschlüsse über dessen frühere Bestimmung zulassen.
Zur Zeit werde gerade der größere Raum umgebaut, wird uns erklärt.
Die freundliche Dame, ebenfalls eine Frau R. - ihrer Aussage zufolge Dipl. Volkswirtin
- zeigt sofort Verständnis für unsere schlimme Lage..
„Ganz im Vertrauen“ informiert sie uns nach kurzer Schilderung darüber, daß zur Zeit ohnehin ein großer Prozeß gegen die Citibank in Vorbereitung sei, „wegen Sittenwidrigkeit und überhöhter Zinsen“. Unterlagen will sie gar keine sehen, unsere mitleiderregende Schilderung tut auch so seine Wirkung.
Sie beginnt die Segnungen des Insolvenzverfahrens zu erläutern, welches ja in den letzten Jahren schon mehrmals verändert worden sei. Wann wir denn den Citibank-Vertrag abgeschlossen hätten. 1995 ? „Na, dann sind sie ein klarer Altfall und ihr Verfahren dauert nur 5 Jahre“. Sie informiert uns über die neuen Pfändungsfreigrenzen ab 2002 und stellt fest: „Sie müssen in dieser Zeit überhaupt nichts mehr zahlen, keinen Pfennig“. Und die Gerichtskosten ? „ Die müssen neuerdings erst nach Beendigung des Verfahrens gezahlt werden“. Und wir kommen wirklich von allen Schulden los ?
„Naja, die Privatschulden lassen wir lieber draußen, aber die Geldstrafe fällt mit rein. Die Kfz-Rate können sie ja weiterbezahlen, denn sie wollen ja schließlich das Auto weiterbehalten“. Und unsere Versicherungen, nimmt man uns die ? „Keine Sorge, bei der Ausbildungsversicherung für das Kind gibt es ja einen anderen Bezugsberechtigten und Rentenversicherungen dienen nun mal zur Altersvorsorge“.
Wir sind echt erleichtert... Aber, was kostet uns das denn? Es muß ein Anwalt in K. eingeschaltet werden, wird uns erklärt, aber der kostet nur 180 €. Warum in K. ? Nun der hat sich darauf spezialisiert und die Anträge der örtlichen Anwälte werden vom Gericht wegen Fehlerhaftigkeit häufig zurückgewiesen. „Wir haben uns vom Gericht das richtige PC-Programm besorgt und deshalb gibt es bei unseren Anträgen keine Beanstandungen“.
Sonstige Kosten ? „Nur die vom Gericht vorgeschriebenen Gebühren für unsere Tätigkeit, das sind bei drei Gläubigern alles in allem ca. 870 €“. Wir bekommen die "amtlich beglaubigte" Abrechnungstabelle der „Insolvenzhelper“ ausgehändigt. Wir verweisen darauf, daß die Ehefrau auch beim Citibank-Kredit mit unterschrieben hat. Unsere freundliche Beraterin nimmt sogleich telefonisch Kontakt mit dem Anwalt auf und erklärt uns nach dem Telefonat: „Am besten ist es, wenn die Frau auch so ein Verfahren macht. Sonst läuft es nämlich so, daß sie schuldenfrei sind und die Frau für die Hälfte der Kreditsumme, also fast 10.000 €, noch weiter gepfändet werden kann“.
Oh Schreck ! Aber auch dafür gibt es eine Lösung: “wir würden Ihnen natürlich entgegenkommen und für Ihre Frau nur den Grundbetrag der Tabelle doppelt berechnen, das wären dann zusammen ca. 1.740 € für beide“. Aber wie das Geld aufbringen ? Auch dafür gibt es eine Lösung: „Wenn sie uns je 250 € anzahlen, können sie den Rest dann in 4 Monaten aufbringen, das müsste doch machbar sein“.
Und wie geht`s dann weiter ? „Sobald wir ihre Unterlagen haben, regeln wir alles für Sie und reichen auch den Antrag bei Gericht ein. Sie brauchen sich um nichts mehr kümmern“. Und bei Gericht ? „Da übernimmt dann ein Treuhänder oder ein Rechtspfleger die Verteilung der Gelder, aber bei Ihnen ist ja nichts zu holen“. Wie lange dauert so was ? „Bei Ihnen geht`s schnell. Zur Zeit türmen sich ja in den Zimmern der Rechtspfleger nur so die Aktenberge.
Aber sie haben nur drei 3 Gläubiger, das wollen die schnell wegarbeiten. Vermutlich 3 Wochen. Und dann haben Sie schon Insolvenzschutz“.
Insolvenzschutz - welches schönes Wort für unsere leidgeprüften Schuldnerohren. „Übrigens: Sie können so ein Verfahren auch mehrmals wiederholen, wenn Sie wollen...“ Wollen wir ? „Die Leute, die da draußen mit den teuren Autos herumfahren, zahlen ein paar Jahre lang 100-150 € ans Gericht, die Autos sind auf die Frauen überschrieben und sie werden mit unserer Hilfe die Schulden los“.
Nein, wir wollen nicht. Wir sind ehrliche Schuldner und starren unsere Beraterin entgeistert an. Sie erinnert sich, wir kommen aus Sozialberufen und für solche Menschen hat sie noch andere Hilfen zu bieten: „ich hatte neulich ein junges Mädchen hier mit 140 Gläubigern. Das meiste Handyschulden und so was. Der haben wir geholfen, eine Arbeitsstelle zu finden. Die jobbt jetzt 30 Stunden in einer Bäckerei“. Sowas hören wir gerne, das passt zum freundlichen Auftreten unserer Beraterin.
Und es gibt noch weitere erfreuliche Nachrichten:
„Wir helfen gerne, denn die Schuldnerberatungsstellen sind ja völlig überfordert.
Die schicken uns die Leute her, weil sie so lange Wartelisten haben“. Wir bestätigen,
dass wir erst im Fernsehen gehört hätten, das man dort mehrere Jahre
warten müsse.
Jetzt ist uns endgültig klar: Wir haben hier wahre Menschenfreunde gefunden. Deshalb die Nachfrage: „Im Internet steht, Ihr Verein heißt CXX – bedeutet das C wohl etwas christliches?“ „Nein, das nicht. Das sind die Initialen von Herrn XX, der das ganze leitet. Der will in dieser Stadt einen neuen Schwerpunkt setzen. Wir haben hier schon 6 Mitarbeiter“.
Interessant. Nur, auf den „amtlichen“ Kostentabellen erscheint doch eine Irgendwas gmbh im Ruhrgebiet. Wer sind denn nun wieder die ? „Die arbeiten schon seit vielen Jahren im Bereich Unternehmenskonkurs und haben da sehr viele Erfahrungen“. Und der Herr XX ? „Der auch, ich arbeite nämlich für beide Auftraggeber“. Ach so, naja doppelt genäht hält besser...
Es klingelt. Jemand fragt, ob er noch Sachen von der Praxis wegschicken soll.( Ob unsere Dipl. Volkswirtin wohl noch einen dritten Arbeitgeber im Dentallabor hat ?). Unser skeptischer Gesichtsausdruck führt zu einer weiteren Geste: „Ich kann Ihnen ja mal zeigen, wie unsere Verträge ausschauen, damit Sie mir glauben. Schauen Sie....Die Namen auf den Verträgen müssen sie natürlich vergessen“. Wir lesen. Tatsächlich eine Frau B. aus F. hat die Irgendwas - GmbH mit der Erstellung einer Vermögensanalyse und ähnlichem beauftragt. Und ein Herr F. aus W. auch. Das muß seriös sein, sonst würde einem so etwas nicht gezeigt werden. Das ist die nötige Transparenz, die wir uns wünschen.
Wir bekommen für das nächste Gespräch ein Merkblatt und einen Erfassungsbogen ausgehändigt. Dort werden so wichtige Dinge erfragt, wie z.B. die Bilanz des letzten Jahres oder eine Überschussrechnung (bei Selbständigen), der Ehevertrag bei Gütertrennung, der Kindergeld-Bescheid, die Brandversicherung einer Immobilie, der KFZ-Kaufvertrag und die Kopie des KFZ-Scheins, Schmuck, Uhren, echte Teppiche etc...
„Zum Schluß muß ich Ihnen aber doch noch was sagen“. Wir erzittern. Hilfe, wir werden enttarnt !
„Der Gesetzgeber hat nämlich gerade noch eine Änderung geschaffen: „Nach 4 Jahren bekommen Sie bereits wieder 10 % von dem zurück, was sie zahlen mussten. Und nach 5 Jahren 15 %. Dann lohnt sich die Sache für Sie erst recht !“ Welch erfreuliche Nachricht auf dem Nachhauseweg. „Na dann, erst mal schöne Feiertage !“.
Im Auto gehen wir zusammen durch, was wir so alles erfahren haben und spielen unsere Rollen weiter. „Das wusste ich ja noch gar nicht, dass die Rentenversicherungen nicht herangezogen werden können“. „Ja wirklich, schön das zu erfahren. Und die 1.740 € können wir ja bestimmt von Deiner Mutter leihen. Die gibt uns das Geld bestimmt gerne. Sie hatte nämlich schon Angst, wegen ihrer Bürgschaft könnte die Citibank an ihr Häuschen gehen. Aber so wird nun endlich alles wieder gut.“
Unser Fazit des ganzen:
So ein Besuch beim InsO-Schuldenregulierer lohnt. Man erfährt soviel Neues ! Bei solchen Agenturen lassen wir uns in Zukunft öfter blicken!
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