mit freundlicher Genehmigung der Redaktion von "Abseits!?", Osnabrück

 

Böses Erwachen für Schuldner

 

Wenn unseriöse Schuldnerberatungen sich als „rettende Engel“ anbieten

 


„Nie mehr Geldsorgen...“, „Unbürokratische und schnelle Umschuldungskredite...“, „Wir fangen da an, wo andere aufhören...“

 

So und ähnlich klingen die Versprechen dubioser Schuldenregulierer oder Schuldnerberatungen, die sich zu Tausenden im World Wide Web tummeln oder hinter Zeitungsannoncen verbergen. Mit verlockenden Angeboten ködern sie Schuldner, die sich seit Jahren mit ihrem Schuldenberg herumplagen, frustriert sind und daher nach jedem Strohhalm greifen. Besonders dann, wenn mit unbürokratischer und schneller Hilfe gelockt wird. Der Wunsch danach, dass irgendjemand Ordnung in ihr „Schuldenchaos“ bringt, ist so groß, dass sich viele Schuldner unvorsichtig und gutgläubig auf diese Anbieter einlassen. Sie sind die idealen Opfer. Dabei treten diese Anbieter besonders im Internet mit vielversprechenden Seiten ungeheuer seriös auf.

 

Abseits!? testet im Internet

Wir geben auf der Homepage der Suchmaschine „Google“ das Wort „Schuldnerberatungsstellen“ ein und schon öffnet sich eine Flut von Seiten mit Anbietern. Gleich beim ersten Klick auf die Seite eines so genannten Finanz-Sanierungs-Unternehmens werden wir fündig. Eine Firma aus Österreich lockt uns mit dem Slogan „Wir helfen Ihnen, dem Teufelskreis Schulden endgültig zu entkommen“ und „Der Weg aus den Schulden ist leichter als Sie denken!“ Per Online können wir sogar einen Sofortantrag ausfüllen. Wir geben lediglich unseren Namen, Adresse und die Summe unserer Gesamtschuld ein, und nur zwei Tage später erreicht uns ein Vermittlervertrag der Firma. Dieser Vermittlervertrag sieht wie folgt aus:

 

-          Die Kreditsumme über unsere Gesamtschuld (wir haben 6.500 € angegeben) wird nicht an uns ausgezahlt.

-          Die Vermittlerfirma ist nicht der Geldgeber, sondern vermittelt uns weiter an eine Bank, Sparkasse oder was auch immer – aus dem Vertrag ist nicht ersichtlich, wer letztendlich Kreditgeber ist.

-          Wir sollen vorab an die Vermittlerfirma eine Gebühr von 368,00 € bezahlen, die uns, so versichert man uns, bei nicht erfolgreicher Vermittlung erstattet wird (rechtlich steht uns eine Rückzahlung auch zu, da die Firma aber in Österreich – also im Ausland –  sitzt, wird es voraussichtlich zu keiner Rückzahlung kommen.)

-          Wenn der Vertrag von uns unterschrieben und an die Firma zurückgeschickt ist, so wird mit uns vereinbart, zahlen wir monatlich, bei einer Laufzeit von 52 Monaten, eine „Tilgungsrate“ von 137,98 €, um die Kreditsumme von insgesamt 6500 €  plus 675 €. Abwicklungskosten (Gebühren der privaten Finanz-Sanierungsgesellschaft) zurückzuzahlen. Weitere Gebühren (wie zum Beispiel Zinsen) sind nicht angegeben.

-          Die Vermittlerfirma, so lesen wir weiter, wird sich dann mit unseren Gläubigern zwecks Verhandlungen in Verbindung setzen und unsere Schulden „regulieren“. Reguliert wird mit der Kreditsumme, die wir ja nicht erhalten. (Dazu sei gesagt, dass die Firma rechtlich nicht befugt dazu ist, Verhandlungen zwecks Schuldenregulierung zu führen, zumal sie ihren Sitz im Ausland hat.) Versprochen wird uns auf jeden Fall, dass wir in 52 Monaten schuldenfrei sind und statt hoher Ratenzahlungen an verschiedene Gläubiger nur noch eine niedrige Rate an eine Stelle zahlen.

 

 

Klingt verlockend!?

Die Wahrscheinlichkeit, dass wir in 52 Monaten tatsächlich schuldenfrei sein werden, schätzen wir als relativ gering ein. Dass von der Kreditsumme, für die wir ja monatlich eine Tilgungsrate bezahlen, tatsächlich Gelder an die Gläubiger überwiesen werden, ist schwer einzuschätzen. So weit wollten wir in dem Test nicht gehen. Wahrscheinlich würden wir für eine Dienstleistung zahlen, die nicht stattfinden kann und wird. Eine monatliche Rate, die uns um 137,98 € erleichtert, unsere Schulden aber in keinem Fall mindert. Das Geld, das wir an die Vermittlerfirma plus der monatlichen Tilgungsraten gezahlt hätten wäre definitv weg!!! Die Rechtssprechung in solchen Fällen ist völlig unzureichend, und es ist schwer, solchen Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben, beizukommen.

 

 

Die Masche ist immer die Gleiche. Die unseriösen Schuldenregulierer und Kreditvermittler bieten sich als „rettende Engel“ an. Sie versprechen Kredite ohne Schufa-Auskunft oder bieten kurzfristige Schuldner- und Insolvenzberatung an.

Die völlig verzweifelten Schuldner zahlen nicht selten überteuerte und unsinnige Gebühren oder Vermittlungsprovisionen für eine „Dienstleistung“, die in der Regel wertlos ist. Ebenso scheitern erfolgversprechende Unterstützungen bei außergerichtlichen Schuldenregulierungen in der Regel daran, dass diese gewerblichen Stellen ihren Firmensitz im Ausland haben oder nicht über die notwendige Rechtsberatungsbefugnis verfügen.

Was die unseriösen Schuldenregulierer allerdings sehr gut können, ist, ihren Kunden überzogene Kosten und Gebühren für „Peanuts-Leistungen“ in Rechnung zu stellen.

Aufmerksam werden Schuldner auf solch dubiose Organisationen häufig über Zeitungsannoncen oder durch das Internet.

Es kommt aber auch vor, dass unseriöse Schuldenregulierer ihre Opfer direkt anschreiben und ihre „Dienste“ anbieten. Als Adressenquelle missbrauchen sie, obwohl dies gesetzlich verboten ist, das „Schuldnerverzeichnis“, in dem zum Beispiel die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beim Amtsgericht eingetragen wird.

Auf diese Art versenden „gewerbliche Schuldenregulierer“ und Kreditvermittler ihr Werbematerial.

Die „Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände“ (AG SBV) in Kooperation mit dem Arbeitskreis „Geschäfte mit der Armut“ empfiehlt daher, dieser Post keine Beachtung zu schenken und auf keinen Fall auf diese vermeintlich guten Angebote einzugehen! Außerdem sind sie an diesem „Werbematerial“ interessiert, um gegebenenfalls rechtliche Schritte wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuleiten.

Das heißt, sollten Sie solches „Werbematerial“ erhalten, setzen Sie sich bitte mit der  „Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände“ unter www.agsbv.de  in Verbindung.

Ein wirksames Vorgehen gegenüber unseriösen Anbietern ist nur möglich, wenn Informationen über deren Tätigkeiten möglichst zeitnah, zahlreich und unterstützt durch Anzeigen von Geschädigten weitergegeben werden. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene deshalb an eine als „geeignete Stelle“ anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle oder ihre Verbraucherzentrale wenden. Die Anschriften der zuständigen Schuldnerberatungsstellen und geeigneten Stellen erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung und im Internet unter www.forum-schuldnerberatung.de

sowie unter der Rufnummer des Bundesfamilienministeriums Tel: 0180 – 5 329 329 (0,12 € / Anruf, Mo. – Fr., 7 – 20 Uhr). Bürgerinnen und Bürger haben in den Beratungsstellen die Möglichkeit, kostenlos und fachgerecht beraten zu werden. Außer den genannten Beratungsstellen sind Rechtsanwälte oder Steuerberater („geeignete Personen“ gemäß Insolvenzordnung) zur Insolvenzberatung befugt, nehmen allerdings Gebühren für ihre Dienstleistung.

Das „Forum Schuldnerberatung“ bietet sowohl Betroffenen als auch Beratern eine Informations- und vor allem eine Kommunikationsplattform für den gegenseitigen Austausch unter der Adresse www.forum-schuldnerberatung.de . In den letzten vier Jahren zählte das Forum bald 2,8 Millionen Besucher und ist das größte deutschsprachige Internetangebot in Fragen Überschuldung und Schuldnerberatung. Auf der Internetseite des Forums findet sich außerdem die offizielle Adressdatenbank aller seriösen Schuldnerberatungsstellen in Deutschland.

 

Was ist eine seriöse Schuldnerberatung?

Auch wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, sollten Sie das Beratungsangebot genau prüfen.

Eine solide Beratungsstelle arbeitet nach folgenden Grundsätzen:

1.      Die Beratung ist umfassend. Die Schulden werden mit Ihnen umfassend erfasst und überprüft. Kontakt mit den Gläubigern wird aufgenommen. Regulierung, Sicherung des Einkommens, Haushaltsberatung, lebenspraktische und psychosoziale Beratung und Begleitung gehören ebenfalls zum Beratungsangebot.

2.      Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Wenn von Ihnen Mitgliedsbeiträge, Bearbeitungsgebühren oder Einmalbeträge verlangt werden, ist Vorsicht geboten.

3.      Der Träger der Beratungsstelle ist ersichtlich und bekannt. Solide Beratungsstellen werden von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen und Landkreisen, vereinzelt auch Arbeitgebern getragen. Vereine, die Schuldnerberatung anbieten, sind Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden.

4.      Insolvenzberatung bedarf der Zulassung. Wer Ihnen Insolvenzberatung anbietet oder verspricht, muss über die Anerkennung eines Bundeslandes verfügen.

 

Ganz offensichtlich ist das „Geschäft mit der Armut“ ein einträgliches, da betrügerische Firmen wie Pilze aus dem Boden gesprossen sind. Es geht um viel Geld, die Masse macht das Geschäft. Fast drei Millionen Haushalte in Deutschland, die Hälfte davon Familien mit Kindern, sind überschuldet. Sie sind dringend auf Rat und Unterstützung angewiesen. Demgegenüber steht ein völlig unzureichendes Beratungsangebot. So hat der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (2001) festgestellt, dass bei derzeitigen Kapazitäten nur 10 bis 15 Prozent der überschuldeten Haushalte beraten werden können. Dies hat zur Folge, dass immer mehr unseriöse Kreditvermittler und so genannte Schuldenregulierer auf dem „Markt“ ihr Unwesen treiben können. Der Schutz der Betroffenen vor den betrügerischen Machenschaften ist derzeit viel zu gering.

Schuldnerberatungsstellen und Verbraucherschützer versuchen bereits seit langer Zeit, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Rechtsverfolgung der betrügerischen Machenschaften völlig unzureichend ist und das gesunde Rechtsempfinden erheblichen Schaden nimmt. Dies bewog zur Gründung des Arbeitskreises „Geschäfte mit der Armut“, der nunmehr bereits seit Dezember 1997 tätig ist. Ziel des Arbeitskreises war und ist es, eine engere Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Gewerbeämtern, Politik, Verbraucherschutz und Schuldnerberatung zu fördern und Informationen und Maßnahmen zu bündeln. Hierdurch erhoffen sie sich ein effektives Vorgehen gegen die Betrüger. Auf der Internetseite „Forum Schuldnerberatung“ findet sich übrigens eine Rubrik „Geschäfte mit der Armut“, diese ist die offizielle Seite des Arbeitskreises, der im Forum seine Informationen veröffentlicht.

Der AK "Geschäfte mit der Armut" ist besetzt mit Mitarbeitern verschiedener wohlfahrtsverbandlicher und kommunaler Schuldnerberatungsstellen, Landesarbeitsgemeinschaften der Schuldnerberatung und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Als bundesweit organisierte Arbeitsgruppe beschäftigt er sich insbesondere mit dem Phänomen unseriöser Anbieter von Kreditvermittlung und gewerblicher Schuldenregulierung. Die Aufgabenschwerpunkte liegen in der Informations- und Entscheidungssammlung, dem Aufbau einer Informationsstruktur für Verbraucher- und Schuldnerberatungen sowie der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. Bei Fragen zu Überschuldung und Schuldnerberatung steht Christian Maltry, Mitglied im AK (auch genannt AK Hai) und Mitarbeiter in der Redaktion „Forum Schuldnerberatung“ als Experte zur Verfügung. E-Mail: christian.maltry@Iramsp.de oder über die Homepage des www.forum-schuldnerberatung.de unter „Geschäfte mit der Armut.

 

Mit Unterstützung des Arbeitskreises „Geschäfte mit der Armut“ hat das Bundesfamilienministerium ein Infoblatt mit praktischen Tipps für Betroffene erstellt.

Es kann entweder beim Familien- oder beim Verbraucherschutzministerium bestellt oder im Internet unter www.bmfsfjlde abgerufen werden.

 

AG SBV fordert Ausbau der Schuldnerberatung und konsequente Rechtsverfolgung skrupelloser Geschäftemacher

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat auf die dramatische finanzielle und personelle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen bundesweit aufmerksam gemacht und zugleich eine konsequente Rechtsverfolgung unseriöser Anbieter gefordert. „Wenn das Angebot der Schuldnerberatungsstellen nicht ausgebaut wird, werden immer mehr verschuldete Personen Opfer skrupelloser Kreditvermittler, die versuchen, die verzweifelte Situation der Menschen auszunutzen“, warnte Marius Stark, Sprecher der AG SBV.

Auf Anfrage bei der Niedersächsischen Landesregierung teilt uns Iris Bethge, Leiterin Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit mit, dass sie vor den Haushaltsverhandlungen nicht sagen könne, inwieweit Schuldnerberatungen von Kürzungen betroffen sind. Das Sozialministerium, so Iris Bethge, hält aber die Schuldnerberatung für sehr wichtig und hat selbst keinen Vorschlag zur Kürzung unterbreitet.

 

Als Ausdruck seiner sozialpolitischen Verantwortung hat die Landesregierung Schleswig-Holstein in den letzten zwei Jahren ein nahezu flächendeckendes Präventionsangebot im Bereich Verschuldung sowie eine Koordinierungsstelle für die 38 schleswig-holsteinischen Schuldnerberatungsstellen geschaffen. Beides sei bundesweit einmalig, teilt uns Edgar Drohm vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein mit. Das Problem der gewerblichen Anbieter von Schuldnerberatung sei dort auch bekannt und gegen jede derartige Institution, die ihren Firmensitz in Schleswig-Holstein hat, würden umgehend staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet, da diese Tätigkeit fast immer mit einem Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz verbunden sei. Die sozialpolitische Verantwortung hinsichtlich der Finanzierung von „geeigneten Stellen“ würde von der Landesregierung Schleswig-Holstein sehr ernst genommen, erklärt Edgar Drohm. So seien seit Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens hierfür im Haushalt von Schleswig-Holstein bereitgestellte Mittel kontinuierlich erhöht worden. Während das Land im Jahr 2000 1,20 Mio Euro für Verbraucherinsolvenz und Prävention bereitgestellt hätte, seien für das Jahr 2005 3,50 Mio Euro, davon 500.000 Euro für Prävention, verfügbar. Aber auch für den Bereich „allgemeine Schuldnerberatung“ sähe sich das Land in der Pflicht.

Edgar Drohm betont aber auch, dass die Finanzierung der Schuldnerberatung auf der Grundlage des BSHG (ab 01.01.05 SGB II und XII) durch die Träger der Sozialhilfe, also die Kommunen, zu erfolgen habe. Den Ländern hingegen obläge nur die Finanzierung der sog. „geeigneten Stellen“ (Verbraucherinsolvenz) nach der Insolvenzordnung. Dort wo die Schuldnerberatung direkt durch ein Land gefördert würde, sei dieses eine freiwillige Leistung des jeweiligen Landes.

 

Soziale Schuldnerberatung beim SKM Osnabrück

Ralf Krons, Mitarbeiter bei der „Sozialen Schuldnerberatung beim SKM“, ist für die Schuldner- und Insolvenzberatung zuständig. „Die Not ist da, die Beratung allgemein nur unzureichend“, so Ralf Krons, denn auch der SKM ist von dem „Einfrieren“ der Fördermittel für Schuldnerberatungen und somit vom personellen Notstand betroffen. Sechs bis zehn Anrufer pro Tag benötigen Hilfe bei der Schuldenregulierung. Allein im letzten Jahr haben Ralf Krons und seine Kollegin Ulrike Vennemann 300 Erstberatungen durchgeführt. So entstehen natürlich auch häufig längere Wartezeiten für die Betroffenen, und das ist genau der Punkt, an dem gewerbliche Schuldnerberatungen ansetzen, warnt Ralf Krons. Dort wird mit Soforthilfe gelockt. Die Schuldnerberatung beim SKM versucht trotzdem, den Betroffenen so schnell wie möglich einen Termin zur Erstberatung anzubieten.

Zur Erstberatung gehören die psychische und sozialpädagogische Betreuung und Begleitung sowie Sofortmaßnahmen zur Existenzsicherung (Krisenintervention). Auch der rechtliche Hintergrund wird geklärt sowie die Entstehung der Schulden. Daneben erhalten Betroffene eine Rechtsberatung. Zur Analyse der Gesamtsituation und der Gesamtschuld gehören die Prognose und die Perspektive. Das heißt, es wird bei jedem Einzelnen genauestens geprüft, ob die finanzielle Situation es erlaubt, eine erfolgreiche Regulierung zu erreichen oder ob private Insolvenz eingereicht werden muss. Keine Entscheidung wird getroffen, ohne die Betroffen mit einzubeziehen.

Nach Klärung der Gesamtschuld und der Erarbeitung eines umfassenden Regulierungsplans werden mehrseitige Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern geführt. Zu den weiteren Aufgaben der Schuldnerberatung gehört aber auch die Überwachung des Vergleichs während der Laufzeit.

Diese genannten Leistungen erhalten Schuldner bei unseriösen Schuldnerberatungen nicht. Häufig gibt es sogar nicht einmal persönliche Kontakte zwischen Schuldner und Schuldnerberatungsstelle. Die Abwicklungen erfolgen per Schriftverkehr oder Telefon. Einen Ansprechpartner bei Problemen gibt es in der Regel nicht.

Das unseriöse Geschäft mit der Armut wird so lange „weiterboomen“, wie Fördermittel für soziale Schuldnerberatungen „eingefroren“ werden und somit ein Notstand an beratendem Personal herrschen wird.

(Informationsquellen: Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände

(AG SBV), AK „Geschäfte mit der Armut und Forum-Schuldnerberatung)

Susanne Meyer

Kont@kt: smeyer@abseits-online.de

© Forum Schuldnerberatung e.V.

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