
Auswertung der Aktion "Umfrage bei Sozialministerien"
Arbeitskreis "Geschäfte mit der Armut"
Der Arbeitskreis "Geschäfte mit der Armut" - bestehend aus Mitarbeitern verschiedener Schuldnerberatungsstellen (Arbeitsförderungszentrum Schwandorf, Arbeitskreis Neue Armut in Berlin, Bezirksamt Tiergarten in Berlin, Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart, Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt) und der Verbraucher-Zentrale NRW - beschäftigt sich mit Präventionsmaßnahmen gegen unseriöse Finanzdienstleister unter Einbindung und Beteiligung möglichst aller, für diesen Themenbereich in Frage kommender Personen, Einrichtungen, Organisationen oder staatlichen Stellen. Einer der Schwerpunkte ist die Sammlung von Informationen zum Thema "Gewerbliche Schuldenregulierung".
Hierbei handelt es sich um Firmen, die sich gezielt an ver- und überschuldete Privatpersonen bzw. Kleinunternehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten wenden und unter Vorspiegelung einer angeblichen Hilfeleistung einträgliche Geschäfte betreiben, die selbst bei wohlwollendster Betrachtung mehrheitlich bereits im Grenzbereich krimineller Aktivitäten anzusiedeln sind.
Problemstellung:
Der Arbeitskreis mußte im Laufe des Jahres 1999 feststellen, daß einige Bundesländer (z.B. Hamburg, NRW, Thüringen) zum Teil einschlägig bekannte gewerbliche Schuldenregulierer als geeignete Stellen im Sinne des § 305 InsO anerkannt hatten. Weitere Anträge auf Anerkennung wurden deshalb befürchtet bzw. waren dem Arbeitskreis bereits bekannt geworden. (Anmerkung: in den hier zitierten Fällen in NRW und Hamburg wurden die Anerkennungen mittlerweile entzogen)
Gleichzeitig war und ist die Rechtslage bezüglich der Anerkennung gewerblicher Stellen in den einzelnen Bundesländern offensichtlich sehr verschieden. Für den Berater ist es deshalb ungeheuer schwer festzustellen, in welchem Land eine Stelle anerkannt worden sein könnte oder ob möglicherweise sogar eine Verschiebung des Geschäftssitzes in ein Land mit Anerkennungsmöglichkeit (wie im Fall Dr. Meyer’s in NRW) stattgefunden hat. Die Informationslage war insgesamt schlecht und unübersichtlich.
Maßnahmen:
Unter Federführung der Verbraucher-Zentrale NRW wurden am 16. Juni 1999 alle Sozialministerien der Bundesländer mit der Bitte um Stellungnahme zu dem o.g. Problemkreis angeschrieben. Den Einzelfragen vorangestellt war eine ausführliche Problembeschreibung. Beigefügt wurde das Rechtsgutachten von Prof. Kühne von der Universität Trier zum Thema.
Eine Kopie hat außerdem das Bundesjustizministerium erhalten.
Ziele:
Die Aktion hatte im wesentliche zwei Ziele:
Für den AK "Geschäfte mit der Armut" ging es zum einen darum, Informationen über gesetzliche Regelungen, Ansprechpartner und Anerkennungen aus allen Bundesländern einmal gebündelt zu erhalten.
Gleichzeitig sollte das vorhandene Problembewußtsein der Ministerien zum Thema erforscht bzw. entsprechendes Problembewußtsein erzeugt werden, um weitere Anerkennungen wie die oben beschriebenen zu verhindern.
Einzelauswertung:
Die Zusammenstellung der einzelnen Antworten kann der beiliegenden Tabelle entnommen werden.
Die von den Ministerien beigefügten Anlagen sind wie folgt gekennzeichnet:
1 = Ausführungsgesetz zur InsO des Landes
2 = Liste der bislang anerkannten Stellen
3 = Richtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften z. Ausführungsgesetz
4 = Förderrichtlinien
5 = Antrag auf Anerkennung
Soweit die Spalte "Anerkennung gewerblicher Stellen möglich" mit "nein" gekennzeichnet ist, bezieht sich dies auf die Unzulässigkeit einer gewerblichen oder kaufmännischen Rechtsform. Nicht ausgeschlossen ist damit aber im Einzelfall die Gründung eines scheinbar gemeinnützigen Vereins oder das Verlangen von Beratungsgebühren und damit letztlich u.U. doch eine gewerbliche Tätigkeit.
Zusammenfassung und Bewertung:
Es ist insgesamt der Eindruck entstanden, daß - von Ausnahmen abgesehen - das vorhandene Wissen zum Thema nicht sehr verbreitet ist und damit einhergehend auch das Problembewußtsein und die Erkenntnis über die potentielle Gefahr dieser Firmen für überschuldete Menschen nicht in besonderer Weise geschärft sind. Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, daß - zumindest vordergründig - in vielen Fällen das Interesse daran, hier eventuell vorhandene Lücken tatsächlich zu schließen, nicht entsprechend erkennbar war.
Aus diesem Grund muß die Frage gestellt werden, ob hier in allen Fällen auf der politischen bzw. auf der Verwaltungsebene ein Partner im Kampf gegen kommerzielle Schuldenregulierer bereits gefunden ist.
Geantwortet haben bis zum 29. September insgesamt 14 von 16 Ministerien bzw. Bundesländern. Es fehlen Antworten aus Berlin und Hamburg. Eine Antwort des BMJ ist ebenfalls nicht eingegangen
Im folgenden wird jeweils nur auf die 14 antwortenden Länder Bezug genommen:
Die Anerkennung gewerblicher Stellen ist in 6 von 14 Ländern möglich. Insgesamt liegt die Quote derjenigen Länder, die sich für die mutige Lösung gegen Anerkennungen gewerblicher Beratungsstellen entschieden haben, bei weniger als 50 % (in Hamburg ist die Anerkennung möglich).
In nur 2 von 6 Ländern (Hessen und Schleswig-Holstein) ist allerdings die Anerkennung ohne besondere Voraussetzungen gegenüber den klassischen Trägern von Schuldenberatung möglich.
In 2 weiteren Ländern (NRW und Bayern) werden gegenüber den klassischen Trägern von Schuldenberatung erhöhte oder leicht verschärfte Voraussetzungen für die Anerkennung gefordert, wie z.B. Nachweise über die Zuverlässigkeit durch Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse etc. Diese Voraussetzungen zu erfüllen ist angesichts der vorhandenen kriminellen Energie und den vielfältigen Umgehungsmöglichkeiten (Strohleute) erfahrungsgemäß nicht besonders schwierig. Auch das Verbot gleichzeitigen Betreibens von Inkassobüros und/oder Finanzvermittlung dürfte nicht wirklich eine Hürde darstellen. Erkennbar wird das angesichts der Schwierigkeiten in NRW, anhand der objektiven Anerkennungskriterien allein eine Anerkennung zu verweigern bzw. zu entziehen.
In den beiden übrigen Ländern (Sachsen und Thüringen) ist eine Anerkennung entweder nur als GmbH mit Anschluß an die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege oder mit triftigem Grund als Ausnahme zur Grundregel, daß nur freigemeinnützige Träger anerkannt werden sollen, möglich.
Einen Abgleich zwischen den Ländern über die gewerblichen Stellen, d.h. über Anerkennungen, Aberkennungen und Ablehnungen ist 8 von 14 Ländern nicht bekannt bzw. halten diese Länder nicht für erforderlich (Bayern und Thüringen).
Brandenburg hält eine Aussage über diese Frage derzeit noch nicht für möglich. Weitere 3 Länder (Hessen, NRW und Rheinland-Pfalz) berichten über informelle Kontakte und einen Listenaustausch. In NRW bestehen allerdings Datenschutzbedenken bzgl. eines Austausches von Daten über Ablehnungen. Die übrigen beiden Länder (Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen) halten einen Abgleich für sinnvoll.
Insgesamt ist danach ein organisierter Austausch zwischen den Ländern in Kürze nicht zu erwarten. Nur ca. ein Drittel äußerten sich zumindest vorsichtig positiv.
Entsprechend hierzu berichten alle 14 Länder, daß ihnen weder eine bundeseinheitliche Liste bekannt sei, noch daß diese sich in Planung befinde oder sie Aktivitäten des BMJ wahrgenommen hätten. Bayern hält eine solche Liste nicht für erforderlich. Brandenburg ist eine Aussage über diese Frage derzeit noch nicht möglich. Das Saarland möchte die Anregung aufgreifen. 2 Länder (Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) verweisen hinsichtlich der Gesamtliste auf die BAG-SB und weitere 2 Länder (NRW und Schleswig-Holstein) auf die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?", die allerdings überhaupt keine gewerblichen Stellen enthält. Lediglich Baden-Württemberg berichtet davon, daß diese Frage Gegenstand des ersten Bund-Länder-Treffens werden soll.
Die Frage danach, wie seriöse von unseriösen Beratungsstellen konkret unterschieden werden, beantworten 2 Länder gar nicht (Bayern und Bremen). Brandenburg hält eine Aussage zu dieser Frage derzeit noch nicht für möglich. Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg sehen aufgrund der Fassung des Ausführungsgesetzes (keine Anerkennung gewerblicher Stellen) hier kein Problem, das Saarland hat solche Stellen bisher nicht anerkannt. Weitere 2 Länder (Niedersachsen und Sachsen) prüfen den Antrag nach Gesetz und Verwaltungsvorschrift.
Lediglich 6 von 14 Ländern gehen an diesem Punkt etwas weiter ins Detail, wobei sich in 5 Fällen die Prüfung auf die Gesetzesvorschriften beschränkt und in Zweifelsfällen oder bei konkretem Verdacht ggf. weitere Unterlagen verlangt, Gespräche geführt oder Ortstermine vereinbart werden. In Schleswig-Holstein wird alles das geprüft, was datenschutzrechtlich möglich ist. In Mecklenburg-Vorpommern sind regelmäßige oder stichprobenartige Nachfragen bei den Justizbehörden geplant.
Lediglich in Hessen ist der Eindruck entstanden, als werde das Problem als solches auch speziell wahrgenommen und behandelt.
Die Frage nach Kontrollen gewerblicher Stellen beantworten 2 Länder gar nicht (Bayern und Bremen). Brandenburg hält eine Aussage zu dieser Frage derzeit noch nicht für möglich. 2 Länder (Niedersachsen und Sachsen-Anhalt) beantworten die Frage mit nein. In 2 Ländern (Sachsen und Thüringen) wird ein Bedarf nach Kontrollen derzeit noch nicht gesehen, weil solche Stellen bisher noch nicht anerkannt worden seien. In Baden-Württemberg werden Kontrollen aufgrund der Fassung des Ausführungsgesetzes nicht für erforderlich gehalten. In 2 Ländern (Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz) sind Kontrollen auch deshalb nicht möglich, weil solche Stellen, die Beratung gegen Entgelt anbieten, im einzelnen nicht bekannt seien. NRW erhofft sich Erkenntnisse über alle Stellen von den Tätigkeitsberichten Mitte 2000. Lediglich 3 Länder (Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein) berichten von regelmäßigem Austausch mit Fachstellen, z.B. mit Schuldnerberatungsstellen, der auch die unseriösen Berater zum Gegenstand hat.
Eine Änderung des Ausführungsgesetzes beabsichtigt derzeit kein Land. Bedarf hierfür wird nicht gesehen. Die Frage beantworten 2 Länder gar nicht (Bayern und Bremen). Brandenburg hält eine Aussage zu dieser Frage derzeit noch nicht für möglich.
Verbraucher-Zentrale
Nordrhein-Westfalen e.V., Mintropstraße 27, 40215
Düsseldorf
Gruppe Finanzdienstleistungen,
Ass. Pamela Wellmann, 21.Oktober 1999
|
Antwort am/von |
Anlagen (s. o.) |
Anerkennung gewerbl. Stellen möglich |
Voraussetzungen der Anerkennung gewerblicher Stellen |
Anerkennungsbehörde/ Listenbezug |
|
|
Baden- Württemberg |
24. September 99 Sozialministerium Baden-Württemberg |
1 |
nein |
keine |
|
|
Bayern |
24. Juni
99 |
1, 2, 3 |
ja |
leicht verschärfte Voraussetzungen ggü. den Spitzenverbänden, u.a. muß Nachweis über Zuverlässigkeit detailliert erfolgen (e.V.s, Führungszeugnis etc.), keine Tätigkeit als Inkassobüro zulässig, Darlegung von Art und Höhe der Gebühren für die Beratung erforderlich |
je nach Sitz der
Stelle: |
|
Berlin |
Antwort nachgereicht am 15.12.99 Fachdiskussion dauerte bei Umfrageaktion noch an |
3 | ja | für leitende Person und alle vertretungsberechtigten Personen Führungszeugnis, Erklärung, daß keine Strafverfahren anhängig, wirtschaftl. Verhältnisse gesichert und Kredit-Finanz- Finanzvermittlungs oder ähnliche Dienst nicht betrieben werden (Rückwirkend 3 Jahre), Nachweis Finanzierungspläne, Arbeitsverträge, Ausbildung und Berufserfahrung etc. | Landesamt für Gesundheit und Soziales VI B 26 Frau Spotka Oranienstr. 106 10969 Berlin Listenbezug auch über Internet: http://www.berlin.de/media/SenGesSoz/lageso/lageso.html |
|
Brandenburg |
1. September
99 |
1 |
nein |
Landesamt für
Soziales und Versor-gung des Landes Brandenburg |
|
|
Bremen |
21. Juni 99< Senator f. Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz |
1, 2 |
nein |
Der Senator
für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und
Umweltschutz |
|
|
Hamburg |
keine Antwort |
||||
|
Hessen |
26. Juli
99 |
1, 2 |
ja |
keine besonderen Voraussetzungen |
je nach Sitz der
Stelle: |
|
Mecklenburg- |
2. Juli 99 |
keine |
nein |
vorläufig: |
|
|
Niedersachsen |
8. Juli 99 |
keine |
nein |
Niedersächsisches Landesamt für Zentrale Soziale
Aufgaben |
|
|
Nordrhein- Westfalen |
26. Juli 99 |
keine |
ja |
leicht erhöhte Voraussetzungen ggü. den Spitzenverbänden, u.a. Nachweis der Zuverlässigkeit der Betreiber und verantwortl. Vertreter, keine Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste in den letzten 3 Jahren |
Bezirksregierung
Düsseldorf |
|
Rheinland- Pfalz |
8. Juli 99 Landesamt f. Soziales, Jugend und Versorgung |
1, 2, 5 |
nein |
Landesamt für
Soziales, Jugend und Versorgung |
|
|
Saarland |
30. Juni 99 |
1, 2, 4 |
nein |
Ministerium
für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales |
|
|
Sachsen |
16. Juli 99 |
1, 3 |
ja |
nur als Abweichung vom Regeltatbestand (Anschluß an Spitzenverband etc.) mit triftigem Grund möglich und keine Kredit-, Finanz- und Finanzvermittlungsdienstleistungen parallel zulässig |
je nach Sitz der
Stelle: |
|
Sachsen- Anhalt |
Juli 99 Ministerium f. Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales |
1, 3 |
nein |
Landesamt für
Versorgung und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt |
|
|
Schleswig- Holstein |
28. Juni 99 |
1, 2 |
ja |
keine besonderen Voraussetzungen |
Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales |
|
Thüringen |
5. August 99 |
2, 3 |
ja |
nur GmbH als Rechtsform zulässig, Anschluß an Spitzenverband der Liga der Freien Wohlfahrtspflege notwendig, im übr. keine Unterscheidung bei den Anerkennungskriterien |
Landesamt für
Soziales und Familie |
|
BMJ |
keine Antwort |
|
Abgleich mit anderen Ländern bzgl. anerkannter Stellen |
Existenz einer bundeseinheit- lichen Liste |
Unterscheidungs- maßnahmen seriös/unseriös |
Kontrolle gewerblicher Stellen |
Änderungen AusführungsGesetz |
Bemerkungen |
|
|
Baden- Württemberg |
interner Austausch
der obersten Landessozialbehörden; |
Frage soll Gegenstand eines ersten Ländertreffens Ende 11/99 werden |
nicht erforderlich aufgrund der Regelungen des Ausführungsgesetzes |
nicht erforderlich aufgrund der Regelungen des Ausführungsgesetzes |
kein Bedarf |
|
|
Bayern |
nicht erforderlich |
nicht erforderlich |
keine Antwort |
keine Antwort |
keine Antwort |
|
|
Berlin |
Existiert bislang noch nicht, wird aber als "zwingend erforderlich" betrachtet | Frage war Gegenstand eines Ländertreffens Ende 11/99
Internet als geeignetes Medium Hier sollen die Länder die Listen veröffentlichen und über Links zu anderen Ländern verknüpfen (allerdings noch nicht alle Länder im Internet präsent)
Berliner Liste unter:
http://www.berlin.de/media/ SenGesSoz/lageso/lageso.html |
Umfangreiche Darlegungspflichten durch Ausführungsvorschriften zum AG InsO und Kontrollen | Einheitliche halbjährliche Statistik und Jahresberichte zur Qualitätssicherung Vor-Ort-Kontrolle durch LAGeSo | Nicht geplant | Zur frühzeitigen Unterbindung der Aktivitäten unseriöser gewerblicher Schuldenregulierer wurde durch Senats-verwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen seit Sept. 99 ressort-übergreifender In-formationsaustausch institutionalisiert. Vertreter Mitarbeiter folg. Institutionen: Verbraucherzentrale Berlin, Verbraucher-schutzverein, AK "Neue Armut" und Bezirksamt Tiergarten (für den AK "Geschäfte mit der Armut"), Gewerbeaufsichtsamt Kreuzberg, Landeskriminalamt, Senatsverwaltungen für Wirtschaft und Betriebe und Ge- sundheit und Soziales, Landesamt für Gesundheit und Soziales |
|
Brandenburg |
derzeit noch keine Aussagen möglich |
derzeit noch keine Aussagen möglich |
derzeit noch keine Aussagen möglich |
derzeit noch keine Aussagen möglich |
derzeit noch keine Aussagen möglich |
|
|
Bremen |
nicht bekannt |
nicht bekannt |
keine Antwort |
keine Antwort |
keine Antwort |
|
|
Hamburg |
||||||
|
Hessen |
Austausch der
Listen der anerkannten Stellen, |
nein, |
genaue
Prüfung bei der Anerkennung, vor allem bzgl. (nicht)
freigemeinnütziger Stellen, |
bisher keine
Anerkennungen, |
kein Bedarf |
In Hessen scheint eine eher intensivere Auseinandersetzung mit diesem Thema zu bestehen |
|
Mecklenburg- Vorpommern |
bisher
nicht, |
nicht
bekannt, |
Prüfung im
Anerkennungsverfahren, |
bisher keine
Kontrollen, Firmen sind auch nicht im einzelnen
bekannt, |
Anerkennungen unseriöser Firmen/Stellen soll durch Einzelprüfung entgegengewirkt werden |
Interesse an Infos über Auswertung |
|
Niedersachsen |
nein, |
Liste existiert nicht und ist nicht geplant |
Prüfung nach Maßgabe des Gesetzes |
nein |
zur Zeit nicht geplant |
|
|
Nordrhein- Westfalen |
Austausch der
Listen findet zwischen den Ländern statt, ebenfalls
Informationen über "Aberkennungen"; |
nicht von NRW aus
vorgesehen; |
Anerkennung
erfolgt gemäß Richtlinie, |
keine
regelmäßige Kontrolle (auch die gemeinnützigen
Träger könnten unseriös i.S.v. unqualifiziert
sein), |
nicht
vorgesehen, |
zuständig ist das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit |
|
Rheinland- Pfalz |
bisher
nicht, |
nicht bekannt |
Unterscheidung
nach Antragsunterlagen, im Zweifel Gespräche und
Ortstermine, |
zur Zeit kein
Bedarf, |
zur Zeit kein Bedarf |
zuständig ist
das Ministerium f. Kultur, Jugend, Familie und Frauen,Bitte um
regelmäßige Informationen, |
|
Saarland |
nein |
bisher nicht vorgesehen, Anregung wird aufgegriffen |
bisher keine Anerkennungen |
Ministerium hält formell und informell Kontakt zu den SB-Stellen, auch bzgl. Informationsaustausch |
zur Zeit kein Bedarf |
Bitte um Informationen zur Auswertung |
|
Sachsen |
derzeit nicht, würde aber als hilfreich empfunden werden - Erörterung zwischen den Ländern ist erforderlich |
nicht bekannt |
Prüfung nach Gesetz und Verwaltungsvorschrift |
bisher kein Anlaß |
nicht geplant |
Interessebekun-dung durch sofortigen Anruf wegen eines vorliegenden Antrages einer gewerblichen Stelle |
|
Sachsen- Anhalt |
nicht bekannt |
zwischen den
Ländern bisher nicht vorgesehen, |
Problem besteht aufgrund der Fassung des Ausführungsgesetzes nicht |
nein |
vorerst nicht beabsichtigt |
|
|
Schleswig- Holstein |
zur Zeit noch nicht |
es existiert nur die Broschüre "Was mache ich mit meinen Schulden?" |
bisher keine
Anträge, |
Schuldnerberatungsstellen informieren das Ministerium regelmäßig, Kontrolle ist aber nicht möglich (zulässig), ggf. wird Staatsanwaltschaft eingeschaltet |
zur Zeit nicht
geplant, |
|
|
Thüringen |
kein
Abgleich, |
nicht bekannt |
Prüfung
erfolgt gemäß Gesetz, |
bisher keine Anerkennungen |
nicht vorgesehen |
von uns zitierte gewerbliche Stelle konnte auch nach umfangreicher Prüfung nicht "gefunden" werden, daher Bitte um Benennung |
|
BMJ |

© Forum Schuldnerberatung e.V. |
Seite drucken |
Home |