AK 'Geschäfte mit der Armut'


Kurzmitteilungen über Kreditvermittlungsbetrug


Inhalt:
1. BKA - Studie Kreditvermittlungsbetrug
2. Urteilssammlung zum Thema Kreditvermittlung & gewerbliche Schuldenregulierung
3. Titulierte Vermittlerforderungen
4. Aufgeflogen
5. Rechtsgutachten : "Gewerbliche Schuldenregulierung"
BKA - Studie Kreditvermittlungsbetrug Urteilssammlung zum Thema Kreditvermittlung & gewerbliche Schuldenregulierung

Auf Anregung von Polizeipraktikern beschäftigt sich das Bundeskriminalamt seit 1994 - im Rahmen seiner kriminologischen Forschung - mit dem Thema " Illegale Handlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Krediten" . Die langjährigen Arbeiten am Forschungsprojekt befinden sich derzeit in der Endphase. Nach der aktuellen Planung soll die Studie auch allen Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgutachten : "Gewerbliche Schuldenregulierung"

Ein vom Arbeitskreis "Geschäfte mit der Armut" in Auftrag gegebenes Gutachten des renommierten Strafrechtlers Prof. Dr. Kühne, Uni Trier, kommt zu dem Schluß, "daß die Tätigkeit kommerzieller Schuldenregulierer fast ausnahmslos als kriminell bezeichnet werden kann".

Der Arbeitskreis "Geschäfte mit der Armut" sammelt Urteile zum Thema Kreditvermittlung/Schuldenregulierung. Da die Mehrzahl der einschlägigen Entscheidungen nicht veröffentlicht wird, sind wir auf die Unterstützung möglichst vieler Beratungsstellen angewiesen. Bitte übersenden Sie uns einschlägige Entscheidungen, oder teilen uns Gericht und Aktenzeichen mit (Landratsamt Main - Spessart, Schuldnerberatung, Postfach 1242, 97748 Karlstadt) .

Unter der gleichen Anschrift kann die Urteilssammlung auch angefordert werden. Die Urteilstexte liegen als Word-Dokumente vor (Winword 2.0). Bitte legen Sie einen frankierten Rückumschlag und eine Diskette bei.

Im Laufe der nächsten Wochen sollen die Entscheidungen auch - Zug um Zug - über die Homepage des AK Neue Armut, Berlin, ins Internet gestellt werden (http://snafu.de/~akna/index.html).

Titulierte Vermittlerforderungen Aufgeflogen

Aktuell von besonderem Interesse sind Entscheidungen zum leidigen Thema "Auslagenpauschalen". In einigen Beratungsfällen versuchen die Anwälte der Klienten Entscheidungen zur Rechtskraftdurchbrechung bei per Vollstreckungsbescheid titulierten Forderungen zu erreichen. Ein zentraler Punkt bei Klagen gem. § 826 BGB gegen Vollstreckungsbescheide ist die Frage, ob dem Gläubiger vorgeworfen werden kann, daß er sich des Mahnverfahrens bedient hat, um eine gerichtliche Schlüssigkeitsprüfung seines Anspruchs zu vermeiden. Hätte der Gläubiger wissen können - oder wußte er gar -, daß er bei einer Schlüssigkeitsprüfung einen Titel nicht erhalten hätte, so liegen die "besonderen Umstände" vor, die zur Durchbrechung der Rechtskraft notwendig sind.

Die übliche Praxis ist, daß der Außendienstmitarbeiter der Kreditvermittlungen, der im Regelfall freier Mitarbeiter ist, für den Abschluß einer Auslagenvereinbarung einen Betrag um die 70,- DM erhält. Dem Kreditsuchenden werden allerdings zwischen 250,- und 500,-DM in Rechnung gestellt. Läßt sich ein entsprechender Nachweis führen, was allerdings sehr schwierig ist, so ist offensichtlich, daß eine Schlüssigkeitsprüfung zur Abweisung des Vermittleranspruchs geführt hätte.

Als alternative Argumentationsschiene bietet es sich an, auf die Pauschalierung des Auslagenersatzes abzustellen, die ja nach § 16 VerbrKrG unzulässig ist. Die Vermittler bzw. ihre Anwälte legen jedoch in gerichtlichen Verfahren regelmäßig eine Liste von Entscheidungen vor, in denen Amtsgerichte den Anspruch auf pauschale Auslagenerstattung bestätigt haben. Es versteht sich von selbst, daß es mehr als hilfreich ist, wenn der Klient oder sein Anwalt eine Liste anderslautender Entscheidungen präsentieren kann (s.o.).

"Geldsorgen ? Wir helfen !!!", unter dieser Überschrift warb die A.L.L.L. Kreditvermittlung GmbH, Erfurt, unter anderem in der BILD. Kreditsuchende in ganz Deutschland zahlten Nachnahmegebühren zwischen 200,- und 400,- DM für die Übersendung von Kreditunterlagen.

Nach Angaben der Polizei ist bisher allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem tatsächlich ein Kredit vermittelt wurde. Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft sind derzeit mit der Sichtung der - bei einer Durchsuchungsaktion Anfang November 98 - beschlagnahmten Unterlagen beschäftigt. Die Ermittlungsbehörden schätzen den Schaden bislang auf mehrere 100.000,- DM, suchen aber noch nach weiteren Opfern. Geschädigte werden gebeten sich bei der Polizei zu melden.

Da es der Staatsanwaltschaft gelang auf einem beschlagnahmten Konto rund 100.000,- DM sicherzustellen, besteht für die Geschädigten die kleine Chance, Teile ihres Geldes wiederzusehen.

 

Aufgeflogen II

Bei Redaktionsschluß noch nicht abgeschlossen ist das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Fanfare Associates Ltd. vor der Strafkammer Moabit (Berlin). Ein 31-jähriger Werbekaufmann und ein Rettungssanitäter (37) boten "Risikokapital für jeden! Ohne Schufa!" zu 5,1 Prozent Zins an.

Kreditinteressenten mußten zuerst eine "Valutapauschale" von 1,3 Prozent bezahlen. Alleine bei den rund 120 angeklagten Fällen summiert sich der Schaden auf rund 1.000.000,- DM.

Letzte Meldung: Die Verantwortlichen der der Fanfare Associates Ltd. wurden zu je drei Jahren Haft verurteilt .


Arbeitskreis

© Forum Schuldnerberatung e.V.

Seite drucken

Weiterempfehlen

Home