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30.12.2008
Bundesbank passt Basiszinssatz auf 1,62 % an
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2009 nun 1,62 % (bisher 3,19 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 6,62 % (bisher 8,19 %).
22.12.2008
Frohe Weihnachten allen Foren-Nutzern, Vereinsmitgliedern und Unterstützern
Die Redaktion des Forums und der Vorstand des Vereins Forum Schuldnerberatung e.V. wünschen allen Useren, Vereinsmitgliedern und Unterstützern eine frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2009!
19.12.2008 Neues AGInsO in Rheinland-Pfalz beschlossen
Der rheinland-pfälzische Landtag hat ein neues Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) beschlossen, das nach Angaben des Schuldnerfachberatungszentrums der Johannes-Guttenberg-Universität Mainz (SFZ) bereits in Kraft getreten ist.
Wesentliche Neuerung des Gesetzes ist, dass die Beratungsleistungen anerkannter Stellen in jedem Fall unentgeltlich erbracht werden müssen und keine Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich betrieben werden dürfen. „Wir wollen damit überschuldete Menschen vor den schwarzen Schafen der Branche schützen, die ihre Notlage ausnutzen und sie häufig noch tiefer in die Schuldenfalle treiben“, erläuterte Sozialministerin Malu Dreyer anläßlich der Einbringung des Gesetzes in den Landtag.
Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung Rheinland-Pfalz
18.12.2008 Basisstatistik Schuldnerberatung soll gesetzliche Grundlage erhalten
Die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 13./14. November 2008 sich
mit dem Thema „bundeseinheitliche Basisstatistik zur Situation überschuldeter Haushalte“ beschäftigt. Die Ministerinnen und Minister haben beschlossen, die Bundesregierung zu bitten, die Statistik über Menschen in sozialen Schwierigkeiten auf eine gesetzliche Grundlage als Bundesstatistik dauerhaft zu gewährleisten.
16.12.2008 Aufruf zur Aktionswoche Schuldnerberatung 2009
Wie in den vergangenen Jahren initiiert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) auch im nächsten Jahr eine bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung. Die Aktionswoche findet vom 15. bis 19. Juni 2009 statt. Schwerpunktthema wird sein:
"10 Jahre Verbraucherinsolvenzverfahren"
Die Aktionswoche wird inhaltlich durch die Mitglieder des AK InsO vorbereitet. Materialien und weitere Information sollen ab Februar 2009 auf der Homepage der Aktionswoche www.aktionswoche-schuldnerberatung.de veröffentlicht werden. Zur Aktionswoche soll auch ein Plakat erstellt werden welches ab Mitte April bei den Mitgliedsverbänden der AG SBV angefordert werden kann. Bei weiterem Informationsbedarf oder bei Anregungen zur geplanten Aktionswoche bitte Kontakt aufnehmen mit:
Marius Stark, Arbeitsstelle der verbandlichen Caritas für die Sozialberatung für Schuldner e-mail: stark@skmev.de oder Michael Weinhold, ISKA Nürnberg, e-mail: weinhold@iska-nuernberg.de
08.12.2008 Unzulässigkeit der Verwertung von (wohnungs-)genossenschaftlichem Guthaben durch den Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren
Die vom Verwalter beabsichtigte Kündigung der Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kann analog § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO i.V.m. § 148 Abs. 2 InsO, 766 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn dies zur Vermeidung einer Vermieterkündigung der Woh-nungsgenossenschaft erforderlich erscheint. LG Dresden, Beschluss vom 29.10.2007, 5 T 497/07 (rechtskräftig), ZVI 493
03.12.2008 Erstmals rückläufige Zahlen bei der Verbraucherinsolvenz
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt zum ersten Mal seit 2003 wieder an. Insgesamt belaufen sich die Unternehmensinsolvenzen für das Jahr 2008 auf 29.800 Fäl-le, was einem Plus von 2,2 Prozent (2007: 29.150 Fälle) im Jahresverlauf entspricht.
Dagegen gehen zum ersten Mal seit Einführung der Insolvenzordnung die Verbraucherinsolvenzen zurück: Insgesamt 98.500 Personen beantragten bei Gericht die Restschuldbefreiung (Vorjahr: 105.300). Die Abnahme beruht allerdings nicht auf einer Verbesse-rung der Lage, sondern vielfach auf einer Einschränkung der Beratungsleistungen von Seiten der Gerichte. Quelle: Creditreform
01.12.2008 SCHUFA Schuldenkompass 2008: Überschuldungszahlen bleiben konstant
Mit dem im sechsten Jahr veröffentlichten Schulden-Kompass der SCHUFA wird sichtbar, dass die Kredit gebende Wirtschaft in Deutschland offensichtlich meistens umsichtiger agiert als Banken in den USA. Die durchschnittliche Ausfallquote der im SCHUFA-Datenbestand gespeicherten Konsumentenkredite ist seit vielen Jahren relativ stabil (2007: 2,5 %), bei einem Anstieg von etwa einem halben Prozentpunkt seit 2003. Auch die Anzahl der überschuldeten Privathaushalte bewegt sich seit Jahren auf konstantem Niveau (2003: 2,8 Millionen und 2007: 2,8 Millionen nach einem kurzzeitigen Anstieg auf 3,0 Millionen).
Da aber auch die deutsche Wirtschaft von dem noch zu erwartenden Ausmaß der Wirtschaftskrise betroffen sein wird, bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Für das Jahr 2009 sehen die Prognosen des von der SCHUFA entwickelten Privatverschuldungsindex (PVI) auf bundesweiter Ebene derzeit noch keinen gravierenden Anstieg der kritischen Anzeichen für eine Überschuldung.
Schuldenkompass
04.11.2008 Schuldneratlas 2008 erschienen
Der Verein Creditreform hat den Schuldneratlas 2008 vorgestellt. Demnach ist die Überschuldung von Privatpersonen im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Betrug die Schuldnerquote im Jahr 2008 noch 10,85 %, so ist sie im Jahr 2008 auf 10,11 % gesunken. Damit sind aktuell knapp 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet oder weisen zumindest nachhaltige Zahlungsstörungen
auf. Gegenüber 2007 ist die Anzahl der überschuldeten Privatpersonen um 6,4 Prozent oder 470.000 Schuldner gesunken. Auch die Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern haben sich inzwischen nahezu angeglichen. Insgesamt sind in den neuen Bundesländern 1,17 Millionen Personen
überschuldet, im Westen sind es 5,70 Millionen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist erstmals seit 1999 im Jahr 2007 gesunken.
Als Grund für den Rückgang der Schuldnerquote wird in erster Linie aufgeführt, dass viele ehemalige Schuldner durch die Wiederaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen des Konjunkturaufschwungs zwischen 2006 und 2008 in der Lage waren, ihre finanziellen Verpflichtungen
zu erfüllen und Schulden abzubauen. Hingegen wird der Grund der Abnahme der Privatinsolvenzen weniger in einem realen Rückgang des Bedarfs als vielmehr in der fortdauernden Überlastung der Schuldnerberatungsstellen und Kürzungen bei den Beratungsmaßnahmen gesehen.
Die schlechte Nachricht schieben die Autoren der Studie allerdings gleich hinterher: Der Schuldneratlas 2008 sei wohl „nur eine erfreuliche Momentaufnahme“. Durch die globale Finanzkrise dürfte die Zahl der Arbeitslosen wieder steigen. Eine „neue Überschuldungswelle“ drohe.
Presseinfo zum Schuldneratlas 2008
21.10.2008 Arbeitslosigkeit führt am häufigsten zur Überschuldung
Arbeitslosigkeit ist in Deutschland der häufigste Auslöser für eine Überschuldungssituation bei Privatpersonen. Im Jahr 2007 wurde sie von knapp 30% der in Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen als Hauptgrund für ihre Überschuldung genannt. Auch andere Ereignisse wie zum Beispiel Trennung, Scheidung sowie Tod des Partners oder der Partnerin (14%), Erkrankung, Sucht oder Unfall (10%) führten zu kritischen finanziellen Situationen. 44% der überschuldeten Personen lebten allein und waren somit nicht direkt in eine Familie eingebunden. Damit waren Single-Haushalte, die einen Anteil von 38% an allen Haushalten ausmachten, überproportional von Überschuldung betroffen.
Diese und weitere Informationen zur Überschuldung privater Personen und zur Schuldnerberatung haben Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, und Heribert Rollik, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), heute in Berlin bei einer gemeinsamen Pressekonferenz vorgestellt.
212 von insgesamt rund 950 Schuldnerberatungsstellen beteiligten sich 2007 an der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes; sie stellten anonymisierte Angaben von rund 57 000 überschuldeten Personen mit deren Einverständnis bereit. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Roderich Egeler, betonte, dass die Daten dabei direkt bei der Beratung anfielen und ohne zusätzliche Belastung der Beratungsstellen mit dem Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core übermittelt wurden.
Bei mehr als der Hälfte der überschuldeten Personen (56%) lag 2007 das monatliche Nettoeinkommen unter 900 Euro und damit unter der Pfändungsfreigrenze, die derzeit 990 Euro beträgt. Bei den alleinstehenden Frauen und Männern mussten sogar fast drei Viertel der überschuldeten Personen mit einem Nettoeinkommen unter 900 Euro auskommen. Nur rund 3% aller überschuldeten Personen hatten Einkünfte von mehr als 2 000 Euro pro Monat. Zusammen mit den Einkünften der übrigen Haushaltsmitglieder verfügten überschuldete Personen 2007 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 1 165 Euro. Über ein Drittel davon mussten sie für das Wohnen aufwenden, so dass für den übrigen Lebensunterhalt nur noch rund 750 Euro zur Verfügung standen.
Heribert Rollik, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, wies darauf hin, dass die Überschuldungssituation vieler Familien in Deutschland ein wesentlicher Faktor für ihre Verarmung und soziale Ausgrenzung sei. Das Überschuldungsproblem betreffe nicht ausschließlich soziale Randgruppen, sondern dehne sich auf weite Bevölkerungsschichten aus. Verschuldungsprozesse, die in Überschuldung münden, kämen in allen sozialen Schichten vor. Überschuldung bedeute für die Betroffenen eine völlige Destabilisierung ihrer Existenz. Sie seien Stress und psychischem Druck ausgesetzt und häufig gesundheitlich beeinträchtigt. Materielle und immaterielle Belastungen verstärkten sich gegenseitig. Die kritischen Verhältnisse belasteten Partnerschaften schwer und beeinträchtigten die Entwicklung der Kinder.
Eine zunehmende Zahl überschuldeter Menschen habe ohne eine qualifizierte Schuldnerberatung kaum mehr eine Chance, ihre aus Überschuldung resultierenden Probleme zu lösen. Die soziale Schuldnerberatung der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände habe die Funktion einer wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung.
Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 950 Beratungsstellen mit rund 2 000 Beraterinnen und Beratern. Gemessen an der Zahl der überschuldeten Haushalte ist der Bedarf damit bei weitem nicht gedeckt. Wegen der ungenügenden Beratungskapazität ist es derzeit nur zehn bis 15% der ver-/ überschuldeten Menschen möglich, in einer Schuldnerberatungsstelle kostenlose Hilfe zu erhalten. Die derzeitige Finanzierung der Beratungsstellen wird von den Ländern, den Kommunen und – mit dem Einsatz erheblicher Eigenmittel – der Wohlfahrts- und Verbraucherverbände gewährleistet. Vor dem Hintergrund der nach wie vor großen Zahl überschuldeter Haushalte in Deutschland (rund drei Millionen) und der damit einhergehenden enormen sozialen und auch wirtschaftlichen Probleme ist es aus Sicht der Schuldnerberatung dringend notwendig, auch in Zukunft gesicherte statistische Angaben zu den Personen zu bekommen, die die Schuldnerberatungsstellen aufsuchen. Daher befürwortet die AG SBV eine einheitliche – mit den Schuldnerberatungsstellen abgestimmte – Überschuldungsstatistik, die auch die Arbeit der Beratungsstellen angemessen abbildet.
Statement der AG SBV zur Pressekonferenz des Bundesamtes für Statistik am 21.10.2008
Begleitmaterial zur Pressekonferenz des Bundesamtes für Statistik am 21.10.2008
14.10.2008 Keine Rechtfertigung von sittenwidrigen Lastschriftwidersprüchen durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter
Dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter stehen innerhalb von Vertragsverhältnissen nicht mehr und keine anderen Rechte zu als dem Schuldner. Er darf deshalb keine Handlungen vornehmen, durch die der Schuldner eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB begehen würde. Daher ist auch der vorläufige Insolvenzverwalter an die rechtliche Verpflichtung des Schuldners gebunden, sittenwidrige Lastschriftwidersprüche zu unterlassen. Das Insolvenzrecht rechtfertigt es nicht, das Grundinstrumentarium des BGB "für Zwecke des Insolvenzverfahrens" umzuinterpretieren und das Einzugsermächtigungsverfahren in der Insolvenz des Schuldners zu einem Instrument der Massemehrung umzufunktionieren.
BGH, Beschluss vom 10.06.2008, XI ZR 283/07 (Gegensatz zur Rechtsprechung des IX. Senats)
29.09.2008 Geschichten, die unter die Haut gehen: 20 Jahre Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
Was im Jahr 1988 mit drei Fachberatern und einer Sekretariatskraft begonnen hat, ist mittlerweile eine der größten Schuldnerberatungsstellen Deutschlands geworden. Am 1. Oktober feiert die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) ihr zwanzigjähriges Bestehen. Ab 15 Uhr beleuchtet Moderator Martin Tertelmann im Marienheim, Katharinenstraße 4, in kleinen Talkrunden mit wechselnden Gesprächspartnern verschiedene Aspekte der Arbeit, der Geschichte und Zukunft der Beratungsstelle. Sozialbürgermeisterin Gabriele Müller-Trimbusch spricht ein einleitendes Grußwort. Für musikalische Unterhaltung sorgt die eigens zu diesem Anlass gegründete ZSB-Band. Die Stuttgarter Schauspielerin Berit Fromme bringt dem Publikum Geschichten der Menschen hinter den Schulden nah. Überschuldete Menschen werden mit vielen Gefühlen konfrontiert: Ängste, Schuldgefühle, aber auch Mut und dem Willen zum Neuanfang. Wer den Betroffenen helfen will, muss sich damit auseinandersetzen.
Die ZSB ist vor allem durch ihre mit Preisen ausgezeichnete Präventionsarbeit mit überschuldungsgefährdeten jungen Menschen über die Grenzen Stuttgarts hinaus bekannt geworden. Das Projekt "Schuldenfrei. Zukunft frei" wurde schon zweimal durchgeführt; Jugendliche haben dabei Videoclips, Fotos und individuelle Budgetpläne erstellt, die in einer Wanderausstellung Schulen, Trägern der Jugendarbeit und Büchereien in ganz Baden-Württemberg angeboten werden. Besondere Bedeutung hat daneben das Engagement von ehrenamtlichen Helfern, die sich neben den hauptamtlichen Fachkräften für überschuldete Menschen einsetzen. Die Zentrale Schuldnerberatung ist heute ein Kompetenzzentrum für die Beratung von überschuldeten Menschen. Hier werden nicht nur Überschuldete beraten. Am Projekt "Stuttgarter Praktikerforum Schuldnerberatung" beteiligen sich rund hundert Beratungsfachkräfte der sozialen Dienste und Einrichtungen aus Stuttgart. Das gemeinsam mit Diakonie und Caritas geführte Internetportal www.infodienst-schuldnerberatung.de wird von 40.000 Nutzern pro Monat besucht.
Nicht zuletzt steht auch die zwanzigjährige Zusammenarbeit der Träger Caritasverband Stuttgart, Evangelische Gesellschaft (eva) und PräventSozial gGmbH mit dem Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart für die erfolgreiche Arbeit der ZSB.
Eingeladen sind circa achtzig Gäste, darunter Vertreter des Stuttgarter Insolvenzgerichtes, des Verbraucherinsolvenzbüros Stuttgart, der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, von Sozialdiensten, Banken, dem Sozialamt, der Freien Wohlfahrtspflege und dem Sozialausschuss des Gemeinderats.
24.09.2008 Beispiele für bedenkliche bzw. beispielhafte Inkassopraktiken gesucht
Anfang November findet an der Ev. Fachhochschule Darmstadt ein Praxisforum mit führenden Vertretern der Inkassobranche statt (BDIU, SAF, Continental/Universum). Evtl. wird auch die Aufsichts-/Registrierungsbehörde am Oberlandesgericht Frankfurt a.M. vertreten sein.
Im Praxisforum können aktuelle Praxisfälle und Fragen zu Inkasso und Inkassokosten erörtert werden. Dazu bitten wir um anonymisierte Forderungsaufstellungen bzw. Fallbeispiele, in denen bedenkliche oder auch beispielhafte Inkassopraktiken von Inkassounternehmen und/oder Inkassoanwälten deutlich werden. Bitte die anonymisierten und eingescannten Unterlagen per Email übersenden an: zimmermann@efh-darmstadt.de
Als Spezialthema kristallisiert sich derzeit die Handhabung des gerichtlichen Mahnverfahrens von Seiten der Inkassounternehmen heraus. Bekanntlich dürfen die registrierten Inkassounternehmen nach § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) am 01.07.2008 nicht nur Vollstreckungsaufträge in das bewegliche Vermögen erteilen, sondern auch selbst Mahn- und Vollstreckungsbescheide beim Mahngericht beantragen. In § 4 Abs. 4 RDGEG ist für das gerichtliche Mahnverfahren – ohne Rücksicht auf Streitwert/Forderungshöhe - eine pauschale Gebühr von 25 Euro (incl. Auslagen und Mwst.) vorgesehen. Damit sollte die unselige Kostendoppelung durch Hausanwälte eigentlich der Vergangenheit angehören (Schadensminderungspflicht).Auch hierzu wären erste praktische Erfahrungen und Fallbeispiele von Nutzen. Wir werden über die Ergebnisse des Praxisforums berichten.
22.09.2008 Schuldnerberatung und SGB II: Ergebnisse einer Umfrage
In einer Fragebogenaktion bei den Schuldnerberatungsstellen hatte sich die AG ABV im Herbst 2007 erkundigt, ob sich durch die Einführung von SGB II („Hartz IV“) die Arbeit der Schuldnerberatung verändert hat. Die Antworten der insgesamt 296 Beratungsstellen sind ausgewertet und zusammen gefasst worden.
Auswertung der Umfrage
16.09.2008 Stellungnahme der AG SBV zum geplanten Bericht der Bundesregierung zum Thema Recht auf ein Girokonto für jedermann
Die Bundesregierung wird im November einen aktualisierten Bericht zur Umsetzung der ZKA-Empfehlung der Bankenverbände zur Einrichtung von Girokonten für jedermann veröffentlichen. Zuvor waren die verschiedenen Verbände zum vierten Male aufgefordert, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Der AK Girokonto der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat dazu eine Stellungnahme mit umfangreichen Dokumentationen veröffentlicht.
Es wird zum wiederholten Male feststellt, dass die Empfehlung des Zentralen Kreditauschusses (ZKA) der Bankenverbände völlig unzureichend umgesetzt wird. Auch 13 Jahre nach deren Verabschiedung hängt es ausschließlich vom Wohlwollen der einzelnen Banken und Sparkassen und deren Filialen ab, ob ein entsprechendes Girokonto eingerichtet wird bzw. auch nach Kontopfändungen weitergeführt wird. Im Falle von Kündigungen erfolgt teilweise keine transparente Begründung; auf die Möglichkeit sich bei einem Ombudsman zu beschweren wird weitgehend nicht hingewiesen. Zudem werden Konten zu höheren Gebühren und nur mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten geführt. Fazit: Die Banken und deren Verbände haben es trotz des entsprechenden Drängens von Verbraucher- und Schuldnerberatungsverbänden bis hin zur Bundesregierung hartnäckig unterlassen, ihrer Selbstverpflichtung eine entsprechende Verbindlichkeit zu geben. Deshalb wird weiterhin die Einführung eines gesetzlich verbrieften Rechts auf ein Girokonto gefordert.
Zur Unterstützung der Forderung der AG SBV sind Betroffene wie Schuldnerberatungsstellen aufgerufen, sich auf der Grundlage der Stellungnahme mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten in Verbindung zu setzen.
Stellungnahme der AG SBV
10.09.2008 Fachliche und sozialpolitische Entwicklungen in der Schuldnerberatung
Zu einem gemeinsamen Forum über die Entwicklungen in der Schuldnerberatung lädt der Deutscher Verein (DV) in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
der Verbände (AG SBV) ein. Die Veranstaltung findet am 13. und 14.11.2008 im Katholischen Sozialen Institut (KSI) in Bad Honnef statt.
Ausschreibung
Anmeldebogen
10.09.2008 Zahl der Insolvenzen sinkt weiter
Für das erste Halbjahr 2008 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes insgesamt 77.225 Insolvenzen, darunter 14.650 von Unternehmen und 48.466 von Verbrauchern. Demnach ist die Gesamtzahl der Insolvenzen um 9,3% und die der Unternehmen um 8,3% zurückgegangen. Die Verbraucherinsolvenzen nahmen um 9,8% und damit stärker ab als die Unternehmensinsolvenzen.
29.07.2008 Mehr Versteigerungen von gepfändeten Gegenständen im Internet
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden.
Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen – also keine Grundstücke – vor Ort durch den Gerichtsvollzieher als Präsenzversteigerung in der Zivilprozessordnung vorgesehen. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art – etwa über das Internet – nur versteigern, wenn ein Gläubiger oder ein Schuldner das beantragen. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne Weiteres im Internet erfolgen können und ein weiterer Regelfall neben der Präsenzversteigerung sein.
Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten der Internetversteigerung wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.
29.07.2008 Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkt Urteil gegen Kreditvermittler
Eine Taktik von zahlreichen Kreditvermittlern ist es, Verbraucher zum Abschluss von Zusatzprodukten, wie Versicherungen, Investmentfonds oder stillen Gesellschaftsbeteiligungen zu drängen. Dabei erwecken sie den Eindruck, dass die Antragsteller so ihre Chance auf einen Kredit erhöhen können. So hatte ein Kreditvermittler in mehreren Schreiben seinen Kunden empfohlen, neben einem Kreditvertrag zusätzliche Verträge abzuschließen, zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherungen. Später lehnen sie ihren Kreditantrag unter fadenscheinigen Begründungen ab, fordern aber eine hohe Aufwandserstattung. Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt und jüngst vor dem Landgericht Stuttgart Recht bekommen. Das Gericht sieht in der Praxis einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und untersagte der Firma den Versand solcher Schreiben (LG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2008, Az.: 37 O 30/08 KfH, nicht rechtskräftig).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, die gesetzlichen Regeln für Kreditvermittler zu verschärfen. Anbieter sollen demnach nur dann eine Auslagenerstattung verlangen dürfen, wenn sie tatsächlich einen Kredit vermittelt haben. Außerdem müsse der Gesetzgeber definieren, wer eine solche Dienstleistung anbieten darf und wer nicht. "Im Moment kann sich jeder Laie mit einer einfachen Gewerbeerlaubnis zum Kreditvermittler erklären. Das macht es Betrügern leicht", so Manfred Westphal, Finanzexperte des vzbv."
24.07.2008 Girokonto für jedermann: Fallmaterial gesucht bis 23.8.2008
Das Bundesregierung hat zuletzt am 14.7.2006 einen Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für Jedermann vorgelegt.
Die Fraktion DIE LINKE hat im Juni 2008 einen Gesetzesentwurf eingebracht, mit dem ein Recht auf ein Girokonto auf Guthabenbasis gesetzlich verankert werden soll.
Das Bundesministerium der Finanzen hat dem Finanzausschuss des deutschen Bundestages nunmehr eine Aktualisierung des vorgelegten Berichtes zugesagt und die AG SBV ist aufgefordert bis zum 1.9.2008 eine Stellungnahme abzugeben.
Hier bitten wir alle Kolleg/innen um Mithilfe!
Uns interessieren konkrete Fälle, in denen die Einrichtung von Guthabenkonten verweigert oder bestehende Konten gekündigt wurden. Die Fälle sollten aus 2008 stammen und möglichst mit anonymisierten Unterlagen belegt werden.
Teilen Sie bitte auch mit, ob die betreffenden Kreditinstitute auf die Möglichkeit hingewiesen haben, eine Ombudsstelle anzurufen. Natürlich interessieren uns auch Entscheidungen der Ombudsstellen. Aber auch schriftliche Erfahrungsberichte von Betroffenen und Schilderungen der Bankenpraxis vor Ort werden gesucht.
Die Unterlagen bitte bis spätestens 23.8.2008 per mail an thomas.zipf@darmstadt.de, notfalls auch schriftlich an Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Kranichsteiner Str.7, 64289 Darmstadt
23.07.2008 Girokonto für jedermann: Aufruf des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
Die Bundesregierung wird im November einen neuen Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des ZKA zum Girokonto für Jedermann vorlegen. Das ist sehr ärgerlich, da die Vorschläge der Bundesregierung zu dem letzten Bericht noch gar nicht abgearbeitet wurden. Damit die neuen Vorschläge der Bundesregierung genauso deutlich wie die des letzten Berichts ausfallen und sich dadurch der Druck für die Politik aufbaut, endlich etwas zu tun, müssen wir darlegen, dass es immer noch zu viele Kontolose gibt.
Dazu benötigen wir Ihre Hilfe - wir bitten Sie, uns Ihnen vorliegende Zahlen oder auch nur einzelne Fälle von Kontosuchenden, die kein Konto erhalten haben (für den Zeitraum 2007 bis jetzt) zukommen zu lassen. Wir wissen, dass Sie wenig Zeit haben, deshalb reicht es vollkommen aus, wenn Sie uns die Unterlagen einschlägiger Fälle ohne Anschreiben zusenden oder uns Ihre Einschätzung kurz per Mail schicken. Eventuell könnten Sie in den nächsten Wochen verstärkt auf solche Fälle achten und eine "Strichliste" mit Fällen von Kontolosigkeit führen.
Die Bundesregierung richtet ihr Augenmerk bei dem nächsten Bericht vor allem auf das Ombudsmannverfahren. Deshalb wäre es sehr hilfreich, wenn Sie außer Fällen von Kontolosigkeit auch folgende Fragen (oder auch nur eine davon) beantworten könnten:
1. Informiert die Bank bei der Kontoablehnung den Kontosuchenden über die Möglichkeit des Ombudsmannverfahrens? Wenn ja, wird hierzu ein Merkblatt ausgeteilt?
2. Wie lange dauert das Ombudsmannverfahren?
3. Werden die Schlichtungssprüche befolgt?
Die Zeit ist knapp: Am 1. September müssen wir Zahlen und Beispielfälle liefern - und das ist auch die einzige Chance, auf den Bericht und die Vorschläge der Bundesregierung Einfluss nehmen zu können. Deshalb bitten wir Sie, bis
Dienstag, den 26. August
Ihre Einschätzung und/oder Fälle per Mail bzw. postalisch einzureichen. Von dem Bericht hängt die weitere Entwicklung des Girokontos für Jedermann ab - deshalb ist es wichtig, mitzuhelfen, der Bundesregierung die Missstände aufzuzeigen und nicht der Argumentation der Banken das Feld zu überlassen.
Herzlichen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe - bei Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontaktdaten: Christina Beck, Telnr. 030 258 00-316, Faxnr. 030 258 00-318
Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
E-Mail: beck@vzbv.de
14.07.2008
Verbraucherbeirat der SCHUFA gegründet
Die SCHUFA hat einen "Verbraucherbeirat" gegründet. Der Verbraucherbeirat setzt sich aus Persön-lichkeiten aus Politik, Wissenschaft, Institutionen, Verbänden und Unternehmen zusammen und tagt zweimal jährlich im Plenum. Unterjährig werden Themenschwerpunkte in Arbeitsgruppen beleuchtet. Der Verbraucherbei-rat diskutiert unter anderem Studien zur Ver- und Überschuldung in Deutschland, das Verhalten von Verbrauchern rund um Kredite, die Transparenz bei Bonitätsbewertungen und Kreditvergaben und die Einbeziehung von Verbrauchern in einen selbst bestimmten, sicheren und bewussten Umgang mit eigenen Daten. Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat Marius Stark von der Arbeitsstelle Sozialberatung für Schuldner der Caritas gebeten, die Schuldnerberatung in diesem Gremium zu vertreten.
14.07.2008
Aktionswoche Schuldnerberatung 2009
Der Ständige Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat in seiner Sitzung am 3. Juli 2008 Termin und Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung 2009 festgelegt. Die Aktionswoche findet im Zeitraum vom 15. bis 19. Juni 2009 statt und soll sich mit dem inhaltlichen Schwerpunkt "10 Jahre Verbraucherinsolvenzverfahren" beschäftigen.
14.07.2008
Gesprächskreis Anonyme Insolvenzler
In Köln hat sich ein Gesprächskreis „Anonyme Insolvenzler“ gebildet, der ein Angebot für Menschen, die von Insolvenz betroffen sind, darstellt. Der Gesprächskreis trifft sich regelmäßig und bietet die Möglichkeit mit anderen Betroffenen zu reden, Fragen zu stellen und Hilfe zu erfahren. Weitere Informationen unter www.anonyme-insolvenzler.de
11.07.2008
Crédit Mutuel kauft deutsche Citibank
Die französische Genossenschaftsbank Crédit Mutuel übernimmt für einen Kaufpreis von 4,9 Milliarden Euro die deutsche Citibank Privatkunden AG. Die Deutsche Bank, die ebenfalls mitgeboten hatte, geht somit leer aus. Die Citibank hat etwa 3,3 Millionen Kunden, 340 Filialen und ist Marktführer in Deutschland bei Konsumentenkrediten. Die Citibank erzielte 2007 einen Gewinn nach Steuern in Höhe von 365 Millionen Euro.
Verbraucherschützer fordern nach der angekündigten Übernahme der deutschen Citibank einen besseren Service für Kunden. In den vergangenen Jahren sei das Institut in der Schuldner- und Verbraucherberatung besonders negativ aufgefallen. Dies müsse Crédit Mutuel nun verbessern, sagte der Finanzexperte des Bundesverbandes Verbraucherzentralen (vzbv), Manfred Westphal, der Nachrichtenagentur AFP.
10.07.2008
Fehlende Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit berechtigt zu Aufhebung der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens
Ein Insolvenzgericht darf die einem Schuldner gewährte Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens aufheben, wenn dieser keine angemessene Erwerbstätigkeit ausübt und sich trotz mehrfacher Aufforderung des Gerichts zu seinen Bemühungen um Aufnahme einer solchen Tätigkeit nicht äußert. Denn ebenso wie dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn er seinen Mitwirkungsobliegenheiten bei der Auskunftserteilung schuldhaft nicht nachkommt, kann das Insolvenzgericht die Stundung aufheben, wenn der Schuldner schuldhaft seine Auskunftspflicht nicht erfüllt. BGH, Beschluss vom 05.06.2008, IX ZA 7/08
09.07.2008 Theoretische Ansätze zur wirtschaftlichen und finanziellen Kompetenz für Kinder und Jugendliche
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz veranstaltet am 17.11.2008 an der Universität Bonn die erste bundesweite Tagung zu Grundfragen der wirtschaftlichen und finanziellen Kompetenz für Kinder und Jugendliche. Sie sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Ausschreibung und Anmeldung zur Tagung
06.07.2008 Volkshochschulverband stellt Rechenlernmodul in sein Portal ein
Der Volkshochschulverband hat in dem Portal www.ich-will-lernen.de das Modul 'Rechnen/Numeracy' online gestellt. Lernwillige können darin ihre Rechenkompetenzen in den Zahlenräumen bis 10, 100 oder 1000 schulen, zudem werden in einem Lernkalender Module zur Alltagsbewältigung, wie z.B. 'mit Geld umgehen', 'Zeiten planen' oder 'Umzug bewältigen' zur Verfügung gestellt. Das Portal www.ich-will-lernen.de ist der Teil der Alphabetisierungskampagne der Bundesregierung. Analphabeten können damit kostenfrei und von zu Hause aus ihr Leseverständnis, ihre Rechenfähigkeit sowie ihre Alltagskompetenzen schulen. Das Portal kann aber auch im Rahmen von Schulungen genutzt werden.
01.07.2008 Überschuldungsreport 2008 des iff erschienen
Das erste Projekt, das die Stiftung "Deutschland im Plus"gefördert hat, ist der Überschuldungsreport 2008 des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff), der heute erschienen ist. Wichtigste Ergebnisse der Studie:
• 80 % der Überschuldeten sind arm
• temporäre Armut ist in den meisten Fällen die Voraussetzung für Überschuldung
• Arbeitslosigkeit und Trennung sind in fast 50 % der Fälle die Auslöser für Überschuldung
• Überschuldung betrifft besonders die Phase der Haushaltsgründung und des Karrierebeginns
• Überschuldung betrifft besonders Haushalte mit minderjährigen Kindern
• nach der Hochrechnung ist mehr als jeder fünfte Alleinerziehendenhaushalt mit minderjährigen Kindern in Deutschland überschuldet
• immer noch jeder fünfte Überschuldete hatte 2007 kein eigenes Girokonto
iff-Überschuldungsreport 2008
01.07.2008 Stiftung zur Überschuldungsprävention gegründet
Die Nürnberger TeamBank AG hat als erstes Kreditinstitut eine Stiftung gegen private Überschuldung gegründet. Der Ratenkreditspezialist des genossenschaftlichen FinanzVerbunds hat „Deutschland im Plus – Die Stiftung für private Überschuldungsprävention“ ins Leben gerufen, die von einem unabhängigen Vorstand geführt wird. Zu den Aufgaben von Deutschland im Plus zählen ganzheitliche Aufklärung und Information, Bildungsmaßnahmen und Prävention sowie konkrete Beratung für Rat- und Hilfesuchende.
Homepage der Stiftung
25.06.2008 Gespräch über Stärkung der Finanzkompetenz von Jugendlichen
Zum diesem Thema haben Vertreter des Lenkungskreises des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz am 19. Mai 2008 ein fachkundiges Gespräch mit Frau Ursula Heinen, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverbraucherministerium, geführt. Weitere Informationen zu diesem Gespräch sind einer Pressemitteilung des Präventionsnetzwerkes zu entnehmen.
Pressemitteilung vom 27.05.2008
25.06.2008 Nachhaltige Sozialpolitik am Beispiel der Schuldnerberatung
Dr. Uwe Schwarz (Professor an der Fakultät Soziale Arbeit und Gesundheit der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst, Hildesheim) hat unter der Überschrift „Nachhaltige Sozialpolitik am Beispiel der Schuldnerberatung“ seinen Beitrag, den er bei der Kooperationsfachtagung des Deutschen Vereins mit der AG SBV am 22./23. November 2007 gehalten hat, in zwei Folgen des Nachrichtendienstes des Deutschen Vereins veröffentlicht (NDV Mai 2008, Seite 214 - 219 und Juni 2008, Seite 259 – 265). Der Verlag hat einer Verbreitung dieses Beitrags zugestimmt,so dass wir ihn hier veröffentlichen können
Aufsatz, Teil I
Aufsatz, Teil II
24.06.2008 Bundesbank passt Basiszinsatz auf 3,19 % an
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2008 nun 3,19 % (bisher 3,32 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 8,19 % (bisher 8,32 %).
Pressemitteilung der Bundesbank vom 24.06.2008
24.06.2008 Neue Regelsätze nach SGB II
Ab dem 01.07.2008 beträgt der Eckregelsatz nun 351,-- Euro (bisher 347,-- Euro). Die neuen Regelsätze finden sie in unserem Service & Ratgeber-Bereich unter der Rubrik "Tabellen"
Regelsätze nach SGB II ab dem 01.07.2008
11.06.2008 Presseerklärung der AG SBV zur Aktionswoche 2008 Schuldnerberatung
In einer Presseerklärung zur Aktionswoche 2008 Schuldnerberatung unter dem Motto "Überschuldete Eltern - arme Kinder" sieht die AG SBV (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände) u.a. Handlungsbedarf bei der Früherkennung von Überschuldung, dem freien und zeitnahen Zugang zu kostenloser Schuldnerberatung und dem Erwerb von Finanzkompetenz.
Presseerklärung der AG SBV zur Aktionswoche 2008 Schuldnerberatung
10.06.2008 Stellungnahme der AG SBV zum Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
In einer Stellungname der AG SBV zum Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung werden die Aussagen zur Entwicklung der Überschuldung, Ursachen und Auslöser von Überschuldung und zur Thematik Überschuldung vorbeugen und beseitigen kritisiert und eigene Lösungsvorschläge eingebracht.
Stellungnahme der AG SBV zum Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
Auszug Thema Überschuldung im Entwurf des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung
06.06.2008 Widerruf von Lastschriften durch den Treuhänder
Das durch die bisherigen Widerrufe von Lastschriften durch den Treuhänders gegenüber der kontoführenden Bank erlangte Guthaben auf dem Konto der Schuldnerin steht der Insolvenzmasse zu.
AG Heilbronn, Beschluss vom 16.05.2008 - 1 IK 85/08 (nicht veröffentlicht)
27.05.2008 Entwurf einer Protesterklärung zur weltweiten Kreditkrise
Das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) in Hamburg ruft angesichts der weltweitenKreditkrise und deren dramatischen Folgen für die Stabilität des Geldsystem zu einerProtestaktion auf. Ziel des Protestschreibens ist es unter anderem durch entsprechendeGesetzgebung in Europa und den USA vor allem die finanziell schlechter gestelltenVerbraucher zu schützen. Weitere Informationen unter www.verantwortliche-kreditvergabe.net
Entwurf der Protesterklärung, Stand 23.05.2008
19.05.2008 Positionen zum Thema der Aktionswoche Schuldnerberatung veröffentlicht
Die Arbeitsgruppe der Aktionswoche hat einen umfangreichen Forderungskatalog zur Thematik der Aktionswoche „Überschuldete Eltern – arme Kinder“ erstellt, der mit einem „Katalog möglicher Früherkennungsmerkmale“ auf der Homepage der Aktionswoche eingesehen und herunter geladen werden kann
19.05.2008 AG SBV warnt vor Verzögerung bei der Reform des Kontopfändungsrechts
Die AG SBV hat sich in einem offenen Schreiben an die Mitglieder der Bundestagsausschüsse für Recht, Finanzen und Verbraucherpolitik gewandt. Hintergrund sind Informationen aus dem Rechtsausschuss, dass die Reform des Kontopfändungsrechts mit der Einführung des sogen. P-Kontos nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. In dem Schreiben werden die Politiker argumentativ aufgefordert, das in ihrer Macht stehende zu tun, dass die Novellierung – wie vorgesehen – zeitnah durchgeführt wird. Die Beratungsstellen werden aufgefordert, mit Hilfe dieses Schreibens auch regionale Bundes- und Landespolitiker um Unterstützung zu bitten.
Schreiben der AG SBV
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15.05.2008 Ministerin Zypries kündigt Nachbesserungen an
Auf der Fachtagung der EFH Darmstadt (in Kooperation mit der LAG SB Hessen e.V. und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen e.V.) am 14.05.2008 zur geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz hat Frau Zypries in ihrer halbstündigen Eingangsstellungnahme einige wichtige Positionsänderungen angekündigt:
Da die umfassende Aufklärung der Überschuldeten im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz (mit dem Ziel der Vermeidung der Insolvenz) die eigentliche Arbeit der B-Stellen darstelle, soll im Rahmen des § 305 InsO eine q u a l i f i z i e r t e Aussichtslosigkeitsbescheinigung erfolgen.
Eine vorläufige Treuhänderschaft solle nur noch fakultativ erfolgen und in das Ermessen der Gerichte gestelllt werden; die Kritik aus Richterschaft und SB, dass die Prüffunktion und Unterlagenerstellung idR schon durch die Sb-Stellen erfolge, sei verstanden worden.
Es soll weiterhin eine Kostenbeteiligung auch bei masselosen Verfahren erfolgen, wenn Schuldner die Kosten nicht aufbringen könnten, "müsse die Staatskasse einspringen". Bei SGB II-Empfängern sei das Existenzminimum bei 80 % des Regelsatzes anzusetzen, daher sei eine Eigenbeteiligung von 13 € monatlich im Rahmen von Mitwirkung und Mitverantwortung für das Verfahren zumutbar.In der Diskussion am Nachmittag wurde die Eigenbeteiligung von Ministerialrat Dr. Wimmer vom BMJ bei SGB II-Empfängern wieder etwas relativiert: "Alles ist im Fluss".
Die problematische 60-Euro-Vergütung für Anwaltschaft und SB bei Ausstellung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung wurde aus dem Plenum angesprochen, da dies das Ende von Vorfeldberatung durch SB-Stellen bedeute. Auf Nachfrage von Frau Zypries ("was brauchen Sie?") wurde der Ministerin aus dem Plenum der Faktor 4 mit auf den Weg gegeben, da 250 € eine analoge Vergütung zu den Erstattungskosten des vorläufigen Treuhänder in IK-Verfahren darstellen.
Die Verabschiedung des Reformentwurfs durch den Bundestag wird nach Meinung von Frau Zypries nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
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15.05.2008 Inkassos dürfen nicht mit Gewalt drohen
Inkassounternehmen dürfen nicht mit Sprüchen wie "Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen." drohen. Das entschied jetzt das Landgericht Köln in einer inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 18.03.2008(Aktenzeichen: 33 O 390/06). Gleichzeitig verbot das Gericht einer Firma, Inkasso-Dienstleistungen anzukündigen oder auszuführen. In verschiedenen Fernsehsendern wurden die stämmigen Mitarbeiter eines in Deutschland aktiven Inkassodienstes zu wahren „Popstars“ hochgejubelt. Grimmige Gestalten mit Tatoos, kugelsicheren Westen und schwarzer Arbeitskleidung sollten zahlungsunwillige Schuldnern davon überzeugen, doch ihre überfälligen Rechnungen zu begleichen.
Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens sei "ersichtlich darauf angelegt, durch Drohungen mit körperlicher Gewalt oder deren Anwendung Forderungen einzuziehen", heißt es in der Urteilsbegründung."Der Forderungseinzug darf aber nur von Personen mit entsprechender behördlicher Erlaubnis betrieben werden - diese liegt nicht vor", sagte der Sprecher zu dem Urteil.
07.05.2008 Sagen Sie es allen!
Ab dem 26.05.2008 veröffentlicht die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Aktionswoche Schuldnerberatung geplante Aktionen von Schuldnerberatungsstellen auf ihrer Homepage.
Alle Schuldnerberatungstellen sind dazu aufgerufen, von ihren geplanten Aktionen zu berichten. Die eingesandten Texte werden 1:1 auf der Homepage umgesetzt, d.h. sie werden weder redigiert noch geändert. Ab sofort können die fertigen Texte an die E-Mail-Adresse info@aktionswoche-schuldnerberatung.de geschickt werden. Auch Fotos oder Bilder (max. 3 in den Formaten *.jpg, *.tif, *.png, *.bmp) sind willkommen. Außerdem werden der Name der Stadt und das Bundesland für eine genaue Zuordnung und Verlinkung auf der Startseite benötigt.
10.04.2008 Deutliche Kritik einiger Experten am neuen Verbraucherinsolvenzverfahren
Deutliche Kritik einiger Sachverständiger gab es am 09.04.2008 bei einer Anhörung von Sachverständigen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach Angaben der Regierung ist vorgesehen, dass auf das bislang notwendige zeit- und kostenintensive gerichtliche Insolvenzverfahren verzichtet werden soll, wenn bereits nach der vorläufigen Prüfung durch einen Treuhänder feststeht, dass der Schuldner völlig mittellos ist. Um einen Missbrauch zu verhindern, ist eine Stärkung der Gläubigerrechte geplant.
Es gebe eine "unglaubliche Vielzahl von Widersprüchen in dem Gesetzentwurf", so Professor Hans Haarmeyer von der Fachhochschule Koblenz. Die vorliegende Fassung sei weitgehend "nicht geglückt". Die vornehmlich fiskalisch begründete Reformnotwendigkeit bestehe nicht. Eine solide Feststellung tatsächlicher Belastungen sei frühestens Ende 2009 möglich. Bis zum heutigen Tag vorliegende Erhebungen widerlegten eine angeblich unzumutbare Kostenbelastung vollständig. Der Entwurf führe zudem zu massiven bürokratischen und personellen Erschwernissen, ohne auch nur ansatzweise materielle Verbesserungen oder gar Erleichterungen für die Abwicklung des Verfahrens mit sich zu bringen. Die geplante Novellierung bewirke zudem eine erhebliche Schwächung der Gläubigerrechte.
Wie zuvor schon Haarmeyer wies Frank Frind, Richter am Amtsgericht Hamburg, darauf hin, es gebe neun laufende Gesetzesänderungsvorhaben zur Insolvenzordnung. Diese würden vom Bundesjustizministerium offenbar nicht aufeinander abgestimmt. Die insolvenzgerichtliche Praxis könne dieser Flut von Gesetzesänderungen in der täglichen Arbeit nicht mehr bewältigen - eine funktionierende Insolvenzordnung werde so "kaputt reformiert". Es gebe offenbar "überhaupt keine Rücksprache mit der Praxis", so Frind.
Oliver Liersch, Rechtsanwalt für Insolvenzrecht aus Hannover, war der Meinung, mit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 sei nach langer Diskussion ein einheitliches und bis heute in seiner Grundstruktur unbestritten gutes Recht geschaffen worden. Inzwischen habe es seit 1999 eine Vielzahl von Änderungsgesetzen zur Insolvenzordnung gegeben, weitere Entwürfe lägen noch vor. Auch Liersch war der Meinung, dass die Zielrichtung vieler dieser Änderungen untereinander wenig abgestimmt sei. Der Rechtsausschuss habe die Aufgabe, die verschiedenen Zielsetzungen von Änderungswünschen stärker zu bündeln, so Liersch.
Professor Heinz Vallender, Richter am Amtsgericht Köln, begrüßte dagegen die Initiative der Bundesregierung in der vorgesehenen Grundkonzeption. Sie verzichte auf ein Insolvenzverfahren, das mit erheblichem Aufwand verbunden sei. Stattdessen sehe der Entwurf bei mittellosen Schuldnern ein Entschuldungsverfahren vor. Auch dieses Verfahren, so Vallender einschränkend, werde jedoch für den Fiskus nicht zum "Nulltarif" zu haben sein. Zur Deckung der Kosten des Verfahrens sagte der Experte, Rechtpfleger und auch Verwalter hätten übereinstimmend berichtet, dass es nicht wenigen Schuldnern gelungen sei, im Lauf des Verfahrens aus dem pfändbaren Einkommen oder auf Grund von sonstigen Geldzuflüssen zumindest einen Teil der Verfahrenskosten aufzubringen.
Professor Hugo Grote (ebenfalls Fachhochschule Koblenz) begrüßte die vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen. Einem Großteil der gemachten Vorschläge liege das Bedürfnis zu Grunde, Kosten in den Länderjustizhaushalten einzusparen. Dies solle insbesondere durch eine Kostenbeteiligung der Schuldner und durch Vereinfachungen des Verfahrens ohne Geldmittel geschehen. Die Idee obligatorisch einen vorläufigen Treuhänder einzusetzen, wird abgelehnt. Die zeitnahe Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Gerichtsvollzieher könne generell zur Voraussetzung der Antragsstellung gemacht werden. Die Kostentragungspflicht in angemessenem Rahmen wird anerkannt, Bedenken allerdings angeführt, wenn dies zur Ausgrenzung derjenigen Schuldner führt, die - wenn auch z. T. nur vorübergehend - vom Existenzminimum (SGB II oder SGB XII) leben müssen. Für diese sind finanzielle Spielräume in den letzen Jahren kontinuierlich enger geworden und es muss vermieden werden, diese besonders armen Schuldner faktisch vom Zugang zur Restschuldbefreiung auszugrenzen. Es wird vorgeschlagen, die Kostenstundung in modifizierter Version beizubehalten. Prof. Grote beschäftigt sich in seiner Stellungnahme ferner mit dem Motivationsrabatt, der Verkürzung des Verfahrens, den neuen Versagungsgründen, den ausgenommenen Forderungen, dem außergerichtlichen Einigungsversuch und schlägt den Wegfall des Abtretungsvorrangs vor.
Stellungnahmen der Sachverständigen
08.04.2008
Stellungnahme des AK InsO zur Reform der Verbraucherinsolvenz rechtzeitig vor Hearing erschienen
Noch rechtzeitig vor der Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss am Mittwoch, den 09.02.2008 hat der AK Inso der AG SBV Stellung zur geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz bezogen. Der vorliegende Gesetzesentwurf will für mittellose Schuldner ein schlankes, kostengünstiges und allseits akzeptiertes Entschuldungsverfahren einführen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, bedarf es aus der Sicht der AG SBV aber noch der Sicherung einer qualifizierten und persönlichen Beratung mittelloser Schuldner, des Verzichts auf den obligatorischen Einsatz des vorläufigen Treuhänders, der Aufrechterhaltung der Stundung für masselose Fälle, mindestens für Schuldner, deren Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht übersteigt und des Zugangs ehemals Selbstständiger zum Verbraucherinsolvenzverfahren.
Nachdem zunächst befürchtet wurde, daß die Schuldnerberatung bei dem Hearing nicht vertreten ist, lässt die Liste der geladenen Sachverständigen erkennen, dass die Belange der Schuldnerberatung dort zur Sprache kommen. Mit Hans-Peter Ehlen vom Fachzentrum Schuldenberatung Bremen kommt ein kompetenter und erfahrener Vertreter aus der Praxis der Schuldnerberatung zu Wort. Prof. Dr. Hugo Grote kennt aufgrund seiner vielfältigen Kontakte die Interessen der Schuldnerberatung, und die Herren Gerhard Pape und Heinz Vallender sind die Anliegen der Schuldnerberatung auch nicht fremd.
So darf man auf die Ergebnisse des Hearings gespannt sein und noch mehr auf das, was der Rechtsausschuss danach an Änderungen am Regierungsentwurf vornimmt.
Stellungnahme des AK InsO
04.04.2008
Fachtagung Reform der Verbraucherinsolvenz
Am Mittwoch, den 14.05.2008 veranstalten die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V., die Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen e.V. und die Evangelische Fachhochschule Darmstadt einen Fachtag zur bevorstehenden Reform der Verbraucherinsolvenz. Referenten sind Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer, Richter am Insolvenzgericht und Bernd Jaquemoth, Rechtsanwalt/Vorstand BAG-SB.
Ausschreibung des Fachtages
19.03.2008
Mit dem FinanzFührerschein® gegen Schuldenfallen beim Onlinekauf
Immer häufiger registrieren die Fachkräfte des Verein Schuldnerhilfe Essen e.V. (VSE) Schuldverpflichtungen, die durch Onlinekäufe entstehen. Meist handelt es sich bei den Betroffenen um junge Menschen, die rechtlich unerfahren im Umgang mit den Kauf- und Zahlungsformen des Internets sind. Es wird befürchtet, dass sich nach dem Handy das Internet zur neuen Schuldenfalle Nr. 1 für junge Menschen entwickelt.
Mit dem neuen FinanzFührerschein® zum Onlineshoppen - finanziert vom Familienministerium NRW - will der VSE dieser Entwicklung entgegen wirken. Lehrer können die Chancen und Risiken von Onlinegeschäften jetzt besser im Unterricht thematisieren. Jugendliche lernen, welche Geschäfte sie im Internet abschließen dürfen und wie ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten aussehen.
Nach einer Pretest-Phase, an der sich 360 Jugendliche beteiligt haben, beginnt nun die Praxisphase des Projekts. Die Materialien können ab sofort von interessierten Fachkräften beim VSE angefordert werden. Es handelt sich um eine bebilderte Unterrichtshilfe, welche der echten Führerscheinprüfung ähnelt. Jugendliche, welche die zulässige Fehlerpunktzahl nicht überschreiten, erhalten einen FinanzFührerschein® mit der „Lizenz zum Onlineshoppen“. So vermittelt das Projekt sowohl Wissen als auch Spaß am Thema.
19.03.2008
Aufrechnung von zuvielgezahlten Rentenversicherungsleistungen auch im Insolvenzverfahren möglich
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist trotz des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Privatinsolvenz nicht gehindert, unpfändbare Rentenzahlbeträge gegen Rückzahlungsforderungen aus vorangegangenen Überzahlungen aufzurechnen.
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 21.02.2008, S 26 R 320/06
12.03.2008
Lastschriftwiderruf im Insolvenzverfahren: Treuhänder ist nicht berechtigt, Lastschriften zu widerrufen
Wie uns Rechtsanwalt Mike Tschirschwitz, Kanzlei Lauterbach & Partner, München, mitteilt, hat das Amtsgericht München am 07.03.2008 einen Beschluss zum Lastschriftwiderruf des Treuhänders im eröffneten Insolvenzverfahren getroffen, der im Gegensatz zum Beschluss des AG Hamburg vom 28.06.2007 steht:
Leitsatz: Zum Widerruf einer Lastschrift, die ein Gläubiger vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt eingezogen hat, ist ein Treuhänder nicht befugt.
Beschluss AG München vom 07.03.2008, 1506 IK 3260/07
12.03.2008
Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten
Die Postbank führt ca. 4,5 Mio. private Girokonten; darunter befindet sich ein größerer Anteil an Guthabenkonten mit erhöhtem Pfändungsrisiko. Daher verwundert es nicht, dass die Auszahlung von Sozialleistungen auf "gesperrten" Postbank-Konten ein Dauerthema in der Sozialen Schuldnerberatung darstellt.
Am 1. Februar 2008 fand an der EFH Darmstadt ein Praxisforum Spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung zu dieser Thematik statt, an dem auch der Abteilungsleiter Kontoführung in Dortmund, teilnahm. Das Ergebnis des konstruktiven Austauschs haben Prof. Dieter Zimmermann und Thomas Zipf festgehalten.
Die Freigabe von Sozialleistungs-Gutschriften bei gepfändeten Postbankgirokonten
11.03.2008
Baden-Württemberg setzt auf Inkasso-Firmen zum Schuldeneintreiben
Zukünftig wird die baden-württembergische Justiz säumige Schuldner mit Hilfe von privaten Inkasso-Unternehmen unter Druck setzen. Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat am 11.03.2008 einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz freigegeben, der die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Beteiligung privater Unternehmen beim Forderungseinzug für die Justiz bilden soll. Wie der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) am Dienstag in Stuttgart mitteilten, sollen so ausstehende Gerichtskosten eingetrieben werden. Das Land könne und wolle es sich nicht leisten, Jahr für Jahr auf Beträge in Millionenhöhe zu verzichten. Deshalb werde dieses Pilotprojekt realisiert. Baden-Württemberg betritt mit dem auf zunächst drei Jahre befristeten Projekt Neuland.
Dabei gehe es um rund 25.000 Forderungen jährlich in Höhe von etwa 5 Millionen Euro, hinzu kämen ca. 15 Millionen Euro nicht gezahlter Gebühren aus den vergangenen drei Jahren. Von der Zusammenarbeit mit den privaten Inkasso-Partnern erhoffe man sich "deutliche Ergebnissteigerungen". Die Schuldner sollen aber vor Weitergabe der Daten an private Inkasso-Partner die Gelegenheit erhalten, die Schulden zu begleichen. "Wir werden mit offenen Karten spielen", sagte Goll.
11.03.2008 Briefwechsel zwischen dem Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz (näheres zum Netzwerk unter www.praeventionsnetzwerk-finanzkompetenz.de ) hat das Forum Schuldnerberatung gebeten, seinen Briefwechsel mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 4. Mai und 15. Juni 2007 der Fachöffentlichkeit zur Kenntnis zu bringen. Begleitend dazu führt Marius Stark, Mitglied des Lenkungsauschusses des Netzwerkes aus:
"In seinem Schreiben an den damaligen Bundesminister Müntefering regt das Präventionsnetzwerk mit einer Reihe von Vorschlägen an, die Politik der Armutsvermeidung auf der nationalen wie der europäischen Ebene in den Rang einer primären Aufgabenstellung zu heben.
Das Antwortschreiben, nicht des Ministers, sondern des Leiters der Unterabteilung Sozialhilfe, das das Präventionsnetzwerk im Oktober 2007 (!) erreichte, offenbart die Hilflosigkeit des Bundesministeriums nicht nur im Umgang mit Akteuren der Zivilgesellschaft, sondern auch, was viel schwerer wiegt, im Umgang mit den drängenden Aufgaben der Armutsprävention und Armutsbekämpfung. Als Ausdruck einer weitgehenden Entfernung von den Lebensverhältnissen des Volkes muss schließlich gewertet werden, dass das den Sozialstaat repräsentierende Bundesministerium die Zivilgesellschaft auf das Jahr 2010 vertröstet. Ob die Bundesregierung weiß, in welcher Weise sie Vertrauen verspielt?"
Brief an Bundesminister Müntefering
Antwortschreiben des Bundesarbeitsministeriums
10.03.2008 Stellungnahme
der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 19.12.2007 zur Reform des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage stelle der Gesetzentwurf eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes dar. Dennoch werde der notwendige Schutz von Schuldnern damit noch nicht ausreichend sichergestellt. Auch werde der Entwurf der Entlastung von Kreditinstituten und Gerichten nicht im notwendigen Umfang gerecht.
Der Entwurf bliebe in seinen positiven Auswirkungen auf Schuldner, Kreditinstitute und Vollstreckungsgerichte teilweise leider hinter dem Referentenentwurf des Justizministeriums
vom 19.01.2007 zurück. Die AG SBV benennt in der nachfolgenden Stellungnahme den noch notwendigen Korrektur- bzw. Ergänzungsbedarf.
Stellungnahme der AG SBV zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
04.03.2008 Präventionsprojekte zur Stärkung der Finanzkompetenz vorgestellt:
2. FinKom Info-Börse zeigte Neuigkeiten aus Deutschland und Österreich
Das Problem, das Experten zu dem Thema Finanzkompetenz aus dem gesamten deutschsprachigen Raum zusammenbrachte, ist gravierend: Schon bei Jugendlichen hat jeder Siebte Schulden, wie die Studie des Münchener IJF "Jugend und Geld 2005" festgestellt hat. In der Altersstufe der jungen Erwachsenen steigt die Überschuldung dann nochmals schnell an.
Alle Teilnehmer der eintägigen Veranstaltung in Berlin waren sich daher einig: "Finanzkompetenz vermitteln, je früher je besser - Prävention in jungen Jahren zahlt sich aus!"
Das Angebot an Projekten reichte von Info-Material für Veranstaltungen an Schulen über jugendgerechte Songs zum Thema im MP3-Format bis hin zu Videos und interaktiven Internet-Auftritten. Die Besucher, zumeist Praktiker aus Beratungsstellen sowie Wissenschaftler gingen mit vielfältigen Anregungen und neuen Ideen nach Hause. So konnte Prof. Piorkowsky, Inhaber des Lehrstuhls für Haushalts- und Konsumökonomie an der Universität Bonn, bei der Vorstellung der ausgezeichneten Projekte zu Recht das Fazit ziehen: "Wir alle haben gewonnen."
Insgesamt 16 Projekte hatten sich der Wertung der Teilnehmer gestellt. Für den ersten Platz wurde der Beitrag der Berliner Schuldnerberatung ausgezeichnet: Der Internet-Auftritt
www.was-was-kostet.de lädt Jugendliche ein, ihre Finanzkompetenz rund um die erste eigene Wohnung spielerisch zu testen und sich ein aussagekräftiges Feedback geben zu lassen.
An zweiter Stelle folgte das Projekt der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart welches 2007 mit der Schuldnerberatung des Landratsamtes Böblingen durchgeführt wurde: Mit dem Projekt "Schulden frei - Zukunft frei"( www.zsb-stuttgart.de) konnten bereits zum zweiten Mal Jugendliche verschiedener Schulen im Raum Stuttgart zur aktiven Mitarbeit motiviert werden - in Projektarbeiten entstanden eigene Entwürfe für Zeitungstitel, Songtexte, Gedichte, Umfragen und Internetauftritte, die sich kritisch mit den Themen Konsum, Werbung und wirtschaftliche Kompetenz beschäftigen.
Den dritten Platz belegte das Projekt vom Diakonischen Werk Darmstadt "Auskommen mit den Einkommen" - Fit für Haushalt, Job und Finanzen-. Mit viel Elan und sehr praxisnah werden hier wichtige Kompetenzen der Haushaltsführung den Teilnehmern nahegebracht.
04.03.2008 Neue Broschüre der Bundesregierung: Schulden abbauen - Schulden vermeiden
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat als Nachfolge der überaus erfolgreichen Broschüre „Was mache ich mit meinen Schulden?“ eine neue Info-Broschüre mit dem Titel „Schulden abbauen – Schulden vermeiden“ veröffentlicht. Die Broschüre kann beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden; E-Mail: publikationen@bundesregierung.de.
04.03.2008 Präventionsprojekte in der Evaluation
Dr. Dieter Korczak vom GP-Forschungsinstitut hat zu zwei Münchner Präventionsprojekten einen
Evaluationsbericht vorgelegt: Dem Projekt „süßes Leben – überquellende Kinderzimmer“ des Caritasverbandes München und „Cashless“ – ein Projekt mit Berufsschülern. Der Bericht kann unter www.gp-forschungsgruppe. com unter Aktuelles / November 2007 eingesehen und heruntergeladen werden.
04.03.2008 Fachgespräche in der Friedrich Ebert Stiftung
In zwei Fachgesprächen (28. November 2007 und 23. Januar 2008) hat sich die Friedrich-Ebert-Stiftung mit Themen der Überschuldung und zur Schuldnerberatung in Deutschland beschäftigt. Alle Vorträge - u.a. von Dr. Korczak vom GP-Forschungsinstitut; Helga Springeneer, VZBV; Dr. Frings, DSGV und Marius Stark, Arbeitsstelle der verbandlichen Caritas für die Sozialberatung für Schuldner - können unter www.fes.de/integration (Fachforum) heruntergeladen werden.
28.02.2008 Überschuldete Menschen öfter krank
Überschuldete Menschen sind laut einer Studie von Mainzer Forschern des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität häufiger krank als die durchschnittliche Bevölkerung. Zugleich hatten 60 Prozent Arztbesuche unterlassen, weil sie die finanziellen Mittel für die nötigen Zuzahlungen nicht aufbringen konnten. Jeder Zweite habe zudem angegeben, sich wenig gesund zu ernähren und kaum Sport zu betreiben.
Acht von zehn Schuldnern litten an mindestens einer Krankheit. Rund 40 Prozent der befragten Probanden litten unter psychischen Problemen wie Angstzuständen, Depressionen oder Psychosen, weitere 40 Prozent unter Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen. Dazu kämen häufig Schilddrüsenprobleme sowie Suchterkrankungen, vor allem bei überschuldeten Männern. Eine zusätzliche Belastung für die Betroffenen sei, dass sich in rund der Hälfte der Fälle Freunde und Verwandte zurückzogen
28.02.2008 Schulen sollen Geldkompetenz lehren
Zur Verringerung von Armutsrisiken haben Finanzexperten und Schuldnerberater die Schulen aufgefordert, frühzeitig zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu erziehen. Das Mitglied des Lenkungskreises des bundesweiten "Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz", Bettina Heine, sagte, es gehe darum, ein wirtschaftliches Grundverständnis herzustellen und für Gefahren zu sensibilisieren.
Jungen Menschen müsse die Fähigkeit, mit Geld, Krediten und verschiedenen Finanzierungssystemen in einem Stadium beigebracht werden, in dem sie noch spielen können, so Heine.
25.02.2008 Studie "Scoring im Praxistest"
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die GP-Forschungsgruppe unter Leitung von Dr. Korczak ein Gutachten „Scoring im Praxistest“ erstellt, in der der deutschen Kreditwirtschaft "Willkür und Intransparenz bei der Kreditvergabe" vorgeworfen wird.
Im Rahmen der Studie wurden von 21 Personen (mit unterschiedlichem Alter, Familienstand, Ort, Beruf und Einkommen) 81 Stichproben in Form von Konditionenanfragen bei 10 Kreditinstiuten genommen. Das Ergebnis war niederschmetternd. Der vzbv formuliert unter anderem folgende Ergebnisse:
Intransparenz: In knapp 50% der Stichproben, wurden die Tester selbst auf Nachfrage hin nicht über den Einsatz von Scoringverfahren informiert.
Gesetze wurde nicht eingehalten: In 30% der Stichproben wurde keine Einwilligung zur Schufa-Abfrage eingeholt, obwohl dies notwendig gewesen wäre.
Datensparsamkeit: in vielen Fällen wurden Daten abgefragt, bei denen die Kreditsachbearbeiter nicht begründen konnten, wozu diese Daten gebraucht würden.
Score nicht nachvollziehbar: Bei keiner Testperson ließ sich die Höhe des Basiscores nachvollziehen. Auch war die Höhe des Zinsangebotes bei keiner Testperson nachvollziehbar. Bei einer Testperson schwankte das Angebot beispielsweise zwischen 7,99% bis 13,49% Zinsen.
Studie "Scoring im Praxistest"
25.02.2008 Aktionswoche Schuldnerberatung 2008
Die Bundesministerin Ursula von der Leyen hat die Schirmherrschaft für die diesjährige Aktionswoche übernommen. Vom 16. bis 20. Juni 2008 startet die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ihre bundesweite Aktionswoche unter dem Titel „Überschuldete Eltern – Arme Kinder“. Seit Anfang Februar 2008 ist die Hompage www.aktionswoche-schuldnerberatung.de freigeschaltet worden. Hier wird alles Wissenswerte rund um die Aktionswoche eingestellt. Weitere Informationen und Anfragen zu den Planungen der Aktionswoche bei Gisela Deller, Diakonie Wuppertal,@: schuldnerberatung@diakonie-wuppertal.de
21.02.2008 Die Ursachen der Überschuldung
Unser Redakteur Nicolas Mantseris hat sich mit den Ursachen der Überschuldung auseinander gesetzt. Mit seinem hier veröffentlichten Beitrag hinterfragt er die bisherigen Ergebnisse der Untersuchungen zur Überschuldung. So bezweifelt er, dass Arbeitslosigkeit die Überschuldungsursache Nr. 1 sei. Und er bemängelt das Streichen der Ursache 'Einkommensarmut' als Hauptursache für die statistische Erfassung. Zudem stellt er die These auf, dass mangelhafte Rechenkenntnisse im Bereich der Alltagsmathematik einen wesentlichen Anteil am fehlendem Überblick über die privaten Finanzen haben.
Zum Aufsatz "Ursachen der Überschuldung"
19.02.2008 Erste Lesung der Reform der Verbraucherinsolvenz im Bundestag zeigt Diskussionsbedarf auf
Am 14.02.2008 fand die erste Lesung des "Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" im Deutschen Bundestag statt.
Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den Entwurf vorstellte und verteidigte, zeigten die Debattenbeiträge der anderen Redner auf, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess an einigen Punkten noch Diskussionsbedarf besteht. Besonders die Punkte des vorläufigen Treuhänders und der Beteiligung an den Verfahrenskosten durch den Schuldner sind umstritten.
Während die Union und die FDP eine Kostenbeteiligung durch die Schuldner begrüßen, sieht die SPD hier zumindest noch einen gewissen Diskussionsbedarf. Die LINKE hingegen lehnt eine Kostenbeteiligung strikt ab, auch die Grünen/Bündnis 90 sprechen sich deutlich dagegen aus.
Das Instrument des vorläufigen Treuhänders ist bei allen Fraktionen umstritten. Die Notwendigkeit einer Bestellung eines vorläufigen Treuhänders wird dabei teilweise ebenso wenig gesehen, wie dessen genaue Aufgabenstellung und Abgrenzung zur Schuldnerberatung. Alle Beiträge sprachen sich dafür aus, hier nochmals genau prüfen zu müssen, ob das Instrument sinnvoll ist.
Auch die Stärkung der Schuldnerberatung wurde mehrfach angesprochen und ausdrücklich betont. Notwendig sei dafür auch ein quantitativer Ausbau und eine stärkere Förderung der Schuldnerberatung. Die Antwort auf die sich daraus ergebende zwingende Frage, wie diese konkret gestaltet werden könnte,blieben jedoch alle Parteien wieder schuldig.
Abschließend wurde der Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen, federführender Ausschuss ist der Rechtsausschuss.
Protokoll der Bundestagsdebatte vom 14.02.2008
18.02.2008 Deutscher Anwaltsverein fordert Nachbesserungen bei geplanter Reform der Verbraucherinsolvenz
Anläßlich der ersten Lesung der geplanten Verbraucherinsolvenz im Deutschen Bundestag am 14.02.2008 hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) Nachbesserungen bei der Reform gefordert.
So sei der neue vorläufige Treuhänder häufig nicht erforderlich und die vorgesehene Vergütung verfassungsrechtlich bedenklich. Die Beteiligung völlig mittelloser Schuldner an den Verfahrenskosten sei unsozial. Darüber hinaus brauche eine sinnvolle Verbraucherentschuldung weiterhin eine sowohl öffentliche als auch anwaltliche Schuldnerberatung, deren finanzielle Absicherung zu klären ist.
Pressemitteilung des DAV vom 15.02.2008
11.02.2008 Der Lastschriftwiderruf im Verbraucherinsolvenzverfahren - aktualisierte Fassung des Aufsatzes von Matthias Hofmann
Eine aktualisierte Fassung des Aufsatzes "Der Lastschriftwiderruf im Verbraucherinsolvenzverfahren" von Matthias Hofmann ist jetzt erschienen. U.a. beschäftigt sich unser Redakteur und Forenmaster auch mit der Frage der gefährdeten Kostenstundung (siehe Entscheidung des AG Hamburg unten im Newsticker).
Aufsatz: "Der Lastschriftwiderruf im Verbraucherinsolvenzverfahren"
07.02.2008 Zur Frage, wann eine Finanzberatung erlaubnispflichtig nach dem Rechtsberatungsgesetz ist
Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar. Sie dürfen daher nur von Rechtsanwälten oder zugelassenen (öffentlichen und privaten) Personen und Stellen ausgeführt werden. Andere private Schuldner- oder Insolvenzberater sind hierzu nicht befugt und können für solche Leistungen daher grundsätzlich auch keine Vergütung fordern. LG Coburg, Beschluss vom 12.10.2007, 33 S 74/07
06.02.2008 Keine Kostenstundung bei formularmäßiger Genehmigung von Lastschriften kurz vor Insolvenzantragsstellung
Genehmigt der Schuldner kurz vor Antragstellung auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens formularmäßig generell noch nicht genehmigte Lastschriften gegenüber seiner Bank, widerspricht dies seiner "Kapitalerhaltungspflicht" und kann zur Ablehnung seines Verfahrenskosten-Stundungsantrages wegen prognostischen Vorliegens des RSB-Versagungsgrundes nach § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO führen. AG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2007, 68c IK 910/07 (nicht rechtskräftig), ZVI 1/2007, 35
31.01.2008
Reform der Insolvenzordnung im Bundestag
Am 14. Februar wird sich der Bundestag mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen“ beschäftigen. Der aktuelle Gesetzentwurf (vom 5. Dezember 2007) ist beigefügt.
Auch zu diesem Gesetzentwurf wird von Seiten der AG SBV ein Positionspapier erstellt,
das ebenfalls an die maßgeblichen Bundespolitiker, aber auch über die Verbände
in die Beratungspraxis weitergeleitet werden soll.
31.01.2008
Reform des Kontenpfändungsschutz im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat sich am 24. Januar 2008 in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschäftigt.
Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat in seiner Sitzung am 24./25. Januar 2008
beschlossen, ein Positionspapier zum Gesetzentwurf zu erstellen, das die aus der
Sicht der Schuldnerberatung bestehenden „Knackpunkte“ des Entwurfs kommentiert
und Lösungsvorschläge enthalten soll. Das Papier soll im Laufe des Monats Februar
an die Bundespolitiker, aber auch über die Verbände in die Beratungspraxis, geleitet
werden.
18.01.2008
Bundesregierung weist Änderungsvorschläge des Bundesrates zur Insolvenzreform zurück
Wie das Schuldnerfachberatungszentruf (SFZ) in Mainz meldet, lehnt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates an der geplanten Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens weitgehend ab (siehe Pressemelmeldung vom 08.01.2008).
Die Länderkammer fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (16/7416) unter anderem, dass ein Schuldner die Kosten für den ihm zur Seite gestellten Treuhänder "vollständig aufbringt". Die Regierung hält dagegen, dass die daraus entstehende Belastung von einem Großteil der Schuldner nicht getragen werden könnte und ihnen den Zugang zum Entschuldungsverfahren versperren würde.
Unter anderem wurde auch der Ergänzungsvorschlag zu § 305 InsO abgelehnt. Dort war bei den Bundesratsberatungen die Formulierung entwickelt worden, dass nur eine qualöifizierte Bescheinigung (d.h. nach einem persönlichen Gespräch) den Eintritt in die masselose Entschuldungsphase ermöglichen sollte. Die Bundesregierung lehnt die Ergänzung ab mit der Begründung, dieses Erforderniss binde die ohnehin zu knappen Ressourcen der Schuldnerberatung Diese Ablehnung wird die Schuldnerberatung wahrscheinlich vor Finanzierungprobleme der Insolvenzberatung stellen, weil über Artikel 12 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in § 28 für die Bundesländer den einzigen Maßstab für Vergütungsregelungen bilden wird. Da für die bescheinigung nur eine Vergütung von 60 Euro vorgesehen ist, wird eine Erwirtschaftung halbwegs kostendeckender Mittel dann wohl kaum mehr möglich sein.
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