Meldungen aus dem Jahr ...
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
29.12.2009
Basiszinssatz bleibt unverändert
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2010 weiterhin 0,12 %.
Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 %.
22.12.2009
Frohe Weihnachten allen Foren-Nutzern, Vereinsmitgliedern und Unterstützern
Die Redaktion des Forums und der Vorstand des Vereins Forum Schuldnerberatung e.V. wünschen allen Useren, Vereinsmitgliedern und
Unterstützern eine frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2010!
22.12.2009
IFF-Überschuldungsreport 2009 liegt vor
Der iff-Überschuldungsreport liegt vor. Mehr als 12.000 Haushalte wurden untersucht, bei denen die Schuldnerberatung in den Jahren 2004 bis
2009 begann. Der Report liefert wichtige Erkenntnisse über typische Überschuldungsverläufe.
Ziel der Studie ist es, den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen aus Politik, Verwaltung und Schuldnerberatung, den betroffenen Haushalten
und den Anbietern von Finanzdienstleistungen belastbare Daten zur Verfügung zu stellen, um gemeinsam dafür Lösungen zu finden, das
Überschuldungsproblem zu bekämpfen und die negativen Überschuldungsfolgen zu verringern.
Ergebnisse der Untersuchung sind u.a.:
- Der gesamte Überschuldungsprozess vom ersten Auftreten eines Überschuldungsmerkmals bis zu seinem Abschluss nach Restschuldbefreiung und
Löschung der Eintragungen bei den Auskunfteien dauert durchschnittlich 13 Jahre.
- Jeder zehnte Ratsuchende in Schuldnerberatungsstellen ist selbstständig. Selbstständige Überschuldete haben durchschnittlich 89.998 Euro
Schulden.
- Arbeitslosigkeit ist der häufigste Überschuldungsauslöser. Die seit 2008 wieder steigende Arbeitslosenquote ließ sich bereits im ersten
Quartal 2009 an den Frühindikatoren der Überschuldeten ablesen. Es ist daher spätestens Anfang des Jahres 2010 mit einer steigenden Anzahl
von Überschuldeten zu rechnen.
- Die durchschnittliche Schuldenhöhe beträgt 33.338 Euro und verteilt sich auf 18 Forderungen. Wichtigste Gläubiger sind die Banken und die
öffentliche Hand.
- In einem Drittel der überschuldeten Haushalte leben minderjährige Kinder, 1,5-mal so viel wie im deutschen Durchschnittshaushalt.
Den iff-Überschuldungsreport 2009 können Sie
hier herunterladen.
19.12.2009
Bedenken der Caritas-Schuldnerberatungsstellen gegenüber Revolving-Kreditkarten
Wer in Deutschland mitWer in Deutschland mit einer Kreditkarte bezahlt, benutzt in den meisten Fällen eine "Charge"- oder "Debit"- Karte, in Fachkreisen auch
"unechte" Kreditkarte genannt. Sie ist mehr ein bequemes Zahlungsmittel als ein tatsächliches Darlehen. Die Beträge, die mit der Karte
ausgegeben werden, werden gesammelt und am Monatsende vom Girokonto abgebucht. Das Kreditkartenkonto ist dann ausgeglichen.
Revolving-Karten, die in USA und Großbritannien weit verbreitet sind, funktionieren anders: der Karteninhaber zahlt monatlich nur einen
Teilbetrag zurück (bei der Postbank etwa, kann man auswählen zwischen 5 %, 10 %, 20 % oder 50 % der angesammelten Beträge). Der Rest kommt
auf ein Extra-Kreditkartenkonto, so dass der Kunde den vollen Kreditverfügungsrahmen wieder zur Verfügung hat. Auf das Kreditkartenkonto
müssen dann Zinsen bezahlt werden, die zwischen 14 % und 20 % betragen können.
Aus Sicht der Schuldnerberatung ist zu befürchten, dass potentielle Kunden von diesem bequem erscheinenden Angebot zunächst verlockt werden.
Sie werden dann allerdings schnell den Überblick verlieren, müssen die hohen Sollzinsen zahlen und erschweren damit ihre möglicherweise
schon schwierige finanzielle Situation weiter.
Die Arbeitsstelle der verbandlichen Caritas für Sozialberatung für Schuldner unterstützt daher die Forderungen der Liga der
Wohlfahrtsverbände in Rheinland Pfalz, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem DGB und auch der Rheinland-Pfälzischen Sozialministerin
Malu Dreyer, dass der mit der Zahlung per Kreditkarte verbundene Kredit nicht länger als vier Monate laufen darf und dass das Angebot der
Revolving-Kreditkarten nur von zertifizierten und unter Aufsicht stehenden Banken und Sparkassen ausgeführt und ausgegeben werden darf
19.12.2009
Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung muss 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen,
auch wenn dieses noch andauert
Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass über den Antrag auf Restschuldbefreiung nach Ende der Laufzeit der
Abtretungserklärung (6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens) auch dann von Amts wegen zu entscheiden ist, wenn das Insolvenzverfahren
zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden kann.
Die Schuldnerin beantragte am 1. Februar 2002 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen sowie Restschuldbefreiung.
Sie trat ihre pfändbaren Forderungen auf Bezüge oder Renten für sechs Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Treuhänder ab.
Mit Beschluss vom 28. Februar 2002 hat das Amtsgericht das Insolvenzverfahren zum 1. Mai 2002 eröffnet. Als die Laufzeit der Abtretung
endete, war das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif.
Im Regelfall wird nach Rechtskraft des Beschlusses über die Ankündigung der Restschuldbefreiung das Insolvenzverfahren aufgehoben.
Es schließt sich bis zum Ablauf der 6-Jahres-Frist die Wohlverhaltensperiode an. Im vorliegenden Fall war nach Ablauf der 6 Jahre noch
nicht einmal die Restschuldbefreiung angekündigt gewesen. Die Wohlverhaltensperiode hatte noch nicht begonnen. Das Insolvenzverfahren dauerte
an. Deshalb war zu entscheiden, ob in solchen Fällen das Ende des Insolvenzverfahrens abzuwarten ist, bevor Restschuldbefreiung erteilt wird.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Nach Ablauf von 6 Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist über die Restschuldbefreiung
endgültig zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif ist. Nur so kann der Zweck des Gesetzes verwirklicht
werden, dem redlichen Schuldner sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenz-verfahrens einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung kann der Schuldner über seinen Neuerwerb grundsätzlich wieder frei verfügen, wenn ihm
Restschuldbefreiung erteilt wird. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung hat der Insolvenzverwalter zwar den
pfändbaren Neuerwerb einzuziehen und zu sichern. Wird jedoch Restschuldbefreiung erteilt, hat der Insolvenzverwalter den Neuerwerb dem
Schuldner nach Rechtskraft des Beschlusses auszuhändigen. Beschluss des BGH vom 3. Dezember 2009, IX ZB 247/08
16.12.2009
3. FinKom Info-Börse am 12. März 2010 in Berlin
Am 12. März 2010 findet in Berlin die dritte Infobörse des Präventionsnetzwerkes Finanzkompetenz statt, drei Projekte der 19 teilnehmenden
Initiativen werden von den Teilnehmern der Börse als Best-Practice-Projekte ausgewählt. Alle teilnehmenden Projekte und darüber hinaus auch
andere Initiativen zur Vermittlung von Finanz- kompetenz werden sich im Rahmen der Info-Börse in der katholischen Akademie in Berlin-Mitte
auch mit einem Stand auf der Info-Börse präsentieren können.
Einladung 3. FinKom
Übersicht Wettbewerbsteilnehmer
Bedarfsmeldung für Stand
15.12.2009
BGH: Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene Restschuldversicherung können verbundene
Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB bilden
Der für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Darlehens- und ein
Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte bilden können. Diese Frage war bislang in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und
der rechtswissenschaftlichen Literatur unterschiedlich beurteilt worden.
Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine Bank, nimmt die beklagten Eheleute auf Rückzahlung eines
gekündigten Darlehens in Anspruch. Die Beklagten hatten gleichzeitig mit dem Darlehensvertrag einen Restschuldversicherungsvertrag
abgeschlossen, zu dessen Finanzierung die Darlehenssumme erhöht worden war. Sie sind der Auffassung, der Darlehensvertrag und der
Restschuldversicherungsvertrag bildeten verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB. Da die ihnen erteilte Widerrufsbelehrung
nicht den bei verbundenen Geschäften zu beachtenden Anforderungen entspreche, seien sie noch zum Widerruf des Darlehensvertrages berechtigt.
Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Darlehensvertrag und der Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte sind, weil das
Darlehen teilweise der Finanzierung der Restschuldversicherung dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Hierfür ist
maßgeblich, dass beide Verträge wechselseitig aufeinander Bezug nehmen, dass der Darlehensvertrag die teilweise Verwendung des Darlehens
zur Bezahlung der Versicherungsprämie vorsieht und dass den Beklagten die freie Verfügungsmöglichkeit über den unmittelbar an die
Versicherungsgesellschaft gezahlten Teil des Darlehens genommen war. Die Wirksamkeit des Restschuldversicherungsvertrages war zudem vom
Zustandekommen des Darlehensvertrages abhängig. Die Versicherungsgesellschaft wird im Darlehensvertrag als "Partner" der Klägerin bezeichnet.
Zur Aufklärung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Klägerin nach dem wirksamen Widerruf des Darlehensvertrages, der sich auch auf den
verbundenen Restschuldversicherungsvertrag erstreckt, ein Anspruch gegen die Beklagten zusteht, ist die Sache an das Berufungsgericht
zurückverwiesen worden. Urteil vom 15. Dezember 2009 XI ZR 45/09
06.12.2009
BGH zur Kostenstundung in Insolvenzverfahren
Die Stundung der Kosten des Verfahrens kann nicht deshalb aufgehoben werden, weil der beschäftigungslose Schuldner sich nicht um eine
Beschäftigung bemüht, wenn er nicht in der Lage ist, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen, und die Befriedigung der
Insolvenzgläubiger somit nicht beeinträchtigt ist.
BGH, Beschluss vom 22.10.2009, IX ZB 160/09
03.12.2009
Insolvenzgericht darf Schuldner zu einer Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse ungeachtet eines Vorhalts zur Änderung
auffordern
Das Insolvenzgericht kann vom Schuldner eine Erklärung über seine Verhältnisse verlangen, um zu prüfen, ob sich die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Schuldners verbessert haben und die Entscheidung über eine Stundung deshalb zu ändern ist. Die Erklärungspflicht wird nicht
davon abhängig gemacht, dass das Gericht der Partei zuvor eine Änderung ihrer Verhältnisse vorgehalten hat. Beruft sich der Schuldner als
Partei auf Prozessunfähigkeit, so muss er Tatsachen darlegen, aus denen sich ausreichende Anhaltspunkte hierfür ergeben.
BGH, Beschluss vom 05.11.2009, IX ZB 91/09
02.12.2009
Creditreform: Stagnation bei den Verbraucherinsolvenzen
Mit 98.800 Fällen (plus 0,4 Prozent) ist es in diesem Jahr – trotz globaler Wirtschaftskrise – nicht zu einem deutlichen Anstieg der
Verbraucherinsolvenzen gekommen. Die (noch) stagnierende Entwicklung hat ihren wesentlichen Grund in den von der letzten Bundesregierung
beschlossenen Kurzarbeitsmodellen. Der deutsche Arbeitsmarkt ist durch sie in den letzten zwölf Monaten vor einem „Absturz“ bewahrt worden.
Durch die gesicherte Einkommenssituation konnten verschuldete Personen ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Aber knapp ein Siebtel der
Verbraucherinsolvenzfälle (14,5 Prozent; Vorjahr: 14,4 Prozent) betrifft Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch
ältere Menschen sind 2009 anteilsmäßig stärker von einer Insolvenz betroffen als im Vorjahr.
26.11.2009
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtzahlung der Treuhändervergütung ohne Hinweis in der
Zahlungsaufforderung
Wegen Nichtzulassung der Mindestvergütung des Treuhänders kann die Restschuldbefreiung dem Schuldner nicht versagt werden, wenn der
Treuhänder in seiner Zahlungsaufforderung auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung nicht hingewiesen hat.
Der erforderliche Hinweis des Treuhänders auf die Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung kann nicht durch einen späteren
gerichtlichen Hinweis im Versagungsverfahren ersetzt werden. Der im Aufforderungsschreiben aufzunehmende Hinweis des Treuhänders auf die
Sanktion der Versagung der Restschuldbefreiung ist ein zwingendes Formerfordernis, das der Treuhänder als Antragsvoraussetzung im
Versagungsverfahren nachzuweisen hat. BGH, Beschluss vom 22.10.2010, IX ZB 43/07
26.11.2009
Arbeitslosigkeit führte 2008 am häufigsten in die Überschuldung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Arbeitslosigkeit der häufigste Auslöser für eine Überschuldung bei
Privatpersonen. Im Jahr 2008 war sie mit 28% der von Schuldnerberatungsstellen betreuten Personen der bedeutendste Hauptauslöser für die
Überschuldung. Auch im Vorjahr lag dieser Anteil etwa gleich hoch (29%). Andere Ereignisse wie zum Beispiel Trennung, Scheidung sowie Tod
des Partners oder der Partnerin (14%), Erkrankung, Sucht oder Unfall (10%) führten ebenfalls zu kritischen finanziellen Situationen.
Diese Angaben beruhen auf einer Befragung von 214 der insgesamt rund 950 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland; sie stellten
anonymisierte Daten von rund 66 500 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit.
Im Jahr 2008 lebten 44% aller von den Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen allein, wobei deutlich mehr alleinlebende Männer (27%)
als alleinlebende Frauen (17%) sich in einer finanziellen Krisensituation befanden. Damit waren alleinlebende Männer überproportional von
Überschuldung betroffen, denn ihr Anteil an allen Haushalten lag in dieser Zeit bei 18%. Außerdem zählten alleinerziehende Frauen mehr als
doppelt so häufig zur Klientel der Schuldnerberatungsstellen (14%), als es ihrem Anteil an allen Haushalten (6%) entsprach.
Die überschuldeten Personen hatten 2008 im Durchschnitt rund 36 000 Euro Schulden, davon entfielen 21 000 Euro oder 58% auf Schulden
gegenüber Banken, die somit die wichtigsten Gläubiger waren. Bei mehr als der Hälfte der überschuldeten Personen (55%) lag 2008 das
monatliche Nettoeinkommen unter 900 Euro und damit unter der Pfändungsfreigrenze, die derzeit 990 Euro beträgt. Bei den alleinstehenden
Frauen und Männern mussten sogar 71% der überschuldeten Personen mit einem Nettoeinkommen unter 900 Euro auskommen.
Nur rund 3% aller überschuldeten Personen hatten Einkünfte von mehr als 2 000 Euro pro Monat. Zusammen mit den Einkünften
der übrigen Haushaltsmitglieder verfügten die beratenen Personen 2008 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 1 181 Euro.
Über ein Drittel davon mussten sie für das Wohnen aufwenden, so dass für den übrigen Lebensunterhalt noch rund 770 Euro zur Verfügung
standen.
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
Statement von Marius Stark (Arbeitsstelle Sozialberatung für Schuldner
in der verbandlichen Caritas) zur Basisstatistik
19.11.2009
Zum pfändbaren Betrag bei Abtretung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach SGB
Die vollstreckungsrechtliche Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages im Rahmen der Abtretung derartiger Forderungen entsprechend anzuwenden. BGH, Beschluss vom 19.05.2009, IX ZR 37/06
19.11.2009
Internetversteigerungsverordnung in NRW verkündet
Am 16.10.2009 ist die Verordnung zur Regelung der Versteigerung im Internet gemäß § 814 Abs. 3 ZPO und § 979 Absatz 1b BGB vom 22.09.2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW S. 508) verkündet worden. Sie wird gemäß ihrem § 9 am 01.01.2010 in Kraft treten.
Demnach können ab dem 01.01.2010 von Gerichtsvollziehern gepfändete Gegenstände auf der Plattform www.justiz-auktion.de versteigert werden. Hintergrund ist das am 05.08.2009 in Kraft getretene "Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung", dass den Ländern erlaubt, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen.
13.11.2009
Unser Schuldbuch sei vernichtet
Wiewohl bei vielen täglich die Not am Tisch saß, kennen offenbar nur wenige der großen deutschen Dichter die Freude, die sich regt, wenn - durch welchen Umstand auch immer - bestehende Schulden aus der Welt geschafft waren.
Friedrich von Schiller (1759 - 1805), dessen 250. Geburtstag gegenwärtig Anlass für Beschäftigung mit seinem Leben und Werk ist, litt zeitlebens unter demütigenden Schuldenlasten.
Die Kreditbedürftigkeit Schillers war keine andere als die der heutigen Schuldner. Die Einkünfte des jungen Literaten waren spärlich, sie reichten selten für den reinen Lebensunterhalt, standesgemäße Garderobe anzuschaffen, einen Hausstand zu gründen, schließlich ein Haus abzuzahlen. Dem fahnenflüchtigen jungen Arzt, der als Dichter seinen Lebensunterhalt verdienen wollte, ging es nicht anders als jungen Menschen heute, die eine Ausbildung finanzieren müssen, einen Hausstand gründen und im günstigen Falle ein Eigenheim finanzieren möchten.
Hartmut May von der Schuldnerberatung des Lahn-Dill-Kreises hat sich mit der sicherlich vielen unbekannten Seite Friedrichs von
Schiller in einem interessanten Aufsatz ausführlich auseinander gesetzt.
Aufsatz "Unser Schuldbuch sei vernichtet"
12.11.2009
Keine Obliegenheitsverletzung bei Mitteilung von Eheschließung ohne weitere Angaben zu eigenen Einkommen des Ehepartners
Der Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, "verheimlicht" keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge.
BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 249/08
11.11.2009
Mehrsprachige Informationen für überschuldete Menschen
Viele Überschuldete sind überfordert wenn das Konto oder der Lohn gepfändet werden, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder wenn wegen Zahlungsrückständen Wohnungsverlust und Energiesperre drohen. Auch das Insolvenzverfahren als ein Ausweg aus der Überschuldung ist inhaltlich kaum bekannt. Fehlen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, verschärft sich diese Situation noch weiter. Diese Erfahrungen machen die Berater in den Schuldnerberatungsstellen bereits seit längerem.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen (LAG-SB-Hessen) hat jetzt Abhilfe geschaffen. Verständlich formuliert stehen ab sofort Informationsblätter zu verschiedenen wichtigen Themen in insgesamt acht Sprachen (Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch und Türkisch) als kostenlose Downloads auf der Internetseite der LAG SB-Hessen (www.schuldnerberatung-hessen.de) zur Verfügung.
Möglich wurde dieses Informationsprojekt durch die Vermittlung der Initiative Schuldnerberatung
Hessen sowie durch die finanzielle Förderung seitens der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen.
Download der Informationsblätter
10.11.2009
AK Geschäfte mit der Armut: BGH zu "Finanzsanierungsverträgen"
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch einen Schuldenregulierer stellt, auch wenn sich der Schuldenregulierer eines Rechtsanwalts als Erfüllungsgehilfen bedient, einen Verstoß gegen § 3 Rechtsdienstleistungsgesetz dar.
Ein Vermittler, der Verträge mit einem gesetzwidrig handelnden Schuldenregulierer vermittelt, kann - als Mittäter (§ 830 Abs.2 BGB i.V. m. § 27 StGB) - wettbewerbsrechtlich in Haftung genommen werden. BGH, Urteil vom 29.07.2009, I ZR 166/06
06.11.2009
Justizministerkonferenz plant Reform der Verbraucherinsolvenz
Auf der Herbstkonferenz der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 in Berlin haben sich die Justizminister auch mit der Reform der Verbraucherinsolvenz befasst. Sie sind der Meinung, dass der vorliegende Entwurf vom 05.12.2007 (BT-Drs. 16/7416) "grundsätzlich praxisgerechte Ansätze für weitere Reformüberlegungen bietet" und haben das Bundesjustizministerium gebeten, "Vorschläge
zur sachgerechten Verfahrensgestaltung der Entschuldung bei mittellosen Privatpersonen zu erarbeiten".
Beschlüsse der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 in Berlin
06.11.2009
Justizminister starten Bundesratsinitiative zur "Modernisierung" des Pfändungsschutzrechtes
Auf der Herbstkonferenz der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 in Berlin haben die Justizminister der Länder beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pfändungsschutzrechtes als Bundesratsinitiative in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Entwurf dieses "Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes" (GNeuMoP) liegt in seinen Grundzügen bereits seit dem Jahr 2008 vor. Er sieht unter anderem eine vollständige Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen zum Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor (§ 850ff. ZPO). Unter anderem soll der Katalog der unpfändbaren oder nur bedingt pfändbaren Bezüge stark modifieziert, d.h. eingeschränkt werden. Auch der § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) soll in seiner Struktur an das Sozial- und Wohngeldrecht angepasst werden. Richtschnur für den Pfändungsfreibetrag sollen demnach zukünftig die Regelsätze des SGB II und die Höchstgrenzen des Wohngeldgesetzes werden. Darüber hinaus sollen einige Bestimmungen zur Sachpfändung, insbesondere der § 811 ZPO, an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Entwurf eines "Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes" (GNeuMoP)"
GNeuNoP-Vergleichsrechner (Downloadmöglichkeit)
05.11.2009
Unterlassene Information einer Treuhänderin über Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit begründet Verletzung von Mitwirkungspflichten
Die Restschuldbefreiung ist wegen Verletzung der "Auskunfts- und Mitwirkungspflichten" auch dann zu versagen, wenn die Gläubigerin nur einen Antrag auf Versagung wegen der Verletzung von "Mitwirkungspflichten" gestellt hat und die Treuhänderin über die Aufnahme einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nicht informiert wurde. Denn in der fehlenden Information der Treuhänderin über die Aufnahme einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit und der Begründung von Masseverbindlichkeiten ohne Kenntnis der Treuhänderin ist (auch) eine Verletzung von Mitwirkungspflichten zu sehen.
BGH, Beschluss vom 15.10.2009, IX ZB 70/09
04.11.2009
Creditreform stellt SchuldnerAtlas Deutschland 2009 vor
Der Verein Creditreform hat den SchuldnerAtlas Deutschland 2009 vorgestellt. Die wichtigsten Kernaussagen der jährlichen Untersuchungen sind demnach:
Verschuldungssituation bei Privatpersonen hat sich weiter entspannt Die Zahl der überschuldeten Privatpersonen in Deutschland ist 2009 gegenüber dem Vorjahr um 680.000 Personen zurückgegangen. Für die gesamte Bundesrepublik wurde zum Stichtag 1. Oktober 2009 eine Schuldnerquote von 9,09 Prozent (2008: 10,11 Prozent) ermittelt. Damit sind 6,19 Millionen Personen über 18 Jahre überschuldet und weisen zumindest nachhaltige Zahlungsstörungen auf (2008: 6,87 Millionen Personen).
Krise kommt am Arbeitsmarkt noch nicht an Der aktuelle Rückgang der Schuldnerquote geht weitgehend auf drei Faktoren zurück: Erstens hat die schwere Wirtschaftskrise bislang zu einem nur moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Der Verlust der Beschäftigung als Hauptauslöser für Überschuldung wurde durch die massive Ausweitung der Kurzarbeit größtenteils verhindert. Zweitens hat der deutliche Rückgang bei den Energie, Rohstoff und Lebensmittelpreisen die Verbraucher entlastet. Durch die weitgehend stabile Einkommenssituation waren die Schuldner in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen und Schulden abzubauen. Schließlich sind die Verbraucher durch Sparen und Konsumverzicht weniger neue Kreditverpflichtungen eingegangen.
Verschuldung jünger und weiblicher Trotz des merklichen Rückgangs der Schuldnerzahl insgesamt verhärtet sich die Verschuldungsproblematik in einigen Teilbereichen. Während der Anteil der Männer an den überschuldeten Privatpersonen seit 2004 von 68,0 auf 65,6 Prozent zurückging, stieg der der Frauen um 2,4 Prozentpunkte auf 34,4 Prozent. 2009 waren 4,06 Millionen Personen männlichen (minus 0,39 Millionen gegenüber 2004) und 2,13 Millionen Personen weiblichen Geschlechts (plus 0,04 Millionen gegenüber 2004) überschuldet.
Ost und West gleichen sich an Die Schuldnerquoten in Ost und Westdeutschland haben sich 2009 zwanzig Jahre nach dem Mauerfall angeglichen. In den neuen Ländern ohne Berlin liegt die Schuldnerquote bei 9,08 Prozent (2008: 10,30 Prozent). 1,03 Millionen Ostdeutsche gelten damit als überschuldet. Im Westen Deutschlands sind 5,16 Millionen Personen betroffen. Die Schuldnerquote erreicht hier 9,10 Prozent (2008: 10,07 Prozent).
Ausblick: Überschuldung droht wieder zu steigen In den kommenden zwei Jahren ist nicht mit einem weiteren Rückgang der Verbraucherüberschuldung zu rechnen. Im Gegenteil: Ein merklicher Anstieg der Arbeitslosenzahlen bis Ende 2010 und stagnierende Realeinkommen dürften die Auslöser für eine neuerliche Überschuldungsentwicklung sein.
Marius Stark von der Arbeitsstelle Sozialberatung für Schuldner in der verbandlichen Caritas, Köln, hat dazu einige Anmerkungen verfasst:
Von Entspannung der Ver- und Überschuldungssituation kann aus Sicht der Schuldnerberatung nicht gesprochen werden. Nach wie vor haben wir lange Wartezeiten bei den Beratungsstellen.
Die Finanzmarktkrise führt dazu, dass viele Menschen ihr bisheriges Einkommensniveau nicht mehr halten können. Soweit sie sich im tragfähigen Rahmen verschuldet haben, besteht nun die Gefahr der Überschuldung bei geringer werdenden finanziellen Ressourcen.
Es wäre daher politisch vernünftig, neben den Unterstützungsaktionen für die Finanzmärkte und die Wirtschaft auch die hiervon unmittelbar betroffenen Menschen mit in den Blick zu nehmen und sich genauer anzusehen, welche Auswirkungen die Finanzmarktkrise unmittelbar für sie haben werden. Es sollten staatliche Rettungspakete auch mit einer sozialen Komponente versehen werden. Es muss eine vorbeugende Finanz- und Budgetberatung vorgehalten werden.
Konkret und aktuell heißt das: Für die Tausende Quelle-Mitarbeiter/innen die nun arbeitslos sind, muss sofort auch eine entsprechende Finanz- und Budgetberatung angeboten werden!
Schuldneratlas 2009
02.11.2009
Musterbrief zur Eröffnung und Erhalt eines Girokontos überarbeitet
Da nach Beobachtung von vielen Schuldnerberater(innen) vermehrt Banken und Sparkassen dazu übergegangen sind, Girokonten von unliebsamen Kunden zu kündigen (wohl als "Vorbereitung" auf das P-Konto), hat Holger Hördt von der Schuldnerberatung der Stadt Ulm seinen Musterbrief zur Eröffnung und Erhalt eines Girokontos überarbeitet und an die Bundestagsdrucksache 16/11495
[Unterrichtung durch die Bundesregierung, 2008] angepasst.
Musterbrief zur Eröffnung und Erhalt eines Girokontos
30.10.2009
Zur Versagung der Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren
Im Regelinsolvenzverfahren kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung regelmäßig nicht in Betracht, wenn der Schuldner unrichtige Angaben korrigiert, bevor der betroffene Gläubiger dies beanstandet.
BGH, Beschluss vom 17.09.2009, IX ZB 284/08
26.10.2009
Koalitionsvertrag zu schuldnerrelevanten Fragen
Helga Springeneer vom Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv) hat den Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der FDP auf schuldnerrelevante Fragen hin durchgesehen.
Im neuen Koalitionsvertrag gibt es mit Blick auf das Verbraucherinsolvenzverfahren folgenden Prüfauftrag (siehe Seite 10, dort ab Zeile 488):"... Weiteren Regelungsbedarf werden wir prüfen. Das gilt namentlich für ... das Verbraucherinsolvenzverfahren. Hier muss auch weiterhin der Grundsatz der zweiten Chance gelten. Rechtsstaatliche Standards müssen gewahrt bleiben."
Bezogen auf Existenzgründer gibt es hingegen eine interessante Aussage (S. 17): "Wir wollen Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance eröffnen. Dazu wird die Zeit der Restschuldbefreiung auf drei Jahre halbiert."
Zum Gerichtsvollzieherwesen heißt es (S. 103): "Wir wollen die Effizienz der Zwangsvollstreckung steigern und Gläubigerrechte stärken. Dazu werden wir die Aufgaben der Gerichtsvollzieher auf Beliehene übertragen."
Anders als es während der Koalitionsverhandlungen mal für einen Moment aussah, gibt es keine Aussage zur koordinierenden Zuständigkeit des BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher) für den Bereich der Schuldnerberatung.
Koalitionsvertrag
19.10.2009
AG SBV beschäftigt sich mit P-Konto
Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat sich in seiner Sitzung am 24. September 2009 mit den möglichen Auswirkungen der zum 1. Juli 2010 in Kraft tretenden Kontopfändungsnovelle und dem darin vorgesehenen sogenannten Pfändungsschutzkonto („P-Konto“) beschäftigt. Im Rahmen der Gesetzesreform sind die anerkannten Insolvenzberatungsstellen (nach § 305 InsO) als bescheinigende Stellen benannt. Der Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV wurde gebeten, Vorschläge für eine Grundposition der Schuldnerberatung zur geforderten Bescheinigung zu erstellen. Darüber hinaus sollen Vorstellungen für eine Musterbescheinigung sowie Handlungsempfehlungen erarbeitet werden, in denen auch die Haftungsproblematik berücksichtigt werden soll. Weitere Informations –und Kontaktmöglichkeit zum AK Girokonto/Zwangsvollstreckung beim Sprecher des AK, Thomas Zipf, (Schuldnerberatung der Sadt Darmstadt) e-mail: thomas.zipf@darmstadt.de
21.09.2009
Unzulässige Versagung der Restschuldbefreiung bei einem selbstständig tätigen Schuldner
Die Antragstellung und die Versagung der Restschuldbefreiung wegen der Nichtzahlung seiner Obliegenheit aus § 295 Abs. 2 InsO vor dem Ende der Wohlverhaltensphase sind verfrüht, denn dem selbstständig tätigen Schuldner sind bestimmte Zahlungstermine gesetzlich nicht vorgeschrieben. Er ist berechtigt, erst nach Ende der Wohlverhaltensperiode seine gesamten Leistungen (zzgl. Zinsen) zu erbringen. LG Bayreuth, Beschl. v. 17. 6. 2009 - 42 T 65/09, ZInsO 2009, 1555
21.09.2009
Tagung: 10 Jahre Verbraucherinsolvenz - Bilanz und Perspektiven
Zum neunten Mal veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Kooperation mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) das „Forum Schuldnerberatung“ zu aktuellen Fragen und Themen der Schuldnerberatung. Die diesjährige Tagung findet am 10. und 11.12.2009 im Katholischen Sozialen Institut in Bad Honnef statt.
Aus Anlass des vor zehn Jahren eingeführten Verbraucherinsolvenzverfahrens beschäftigt sich die diesjährige Fachtagung mit den Erfahrungen und der möglichen Zukunft dieses Gesetzes.
Ausschreibung der Fachtagung
Programm der Fachtagung
16.09.2009
Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 die Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.
Die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger werden an den Beginn des Vollstreckungsverfahrens gestellt. Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Sachpfändung, das heißt der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners, vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim KraftfahrtBundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher.
Gleichzeitig wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögenserklärung (bisher: "eidesstattliche Versicherung") und die Verwaltung der Informationen modernisiert. Die Aufstellung der Vermögensgegenstände des Schuldners (Vermögensverzeichnis) soll zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Bislang geschah dies in der Regel bei den jeweiligen örtlichen Amtsgerichten. Künftig besteht damit in jedem Bundesland eine zentrale Auskunftsstelle. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen wie die Strafverfolgungsbehörden.
Auch das Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten, in dem zahlungsunwillige bzw. zahlungsunfähige Schuldner dokumentiert werden, soll künftig durch ein zentrales Vollstreckungsgericht als landesweites InternetRegister geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, z.B. für Zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Vermieter und Handwerker können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner verschaffen.
Mit dem Gesetz sind umfangreiche technische und organisatorische Änderungen bei den Gerichten der Länder verbunden. Die neuen Bestimmungen treten daher erst am 1. Januar 2013 in Kraft.
19.08.2009
Viele Daten von Auskunfteien nicht korrekt
Datensammlungen über die Bonität von Konsumenten weisen eine sehr hohe Fehlerquote auf. Dies ergab eine Untersuchung des Instituts für Grundlagen und Programmforschung im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums.
Dabei wurden die vier größten Auskunfteien (SCHUFA, Creditreform, Bürgel und Arvato) in hunderten von Stichproben untersucht. Das Ergebnis: Einträge etwa bei der Wirtschaftsauskunftei Schufa basierten in 46 Prozent aller Fälle auf fehlerhaften Daten. Teils seien die Daten falsch oder veraltet gewesen, teils habe die Auskunftei nur über die Daten verfügt, die die Testperson selbst angegeben habe. Beispielsweise habe es Namensverwechslungen gegeben, oder ein getilgter Kredit sei als ungetilgt aufgeführt gewesen.
"Die Fehlerquoten der gesammelten Daten sind viel zu hoch und die den Verbrauchern erteilten Selbstauskünfte oft völlig unbrauchbar", sagte Ministerin Aigner, "Ich kann nur die Verbraucher auffordern, auch nachzufragen und gegebenenfalls eine Korrektur der Daten zu fordern". In diesem Zusammenhang verwies sie auf das geänderte Datenschutzgesetz nach dem Verbraucher ab dem 01.04.2010 einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose jährliche Selbstauskunft haben.
Mehr Informationen
13.08.2009
Verzicht auf Pflichterbteilanspruch während der Wohlverhaltensphase
Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase stellt keine Obliegenheitsverletzung des Schuldners dar.
BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 196/08
13.08.2009
Auch bestrittene Forderungen sind im Insolvenzantrag anzugeben
Der Schuldner muss im Verzeichnis der gegen ihn gerichteten Forderungen auch Forderungen angeben, deren Bestehen er bestreitet. Verschweigt er solche Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist ihm die Restschuldbefreiung regelmäßig zu versagen.
BGH, Beschluss vom 02.07.2009 - IX ZB 63/08
08.08.2009
Zusammenhang zwischen Überschuldung und Fettleibigkeit nachgewiesen
Wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz haben einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Überschuldung und Fettleibigkeit festgestellt. Wie sie in dem Fachjournal BMC Public Health schreiben, haben überschuldete Menschen in Deutschland ein höheres Risiko, übergewichtig oder fettleibig zu sein, als der Bevölkerungsdurchschnitt.
Mehr Informationen
24.07.2009
Fachtagung „Schulden – Sucht – berufliche und soziale Integration“
Nach wie vor ist die Schuldensituation von Klienten in der Suchtkrankenhilfe ein gravierendes Problem insbesondere in der Arbeitsmarktintegration. Soziale Schuldnerberatung ist daher unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Rehabilitation und Arbeitsmarktintegration. Zur Überwindung von Abhängigkeit und Überschuldung ist fachlich ein ganzheitlicher Hilfeansatz erforderlich. Es gilt, die einzelnen Bereiche von Suchtkrankenhilfe, spezialisierte Schuldnerberatung und Arbeitsmarktintegration fachlich zu verzahnen, um eine nachhaltige Entschuldung und Integration zu ermöglichen.
10 Jahre Schuldnerberatung auf der Grundlage der InsO in der Suchtkrankenhilfe Rheinland-Pfalz sind daher Anlass im Rahmen einer Fachtagung Bilanz zu ziehen. Dabei geht es auch darum, die Zusammenarbeit neu zu festigen, Umsetzungserfahrungen an den Schnittstellen zwischen Sucht- und Schuldnerberatung, Gesundheitshilfe und Arbeitsmarktintegration vorzustellen und neue Formen der Kooperation zu entwickeln.
Flyer der Fachtagung
22.07.2009
Aktionswoche Schuldnerberatung 2010
Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 beschlossen, die Aktionswoche Schuldnerberatung 2010 zum Thema „Geschäfte mit der Armut“ durchzuführen. Die Aktionswoche soll im Rahmen der nationalen „Focuswoche“, die von der Nationalen Armutskonferenz anlässlich des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vom 19. bis 26. Juni 2010 stattfindet, durchgeführt werden.
16.07.2009
Aus für Jodel-Kredite aus der Schweiz
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Schweizer Finanzdienstleister Fidium AG das bisherige Geschäft mit deutschen Kunden verboten. Der Richterspruch aus Leipzig stellt erstmals höchstrichterlich fest, dass auch ausländische Kreditgeber und Vermögensverwalter eine Erlaubnis der bundesdeutschen Finanzaufsicht (BaFin) brauchen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben (Aktenzeichen: BVerwG 8 C 2.09).
"Das jetzt veröffentlichte Urteil nützt vor allem Kreditnehmer und Anleger aus Deutschland, die sich auf Kreditgeber oder Vermögensverwalter in der Schweiz eingelassen haben. Sie können ihr Geld jetzt mit höchstrichterlichem Flankenschutz zurückfordern, wenn ihr Schweizer Finanzdienstleister hierzulande ohne Erlaubnis auf Kundenfang war", erklärt Patrick J. Elixmann von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte in Siegburg.
Der Clou des Leipziger Urteils: Die Erlaubnispflicht gilt auch für solche ausländischen Finanzdienstleister, die in Deutschland keinen eigenen Standort unterhalten. "Auch auf einen Vertragsabschluss in Deutschland kommt es nicht an", erklärt Rechtsanwalt Elixmann, "es reicht, wenn die ausländischen Finanzdienstleister hierzulande den Vertragsabschluss vorbereiten, also zum Beispiel konkrete Beratungsgespräche führen oder Antragsunterlagen ausfüllen und prüfen."
Pressemitteilung der Kanzlei Göddecke
16.07.2009
Keine Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle für Verein, der sich über Migliedsbeiträge der zu beratenden Schuldner finanzieren soll
Das OVG Berlin-Brandenburg hat die Klage eines Vereins auf Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren in zweiter Instanz abgewiesen. Das gewählte Finanzierungsmodell, das den Schuldnern über einen Zeitraum von sechs bis sieben Jahren einen monatlichen Beitrag in Höhe von 28,50 EUR abverlangt, steht im Widerspruch zu Sinn und Zweck des Verbraucherinsolvenzverfahrens, das in erster Linie das Ziel verfolgt, dem überschuldeten Verbraucher einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. (Pressemitteilung des Gerichts) OVG Berlin-Brandenburg vom 09.07.2009, 1 B 27.08
16.07.2009
LSG Nordrhein-Westfalen: ARGE muss Kosten für vorbeugende Schuldnerberatung eines von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen tragen
Wer wegen Schulden seine Arbeit zu verlieren droht, kann nach dem SGB II gegen die zuständige ARGE einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Schuldnerberatung haben. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 13.07.2009 mitgeteilten Urteil entschieden. Zwar habe die Neufassung des früheren Bundessozialhilfegesetzes und des darin enthaltenen Anspruchs auf vorbeugende Schuldnerberatung zu Regelungslücken und Ungereimtheiten geführt, dies dürfe aber nicht zu Lasten der Betroffenen gehen und dazu führen, dass Erwerbstätigen ein Anspruch auf Kostenerstattung für die dringend benötigte vorbeugende Schuldnerberatung generell verwehrt werde. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen (Urteil vom 25.05.2009, Az.: L 20 SO 54/07, nicht rechtskräftig).
Pressemitteilung des LSG NRW vom 13.07.2009
13.07.2009
Neue Seite im Forum: Schuldnerberatung Online
Lange Wartezeiten oder Anfahrtswege und Schwellenängste verhindern häufig den schnellen Kontakt zur Schuldnerberatung. Immer mehr gemeinnützige Träger und Verbände in der Schuldnerberatung bieten deshalb Schuldnerberatung auch im Internet an, sei es in Form von E-Mail-Beratung oder in Form von Chats. Auf unserer Seite geben wir einen Überblick über die wichtigsten gemeinnützigen Onlineberatungsstellen freier Träger.
Schuldnerberatung Online
10.07.2009
Pfändungsschutzkonten wird es ab 01.07.2010 geben
Das "Gesetz zur Änderung des Kontopfändungschutzes" wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I vom 10.07.2009, S. 1707). Laut Artikel 10 des Gesetzes tritt es zum 01.07.2010 in Kraft.
01.07.2009
Basiszinssatz auf Rekordtief
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2009 nur noch 0,12 %
(bisher 1,62 %). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 % (bisher 6,62 %).
Dies ist der niedrigste Basiszinssatz seit der Einführung zum 01.07.2002.
25.06.2009
Verbraucher wieder stärker von Insolvenz betroffen
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt. 50.350 Personen suchten im ersten Halbjahr 2009 die Insolvenzgerichte auf, um sich ihrer Schulden zu entledigen – vier Prozent mehr als im Vorjahr. Zum Vergleich: In den ersten sechs Monaten des Jahres 2008 waren 48.420 Privatinsolvenzen gezählt worden. Die Wirtschaftskrise dürfte vor allem in der zweiten Jahreshälfte auf den deutschen Arbeitsmarkt durchschlagen und mehr Menschen in Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit drängen. Falls die Konjunktur bis zum Herbst nicht anspringt, ist eine Entlassungswelle zu befürchten. Die negativen Rückwirkungen steigender Arbeitslosigkeit auf die Überschuldungs- und Privatinsolvenzsituation in Deutschland sind offensichtlich. (Quelle: Creditreform)
19.06.2009
Bundestag beschließt Änderungen bei der Zwangsvollstreckung
Der Deutsche Bundestag hat gestern zwei Gesetzentwürfe zur Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechts beschlossen. Gerichtsvollzieher können künftig erstmals von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können. Zudem wird die Internetversteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, als Regelfall der Verwertung neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert.
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
18.06.2009
Bei unzureichender Befriedigung der Gläubiger muss sich ein selbständig tätiger Schuldner um eine abhängige Beschäftigung bemühen
Erkennt der Schuldner in der Wohlverhaltensphase, dass er mit der von ihm ausgeübten selbständigen Tätigkeit nicht genug erwirtschaftet, um seine Gläubiger so zu stellen, als gehe er einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach, braucht er seine selbständige Tätigkeit nicht sofort aufzugeben. Um den Vorwurf zu entkräften, schuldhaft die Befriedigung seiner Gläubiger beeinträchtigt zu haben, muss er sich dann aber nachweisbar um eine angemessene abhängige Beschäftigung bemühen und - sobald sich ihm eine entsprechende Gelegenheit bietet - diese wahrnehmen. BGH, Beschluss vom 07.05.2009, IX ZB 133/07
08.06.2009
Schuldenreport 2009: Und wer hilft den notleidenden Verbrauchern?
Die Finanzkrise und Wirtschaftskrise ist zunehmend auch in den Privathaushalten spürbar. Treibt die Krise Verbraucher in die Schuldenfalle, wenn diese durch Einkommensausfälle laufende Kosten oder Kredite nicht mehr begleichen können? Experten gehen von drei bis vier Millionen überschuldeten Privathaushalten in Deutschland aus.
Der Schuldenreport 2009 stellt Daten zur Situation der Überschuldung in Deutschland vor, skizziert Auslöser von Überschuldung und erläutert, wer, warum und bei welchen Gläubigern verschuldet ist. Das Nachschlagewerk für Politik, Medien, Wissenschaft und Praxis zum Thema Schulden ist ein Gemeinschaftswerk von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Rotes Kreuz und Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Herausgeber präsentieren im Rahmen einer Pressekonferenz am Freitag, den 12.06.2009 um 10.00 Uhr im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin Maßnahmen, um den Weg in die Schuldenspirale zu verhindern und den Weg raus aus den Schulden erleichtern. Dabei stellen sich eine Reihe von Fragen: Welche Verantwortung müssen Banken übernehmen? Wie kann die Finanzkompetenz der Verbraucher verbessert werden? Wie hängen Armut und Überschuldung zusammen? Was sind die Auswirkungen von Überschuldung auf Familien? Wie fällt die Bilanz nach zehn Jahren Verbraucherinsolvenzverfahren aus? Was sind die aktuellen Herausforderungen der Schuldnerberatung in Zeiten der Wirtschaftskrise?
28.05.2009
Regelsätze bei ALG II/Sozialgeld erhöhen sich zum 01.07.2009
Ab dem 01.07.2009 erhöhen sich die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld. Der Eckregelsatz steigt von 351 Euro auf 359 Euro. Entsprechend erhöhen sich auch die anderen Regelsätze. Hervorzuheben ist, dass aufgrund der im Rahmen des Konjunkturpaketes beschlossenen Gesetzesänderungen die Regelleistung ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011 70 % des Eckregelsatzes beträgt.
Tabelle Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ab dem 01.07.2009
28.05.2009
Amtlich: Pfändungsfreigrenzen bleiben bis 2011 unverändert
In der heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. I vom 28.05.2009, S. 1141) veröffentlichten "Pfändungsfreigrenzenverordnung 2009" wurde amtlich bestätigt, was schon Anfang des Monats vom Bundesjustizministerium mitgeteilt wurde: "Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 01. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011 unverändert".
27.05.2009
Wettbewerb „Vermittlung von Finanzkompetenz“
2009/2010
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz schreibt anlässlich der 3. FinKom im Frühjahr 2010 in Berlin einen Wettbewerb der Projekte zur Vermittlung von Finanzkompetenz und Schuldenprävention aus. Gesucht werden neue geeignete Projekte, die auch zur Nachahmung anregen sollen.
Die eingereichten Projektbeschreibungen werden von einer Jury aus Mitgliedern des Lenkungskreises des Präventionsnetzwerks Finanzkompetenz bewertet und ausgewählt. Die besten Projekte sollen sich auf der 3. FinKom - Infobörse am 12. März 2010 in Berlin präsentieren.
Ausschreibung
Raster zur Beschreibung der Aktivitäten und Projekte
27.05.2009
Aktionswoche Schuldnerberatung
Wenn auch reichlich spät, ist mittlerweile die spezielle Internetseite zur Aktionswoche
mit einigen Hintergrundinformationen, Statements und der allgemeinen Presseerklärung
bestückt. Weiteres wird sicherlich in den nächsten Tagen / Wochen hinzukommen.
Internetseite www.aktionswoche-schuldnerberatung.de
15.05.2009
Auch Bundesrat stimmt Pfändungsschutzkonto zu
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung ohne weitere Aussprache der Reform des Kontopfändungsschutzes zugestimmt (siehe Meldung vom 24.04.2009). Damit kann das "Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes" ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Ein Jahr nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz dann in Kraft.
07.05.2009
Presseerklärung der AG SBV: Auch Schuldner/innen müssen von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums profitieren
Seit 2001 gilt die gesetzliche Regelung, dass die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07. eines Jahres an die Entwicklung des steuerfreien Existenzminimums angepasst werden. Die Anpassung erfolgt alle zwei Jahre, und es ist die am 1. Januar gültige Höhe des Grundfreibetrages nach dem Einkommensteuergesetz zugrunde zu legen. Zum letzten Mal war dies zum 01.07.2005 der Fall. Durch die automatische Anpassung wollte der Gesetzgeber die Diskussion über die Angemessenheit der Pfändungsfreigrenzen endgültig beenden und dafür sorgen, dass insbesondere den arbeitenden Schuldnern/innen - neben der Existenzsicherung - ein Betrag verbleibt, der diese zur weiteren Beschäftigung motiviert. Dies ist auch im Sinne der Gläubiger.
Durch das Konjunkturpaket II wird der Grundfreibetrag rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro erhöht. Dies müsste zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2009 führen. Die Erhöhung läge bei rund 2,2 % und liegt damit deutlich unter der Preissteigerung der letzten vier Jahre und sogar unter der Steigerung der Alg II-Regelsätze (Hartz 4) im entsprechenden Zeitraum. Nun wird gegen die Anpassung zum 01.07.2009 eingewandt, dass das steuerfreie Existenzminimum nur rückwirkend erhöht worden sei und dies erst zum 01.07.2011 berücksichtigt werden könnte. Ausgerechnet Schuldner/innen von der Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums abzukoppeln wäre jedoch zutiefst ungerecht und würde dem Sinn der gesetzlichen Regelung zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen und der wirschaftspolitischen Intention der Anhebung des steuerfreien Existenzminimums nicht gerecht.
Die Betroffenen benötigen die Erhöhung zum Ausgleich ihrer gestiegenen Lebenshaltungskosten und würden das verbleibende Mehreinkommen unmittelbar und in voller Höhe konsumieren. Ohne Anhebung fließt ein Mehrverdienst für weitere zwei Jahre ausschließlich an Gläubiger, die eine Abtretung vorgelegt oder die eine erstrangige Pfändung veranlasst haben. Dies sind überwiegend Kreditinstitute. Die beabsichtigte Besserstellung von Geringverdienern und dort insbesondere der Familien mit Kindern würde nicht bei diesen ankommen.
Das Bundesjustizministerium wird deshalb gebeten entsprechend § 850c Abs. 2a ZPO die angepassten Beträge rechtzeitig im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben und dabei die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums zum 01.01.2009 zu berücksichtigen.
05.05.2009
Erinnerung: Schreibwettbewerb zum Thema "Endlich keine Schulden mehr"
Die diesjährige bundesweit durchgeführte Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2009 steht unter dem Motto: "10 Jahre Verbraucherinsolvenzverfahren".
Aus diesem Anlass lädt die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Muldentalkreis zu einem Schreibwettbewerb ein. Gesucht werden die besten Beiträge (Kurzgeschichten, Gedichte, Essays) zum Thema "Endlich keine Schulden mehr" Selbst Erlebtes ist dabei ebenso willkommen wie Produkte Ihrer Phantasie. Schreiben Sie darüber, wie Sie in Schulden geraten sind, was Sie emotional erlebt haben, als Ihnen klar wurde, dass Sie überschuldet sind. Was hat sich durch die Schulden in Ihrem Leben verändert? Wie haben Freunde und Bekannte reagiert? Welche Schritte haben Sie dann zu Ihrer Entschuldung unternommen? Wer hat Ihnen dabei geholfen? Wie haben Sie die Hürden des Insolvenzverfahrens gemeistert? Wie war der Moment, als Sie die Restschuldbefreiung erlangt haben? War Ihnen dadurch tatsächlich ein Neuanfang möglich? Oder haben Sie Ihre Schulden durch außergerichtliche Vergleiche bewältigt? Oder Sie sind noch mittendrin und wünschen sich ein Leben ohne Schulden. Einsendeschluss ist der 31.05.2009.
Ausschreibung des Schreibwettbewerbs
05.05.2009
Pfändungsfreigrenzen werden zum 01.07.2009 nicht erhöht
Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO werden zum 01.07.2009 nicht erhöht. Dies geht aus einem Schreiben vom 29.04.2009 des Bundesjusitzministeriums an einen Nutzer des Forums Schuldnerberatung hervor: "Das Jahressteuergesetz 2009, das der Bundestag am 28. November 2008 beschlossen hat, sieht eine Erhöhung des steuerrechtlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG zum Stichtag 1. Januar 2009 nicht vor. Die im Rahmen des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II) vorgenommene Erhöhung
des Grundfreibetrags von bisher 7.664 € auf 7.834 € ist erst zum 6. März 2009 in Kraft getreten und wirkt sich deshalb auf den Stichtag für die Anpassung der Freigrenzen nicht aus (trotz einer steuerrechtlichen Geltung für das gesamte Veranlagungsjahr 2009). Eine entsprechende Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium der Justiz wird demnächst erfolgen."
Somit kann eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrages frühestens zum 01.07.2011 erfolgen, da gem. § 850 c Abs. 2a ZPO eine Anpassung nur alle zwei Jahre stattfindet.
04.05.2009
Caritas startet Schuldnerberatung im Internet
Seit heute bietet die Caritas als erster Wohlfahrtsverband Schuldnerberatung im Internet an. Mit dieser Form der Beratung reagiert der katholische Wohlfahrtsverband auf steigende Anfragen und lange Wartezeiten. Über das Beratungsportal des Deutschen Caritasverbandes www.beratung-caritas.de können sich Ratsuchende informieren und per E-Mail anonym beraten lassen.
Lange Wartezeiten oder Anfahrtswege und Schwellenängste verhindern häufig den schnellen Kontakt zur Schuldnerberatung. Die Onlineberatung ermöglicht Ratsuchenden eine schnelle, kostenfreie und datensichere Hilfe. Vor allem jungen Menschen soll mit diesem modernen Kommunikationsmittel der Zugang zur Sozialberatung für Schuldner erleichtert werden.
Erfahrungen zeigen, dass Ratsuchende die Onlineberatung frühzeitiger als die Beratung vor Ort nutzen, um drängende Fragen zu klären. Onlineberatung beugt somit einer weiteren Überschuldung vor und ist eine sinnvolle Ergänzung der Schuldnerberatung vor Ort.
Neben einer Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen findet der Hilfesuchende auch die Adresse der Caritas-Schuldnerberatung in seiner Nähe. Ein zusätzlicher Nutzen des Online-Beratungsportals besteht darin, einfach und schnell auch zu anderen Problemen - wie beispielsweise dem Thema Sucht - Informationen zu erhalten.
28.04.2009
Weiterhin abnehmende Zahl von Verbraucherinsolvenzen
Der Trend abnehmender Zahlen bei der Verbraucherinsolvenz setzt sich auch im Jahr 2009 fort. Im Januar 2009 gab es 7.901 Insolvenzen von Verbrauchern. Dies sind 12,8% weniger Verbraucherinsolvenzen als noch im Vorjahresmonat. Das meldet das Statistische Bundesamt in einer Pressemeldung vom 08.04.2009.
Im Jahr 2008 war die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen um insgesamt 7,1% gegenüber dem Vorjahr gesunken (siehe unsere Meldung vom 10.03.2009).
24.04.2009
Zypries spricht sich gegen gesetzlichen Anspruch auf Girokonto aus
Im Zusammenhang mit der Reform des Kontopfändungsschutzes hat sich Bundesjusitzministerin Brigitte Zypries (SPD) gegenüber der Saarbrücker Zeitung gegen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto ausgesprochen. "Beim Girokonto für jedermann haben wir keine verlässlichen Zahlen, wie viele Menschen tatsächlich vom bargeldlosen Geldverkehr ausgeschlossen sind", so die Ministerin. Der Grund für eine Kontokündigung sei oft, "dass es wegen einer Pfändung blockiert ist und die Abwicklung der täglich anfallenden Zahlungsgeschäfte nicht mehr möglich ist". Mit dem neuen Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") und der Reform des Kontopfändungsschutzes "verhindern wir künftig solche Kündigungen".
24.04.2009
Bundestag beschließt Reform des Kontopfändungsschutzes
Der Deutsche Bundestag hat gestern den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Kontopfändungsschutzes in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet.
Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto ("P-Konto") eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Eine wichtige Änderung gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung wurde hinsichtlich des Inkraftretens in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vorgenommen: Die Änderungen treten erst ein Jahr nach Verkündigung in Kraft, damit die Kreditwirtschaft ausreichend Zeit zur Umstellung hat. Somit kann davon ausgegangen werden, dass die Änderungen erst gegen Mitte 2010 in Kraft treten werden.
Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
20.04.2009
Zur Kündigung der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft während des Insolvenzverfahrens
Der Insolvenzverwalter kann die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft kündigen. Das insolvenzrechtliche Kündigungsverbot für gemieteten Wohnraum ist auf diesen Fall nicht entsprechend anwendbar. BGH, Urteil vom 19. März 2009 - IX ZR 58/08
02.04.2009
Verheirateter Schuldner ist verpflichtet, im Rahmen der Erwerbsobliegenheit auf Wahl der geeigneten Steuerklasse zu achten
Wählt der verheiratete Schuldner ohne einen sachlichen Grund die Steuerklasse V und damit eine für den Gläubiger ungünstige Steuerklasse, kann dies einen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit darstellen. Er ist insoweit gehalten, im Rahmen der Erwerbsobliegenheit auf die Wahl einer geeigneten Steuerklasse Acht zu geben. Ein solcher Verstoß begründet eine zur Versagung der Restschuldbefreiung führende Obliegenheitsverletzung im Sinne der Insolvenzordnung. BGH, Beschluss vom 05.03.2009, IX ZB 2/07
02.04.2009
Keine Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verschwendung bei Befriedigung einzelner Gläubiger vor der Insolvenz
Der die Restschuldbefreiung ausschließende Versagungsgrund der Verschwendung liegt ohne Hinzutreten besonderer Unwertmerkmale nicht vor, wenn der Schuldner nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit einzelne Gläubiger befriedigt. Eine Art „Kapitalerhaltungspflicht“, die es dem Schuldner im Stadium der Zahlungsunfähigkeit verbietet, einzelne Gläubiger zu befriedigen, wäre mit dem Unwertgehalt des Tatbestandes nicht vereinbar. BGH, Beschluss vom 05.03.2009, IX ZB 141/08
02.04.2009
ZSB Stuttgart: 2008 mehr Beratungen
Die Mitarbeitenden der Zentralen Schuldnerberatung (ZSB) haben 2008 insgesamt 1096 überschuldete Menschen weiterführend beraten. Damit ist die Zahl der Beratenen gegenüber 2007 um fast 13 Prozent gestiegen. Einmalberatung, Kurzberatungen und Kriseninterventionen kommen hinzu: Insgesamt nahmen 2369 Personen Kontakt mit der ZSB auf. Diese Zahlen enthält der gerade erschienene Jahresbericht der ZSB. Er zeigt auch, dass die Abbruchzahlen bei den Beratungen im vergangenen Jahr gesunken sind. Die drei Träger der ZSB, der Caritasverband für Stuttgart, die Evangelische Gesellschaft (eva) und PräventSozial, wollen die erfolgreiche Arbeit der Schuldnerberatung bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen vorstellen. Sie möchten die Ratsmitglieder dafür gewinnen, die bestehende Zusammenarbeit über das Jahr 2009 hinaus fortzuführen. Dazu soll ein neuer Vertrag zwischen den drei freien Trägern und der Stadt abgeschlossen werden.
Die Mitarbeitenden der ZSB konnten 2008 aus zwei Gründen mehr überschuldete Menschen beraten: 2007 waren zwei weitere Stellen genehmigt worden. Und alle Mitarbeitenden haben sich um mehr Klienten gekümmert - waren es 2005 noch 70 Beratene je Mitarbeiter, stieg die Zahl 2008 auf 81 Beratene je Fachkraft.
Die nachhaltige soziale Beratung von überschuldeten Menschen strebt neben der Entschuldung auch eine Verhaltensänderung bei den Schuldnern an; das macht sie zeitaufwändig. Im Durchschnitt dauert ein solcher Prozess bei der ZSB etwa 14 Monate, wobei 2008 knapp die Hälfte der Beratungen innerhalb von zwölf Monaten beendet werden konnte. Die Zahl der Beratungsabbrüche konnte erneut verringert werden: 2006 haben noch 22 Prozent der Beratenen ihren Entschuldungsprozess abgebrochen, 2007 waren es 14 Prozent, 2008 lediglich gut 12 Prozent.
Keine Wartezeiten hat es 2008 bei Erstberatungen, Kriseninterventionen, Beratungen in einfach gelagerten Fällen sowie Beratungen mit jungen Menschen unter 25 Jahren direkt im JobCenter gegeben. Erwerbstätige, Klienten der sozialen Dienste und Kunden, die über die persönlichen Ansprechpartner der JobCenter angemeldet wurden, konnten in der Regel nach sechs Monaten weiterführend beraten werden. Langzeitarbeitslose und Nichterwerbstätige mussten länger auf eine weiterführende Beratung warten, weil die Kapazitäten der ZSB beschränkt sind. Erwerbsfähige Arbeitslose konnten ihre Wartezeit jedoch verkürzen, wenn sie über das JobCenter eine bevorrechtigte Zuweisung bekommen haben. Für alle angemeldeten Personen gilt, unabhängig vom Alter und der Erwerbsfähigkeit: Wenn sie in akute Not geraten, ihnen also beispielsweise wegen ihrer Überschuldung der Verlust ihrer Wohnung droht, werden sie sofort beraten.
Wichtig für die Arbeit der ZSB sind neben den hauptamtlichen Mitarbeitenden die ehrenamtlichen Kräfte. Sie helfen seit 2003 erfolgreich unter professioneller Anleitung mit, 2008 wurde der Umfang ihrer Arbeit erstmals erfasst. Er ist beachtlich: Die 16 Ehrenamtlichen haben 2008 mehr als 1600 Stunden lang überschuldete Frauen und Männer beraten und unterstützt. Schwerpunkte ihrer Arbeit waren, komplexe Schuldverhältnisse vorzustrukturieren und in finanziellen Haushaltsfragen zu beraten. In leichteren Fällen haben die Ehrenamtlichen die gesamte Beratung übernommen. Daneben haben sie - gemeinsam mit den hauptamtlichen Fachkräften -außergerichtliche Schuldenregulierungen durchgeführt und Insolvenzverfahren vorbereitet.
Damit es erst gar nicht zu Überschuldungen kommt, gibt es bei der ZSB das Präventionsprojekt "Schuldenfrei. Zukunft frei". Es hat auch 2008 viele Jugendliche und junge Erwachsene erreicht. Im Mittelpunkt des Projektes steht, Multiplikatoren zu schulen. Entwickelt wurden im vergangenen Jahr eine Wanderausstellung und ein Werkzeugkasten mit Unterrichtshilfen. Auch die Internetseite des Projekts wurde inhaltlich und visuell neu gestaltet.
Die Gesamtausgaben der ZSB lagen im Jahr 2008 bei 1.023.000 Euro. Den größten Teil der Kosten - ca. 79 Prozent - hat die Stadt Stuttgart übernommen, weitere acht Prozent das Land Baden-Württemberg. Doch auch die drei freien Träger Caritasverband, eva und PräventSozial tragen mit knapp 13 Prozent einen beachtlichen Anteil der Kosten. Der Vertrag mit der Stadt Stuttgart läuft zum 31. Dezember 2009 aus. Die beteiligten Träger sind sehr interessiert daran, die qualifizierte Arbeit der ZSB fortzuführen. Wird die bestehende Kooperation fortgesetzt, gibt das sowohl den Beratenen als auch den Mitarbeitenden die nötige Sicherheit. Die Entscheidung über eine Vertragsverlängerung liegt jetzt bei den städtischen Gremien.
Der detaillierte Jahresbericht wurde am 31. März der Stadt Stuttgart vorgelegt. Interessierte können ihn kostenlos herunterladen unter www.zsb-stuttgart.de.
10.03.2009
Tagung: Praktische Ansätze zur Vermittlung von wirtschaftlicher und finanzieller Kompetenz an Kinder und Jugendliche
Unter diesem Motto veranstaltet das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz am 06.05.2009 in der Katholischen Akademie in Berlin eine Tagung.
Zu Wort kommen Akteure aus verschiedenen Arbeitsfeldern (Elternarbeit, Kinder und Jugendliche, Schulen, Schuldnerberatung u.ä.) Näheres entnehmen Sie der Ausschreibung.
Ausschreibung der Tagung
10.03.2009
7,1% weniger Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2008
Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben die deutschen Amtsgerichte im Jahr 2008 insgesamt 155 202 Insolvenzen verzeichnet, darunter 98 140 Verbraucherinsolvenzen und 29 291 Unternehmensinsolvenzen. Ein Vergleich der Insolvenzzahlen für das Jahr 2008 mit dem Vorjahreszeitraum würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da in Nordrhein-Westfalen die Insolvenzfälle im Jahr 2007 und Anfang 2008 nicht periodengerecht gemeldet wurden. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre lässt sich aber die Entwicklung für Deutschland insgesamt auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen ging die Gesamtzahl der Insolvenzen im Jahr 2008 gegenüber 2007 um 6,5% und die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 7,1% zurück. Das ist der erste Rückgang der Verbraucherinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Die Unternehmensinsolvenzen nahmen 2008 um 4,5% gegenüber dem Vorjahr ab. Nach dem Höchststand im Jahr 2003 mit 39 320 Fällen waren die Unternehmensinsolvenzen damit zum fünften Mal in Folge niedriger als im jeweiligen Vorjahr.
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 06.03.2009
04.03.2009
Schreibwettbewerb zum Thema "Endlich keine Schulden mehr"
Die diesjährige bundesweit durchgeführte Aktionswoche der Schuldnerberatung vom 15. bis 19. Juni 2009 steht unter dem Motto: "10 Jahre Verbraucherinsolvenzverfahren".
Aus diesem Anlass lädt die Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Muldentalkreis zu einem Schreibwettbewerb ein. Gesucht werden die besten Beiträge (Kurzgeschichten, Gedichte, Essays) zum Thema "Endlich keine Schulden mehr" Selbst Erlebtes ist dabei ebenso willkommen wie Produkte Ihrer Phantasie. Schreiben Sie darüber, wie Sie in Schulden geraten sind, was Sie emotional erlebt haben, als Ihnen klar wurde, dass Sie überschuldet sind. Was hat sich durch die Schulden in Ihrem Leben verändert? Wie haben Freunde und Bekannte reagiert? Welche Schritte haben Sie dann zu Ihrer Entschuldung unternommen? Wer hat Ihnen dabei geholfen? Wie haben Sie die Hürden des Insolvenzverfahrens gemeistert? Wie war der Moment, als Sie die Restschuldbefreiung erlangt haben? War Ihnen dadurch tatsächlich ein Neuanfang möglich? Oder haben Sie Ihre Schulden durch außergerichtliche Vergleiche bewältigt? Oder Sie sind noch mittendrin und wünschen sich ein Leben ohne Schulden…
Ausschreibung des Schreibwettbewerbs
02.03.2009
Anhörung der Europäischen Kommission zu 'financial inclusion'
Noch bis zum 6. April können alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen eine Stellungnahme zu dem genannten Thema abgeben. Gefragt ist, wie sichergestellt werden kann, das jede und jeder Zugang zu einem Basiskonto hat. Das Fehlen eines Girokontos ist eine Form des sozialen Ausschlusses. Die Kommission strebt an, dass zu einem ebstimmten Zeitpunkt alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einem Bankkonto haben können und fragt, wie dazu die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen zwischen dem jeweiligen Staat und der Privatwirtschaft sowie der Europäischen Union
verteilt werden sollten.
Erläuterung zu "Financial inclusion"
02.03.2009
Steuerklärungspflicht des Insolvenzverwalters im eröffneten Insolvenzverfahren
Im eröffneten Insolvenzverfahren hat der Insolvenzverwalter den dem Schuldner obliegenden steuerlichen Pflichten nachzukommen und für ihn eine Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt einzureichen. Auf Verlangen des Verwalters ist der Schuldner lediglich zur Vorlage der zur Erstellung der Steuererklärung notwendigen Unterlagen verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung trotz mehrfacher Aufforderung nicht nach, so kann ein Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO in Betracht kommen. BGH, Beschluss vom 18.12.2008, IX ZB 197/ 07
19.02.2009
Neues von der InsO-Reform und dem Pfändungsschutzkonto
Aus gut informierten Kreisen aus Politik und Bundesjustizministerium ist zu erfahren, dass es in dieser Legislaturperiode keine Novellierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mehr geben wird. Die Bedenken und Einwände aus den verschiedenen Bereichen (nicht zuletzt auch aus der Schuldnerberatung) konnten im Rahmen der parlamentarischen Beratungen nicht überwunden werden, so dass in der neuen Legislaturperiode vielleicht ein neuer Anlauf genommen wird.
Im Bereich des Kontenpfändungsschutzes hingegen tut sich nach langem Stillstand etwas Hier kann nach dem jetzigen Stand davon ausgegangen werden, dass noch bis zum Ende dieser Sitzungsperiode
des Deutschen Bundestages eine Novellierung beschlossen und damit der Weg frei gemacht wird für das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto).
19.02.2009
Streitwert einer Klage auf Feststellung als Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung. Maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung. Wenn diese als nur zu gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75 Prozent des Nennwerts der Forderung angemessen sein. BGH, Beschluss vom 22.01.2009 , IX ZR 235/08
11.02.2009
Umwandlung von Lohn oder Gehalt zur Alterssicherung mindert Pfändungsnettolohn bzw. -gehalt
1. Leistungen eines Arbeitgebers in eine Direktversicherung (nach dem Gesetz über die betriebliche Altersvorsorge) stellen keinen Arbeitslohn i.S.d. § 850 ZPO dar. Die Umwandlung bewirkt eine entsprechende Reduzierung des Nettoeinkommens und damit des Pfändungsbetrages.
2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist eine Umwandlung des Einkommens nicht mehr möglich. Der Schuldner kann über seine pfändbaren Einkommensbestandteile nicht mehr verfügen, da er diese an den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgetreten hat.
BAG, Urteil vom 30.7.2008, 10 AZR 459/07, InsBürO 2009, 39
11.02.2009
BAG-SB startet "Schuldnerberatung Online"
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat ein neues Portal zur Onlineberatung von überschuldeten Menschen gestartet. 78 Schuldnerberatungsstellen aus ganz Deutschland bieten zukünftig kostenlos eine erste Orientierungsberatung über eine sichere Onlineverbindung an. „Schuldnerberatung Online“ ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme zur seriösen Schuldnerberatung, basierend auf den aktuellen Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Über „Schuldnerberatung Online“ soll in der Regel keine vollständige Schuldnerberatung aufgenommen und durchgeführt werden, diese soll vielmehr weiter durch die Schuldnerberatungsstellen vor Ort erfolgen. Die Orientierungsberatung hat hier die Aufgabe, den Ratsuchenden eine erste Hilfestellung zur Bewältigung ihrer Schuldenprobleme zu geben.
Presseerklärung der BAG-SB zum Start des Projektes
Startseite "Schuldnerberatung Online"
03.02.2009
Antragsrecht für Versagungsanträge
Gläubiger, die nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen, können in der Wohlverhaltensphase keine Versagungsanträge nach §§ 296, 297 InsO stellen. BGH, Beschluss vom 9. 10. 2008 - IX ZB 16/08, ZinsO 1-2/2009, 52
03.02.2009
Verschleierung des wahren Einkommens bei anrechenbaren Sachleistungen
Lässt sich der Schuldner neben seinem Gehalt von 1.100 EUR Sachleistungen i.H.v. 900 EUR (Dienstwagen) zuwenden, so führt diese Verschleierung des wahren Einkommens zu einer Ge-fährdung der Gläubigerinteressen. Dies führt zu einer Versagung der Restschuldbefreiung nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO. AG Darmstadt, Beschluss vom 6. 10. 2008 - 9 IK 370/04, ZinsO 3/2009, 111
26.01.2009
Neues regionales Internetportal "Schulden-Freiheit" gestartet
Mit dem Ziel, junge Menschen zu erreichen, hat die Caritas in Neubrandenburg das Portal www.schulden-freiheit.info gestartet. Mit einer Präsentation und der Ausstrahlung des Münchener Kinospots ‚Spaß kostet nichts’ hat Nicolas Mantseris, Schuldnerberater der Caritas in Neubrandenburg, das Projekt im Filmtheater Cinestar der Öffentlichkeit vorgestellt. Ab heute strahlt das Cinestar den Kinospot ‚Spaß kostet nichts!’ für vier Wochen zu den Kinovorstellungen aus. Damit wird die Einführung der neuen Internet-Plattform unterstützt.
Durch eine Spende der PS-Lotterie der Sparkassen konnte die Caritas dieses interaktive Portal auf den Weg bringen. Mit Einbindung eines Weblog und der Lobby ‚schulden-freiheit.info’ bei dem regionalen Chat NB-Town wollen die Schuldnerberater mit jungen Menschen in Kontakt kommen, die sie auf herkömmlichen Weg so nicht mehr erreichen. Ziel ist die Vermittlung von Finanzkompetenz. Die Nutzer sollen animiert werden, ihre persönlichen Finanzen so zu sortieren, dass sie nicht in die Schuldenfalle geraten. Mit einfachen und klaren Faustformeln und durch den Austausch von Erfahrungswissen sollen Fehler vermieden und erfolgreiche Strategien kopiert werden. Es sind auch Budgetplaner und Broschüren zu finden sowie nützliche Links für weitere Recherchen. Der Slogan ‚erfolgreich wirtschaften – schuldenfrei leben’ soll auch durch das Maskottchen transportiert werden. Gerade für junge Menschen mit wenig Geld ist es schwierig, so zu wirtschaften, dass keine Schulden entstehen. Durch dieses Portal bekommen sie deshalb auch Vorschläge, wo sie kostenfrei ihre Freizeit verbringen können oder wie sie günstig kochen können. Dieser Teil soll in Zukunft noch ausgebaut werden.
21.01.2009
Probleme beim Girokonto für jedermann bestehen weiter
Die Situation bei der bankpraktischen Handhabung des Girokontos für jedermann hat sich nicht verbessert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann, der nun als Unterrichtung (16/11495) vorliegt. Zwar stieg die Anzahl der geführten Girokonten für jedermann zum Stichtag 31. Dezember 2007 im Vergleich zum Vorjahr um fast 150.000 auf 2.147.169. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geht jedoch aufgrund dieser Vergleichszahlen nicht davon aus, dass es zu einer tatsächlichen Zunahme solcher Konten im Segment der bisher kontolosen Bürger gekommen ist.
Um allen Bürgern eine Teilhabe am Zahlungsverkehr über ein eigenes Girokonto zu ermöglichen, schlägt die Bundesregierung deshalb unter anderem vor, die bisher unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden weiterzuentwickeln. Ein gemeinsamer Bericht des BMF und des Bundesministeriums der Justiz komme zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung der Banken zum Abschluss eines Girovertrags mit Kunden, die kein Girokonto besäßen, grundsätzlich geregelt werden könne, heißt es in der Unterrichtung.
05.01.2009
Neue Düsseldorfer Tabelle für 2009
Zum 01.01.2009 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Eine Anpassung war erforderlich, weil sich zum Jahreswechsel die steuerlichen Kinderfreibeträge und auch das Kindergeld geändert haben.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
Düsseldorfer Tabelle 2009
© Forum Schuldnerberatung e.V. |
Seite drucken |
Home |