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29.12.2011
Bundesbank senkt Basiszinssatz
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.01.2012 wieder 0,12 %. Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,12 %.
29.12.2011
Freibeträge für Prozesskostenhilfe neu festgesetzt
Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung
2012 (BGBl. I S. 2796) vom 07.12.2011 ab dem 01.01.2012 neue Abzugsbeträge vom Einkommen festgesetzt.
Freibeträge zur Prozesskostenhilfe
22.12.2011
Gesetzesinitiative Hamburgs und Brandenburgs zum Recht auf Girokonto und Pfändungsschutzkonto scheitert vorläufig im Bundesrat
Wie schon in unserer Meldung vom 20.12.2012 ("Pfändungsschutzkonto darf nicht extra kosten") kurz erwähnt, hat der Bundesrat den
von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Brandenburg eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung eines Rechtsanspruchs
auf ein Girokonto und zu den Kosten eines P-Konto nicht angenommen bzw. nicht an den Bundestag weitergeleitet.
Im Prokoll der Plenarsitzung hat Staatsminister Michael Boddenberg (Hessen) zu dieser Entscheidung folgende Erklärung abgegeben:
"Die Einführung eines subjektiven Anspruchs auf
ein Guthabenkonto mit Basisfunktion wird in der Sache
begrüßt. Vor der Einbringung eines Gesetzentwurfs sollte
jedoch der für Dezember 2011 angekündigte Bericht
der Bundesregierung zum „Girokonto für jedermann“
abgewartet werden. Gesetzliche Regelungen
sollten die dort gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigen.
Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Pfändungsschutzkonten
einzurichten. Gesonderte Entgelte
hierfür sind deshalb unzulässig. Soweit diese
trotzdem erhoben werden, ist von Anfangsproblemen
der erst 2010 in Kraft getretenen Regelungen zum
Pfändungsschutzkonto auszugehen, die noch abzustellen
sind.
22.12.2011
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr
Die Redaktion und der Vorstand des Forum Schuldnerberatung wünscht allen Usern, Partnern, Freunden und Unterstützern des Forums
ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2012!
21.12.2011
Bundesregierung will Recht auf ein Girokonto gesetzlich regeln
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) berichtet, soll die Bundesregierung in ihrem gestern im Kabinett beschlossenen "6. Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen
des Zentralen Kreditausschusses (ZKA)" von 1995 zum dem Schluss gekommen sein, nun endlich einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für jedermann einzuführen. Auch nach 16
Jahren sei die Selbstverpflichtung der Banken und Sparkassen noch nicht zufriedenstellend umgesetzt worden.
Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht davon aus, dass die Europäische Kommission im Sommer 2012 nach Überprüfung der Wirksamkeit einer EU-Empfehlung einen
Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird und will sich in diese Regulierungsinitiative aktiv einbringen.
„Endlich hat auch die Bundesregierung erkannt, dass es eine gesetzliche Regelung braucht. Sie muss sich in der EU dafür einsetzen, dass diese nun schnellstmöglich auf den Weg
kommt“, so vzbv-Vorstand Gerd Billen.
Der vzbv fordert darüber hinaus das Bundesjustizministerium auf, unzulässige Extrakosten und Einschränkungen des Leistungsumfanges bei Pfändungsschutzkonten (P-Konto)
gesetzlich zu unterbinden. Aktuelle Gerichtsverfahren des vzbv dokumentieren, dass viele Kreditinstitute zu hohe Kontoführungsentgelte verlangen und bestehende Kontofunktionen
in unzulässiger Weise einschränken. Die Bundesregierung will dagegen Probleme bei der Einführung des Pfändungsschutzkontos erst im Sommer 2013 untersuchen. „Es gibt keinen
Grund so lange zu warten. Das Problem ist bekannt und muss jetzt abgestellt werden“, erklärt Billen.
21.12.2011
Soforthilfe im Januar für Ratsuchende ohne P-Konto
Wie bereits mehrfach im Newsticker gemeldet, endet am 31.12.2011 endgültig der bisherige Kontenpfändungs- und Sozialleistungsschutz. Ab dem 01.01.2012
wird ein Schutz vor Kontenpfändungen nur noch mittels eines Pfändungsschutzkontos (sog. "P-Konto") möglich sein.
Aber nicht nur der herkömmliche Kontenpfändungsschutz fällt weg, sondern auch das Verrechnungsverbot für Sozialleistungen auf einem im Soll geführten Girokonto.
Wie dies bisher schon bei normalen Gehaltseingängen möglich ist, können Banken und Sparkassen zukünftig eingehende Sozialleistungen sofort mit dem Soll des Girokontos verrechnen!
Auch hier bietet nur die Umwandlung in ein P-Konto Schutz vor einer möglichen Verrechnung. Ebenfalls keine Gültigkeit mehr haben ab dem 01. Januar Freigabebeschlüsse nach
altem Recht der Vollstreckungsgerichte für gepfändete Konten.
Martin Langenbahn (Caritasverband Karlsruhe) und Prof. Dieter Zimmermann (Ev. Hochschule Darmstadt), beides Mitglieder des AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV
(Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände), haben in einem Aufsatz die zukünftige Rechtslage, möglicherweise auftretende Notlagen zum Jahreswechsel und Lösungsansätze
aufgezeigt. Für alle Betroffenen, die es versäumt haben, rechtzeitig (d.h. spätestens bis zum 27.12.2011) ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, haben sie ein Formular
zur Beantragung von (Vorschuss)Leistungen nach SGB II entwickelt.
Aufsatz: Notwendige Existenzsicherung bei Auszahlungssperre im Januar 2012
Formulierungshilfe „Soforthilfe Januar 2012“ wegen Kontosperre
20.12.2011
Staatsanwaltschaft Darmstadt erhebt Anklage gegen Olaf Tank
Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt hat diese Anklage gegen den Rechtsanwalt Olaf Tank wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) zum Landgericht
Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010. Alle anderen Verfahren – auch
die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage
auch insoweit Rechnung getragen wird.
Gegen Olaf Tank liegen laut "Osnabrücker Zeitung (OZ)" bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt und Osnabrück tausende Anzeigen wegen wegen Betruges, Beihilfe zum Betrug, Erpressung,
und Nötigung vor. Olaf tank soll nach Berichten der OZ der Handlanger in einer gewissenlosen Branche, die sich per ABo-Abzocke im Internet an arglosen Internetnutzern bereichert.
Immerhin: Der Gesetzgeber hat das Problem endlich erkannt. Das Bundesjustizministerium legte jetzt einen Gesetzentwurf vor, in dem eine sogenannte Button-Lösung vorgeschlagen
wird. Verbraucher sollen per Mausklick ausdrücklich bestätigen, dass sie die Abo-Gebühren akzeptieren.
Nebenbei: Das Nummernschild des hochgetunten Mercedes von Tank ziert übrigens der Spruch: "Verbrechen lohnt sich doch!" Ob er dieses Nummernschild nun bald abschrauben sollte?
20.12.2011
Pfändungsschutzkonto darf nicht extra kosten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert das Bundesjustizministerium auf, Extrakosten bei Pfändungsschutzkonten zu unterbinden. Der vzbv hat seit Einführung des
Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 insgesamt 44 Banken abgemahnt. 22 Institute haben eine Unterlassungserklärung abgegeben. Neun Banken hat der vzbv verklagt.
Die ersten vom vzbv erstrittenen Gerichtsurteile sind eindeutig: Banken dürfen für das Führen eines P-Konto keine höheren Entgelte verlangen als für ein gewöhnliches
Girokonto. Denn Banken sind gesetzlich verpflichtet, ein bestehendes Girokonto auf Antrag des Kunden als P-Konto zu führen.
Trotz dieser Erfolge: An der verbreiteten Bankenpraxis haben die Urteile kaum etwas geändert. Viele Geldinstitute kassieren weiter. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat
die hohen Aufschläge massiv kritisiert. „Doch beim Appell darf es nicht bleiben“, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Seit Einführung des P-Kontos sei die Gebührenproblematik beim
P-Konto bekannt und der Gesetzgeber sei bislang untätig geblieben. Billen: „Dies ist nicht akzeptabel. Der Gesetzgeber muss endlich einschreiten und verbindlich festlegen,
dass für ein P-Konto keine höheren Entgelte verlangt und wesentliche Kontofunktionen nicht eingeschränkt werden dürfen.“
Der vzbv begrüßte daher auch einen Gesetzesantrag der
Freien und Hansestadt Hamburg, der jedoch am letzten Freitag im Bundesrat zurückgewiesen wurde (siehe
TOP 20 der 891. Bundesratsssitzung vom 16.12.2011). Darin wurde die Änderung der Gesetzesvorschrift § 850k ZPO vorgeschlagen, die die
Regelungen zum P-Konto enthält.
Pressemitteilung der vzbv mit Rechtssprechung
18.12.2011
Überschuldungsstatistikgesetz passiert auch den Bundesrat
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 16.12.2011 das "Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz - ÜSchuldStatG)" nicht an den Vermittlungsausschuss verwiesen und damit angenommen. Mit dem Gesetz kann nun die jährliche Statistik zur Überschuldung privater Personen auf einer gesetzlichen Grundlage fortgeführt werden. Diese Statistik soll als Grundlage für Sozial-, Armuts- und Reichtumsberichterstattung sowie für die Planung und Entwicklung zielgerichteter Maßnahmen und Initiativen des Bundes und der Länder dienen. Ende 2014 muss die Bundesregierung einen Bericht über die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der Statistik abgeben.
12.12.2011
2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben
werden. Dies teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf heute in einer Pressemitteilung mit.
Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle
2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die
einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort,
weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung
erfordern.
09.12.2011
FAQ's des Bundesjustizministeriums zum Kontopfändungsschutz ab 2012
Ab dem 01.12.2012 gibt es bekanntlicherweise Pfändungsschutz auf einem Girokonto nur noch in Form des Pfändungsschutzkontos. Auch alle
bisherigen Sonderregelungen zum Schutz von Sozialleistungen fallen mit diesem Datum weg (siehe dazu unsere diversen Meldungen im
Newsticker). Das Bundesjustizminsterium hat nun seine Rechtsansichten zu verschiedenen
Fragen in Form einer FAQ veröffentlicht. Demnach endet auch der Schutz für Sozialleistungen, die erst Ende Dezember 2011 eingehen
am 31.12.2012. Die bisherige 14-tägige Schutzfrist reicht nach Ansicht des Bundesjustizminsteriums nicht in das Jahr 2012 hinüber.
Umso dringender ist geboten, dass die Betroffenen von Kontopfändungen, ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit der
Pfändungsschutz zum 01.01.2012 voll wirksam wird, sollte eine Umwandlung bis spätestens am 27.12.2011 vorgenommen worden sein.
FAQ des BMJ
07.12.2011
Irrungen und Wirrungen des Inkassogeschäfts: Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen
aus Porno-Filesharing-Abmahnungen
Heise-Online berichtet auf Ihrer Webseite, dass die Regensburger
Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) zurzeit offene Forderungen aus Abmahnungen wegen illegaler Nutzung von
P2P-Tauschbörsen versteigert. Insgesamt geht es um die stolze Summe von
rund 90 Millionen Euro, die sich aus 70.000 Abmahnungen mit einer jeweiligen Kostenrechnung von 1286.80 Euro ergeben soll.
Wie die Kanzlei selbst angibt, vertritt sie in erster Linie Rechteinhaber aus der "Adult Entertainment"-Branche, vulgo
Pornofilmhersteller. Was U+C nun versteigert, sind offene Forderungen, die sich aus einer Zahlungsverweigerung der
Abgemahnten auch nach dem zweiten Anschreiben ergeben haben. Wenn sich alleine diese Forderungen aus den Jahren 2010 und 2011
bereits auf mehr als 90 Millionen Euro belaufen, bekommt man einen Eindruck davon, welche Summen eine einzelne der vielen
Urheberrechts-Abmahnkanzleien jährlich umsetzt.
Beiträge in diversen Verbraucherschutzforen, so Heise, legen nahe, dass die Quote an Sofortzahlern im Bereich der sogenannten
"Pornoabmahnungen" wesentlich höher sein dürfte als beispielsweise bei Abmahnungen wegen Musiktausch: "Denn welcher
Familienvater erklärt schon gerne beim Abendessen, dass er "Der Sadisten Zirkel 15" oder "Geile Brillenluder auf High Heels"
ganz sicher nicht heruntergeladen hat und deshalb gegen die Abmahnung vorgehen will?"
Meldung auf HEISE-Online
Kritische Anmerkung zur geplanten Versteigerung aus rechtlicher Sicht
07.12.2011
Auch Statistisches Bundesamt meldet geringere Insolvenzzahlen
In einer Pressemeldung vom heutigen Tag meldet auch das Statistische Bundesamt geringere Insolvenzzahlen als im Vorjahr.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im Zeitraum Januar bis September 2011 bei 78.569 Fällen und war damit um 3,8 % niedriger als im gleichen Vorjahreszeitraum.
Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen registrierten die Gerichte insgesamt 121.284 Insolvenzen, das waren 4,6 % weniger als in den
Monaten Januar bis September 2010.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung rechnet das Statistische Bundesamt für das gesamte Jahr 2011 mit rund 30.500
Unternehmensinsolvenzen (2010: 31.998) und rund 105.000 Verbraucherinsolvenzen (2010: 108.798). Insgesamt werden etwa 160.000 Insolvenzfälle (2010: 168.458) erwartet.
Pressemitteilung 449 vom 07.12.2011 des Statistischen Bundesamtes
06.12.2011
Bundesjustizministerin plant schärferes Vorgehen gegen unseriöses Inkasso
Wie die Berliner Tageszeitung "Der Tagesspiegel" in ihrer Ausgabe vom 05. Dezember berichtet, hat das Bundesjustizministerium ein
Eckpunktepapier für eine Gesetzesinitiative erarbeitet, die unseriösen Inkassopraktiken zukünftig einen Riegel vorschieben soll.
Geplant sind laut "Tagesspiegel" vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die
Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.
Zukünftig sollen Verbraucher sofort erkennen können, bis zu welcher Höhe Inkassokosten zu ersetzen sind. Die bisherige
Orientierung an den Gebührensätzen des Rechtsanwaltvergütungsgesetzes habe in vielen Fällen des Masseninkassos zu "objektiv
überhöhten Inkassokosten" geführt. Wie hoch die Inkassosätze in Zukunft sein sollen, will Leutheusser-Schnarrenberger nun mit den
betroffenen Unternehmen, den Berufsverbänden und Verbraucherzentralen abstimmen.
Zudem sollen die Inkassounternehmen genau aufführen müssen, um welche Forderungen welchen Gläubigers es sich jeweils handelt. So
müssen zukünftig etwa Namen und Anschrift des Gläubigers, der Grund der Forderung sowie Zeitpunkt und Fälligkeit ihres Entstehens
genannt werden. Auslagen etwa für Fahrtkosten oder die Ermittlung der Anschrift sollen übersichtlich und verständlich aufgelistet
werden müssen, in Rechnung gestellte Zinsen müssen begründet werden.
Um durchzusetzen, dass sich alle Inkassounternehmen an die neuen Vorschriften halten, sollen die Aufsichtsbehörden mehr
Sanktionsmöglichkeiten erhalten. Bislang können sie Fehlverhalten nur mit einem Widerruf der Registrierung ahnden. Das setzt
jedoch erhebliche Rechtsverstöße voraus und wird daher in der Praxis selten genutzt. Künftig soll den Aufsichtsbehörden daher
auch die „Verhängung empfindlicher Bußgelder“ gegen unseriös arbeitende Inkassounternehmen ermöglicht werden.
Mit ihrer Gesetzesinitiative nimmt Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik der Verbraucherschützer auf.
Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hatte er vor kurzem erklärt, unseriöse Inkassofirmen würden zunehmend zur Plage.
Um Einschüchterung und das Abzocken von Verbrauchern einzudämmen, seien Regeln und eine konsequente Aufsicht für das
Inkasso-Gewerbe erforderlich (siehe dazu auch unsere Meldung vom 02.12.2011).
02.12.2011
Insolvenzzahlen gesunken – aber erneut mehr als 100.000 Verbraucher insolvent
Laut Meldung der Creditreform ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2011 gegenüber dem Vorjahr auf 103.200 Fälle gesunken
(2010: 109.960; minus 6,1 Prozent). Seit der Einführung der Insolvenzordnung für Privatpersonen 1999 haben mehr als 800.000
Personen in Deutschland Insolvenz angemeldet.
Der Anteil älterer Personen (ab 70 Jahre) an allen Verbraucherinsolvenzen in Deutschland hat von 1,7 auf 2,0 Prozent zugenommen.
Zuwächse gab es ebenfalls in den Altersgruppen der 50- bis 59-Jährigen (plus 0,6 Prozentpunkte auf 19,5 Prozent) und der
60- bis 69-Jährigen (plus 0,3 Prozentpunkte auf 7,3 Prozent). Bei rund jeder siebten Privatinsolvenz (14,6 Prozent) ist der
Betroffene höchstens 30 Jahre alt. In der Altersgruppe zwischen 40 und 49 Jahren ist der Anteil hingegen gegenüber dem Vorjahr von
30,9 Prozent aller Verbraucherinsolvenzen auf 29,9 Prozent gesunken.
02.12.2011
Untersuchung der Verbraucherzentralen offenbart Inkasso-Abzocke
Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies belegt eine Auswertung der Verbraucherzentralen von rund 4.000 Verbraucherbeschwerden. Demnach sind 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt. „Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage. Abzocke und Einschüchterung müssen endlich gestoppt werden“, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) und ergänzt: „Seriöses Inkasso ist legitim und sinnvoll. Aber auch hier kann es nicht ohne Regeln weitergehen.“
Die Verbraucherschützer fordern nun von der Bundesregierung, das Problem anzugehen: Die Branche brauche endlich verbindliche Regeln, verlässliche Gebührenvorgaben und eine schlagkräftige Aufsicht. Denn derzeit seien zwar rund 80 Aufsichtsbehörden für Inkassofirmen zuständig. Im vergangenen Jahr ergab eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, dass bundesweit aber gerade mal zwei Unternehmen die Zulassung entzogen wurde, nachdem Schuldner sich beschwert hatten. Billen kritisiert, die Unternehmen könnten derzeit weitgehend unkontrolliert agieren. Die Folgen seien verheerend: Es gebe in der Branche weder eine Gebührenordnung noch konkrete Informationspflichten. Das Fazit des Verbraucherschützers: "Ein Mangel an effektiven Kontrollen und Sanktionen ist geradezu eine Einladung für Betrüger."
Näheres zur Untersuchung der Verbraucherzentrale
30.11.2011
Weg für zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform ist nun frei
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 25.11.2011 das zuvor vom Bundestag beschlossene "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)" passieren
lassen und nicht wie vom Rechtsausschuss vorgeschlagen, beantragt, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Damit ist die erste Stufe der geplanten dreistufigen
Insolvenzrechtsreform abgeschlossen. Damit wäre nun der Weg frei, die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform - die Reform des Verbraucherinsolvenz - zu starten.
Nach Ansicht von Experten ist mit der Veröffentlichung eines entsprechenden Referentenentwurfs in Kürze zu rechnen. Fraglich wird jedoch immer mehr, ob diese Reform
dann noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages abgeschlossen werden kann oder wie der Versuch einer Reform in der letzten Legislaturperiode der sog. "Diskontinuität" anheim fällt.
29.11.2011
Bundesrat: Hamburg bringt Gesetzesinitiative zum Girokonto für jedermann und zu den Kosten des P-Kontos ein
Das Bundesland Hamburg hat auf der 890. Sitzung des Bundesrates am 25.11.2011 eine Gesetzesinitiative zum Girokonto für jedermann und zu den Kosten des P-Kontos eingebracht.
In der Drucksache 715/11 werden verschiedene Regelungen zur Änderung des BGB und der ZPO vorgeschlagen.
In den Erläuterungen zur Tagesordnung heißt es dazu: "Der Gesetzesantrag verfolgt das Ziel, einen subjektiven Anspruch auf ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen für jedermann
einzuführen, um allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von ihrer finanziellen Situation die Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu gewährleisten. ...
Hinsichtlich des seit 2010 bestehenden Anspruchs auf Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto werden ergänzende Regelungen zum Leistungsumfang und zu den
Kosten vorgeschlagen." Der Gesetzesvorschlag wurde zunächst zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Federführender Ausschuss ist dabei der Rechtsausschuss.
Die Liga der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württemberg hat die baden-württembergische Sozialministerin Karin Altpeter (SPD) in einem Schreiben vom 22.11.2011 gebeten, die
Gesetzesinitiative Hamburgs zu unterstützen.
Gesetzesentwurf zur
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Zivilprozessordnung
Brief der Liga BW an
Sozialministerin Karin Altpeter
18.11.2011
Marius Stark geht in den Ruhestand
Marius Stark, langjähriger Leiter der Arbeitsstelle Sozialberatung für Schuldner in der verbandlichen Caritas, Mitbegründer und langjähriger Sprecher der AG SBV, geht ab dem 01. Dezember in den Ruhestand. In seinen Funktionen hat er mit großem Engagement über viele Jahre hinweg die Interessen überschuldeter Menschen und der Schuldnerberatung vertreten. Auch das Forum Schuldnerberatung hat er auf vielfältige Weise unterstützt und gefördert. Bundespräsident Christian Wulff hat Marius Stark in Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen besonderen Verdienste das Bundesverdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. In seiner Dankesrede betonte Marius Stark, dass er diese Ehrung stellvertretend für alle Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater annimmt, sowie für alle, die mit großem Engagement hauptberuflich, nebenberuflich und ehrenamtlich Menschen mit sozialen und finanziellen Schwierigkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das Forum Schuldnerberatung dankt Marius Stark für die gute Zusammenarbeit und wünscht ihm alles Gute für die Zukunft.
Laudatio von Dr. Frank Bertsch anläßlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
11.11.2011
iff greift Inkassobranche scharf an
Angesichts einer neuen Meldung des Bundes Deutscher Inkassounternehmen zur zukünftigen Entwicklung der "Zahlungsmoral" der Deutschen findet das Institut für Finanzdienstleistungen (iff)in einem Beitrag "Wer stoppt die Inkassobranche? - Inkassounternehmen machen Druck mit falschen Zahlen" auf ihrer Homepage überaus deutliche und bemerkenswerte Worte zur Inkassowirtschaft.
"Der Bundesverband der Inkassounternehmen steht seit Jahren im Gegensatz zu den Banken in der Überschuldungsfrage. Während die Banken der berechtigten Sorge, dass man ihnen eine wachsende Überschuldung als unverantwortliche Kreditvergabe anlasten wird, auf die in der Tat recht erträgliche Entwicklung bei Konsumentenkrediten hinweist, dramatisiert der BDIU ... seit Jahren die Überschuldungszahlen. Grundlage dieser Zahlen sind "Umfragen unter den Mitgliedsfirmen". Grund dafür ist, dass damit die eigene Tätigkeit in den Vordergrund gestellt wird und mit angeblich staatsbürgerlicher Verantwortung vermischt. Hierfür biedern sie sich ohne tatsächlich die Schuldnerberatung wirklich finanziell zu unterstützen, bei einzelnen der Szene an, und fordern auch noch in vollkommener Unwissenheit über die weltweite wissenschaftliche Diskussion ein Schulfach "Finanzkompetenz". ... Nur ihr eigenes Geschäft, das so fatal daran erinnert, dass man am Unglück anderer verdient, haben sie im Auge. ... Dass sie ihr eigenes Geschäft minimieren, kann keiner glauben, der die Gier der letzten Jahre kennengelernt hat. Je mehr Überschuldete, umso besser das Geschäft. Deshalb sind ihre Vorschläge so unsäglich abwegig und belasten allein die Verbraucher, wo sie nichts bewirken können." Und kommt zu dem Ergebnis: "Inkassounternehmen unterliegen der Aufsicht der Amtsgerichtspräsidenten und nicht der BaFin. Dort werden sie zugelassen und dort müsste man sie stoppen. Das ist heute reine Schimäre, weil sie so groß geworden sind, dass die Amtsgerichtspräsidien allenfalls noch als Notariat fungieren. Nur die Gläubiger können die Inkassobranche in Zaum halten. Sie bezahlen die Inkassobranche ob beim Forderungsverkauf über die Abschläge von bis zu 70%, mit denen sie ihre vorherigen Kunden der Gier der Branche ausliefern oder durch die Gebühren, die sie zahlen müssen. Genauso wie einst die Kreditvermittlerbranche nur dadurch gestoppt werden konnte, dass man sie als "Erfüllungsgehilfe der Gläubiger" einordnete und denen die rechtliche Verantwortung für das Verhalten der Ersteren gab, genauso muss §278 BGB heute auf die Inkassobranche angewandt werden."
iff: Wer stoppt die Inkassobranche? - Inkassounternehmen machen Druck mit falschen Zahlen
08.11.2011
Pfändungsschutzkonto: Tipps der Verbraucherzentrale zum Jahreswechsel 2011/2012
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Tipps zum geänderten Kontofändungsschutz zum anstehenden Jahreswechsel veröffentlicht. Denn: Wenn gepfändete Girokonten nicht bis Ende Dezember in Pfändungsschutz-Konten (P-Konto) umgewandelt werden, ist mit dem Jahreswechsel jeder Pfändungsschutz futsch. "Der Schutz für Kontoguthaben und auch der Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld wird künftig nur noch auf dem P-Konto gewährt. Schuldner müssen schnell selbst aktiv werden, wenn sie Unpfändbares aus Einkommen, Renten oder Sozialleis-tungen vor dem Zugriff der Gläubiger schützen wollen", rät die Verbraucherzentrale NRW Kontoinhabern dringend, die Umstellung nicht zu verpassen: "Bis spätestens 27. Dezember muss das P-Konto beantragt sein, damit das Existenzminimum auch im Januar 2012 gesichert ist.
Tipps der Verbraucherzentrale zum Pfändungsschutzkonto ab 2012
08.11.2011
Deutscher Privatinsolvenzstag nimmt Antrag zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode nicht zur Entschließung an
Wie Kollege Klaus Helke berichtet, hat der 2. Deutsche Privatinsolvenztag (DPIT) am 4.11.2011 in München eine Entschließungsthese zur Verfahrensverkürzung bei Gleichbehandlung der Schuldner aus dem Kreis der Schuldnerberatung aufgrund einer Initiative eines Vertreters des Bundes Deutscher Inkassounternehmen im Plenum nicht zur Abstimmung gebracht. Diese Linie wurde bereits in der Aussprache von einer Bankenvertreterin angedeutet, als sie den zukünftigen Wegfall des Abtretungsprivilegs § 114 InsO mit dem weiterhin faktischen Bestand der sechsjährigen Verfahrenszeit verband. In der Debatte um die Vorschläge des BMJ wurde sowohl aus dem Podium als auch aus dem Plenum für eine bedingungslose Verfahrensverkürzung geworben. Deutlich wurde im Verlauf der Debatte aber auch, dass die Meinungslinien nicht eindeutig waren. So bekam die Position pro Verfahrensverkürzung auch Unterstützung aus der Treuhänderschaft.
Im Vordergrund der weiteren Bewertungen der Reformvorschläge standen u.a. berufsständische Interessen aus der Richterschaft. Insbesondere die anwesenden Insolvenzrichter protestiertengegen die geplante vollständige Verlagerung der IK-Verfahren auf die Rechtspflegerschaft. Eine Entschließungsthese hierzu wurde aus Verfahrensgründen allerdings ebenfalls nicht mehr zur Abstimmung gestellt, nachdem diesmal aus dem Plenum Widerspruch gegen "Überraschungsthesen" laut wurden.
08.11.2011
Zur Zulässigkeit einer "Einigungsgebühr" für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung
Eine Teilzahlungsvereinbarung löst keine gemäß § 788 ZPO beitreibbare Einigungsgebühr aus, wenn die Vereinbarung lediglich die Zahlungsmodalität hinsichtlich einer titulierten Forderung regelt und der Gläubiger keine darüber hinausgehende Sicherheit erhält. Dies gilt auch dann, wenn der Schuldner die Kosten des Teilzahlungsvergleichs anerkennt. AG Plön, Beschluss vom 05.05.2011, 10 M 1544/10
04.11.2011
sozialvital: Informationen zu Gesundheitsleistungen für überschuldete Menschen
Um dem Teufelskreis von Armut, Überschuldung und Krankheit, zu dem oft auch eine schlechte Gesundheitsversorgung gehört, entgegenzuwirken, haben das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und das Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Mainz das Projekt „sozialvital“ gestartet.
Ab November informiert eine neue Internetseite, www.sozialvital.de, nun über Leistungen des deutschen Gesundheitssystems auf eine leicht verständliche Art. Es können drei Broschüren in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch) als PDF heruntergeladen werden.
Die Plattform richtet sich an Schuldnerberater/innen und andere psychosoziale Berater/innen, aber auch beispielsweise an Lehrer/innen und Erzieher/innen als Multiplikatoren, mit Broschüren in verschiedenen Sprachen aber auch direkt an die betroffenen Bürger/innen. Die neue Internetseite unter www.sozialvital.de wurde am Montag bei einer Pressekonferenz in Mainz vorgestellt. Besonders im Fokus des Projekts sozialvital stehen überschuldete Menschen. Die Studie "Armut, Schulden und Gesundheit" (ASG-Studie) der Universitätsmedizin Mainz habe gezeigt, dass überschuldete Menschen häufiger krank sind, hieß es. Betroffene nähmen das Gesundheitswesen seltener in Anspruch. Ein Grund dafür bei verschuldeten Menschen sei etwa die Praxisgebühr von 10 €. Das Problem: Vielen sei gar nicht bekannt, dass es Möglichkeiten gibt, sich von der Gebühr befreien zu lassen. "Man kann sich zwar erkundigen, nur leider bekommt man oft unterschiedliche und teilweise sogar falsche Antworten", moniert Professor Stephan Letzel vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Uni Mainz. Schlimmer noch: "Unsere Recherchen zu dem Projekt haben gezeigt, dass die Hotlines von Krankenkassen oft nicht korrekt Auskunft geben." Letzels Institut hat das Projekt Sozialvital gemeinsam mit dem Schuldnerfachberatungszentrum der Uni aufgebaut.
03.11.2011
SchuldnerAtlas 2011: Leichter Rückgang der Überschuldung in Deutschland
Der Verein Creditreform hat heute seinen SchuldnerAtlas 2011 veröffentlicht. Demnach sind zum Stichtag 01.10.2011 insgesamt 9,38 Prozent aller erwachsenen Deutschen über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf (2010: 9,50 Prozent). Die Zahl der überschuldeten Personen hat sich 2011 gegenüber dem Vorjahr um rund 80.000 auf bundesweit 6,41 Millionen Betroffene verringert (minus 1,3 Prozent). Positiv auf die Verschuldungssituation der Verbraucher in Deutschland hat sich demnach die gute Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung der letzten zwölf Monate ausgewirkt. Durch die Aufnahme einer Erwerbsarbeit konnten überschuldete Personen ihrem Schulden-dienst wieder nachkommen und Verbindlichkeiten abbauen.
Die Überschuldungsproblematik hat sich 2011 in der Gesamtbevölkerung zwar entschärft, allerdings ist ein Rückgang der überschuldeten Personen allein bei weiblichen Schuldnern festzustellen. Während die Zahl der Männer in Überschuldungsprozessen um 1,2 Prozent auf 4,10 Millionen Personen zunahm, sank die Zahl der betroffenen Frauen um 5,3 Prozent auf 2,31 Millionen. Knapp zwei Drittel aller überschuldeten Deutschen (64,0 Prozent; Vorjahr: 62,4 Prozent) sind demnach männlichen Geschlechts, auch weil Männer bei der Übernahme finanzieller Verpflichtungen als risikobereiter gelten. Gleichwohl zeigt sich in einer längerfristigen Perspektive, dass auch Frauen zunehmend finanzielle Risiken eingehen und in die Schuldenfalle geraten. So liegt die Zahl der überschuldeten Frauen aktuell um rund 220.000 Personen höher als 2004 (Männer: minus 350.000).
Pressemitteilung der Creditreform zum SchuldnerAtlas 2011
SchuldnerAtlas 2011 im Internet
02.11.2011
STERN-Online-Artikel zum "Millionengeschäft Abmahnung"
STERN-Online berichtet in seiner neuesten Ausgabe von dem Millionengeschäft mit der Internetaboabzocke. Laut dem Bericht gibt es derzeit schon mehr als 7.000 Abofallen.
Im Artikel werden die Hintergründe- und männer dieser Abofallen aufgezeigt, sowie die Rolle verschiedener Inkassounternehmen, die laut Stern oft gemeinsame Sache mit den Anbietern machen, beleuchtet. Auch Tipps und Hinweise sich gegen die Machenschaften zu schützen bzw. zu wehren werden aufgezeigt.
STERN-Online-Artikel "Millionengeschäft Abmahnung"
01.11.2011
Leutheusser-Schnarrenberger konkretisiert Reformpläne zur Verbraucherinsolvenz erneut
Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2011 in Berlin hat Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger weitere Neuigkeiten zur geplanten Änderung der Verbraucherinsolvenz vorgestellt: Zur Quote von 25%, mit deren Erreichen ein Ende des Verfahrens nach drei Jahren möglich sein soll, sprach Frau Leutheusser-Schnarrenberger von dem „Aufbringen der Kosten und einem bestimmten Prozentsatz ... , der bei 25% +/- liegen wird“ und deutete damit wohl Verhandlungsbereitschaft in diesem Punkt an. Von der Quotenregelung wird aber nur profitieren, wer die 25% +/- nach drei Jahre erreicht hat. Ein späteres Erreichen bringt nichts mehr.
Schuldner, in deren Verfahren die Kosten aufgebracht worden sind, erhalten die Restschuldbefreiung schon nach fünf Jahren. Die Zuständigkeiten der Richter und Rechtspfleger im Verfahren werden sich ändern.
Wann jedoch mit einem konkreten Diskussionsentwurf zu rechnen ist, erwähnte die Ministerin nicht,
Rede von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf dem Deutschen Insolvenzverwaltertag
31.10.2011
Protest gegen RWS-Seminar - Dieter Zimmermann von Herausgeberbeirat ausgeschlossen
Der RWS-Verlag bietet seit 2010 ein zweitägiges RWS-Seminar "Zertifizierter Schuldnerberater" an. In der Zeitschrift für Verbraucher- und Insolvenzrecht (ZVI), die im RWS-Verlag erscheint, war dieses Seminar, das sich sowohl an "Schuldnerberater", als auch an "gewerbliche Schuldnerberater" richtet, 890 Euro plus Mwst. kostet und aufgrund von zwei Seminartagen eine/n Teilnehmer/in ohne geprüfte Vorkenntnisse, ohne Studium und ohne nachgewiesene Beratungskompetenz zur "Zertifizierte/n Schuldnerberater/in" machen soll, wiederholt beworben worden.
Dieser Zertifikats-Titel widerspricht den jahrzehntelangen Bemühungen der BAG SB (die Mitherausgeberin der ZVI ist), der Wohlfahrtsverbände und vieler Hochschulen/Lehrenden um ein Berufsbild und eine Musterprüfungsordnung. Ein zweitägiges Seminar zum "Zertifizierten Schuldnerberater" entwertet letztlich das gesamte Arbeitsfeld der Sozialen Schuldnerberatung und diskreditiert die darin langjährig Tätigen.
Entsprechende Bedenken hatte auch der Sprecher der AGSBV schriftlich gegenüber dem RWS-Verlag vorgetragen, ohne dass dies zu einer Änderung führte.
Ab Februar 2011 hat Dieter Zimmermann von der EH Darmstadt wiederholt und nachdrücklich bei der Verlagsleitung gegen den irreführenden Titel des zweitägigen RWS-Seminars "Zertifizierter Schuldnerberater" protestiert. Herr Zimmermann hat schließlich die Verlagsleitung davon in Kenntnis gesetzt, dass er zum Jahresende 2011 aus dem Herausgeber-Beirat der ZVI austreten werde, sollte der Haupttitel dieses RWS-Seminars nicht geändert werden. Daraufhin wurde er von der Verlagsleiterin des RWS-Verlages, Frau Schwind, zum Ablauf Oktober von seiner Funktion im Herausgeber-Beirat der Zeitschrift für Verbraucher- und Insolvenzrecht (ZVI) entbunden.
31.10.2011
Gesetzesentwurf zur Überschuldungsstatistik passiert Bundesrat
Laut einer Meldung vom 28.10.2011 des Schuldnerfachberatungszentrums der Gutenberg-Univeristät Mainz (SFZ) hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung am 14.10.2011 beschlossen, gegen den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Überschuldungsstatistik keine Einwendungen zu erheben. Es bestünde nun die Aussicht, dass das parlamentarische Verfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Damit würde die Fortführung der bisherigen sogenannten "Basisstatistik zur Überschuldungssituation privater Haushalte in Deutschland" zukünftig als "Überschuldungsstatistik" gesichert sein. Der vorliegende Gesetzesentwurf soll im Bundestag in erster Lesung am 10.11.2011 beraten werden. Materialien zum Gesetzgebungsverfahren finden sich ebenfalls auf der Seite des SFZ.
27.10.2011
AG SBV-Positionspapier zur Finanzierung von Schuldnerberatung für Erwerbstätige
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seiner Entscheidung vom 13.07.2010 klargestellt, dass Menschen, die keine (ergänzenden) Leistungen nach dem SGB II erhalten, die Kosten für die Schuldnerberatung selbst tragen müssen. In den Vorinstanzen1 hatten die Gerichte noch entschieden, dass der zuständige Kreis die Kosten für die Beratung nach § 16 II Nr. 2 SGB II a.F. (§ 16a Nr. 2 SGB II) zu tragen habe.
Nach der Entscheidung des BSG müssen die Kosten einer Schuldnerberatung für erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner, die erwerbsfähig und nicht hilfebedürftig sind, vom kommunalen Leistungsträger nicht übernommen werden. Dieses Urteil kann dazu führen, dass Kommunen präventive Schuldnerberatung für erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner generell nicht mehr finanzieren bzw. finanzieren wollen.
Entgegen der Auffassung einiger Kommunen ist - trotz des Urteils - eine kommunale Finanzierung der Beratung für erwerbstätige Schuldnerinnen und Schuldner möglich. Diesen Umstand verkennt auch das BSG in seiner o.g. Rechtsprechung nicht. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ist der Auffassung, dass eine präventive Schuldnerberatung für Personen in finanziellen Notsituationen, die nicht den Anforderungen des SGB II oder XII unterliegen, weiterhin unabdingbar ist, um Schuldnerinnen und Schuldner zu stabilisieren und damit potenziellen Sozialleistungsbezug vermeiden zu helfen. Sie hat deshalb Argumente für eine Finanzierung der Schuldnerberatung durch die öffentliche Hand erarbeitet.
Argumente zur Finanzierung der Schuldnerberatung für
Erwerbstätige durch öffentliche Haushalte
26.10.2011
AG SBV stellt Ergebnisse der Erhebung über die P-Konten-Bescheinigungspraxis vor
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hatte alle Schuldnerberatungsstellen aufgerufen, für die Zeiträume Juli bis Dezember 2010 und Januar bis Juni 2011 die eigene Bescheinigungspraxis mittels eines Erfassungsbogens zu dokumentieren. Die Erhebung wurde vom AK Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV durchgeführt und ausgewertet.
Der AK Girokonto zieht folgendes Fazit: "Die durchgeführte Erfassung kann nur einen Teil der tatsächlichen Nachfrage nach Bescheinigungen darstellen. Die erhobenen Zahlen zeigen aber deutlich die hohe und zukünftig noch zunehmende Nachfrage. Die dem Grunde nach gelungene Novellierung des Kontopfändungsrechtes hat die Vollstreckungsgerichte wie beabsichtigt entlastet. Die zusätzliche Aufgabe des Ausstellens von Bescheinigungen durch anerkannte Schuldnerberatungsstellen darf nicht zu Lasten der laufenden Beratungsarbeit mit dem Ziel der Schuldenregulierung gehen. Viele Schuldnerberatungsstellen führen schon jetzt lange Wartelisten, weil die begrenzten Ressourcen durch die Beratung überschuldeter Ratsuchender in existentiellen Krisen ausgeschöpft sind. Deshalb muss die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung durch die Bundesländer geschaffen werden."
Ergebnisse der Erhebung zur Bescheinigungspraxis
Ergebnisse der Bescheinigungspraxis nach Bundesländern
19.10.2011
Jahreswechsel 2012 und das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Zum Jahreswechsel 2012 stehen gravierende Änderungen bezüglich des Kontenpfändungsschutzes an. Reagieren die betroffenen Schuldner darauf nicht schon vor dem Jahreswechsel, dürften Ihnen am 02.01.2012 sehr unliebsame "Überraschungen" bevorstehen.
Zum 01.01.2012 wird der alte Kontenpfändungsschutz, der bisher noch parallel zum neuen Kontenpfändungsschutz auf dem P-Konto bestand, ersatzlos wegfallen. Es wird nur noch einen Pfändungschutz für gepfändete Konten geben, die zu diesem Zeitpunkt in ein P-Konto umgewandelt worden sind! Insbesondere gilt dies für Bezieher von Sozialleistungen: Sowohl der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I als auch das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenen Girokonto fallen weg bzw. wird eingeschränkt. Weiterhin werden Altpfändungen durch den Wegfall bestehender Freigabebeschlüsse gem. § 850k (alt) ZPO wieder in vollem Umfang aufleben, wenn nicht entsprechende Umwandlungen in P-Konten erfolgt sind!
Es gilt also für alle Schuldner mit gepfändeten Konten, die noch nicht in P-Konten umgewandelt wurden, noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu handeln und ihre Girokonten in P-Konten umzuwandeln!
Flyer des Zentralen Kreditausschusses der Bankenverbände
Informationsblatt von Prof. Dr. Zimmermann (EH Darmstadt) und Dr. Claus Richter (LAG SB Berlin)
Informationen der Schuldnerberatung der Stadt Darmstadt
18.10.2011
Inkassoverband fordert Aufsicht über Inkassounternehmen
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, fordert eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen. „Die Behörden brauchen Instrumente, mit denen sie wirkungsvoll gegen Abzocker und unseriöse Geschäftemacher vorgehen können“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz am Donnerstag in Berlin. „Das bringt Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern.“
Derzeit kann eine gültige Inkassoregistrierung laut Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entzogen werden, wenn ein Inkassounternehmen „dauerhaft unqualifizierte Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs" erbringt. Der BDIU bemängelt, dass sich diese Vorschrift in der Praxis als ein stumpfes Schwert erwiesen hat. So haben die Behörden seit Bestehen des RDG im Jahre 2008 bislang lediglich dreimal Registrierungen widerrufen. „Besser wären ein mit Auflagen verbundener abgestufter Sanktionskatalog und eine öffentliche Aufsicht über Inkassounternehmen", so BDIU-Präsident Spitz, „wie es sie auch zu Zeiten des Rechtsberatungsgesetzes gegeben hat."
Pressemeldung des Bundverbandes Deutscher Inkassounternehmen
12.10.2011
Über finanzielle Allgemeinbildung: Von Buddenbrooks, Antäus, Hydra, Zerberus & Co.
Mit dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde unzureichende finanzielle Allgemeinbildung" erstmals als Überschuldungsursache ausgemacht. Die verfasste Schuldnerberatung reagierte durchweg positiv auf diesen Befund und lieferte ausgezeichnete Anregungen dazu, etwa mit dem Ansatz "finanziell fit" seitens der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB). Auch der dritte Bericht der Bundesregierung vom Juli 2008 ging auf das Thema ein. Im diesem Bericht wurde "eine gute Allgemeinbildung in finanziellen Fragen" als "zentrale Ressource auf individueller Ebene" gelobt. Ob dergestalt gemeinte "finanzielle Bildung ein zentraler Ansatz der Armuts- und Überschuldungsprävention" auch und gerade für Menschen mit kleinem Einkommen sein kann, ist nach den Erfahrungen der vergangenen Banken-, Finanz- und Wirtschaftskrise beinahe peripher geworden, denn als Krisenfolgen sorgten Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für die Zahlungsunfähigkeit von Millionen von (ehemaligen) Arbeitnehmern. Ein Faktum, dass auch der kürzlich veröffentlichte "IFF-Überschuldungsreport 2011" belegt (Newsticker des Forums Schuldnerberatung vom 28. 09. 2011). Viel dringender erscheint die finanzielle Bildung der Besitzer von Geldvermögen, die mit ihrem kollektiven Handeln die Wohlfahrt ganzer Staaten bedrohen. Die verhängnisvollen Wirkungen des Handelns von Anlegern und deren Verantwortung bleiben bei der Diskussion über finanzielle Allgemeinbildung sträflicherweise außer Betracht. Den kompetenten Umgang mit Finanzdienstleistungen sollte bereits eine gute Allgemeinbildung ermöglichen.
Hartmut May, Schuldnerberatung Lahn-Dill-Kreis, beschäftigt sich in einem Aufsatz ausführlich mit den verschiedensten Aspekten der Finanzbildung, vor allem vor dem Hintergrund der vergangenen und der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise.
Aufsatz Über finanzielle Allgemeinbildung: Von Buddenbrooks, Antäus, Hydra, Zerberus & Co." von Hartmut May
11.10.2011
Zur Fälligkeit des fiktiven Vergleichseinkommens eines Selbstständigen
1. Das fiktive Vergleichseinkommen gem. § 295 Abs. 2 InsO muss ein selbständig tätiger Schuldner erst zum Ende der Wohlverhaltensperiode an den Treuhänder zahlen.
2. Versagungsanträge gem. § 295 Abs. 2 InsO können erfolgreich erst zum Abschluss des Verfahrens im Rahmen des § 300 InsO gestellt werden.
3. Ein Auskunftsanspruch gem. § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO über die Einnahmen aus der Selbständigkeit besteht nicht. AG Göttingen, Beschluss vom 02.09.2011, 74 IN 107/09
11.10.2011
7,4 % weniger Verbraucherinsolvenzverfahren im Juli 2011
Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 10.10.2011 war die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Juli 2011 mit 8.656 Fällen um 7,4 % niedriger als im Juli 2010. Einen Anstieg der Verbraucherinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat gab es zuletzt im Mai 2011 (+ 9,7 %). Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachlässen summierte sich die Gesamtzahl der Insolvenzen im Juli 2011 auf insgesamt 13.356 Fälle, das waren 7,4 % weniger als im Juli des Vorjahres.
04.10.2011
BGH zur Austauschpfändung eines PKW
Eine Austauschpfändung nach § 811a Abs. 1 ZPO eines nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Kfz ist nur zulässig, wenn das Ersatzstück eine annähernd gleiche Haltbarkeit der Lebensdauer wie das gepfändete Kfz aufweist. Das ist dann nicht der Fall, wenn das gepfändete Kraftfahrzeug neun Jahre alt mit einer Laufleistung von 50.000 km, das Ersatzstück dagegen 19 Jahre alt mit einer Laufleistung von 200.000 km ist. BGH, Beschl. v. 16. 6. 2011 - VII ZB 114/09
29.09.2011
Runder Tisch Verbraucherinsolvenz hat erste Vorschläge zur Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches erarbeitet
Der „Runde Tisch Verbraucherinsolvenz der Verbände“ hat am 6. April 2011 auf Einladung der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV zum ersten Mal in Berlin getagt. Es war einhellige Meinung der Beteiligten, dass die Möglichkeiten der Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen vor einer Verbraucherinsolvenz gemeinsam besprochen und geprüft werden sollen (siehe Presserklärung vom 6.4.2011, ZInsO 2011, Heft 17, III). Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung hat daraufhin Herrn RiAG Guido Stephan, Darmstadt gebeten, Verbände und geeignete Personen der Gläubiger- und Schuldnerseiten zu einer ersten Beratung einzuladen, um die Möglichkeiten einer Stärkung auszuloten. Diese erste Sitzung der Stephan-Kommission hat am 29. Juli 2011 in Berlin stattgefunden. Dabei wurden erste Vorschläge zur Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches erarbeitet. Inziwschen hat sich auch der Insolvenzrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereines die Vorschläge zu eigen gemacht.
Vorschläge des Runden Tisches
28.09.2011
Iff-Überschuldungsreport 2011 vorgestellt
Das iff institut für finanzdienstleistungen e.V. hat den iff-Überschuldungsreport 2011 veröffentlicht. Der Bericht kommt zu folgenden zentralen Erkenntnissen:
• Die Anzahl der Überschuldungen ist auf eine Rekordhöhe gestiegen. Dies ist vor allem der jüngsten Wirtschaftskrise geschuldet, die sich bei der Überschuldungsstatistik mit einer Zeitverzögerung von 1 bis 2 Jahren niederschlägt, wie es bei solchen Krisen regelmäßig zu beobachten ist.
• Die Höhe der Einzelverschuldung hat sich deutlich reduziert; das liegt sicherlich auch daran, dass die Deutschen vorsichtiger und die Banken beim Kreditgeschäft zurückhaltender geworden sind.
• Unverantwortliches Konsumverhalten ist deutlich auf dem Rückzug, was ebenfalls zeigt, dass die Deutschen umsichtiger mit Geld umgehen.
•Die Forderungen des Staats spielen bei der Überschuldung eine nicht unerhebliche Rolle. Über entsprechende Gesetzesänderungen könnte der Staat einen Beitrag zur Reduzierung der Überschuldung leisten.
• Die durchschnittliche Überschuldungsdauer ist mit ca. 15 Jahren zu lang. Daher ist zu überlegen, welche Möglichkeiten sinnvoll sind, die Pläne zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens so zu gestalten, dass möglichst viele Überschuldete davon profitieren, um einen effizienten Weg aus ihrer Überschuldung zu finden.
• Das neue Pfändungsschutzkonto zeigt bisher nur geringe Wirkung; die Versorgung mit Girokonten hat sich bei den Überschuldeten nur leicht verbessert.
• Das Ausbildungsniveau in der Bevölkerung steigt, während es bei den Überschuldeten sinkt. Schulische, berufliche und finanzielle Bildung bieten mehr denn je Schutz vor Überschuldung.
iff-Überschuldungsreport 2011
23.09.2011
Schuldnerberater kritisieren geplante 25 % Quotenregelung zur Verkürzung der Wohlverhaltensperiode
Ein Kreis von Schuldnerberatern/-innen aus dem Norddeutschen Bereich, informiert über eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Verfahrensverkürzung im Insolvenzrecht. Die Stellungnahme kritisiert die 25 % Quotenregelung und setzt sich dafür ein, am Prinzip der Gleichbehandlung in der Insolvenzordnung festzuhalten. Diese Stellungnahme soll am 4. November 2011 beim 2. Deutschen Privatinsolvenztag in München vorgestellt und (hoffentlich) vom Plenum verabschiedet werden. Die Stellungnahme ist auf der Webseite http://www.klaushelke.info/16.html eingestellt .
Die Unterzeichner/-innen bitten die Kollegen/-innen anderer Schuldnerberatungstellen ebenfalls um Unterzeichnung und Verbreitung der Erklärung, wenn sie sich den Inhalt zu Eigen machen können. Sie sammeln weitere Unterzeichner/-innen über k.helke@zbs-hannover.de oder klaus.helke@htp-tel.de. Die Unterzeichner sollten bereit sein, einer namentlichen Veröffentlichung zuzustimmen (Name und Wohnort).
12.09.2011
Neues Webportal der österreichischen Schuldnerberatung
Nach der Schweiz hat nun auch die Schuldnerberatung in Österreich ein neues Web-Portal erstellt. Übersichtlich und barrierefrei präsentiert sich das runderneuerte Web-Portal der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen auf www.schuldenberatung.at. Das Portal bietet Schuldnern und anderen Interessierten einen ersten Einstieg in das Thema Schuldenregulierung: mit Hinweisen zu ersten Schritten bei Überschuldung, Hintergrundinformationen, Fortbildungsveranstaltungen und natürlich allen Adressen der Beratungsstellen in jedem Bundesland.
28.08.2011
Fachtagung der LAG Schuldnerberatung Hessen: Kontopfändungsschutzreform - Rückblick und Ausblick
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen lädt für den 29.09.2011 zu einer Fachtagung in der Evangelischen Hochschule Darmstadt ein. Thema: Kontopfändungsschutzreform - Rückblick und Ausblick.
Ausschreibung der Fachtagung
Anmeldung zur Fachtagung
01.08.2011
Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung
Der Pkw eines gehbehinderten Schuldners unterliegt nicht der Pfändung, wenn die Benutzung des Pkw erforderlich ist, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern. BGH, Beschluss v. 16.06.2011, VII ZB 12/09
01.08.2011
Einkünfte selbstständig tätiger Schuldner als Teil der Insolvenzmasse
Einkünfte, die ein selbstständig tätiger Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erzielt, gehören in vollem Umfang, ohne einen Abzug für beruflich bedingte Ausgaben, zur Insolvenzmasse. Der Schuldner kann nur gem. § 850i ZPO beantragen, dass ihm von seinen durch Vergütungsansprüche gegen Dritte erzielten Einkünften ein pfandfreier Betrag belassen wird. BGH, Beschluss vom 19.05.2011, IX ZB 94/09
29.07.2011
Schuldner ist nicht verpflichtet Nachweise und Unterlagen zur Erhöhung des Sockelbetrages des P-Kontos an die Gläubiger herauszugeben
Aus § 836 Abs. 3 ZPO lässt sich ein Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der Nachweise, welche zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge gem. § 850k Abs. 2, 5 Satz 2 ZPO führen, nicht ableiten. LG Koblenz, Beschl. v. 20. 9. 2010 – 2 T 499/10, ZVI 2011, 258 und LG Konstanz, Beschl. v. 4. 1. 2011 – 12 T 272/10 E, ZVI 2011, 257
27.07.2011
Zahlung auf fremde Schuld stellt Vermögensverschwendung dar
1. Die Belastung eines Grundstücks mit einer Fremdgrundschuld, die keine Forderung sichert, stellt eine Vermögensverschwendung dar.
2. Die Zahlung auf die Schuld eines Dritten stellt eine Vermögensverschwendung im Sinne von § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO dar.
3. Gemäß § 97 Abs. 2 InsO ist der Schuldner verpflichtet, den Verwalter bei der Erfüllung von dessen Aufgaben zu unterstützen. Dazu gehört es, einem Kaufinteressenten den Zutritt zu einem bebauten Grundstück zu ermöglichen, um so eine möglichst günstige Verwertung des Grundstücks zu ermöglichen (§ 159 InsO) und führt zur Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO).. BGH, Beschluss vom 30.06.2001, IX ZB 169/10
26.07.2011
Fachtagung: „Wirtschaft in die Schule – Wo bleibt die Finanzkompetenz?“
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e.V. veranstaltet in Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.10.2011 eine Fachtagung zum Thema „Wirtschaft in die Schule – Wo bleibt die Finanzkompetenz?“ in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin. Die Teilnahme an der Fachtagung ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 30.09.2011.
Ausschreibung, Tagungsprogramm, Anmeldeformular
19.07.2011
Aktionswoche Schuldnerberatung 2012
Der ständige Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat beschlossen, die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung 2012 zum Themenbereich: „Altersarmut – Schulden“ durchzuführen. Die Aktionswoche findet vom 18. bis 22. Juni 2012 statt.
19.07.2011
Umfrage der Verbraucherzentrale: Auskunfteien geben mangelnde Auskünfte
Unzureichend, unverständlich und veraltet sind häufig Informationen, die Verbraucher auf Anfrage von Auskunfteien erhalten. Das ergab eine nichtrepräsentative Online-Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), an der sich 1.531 Betroffene beteiligten. Seit 1. April 2010 haben Verbraucher das Recht, von Auskunfteien einmal im Jahr kostenlos zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind und wie diese bei Bonitätsbewertungen (Scoring) verwendet werden. Die Befragung des vzbv zeigt: Die neuen Rechte führen noch nicht zu der gewünschten Transparenz für Verbraucher. "Der Gesetzgeber muss verbindliche Standards vorschreiben", fordert Vorstand Gerd Billen.
Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)
19.07.2011
EU: Bankkonto für alle
(AFP) Jeder Erwachsene in der Europäischen Union soll nach dem Willen der EU-Kommission Zugang zu einem Bankkonto haben. Die EU-Länder müssten dafür sorgen, dass alle Verbraucher unabhängig von ihrer Finanzlage ein sogenanntes Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen einrichten könnten, forderte die Brüsseler Behörde. Demnach verfügen rund 30 Millionen Verbraucher über 18 Jahren in der EU nicht über ein Bankkonto. Bis zu sieben Millionen davon wurde Schätzungen zufolge ein Konto verweigert.
"Der Zugang zu einem Basiskonto ist für den Bürger unerlässlich geworden, wenn er am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer modernen Gesellschaft teilhaben möchte, zumal die Verwendung von Bargeld stark rückläufig ist," erklärte die Kommission in ihrem Vorstoß. Ohne Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen werde das Alltagsleben schwierig und teurer. Wenn sich die Lage nicht bessert, will die EU-Kommission das Recht auf ein Konto per Gesetz festschreiben.
In Deutschland haben sich die Banken und Sparkassen verpflichtet, jedem Verbraucher grundsätzlich ein Konto zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung stellte in ihrem neuesten Bericht zu diesem Thema im Dezember 2008 allerdings fest, dass dies in vielen Fällen nicht umgesetzt wird. Die Zahl der Betroffenen dürfte sich demnach "in mindestens einem sechsstelligen Bereich bewegen." Die Regierung forderte deshalb, die bisher unverbindliche Empfehlung zum Girokonto für jedermann zu einer rechtlich verbindlichen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute auszubauen.
Auch Schuldnerberater beklagen, nicht alle Verbraucher erhielten ein Bankkonto. "Im Alltag gibt es immer wieder erhebliche Probleme und Irritationen", sagte ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) am Montag der Nachrichtenagentur AFP.
Empfehlung der EU
11.07.2011
Bundessozialgericht begrenzt Haftung von Kindern wegen zu Unrecht erbrachter Hartz-IV-Leistungen
Entgegen der Ansicht des SG ist § 1629a BGB auch im Rahmen der Rückforderung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II grundsätzlich entsprechend anwendbar. BSG, 07.07.2011, B 14 AS 153/10 R und B 14 AS 144/10 R.
11.07.2011
Bundesstatistik zur Überschuldung
privater Personen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 23. Juni 2011 den Referenten-Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz – ÜSchuldStatG) vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Durchführung der Überschuldungsstatistik geschaffen werden, um so, wie auch von der Schuldnerberatung gefordert, eine aussagekräftige Statistik auch für die Zukunft zu sichern. Der Referenten-Entwurf sieht vor, dass die Überschuldungsstatistik als freiwillige Erhebung, wie bisher, beim Statistischen Bundesamt durchgeführt wird.
Referentenentwurf des Überschuldungsstatistikgesetzes
Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf
11.07.2011
Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen im Insolvenzverfahren
Gem. §§ 293 Abs. 1 Satz 3, 36 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 850f Abs. 1b ZPO findet eine Erhöhung des pfändungsfreien Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners nur statt, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen vorliegen. Dies sind nur außergewöhnliche Belastungen des Schuldners, die bei den meisten Menschen in ver-gleichbarer Lage nicht auftreten, da üblicherweise auftretende Belastungen bei der Bemessung der Pfändungsfreibeträge bereits berücksichtigt wurden. Fahrtkosten zur Arbeitsstelle sind bis zu einer Entfernung von 30 km als gewöhnliche Belas-tung eines berufstätigen Arbeitnehmers anzusehen. LG Braunschweig, Beschluss vom 16. 05. 2011, 6 T 247/11, ZInsO 28/2011, 1268
07.07.2011
Kontopfändungsschutzreform: Rückblick und Ausblick
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen lädt zu einem Fachtag am 29. September 2011 an die Evangelische Hochschule Darmstadt ein. Thema: Kontopfändungsschutzreform Rückblick und Ausblick<
Ausschreibung der Fachtagung
Anmeldung zur Fachtagung
07.07.2011
Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen auch bei der Verbraucherinsolvenz
Die außergerichtlichen Verhandlungen vor der Verbraucherinsolvenz führen bislang ein Schattendasein. Dies möchte der "Runde Tisch Verbraucherinsolvenz" der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) ändern. Im Rahmen der von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag angekündigten Änderung der Verbraucherinsolvenz geht es auch um deren Fortentwicklung. Diskutiert und ausgelotet werden sollen die Möglichkeiten der Stärkung der außergerichtlichen Verhandlungen und eines gesonderten gerichtlichen Zustimmungsverfahrens.
"Wir hätten die Möglichkeit, auf der einen Seite die Justiz zu entlasten und auf der anderen Seite die Möglichkeiten der Betroffenen zu erweitern und das Verfahren zu beschleunigen", erklärt Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz im DAV.
Auf der Agenda stehen beispielsweise Standards für außergerichtliche Entschuldungspläne, die deren Abschluss erleichtern können oder aber das Erreichen einer Allgemeingültigkeit der außergerichtlichen Vergleiche im Zustimmungsverfahren. "Wenn Gläubiger und Schuldner hier zusammenkommen, müssten sich nach unseren Berechnungen 20 % der Verbraucherinsolvenzen außergerichtlich regeln lassen", so Henning weiter. Davon würden beide Gruppen profitieren, und die Entlastung der Gerichte und auch der Verwalter wäre erheblich.
Der "Runde Tisch Verbraucherinsolvenz" kam auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung auf dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag zum ersten Mal zusammen. Die beteiligten Verbände haben hier angesichts der angekündigten Änderungen der Verbraucherinsolvenz ihre Ansichten ausgetauscht und eine gemeinsame Erklärung abgegeben (siehe unsere Meldung vom 10.04.2011). Jetzt hat die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung eine Fortsetzung des "Runden Tisches Verbraucherinsolvenz" beschlossen und zum 29. Juli 2011 zu weiteren Gesprächen nach Berlin eingeladen.
Homepage der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV
07.07.2011
Kundeninformation der AG SBV und des ZKA aktualisiert
Die gemeinsame Kundeninformation der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss) zum P-Konto wurde überarbeitet und nun in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht. In einem Abschnitt wurde insbesondere die Änderungen zum 01.01.2012 abgehandelt. Ab diesen Zeitpunkt kann der Kontoinhaber Pfändungsschutz nur noch auf einem P-Konto beanspruchen.
Die AGSBV erhebt weiterhin Daten zur Praxis der Umsetzung des P-Kontos und bittet alle Schuldnerberatungstellen, die entsprechenden Bögren auszufüllen und an die dort angegebne E-Mail-Adresse zu senden.
Kundeninformation der AG SBV und des des ZKA zum P-Konto
Erhebungsbogen zum P-Konto
07.07.2011
Beschäftigungsobliegenheit eines Insolvenzschuldners umfasst Meldung als arbeitssuchend
und etwa drei Bewerbungen wöchentlich
Zu der Obliegenheit des Schuldners, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen,
gehört es, sich im Regelfall bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden und
laufend Kontakt zu den dort für ihn zuständigen Mitarbeitern zu halten. Weiter muss er sich
selbst aktiv und ernsthaft um eine Arbeitsstelle bemühen, etwa durch stetige Lektüre einschlägiger
Stellenanzeigen und durch entsprechende Bewerbungen. Als ungefähre Richtgröße
können zwei bis drei Bewerbungen in der Woche gelten, sofern entsprechende Stellen angeboten
werden. Der Schuldner wird dem Bemühen um eine Arbeitsstelle nicht gerecht, wenn er durchschnittlich alle drei Monate eine Bewerbung abgibt, sonst aber keine Aktivitäten entfaltet. BGH, Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 224/09
04.07.2011
Pfändungsrechner des Forums auf neuen Gesetzesstand umgestellt
Rechtzeitig zur Änderung der Pfändungstabelle haben wir unseren Pfändungsrechner auf den neuen Gesetzesstand umgestellt. Mit Hilfe des Rechners kann eine genaue Ermittlung des jeweiligen pfändbaren Betrages durchgeführt werden. Die entsprechenden unpfändbaren bzw. nur bedingt pfändbaren Einkommensanteile werden bei der Pfändungsberechnung entsprechend berücksichtigt.
Pfändungsrechner
29.06.2011
Verzugszinssatz steigt auf 5,37%
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wurde von der Bundesbank turnusgemäß neu festgesetzt und beträgt ab dem 01.07.2011 nun 0,37 % (bisher 0,12%). Somit beläuft sich der Verzugszinssatz für Verbrauchergeschäfte nach § 288 Abs. 1 BGB auf 5,37 % (bisher 5,12 %).
Pressemitteilung der Bundesbank vom 28.06.2011
27.06.2011
Nationale Armutskonferenz nimmt Stellung zur Finanzierung der Schuldnerberatung
Nur 15 Prozent der rund 3,15 Millionen überschuldeten Haushalte in Deutschland können derzeit in einer öffentlichen oder gemeinnützigen Schuldnerberatung beraten werden. Die Schuldnerberater und ihre Klienten haben nämlich dasselbe Problem: Notwendiges Geld fehlt an allen Ecken. Resultat: Anlaufstellen und zeitnahe Termine sind Mangelware; die bundesweit unterschiedlichen Finanzierungsregeln spitzen das Problem zu. Deshalb fordert Kurt Klose, stellvertretender Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), eine bessere und einheitliche Finanzierung. „Aus meiner Sicht hat jeder Bürger einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Hilfe“, sagt er.
Anlässlich der zehnten Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) vom 27. Juni bis 1.Juli warnt Klose auch vor kommerziellen Regulierern und Kreditvermittlern, von denen viele die Not der verschuldeten Menschen ausnutzen: „Teilweise ziehen sie die Betroffenen noch tiefer in den Schuldenstrudel“, weiß Klose. Zudem gehen diese Berater – im Gegensatz zur AG SBV – in der Regel nicht auf die psychosoziale Situation ihrer oft verzweifelten Klienten ein. In dem Zusammenhang ruft der stellvertretende nak-Sprecher auf: „Keine Geschäfte mit der Armut.“
Während seiner langjährigen Tätigkeit als Schuldnerberater hat Klose festgestellt: „Die meisten Menschen kommen, wenn das Kind längst in den Brunnen gefallen ist.“ Um dies für die Zukunft einzuschränken, spricht er sich für Prävention ab dem Schulalter aus: „Bereits Kinder und Jugendliche müssen lernen, wie man mit Geld umgeht“, sagt Klose. Immerhin zählt neben Arbeitslosigkeit und gescheiterter Selbständigkeit unangemessenes Konsumverhalten zu den Hauptursachen für Überschuldung. Das belegt unter anderem der Überschuldungsreport 2010 des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff). Aber auch für Prävention mangelt es an Geld. Klose: „Prävention ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder.“
27.06.2011
Ein Jahr Pfändungschutzkonto: Existenzbedrohende Umsetzungsprobleme
Einfach und unbürokratisch - so hatte sich der Gesetzgeber die Existenzsicherung für Schuldner bei der Einführung des neuen Pfändungsschutzkontos ausgemalt. Die Praxis hat dem lobenswerten Vorstoß jedoch einen Strich durch diese Rechnung gemacht: In 26 nordrhein-westfälischen Städten meldeten die Verbraucherzentralen vor Ort teilweise Existenz bedrohende Umsetzungsprobleme. "Bei der Bescheinigungspraxis landet der sozialpolitische Tiger als Stolperfallen trächtiger Bettvorleger", fasst die Verbraucherzentrale NRW die Ergebnisse eines Markt-Checks ein Jahr nach Einführung des sogenannten P-Kontos zusammen: "Da werden Schuldner zur Existenzsicherung auf eine Odyssee von A nach B geschickt, reichen Geldinstituten selbst wasserdichte Bescheinigungen nicht aus oder verweigern Gerichte kurzfristigen Rechtsschutz." Als einen sozialpolitischen Missstand erster Güte macht Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller aus, dass es offenbar vom Wohnort abhängig sei, ob ein Schuldner sein Existenzminimum zeitnah und unkompliziert sichern könne.
"Zu viele Schuldner fallen bei der Suche nach einer bescheinigenden Stelle für den Mehrbedarf in ein die Existenz bedrohendes Loch", fasst die Verbraucherzentrale NRW die Ergebnisse ihres Praxis-Checks zusammen und fordert dringende gesetzliche Nachbesserungen: "Die Anforderungen zur Anerkennung von Bescheinigungen müssen präziser gefasst werden. Die Variabilität der Bestimmungen darf nicht länger auf dem Rücken der Schuldner ausgetragen werden." Einstweilen appelliert sie daher an alle Akteure, Verantwortung zu übernehmen und sich vor Ort auf Verfahren zu verständigen: "Das vereinfacht den Pfändungsschutz für den Schuldner wie für bescheinigende Stellen und Geldinstitute." Dabei hat die Verbraucherzentrale NRW schon eine Stadt ausgemacht, in der das bereits funktioniert: In Münster gibt es verbindliche Verabredungen, welche Bescheinigungen die Geldinstitute anerkennen - und eine gezielte Schuldnerinformation über den sicheren Weg dorthin.
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW
Grafische Auswertung der Umfrageergebnisse
27.06.2011
Schuldnerflashmob vor dem Brandenburger Tor
Anlässlich der diesjährigen "Aktionswoche Schuldnerberatung" lädt die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin zu einem Flashmob am Mittwoch, den 29.06.2011 um 5 vor 12 vor dem Brandenburger Tor (Platz des 18. März ) ein. Die Teilnehmer werden aufgerufen, einen löchrigen Regenschirm als Sinnbild für die oft unzureichende Finanzierung der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland, mitzubringen.
27.06.2011
Kritik an Konzeption und Finanzierung der Schuldnerberatung
Anlässlich der diesjährigen "Aktionswoche Schuldnerberatung" vom 27.06.2011 bis 01.07.2011 hat der Leiter der Arbeitsgruppe Soziale Ungleichheit und Überschuldung an der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften der Technischen Universität Chemnitz, Dr. Götz Lechner, in einem Radiointerview mit dem "Deutschlandradio" das Fehlen einer begleitenden und nachgehenden Schuldnerberatung während des Insolvenzverfahrens kritisiert: "In unseren Untersuchungen wurde klar, dass ... die Hälfte aller Schuldner im Verfahren selbst noch Hilfe bräuchte. Hierfür sind aber keine Mittel vorgesehen.". Es sei letzlich eine Frage des politischen Willens, entsprechende gesetzliche Regelungen für eine begleitende Beratung und deren Finanzierung während des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Interview mit Dr. Götz Lechner
27.06.2011
Auch Creditreform meldet sinkende Zahlen bei Verbraucherinsolvenzen
Auch der Finanzdienstleister Creditreform meldet sinkende Verbraucherinsolvenzzahlen gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt hätten im ersten Halbjahr dieses Jahres 51.300 Verbraucher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Im Vorjahr waren dies noch 54.070, somit ist ein Rückgang von 5,1 % zu verzeichnen. Die Nachfrage nach einem Schuldenbereinigungsverfahren für Verbraucher sei aber unverändert hoch. Nach 2007 und 2010 wurde im laufenden Jahr der dritthöchste Wert seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 festgestellt. Auch das Bürgel-Schuldenbarometer und das Statistische Bundesamt Deutschland (Destatis) hatten Anfang Juni eine fallende Tendenz bei den Insolvenzzahlen für Verbraucher festgestellt.
Bisher, so Creditreform, hat erst ein geringer Teil der insolventen Verbraucher den Weg aus den Schulden gefunden. Rund 20.000 Deutsche hatten bis zum Jahresende 2010 ihre Wohlverhaltensphase erfolgreich absolviert und die Restschuldbefreiung erhalten. Zum Vergleich: Seit 1999 wurden mehr als 700.000 Privatinsolvenzen verzeichnet.
21.06.2011
Sperrfrist für neuen Antrag auf Restschuldbefreiung
Nimmt der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurück, ist ein neuer Antrag erst nach Ablauf einer Sperrfrist von drei Jahren zulässig. BGH, Beschl. vom 12. 05. 2011 - IX ZB 221/09
17.06.2011
Schweizer Caritas startet neue Webseite zur Schuldnerberatung
In unseren Diskussionsforen kommen immer wieder einmal Fragen von Usern, die in der Schweiz leben und ver- oder überschuldet sind. Mit der Website www.caritas-schuldenberatung.ch hat Caritas Schweiz eine Informationsplattform geschaffen, die sich gezielt an verschuldete und überschuldete Personen richtet. Die Texte beschränken sich auf das Wichtigste und sind in einer einfachen Sprache verfasst. Dadurch ist die Site sehr übersichtlich und für einen breiten Personenkreis nutzbar. Mit Tests zu Budget, Schulden, Privatkonkurs und einer geführten Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums setzt die Website inhaltlich stark auf Interaktion. Das ermöglicht den verschuldeten und überschuldeten Personen, sich mit ihrer persönlichen Situation ganz konkret auseinanderzusetzen und zu einer Ersteinschätzung zu gelangen. Ein weiteres Novum der Site sind Inhalte in den Migrantensprachen Albanisch, Englisch, Portugiesisch, Spanisch, Serbokroatisch-Bosnisch, Türkisch und Tamilisch. Die Caritas Schweiz öffnet damit diesen Informationskanal auch für Migrantinnen und Migranten ohne ausreichende Deutsch-, Französisch- oder Italienisch-Kenntnisse.
16.06.2011
Nächste PISA-Studie testet Finanzkompetenz von Jugendlichen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat beschlossen, dass die nächste PISA-Studie neben Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften auch die Finanzkompetenzen der 15-16jährigen Schüler erhebt. Die Ergebnisse sollen 2013 veröffentlicht werden.
Als Aspekte der gesteteten Finanzkomeptenz wurden von der OECD genannt: Umgang mit Bankkonten, Kreditkarten, das Planen und Managen von Finanzen, Risiken und Gegenleistungen sowie Konsumrechte und -pflichten in finanziellen Verträgen.
16.06.2011
Aufklärung gegen Internet-Abzocke
Mit der Webseite www.vorsicht-im-netz.de will das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) Verbraucher über Kostenfallen im Internet informieren. Mit Videos, einem Quiz und einem Diskussionsforum wird über neue Entwicklungen im Internet berichtet. So z.B. über "versteckte Abonnements" die den Verbraucher mit vermeintlich kostenlosen Serviceleistungen ködern, im Kleingedruckten sich jedoch als kostenpflichtige Angebote herausstellen. In der Rubrik "Wissen" werden Tipps gegeben, wie man sich solche Fallen richtig erkennt und sich dagegen wehren kann. Besonders nützlich sind Informationen über die Rechtslage der Verbraucher mit Antworten auf Fragen wie "Ist ein Vertrag gültig?", "Wer trägt die Beweislast?" oder "Wie funktioniert die Anfechtung eines Vertrages?". Ebenfalls stehen Checklisten und Musterbriefe zum Download zur Verfügung sowie eine Linkliste zu Anlaufstellen und Anwälten.
16.06.2011
Pfändungsschutz von privaten Versicherungen für die Altersvorsorge erstreckt sich nicht auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners
Der mit dem Gesetz zum Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge eingeführte Schutz bestimmter privater, zur Altersvorsorge abgeschlossener Versicherungen erstreckt sich nur auf das vom Versicherungsnehmer aufgebaute Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erbringenden Leistungen, nicht jedoch auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, IX ZB 181/10
09.06.2011
Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto aktualisiert
Wegen der Änderung der Pfändungsfreibeträge zum 01.07.2011 mussten auch zahlreiche Arbeitshilfen im Bereich des Pfändungsschutzkontos aktualisiert werden. Auf unserer Seite "Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto" finden Sie nun alle aktualisierten Bescheinigungen sowohl im PDF-Format als auch als Excel-Dateien. Bis zum 30.06.2011 finden Sie selbstverständlich auch noch die "alten" Versionen der Bescheinigungen auf unserer Webseite. Hier nochmals der Hinweis, dass die Banken und Sparkassen den Sockelbetrag automatisch umstellen und auch die Freibeträge für Unterhaltspflichten/BG-Mitglieder erhöhen, so dass keine korrigierten Bescheinigungen notwendig werden. Dies entspricht nicht nur der Ansicht des AK Girokonto der AGSBV, sondern auch einer Empfehlung, die der ZKA (Zentraler Kreditausschuss der Bankenwirtschaft) seinen Mitgliedsverbänden gegeben hat.
Nur bei herkömmlichen Kontofreigabebeschlüssen nach § 850 l ZPO, aber auch bei individueller P-Konto-Freigabe nach § 850 k Abs. 4 ZPO ist der geschützte Betrag in aller Regel beziffert, und nur insoweit ist die Kontopfändung aufgehoben. Hier muss die Schuldnerseite rechtzeitig eine Anpassung jedes einzelnen Freigabebeschlusses beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) beantragen, um der neuen Pfändungstabelle auch im Kontopfändungsbereich individuell zur Anwendung zu verhelfen. Einen ensprechenden Musterantrag zur Anpassung des individuellen Kontopfändungsschutzes finden Sie ebenfalls auf der aktualisierten Webseite.
Die Erläuterungen und Materialien zum "Monatsanfangsproblem" hingegen konnten von der Webseite genommen werden, da inzwischen die entsprechende Gesetzesänderung zur Beseitigung dieses Problems in Kraft getreten ist (siehe Meldung vom 15.04.2011)
Materialien und Arbeitshilfen zum P-Konto
08.06.2011
Bürgel-Schuldenbarometer und Destatis melden Rückgang der Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal
Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Quartal 2011 offensichtlich gesunken. Fragt sich nur um wieviel Prozent. Nach Angaben des Bürgel-Schuldenbarometers um 2% auf 34.022 Fälle gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Hinblick auf die Kreditsituation der Verbraucher, Arbeitslosenquote sowie einer steigenden Anzahl an Beschäftigten in Niedriglohnbereichen erwartet Bürgel im laufenden Jahr zwischen 135.000 und 140.000 Privatinsolvenzen.
Das Statistische Bundesamt Deutschland (Destatis) hingegen meldet einen doppelt so hohen Rückgang der Verbraucherinsolvenzen. Im ersten Quartal 2011 meldeten die deutschen Amtsgerichte demnach 26.156 Verbraucherinsolvenzen. Das waren laut Destatis 4,0% weniger als im ersten Quartal 2010. Eine Abnahme der Verbraucherinsolvenzen gab es zuletzt im zweiten Quartal 2009, damals lag der Rückgang bei 0,6%.
Bürgel-Schuldenbarometer vom 06.06.2011
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 08.06.2011
08.06.2011
BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters von Wohnraum bei fortlaufend unpünktlicher Mietzahlung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 01.06.2011 entschieden, dass die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierende Pflichtverletzung darstellt, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1, Abs. 3 BGB rechtfertigt. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts gilt das auch dann, wenn dem Mieter (nur) Fahrlässigkeit zur Last fällt, weil er aufgrund eines vermeidbaren Irrtums davon ausgeht, dass er die Miete erst zur Monatsmitte zahlen müsse."
Pressemitteilung des BGH vom 01.06.2011
08.06.2011
vzbv fordert gesetzliche Konsequenzen aus mißbräuchlicher Inkassopraxis
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einem Positionspapier gesetzliche Regelungen, um missbräuchliche Inkassopraxis zu unterbinden. Der vzbv kritisiert die Eintreibung nicht existierender Forderungen, das Anschwellen von Bagatellforderungen sowie die Berechnung von Fantasiegebühren. Zudem sei die Aufsicht über die Inkassobranche ineffektiv und sollte gestrafft werden. Mit verschiedenen Gesetzesvorschlägen und Informationspflichten soll der inakzeptablen Praxis in der Inkassobranche ein Riegel vorgeschoben werden.
Positionspapier zur Inkassopraxis
06.06.2011
Foren funktionieren wieder
Die Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung funktionieren wieder. Nach dem Ausfall am 03.06.2011 war eine Update auf die neueste Version von VB-Bulletin notwendig, die übrigens einige Neuerungen für die User bietet. Wir bitten nochmals alle User um Verständnis und danken für die Geduld.
03.06.2011
Foren funktionieren nicht
Aufgrund einer neuen php-Version, die von unserem Provider auf den Server aufgespielt wurde, funktionieren derzeit unsere Diskussionsforen nicht. Derzeit bemühen wir uns um eine Behebung der Fehler, was jedoch etwas Zeit beanspruchen könnte. Wir bitten um das Verständnis der User.
27.05.2011
Neue Musterbescheinigung zur Beantragung eines erhöhten Freibetrages (§ 850k Abs. 5 ZPO) ab 01.07.2011
Wie bereits gemeldet, werden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 angehoben. Dies hat auch Auswirkungen auf die P-Kontobescheinigung. Die AGSBV hat eine neue Musterbescheinigung erarbeitet, die die ab dem 01.07.2011 maßgeblichen Freibeträge berücksichtigt.
Nach jetzigem Stand müssen die Banken den Grundfreibetrag von 1.028,99 € ab 01.07. automatisch anpassen.
Nach Ansicht des AK Girokonto der AGSBV und von Prof. Dieter Zimmermann, Evangelische Hochschule Darmstadt, ist eine angepasste Bescheinigung über die erhöhten Freibeträge nicht notwendig: "Auch der (aufgestockte) Sockelschutz beim P-Konto richtet sich ab 01. Juli 2011 nach den neuen gesetzlichen Pfändungsfreibeträgen. Das heißt, die Banken stellen den Sockelbetrag automatisch um und erhöhen auch die Freibeträge für Unterhaltspflichten/BG-Mitglieder, so dass keine korrigierten Bescheinigungen notwendig werden." Dies entspricht auch einer Empfehlung, die der ZKA (Zentrale Kreditausschuss der Bankenwirtschaft) seinen Mitgliedsverbänden gegeben hat.
Zimmermann weiter: "Nur bei herkömmlichen Kontofreigabebeschlüssen nach § 850 l ZPO, aber auch bei individueller P-Konto-Freigabe nach § 850 k Abs. 4 ZPO ist der geschützte Betrag in aller Regel beziffert, und nur insoweit ist die Kontopfändung aufgehoben. Hier muss die Schuldnerseite rechtzeitig eine Anpassung jedes einzelnen Freigabebeschlusses beim Vollstreckungsgericht (bzw. bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers) beantragen, um der neuen Pfändungstabelle auch im Kontopfändungsbereich individuell zur Anwendung zu verhelfen."
Musterbescheinigung zur Beantragung eines erhöhten Freibetrages (§ 850k Abs. 5 ZPO) ab 01.07.2011
25.05.2011
Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz schreibt Wettbewerb zur 4. FinKom aus
Das Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e. V. veranstaltet im Frühjahr 2012 in Berlin die 4. FinKom-Infobörse. Ziel der FinKom ist es, durch den bundesweiten Austausch von Akteuren die Präventionsarbeit zu fördern. Neben dem Markt der Möglichkeiten soll wieder ein Wettbewerb durchgeführt werden, in dem neue und weiterentwickelte Projekte zur Vermittlung von Finanzkompetenz und Schuldenprävention vorgestellt werden können. Im Unterschied zum bisherigen Wettbewerb, bei dem drei Projekte durch eine Abstimmung der Teilnehmer/innen besonders ausgezeichnet wurden, erhalten die Projekte zur 4. FinKom eine Auszeichnung nach Nominierungskategorien mit entsprechender Urkunde und Logo zur weiteren Verwendung im Rahmen ihres Projektes. Einsendeschluss ist der 31.10.2011.
Ausschreibungsunterlagen zum Wettbewerb "Vermittlung von Finanzkompetenz"
25.05.2011
AGSBV: Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung
Im Vorfeld der diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung, die sich mit dem Schwerpunktthema der Finanzierung der Schuldnerberatung befasst, hat die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ihr Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung überarbeitet. Sechs zentrale Forderungen bezüglich des Ausbaus und der Finanzierung befassen sich ausführlich mit dem Thema und können hier nachgelesen werden:
AGSBV: Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung
25.05.2011
Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig
Verlangt eine Bank von ihren Privatkunden eine "Bearbeitungsgebühr" für Anschaffungsdarlehen (Verbraucherkredite), so benachteiligt diese die Kunden und stellt eine unzulässige Preisnebenabrede dar. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011,17 U 192/10, OLG Bamberg, Urteil vom 04.08.2010, 3 U 78/10, OLG Dresden, Urteil vom 02.12.2010, 8 U 1461/10
17.05.2011
Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011
Das Bundjustizministerium hat heute im Bundesgesetzblatt die neue Pfändungsfreigrenzenverordnung 2011 veröffentlicht. Ab dem 01.07.2011 steigt der Pfändungsfreibetrag nach § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO wie erwartet von 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro monatlich. Gleichzeitig wurde auch die neue Pfändungstabelle, die ab dem 01.07.2011 gültig sein wird, bekanntgegeben.
Pfändungsfreigrenzenverordnung vom 09.05.2011 (BGBl. I. vom 17.05.2011, S. 825)
Ausdruckbare und kopierfähige Version der neuen Pfändungstabelle
16.05.2011
Aktionswoche Schuldnerberatung 2011: Webseite eröffnet
Wie angekündigt, ist die Internetseite zur Aktionswoche mittlerweile eröffnet worden. Unter der Adresse www.aktionswoche-schuldnerberatung.de können vielfältige Informationen und Materialien rund um die Aktionswoche eingesehen bzw. herunter geladen werden. Insbesondere sei auf das Papier „Checkliste Aktionswoche 2011“ hingewiesen, mit dem die konkrete Situation der Finanzierung der Schuldnerberatungen auf den unterschiedlichen Ebenen dargestellt werden kann. Plakate zur Aktionwoche können gegen Portoersatz bei Marius Stark (stark@skmev.de) bestellt werden.
Plakat Aktionswoche 2011
12.05.2011
Bei Antrag auf Verfahrenskostenstundung für ein Insolvenzverfahren obliegen Schuldner keine übersteigerten Informationsauflagen
Beantragt ein Insolvenzschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
und stellt gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung,
kann die Ablehnung der Verfahrenskostenstundung nicht darauf gestützt werden, dass
der Schuldner nach Aufforderung des Insolvenzgericht keine Angaben dazu macht, auf was für einem Grund die Verschuldung beruht. Im Zusammenhang mit einem Antrag auf Stundung der
Verfahrenskosten schuldet er Auskunft nur insoweit, als diese benötigt wird, um zu beurteilen,
ob das Vermögen des Schuldners zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Die Prüfung
erfolgt in diesem Verfahrensstadium summarisch, die Stundung der Kosten darf nicht durch
übersteigerte Informationsauflagen erschwert werden. BGH, Beschluss vom 07. April 2011 - IX ZB 254/09
12.05.2011
Nach Insolvenzeröffnung geltend gemachte Betriebskostennachforderung für Zeitraum vor Eröffnung stellt Insolvenzforderung dar
In der Insolvenz des Mieters ist die einen Abrechnungszeitraum vor Insolvenzeröffnung betreffende Betriebskostennachforderung des Vermieters auch dann (einfache) Insolvenzforderung, wenn der Vermieter erst nach der Insolvenzeröffnung oder nach dem Wirksamwerden der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters gemäß § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO abgerechnet hat.
Zwar kann eine Nachforderung erst mit der Abrechnung abschließend beziffert werden. Aber auch nicht fällige oder auflösend oder aufschiebend bedingte Ansprüche können zur Tabelle angemeldet werden. Soweit der Geldbetrag einer Forderung noch nicht bestimmt ist, ist er zu schätzen. BGH, Urteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 295/10
10.05.2011
Pflicht des Treuhänders zur Berechnung des pfändbaren Betrages
Sieht der Treuhänder im Fall eines abhängig beschäftigten Schuldners von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dessen Arbeitgeber ab, hat er die vom Schuldner abzuführenden Beträge eigenverantwortlich zu berechnen und monatlich einzuziehen. BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10
06.05.2011
Gelegentlich selbstständige Nebentätigkeit begründet kein Regelinsolvenzverfahren
Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbstständigen Nebentätigkeit nachgeht, gilt nur dann, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat; eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit, die sich nicht zu einer einheitlichen Organisation verdichtet hat, ist keine selbstständige Erwerbstätigkeit. BGH, Beschluss vom 24. März 2011, IX ZB 80/11
03.05.2011
Gefährliche Strategie der Sparkassen und Genossenschaftsbanken: Macht mehr Schulden!
Jeder dritte Konsumentenkredit wird heutzutage direkt bei einem Händler an der Ladenkasse abgeschlossen. Bisher profitieren davon vor allem die großen Verbraucherkreditbanken wie Santander Consumer Bank oder die Targobank. Ob Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, sie alle wollen nicht nun länger außen vor bleiben, wenn sich Konsumenten im Elektronikmarkt oder im Möbelhaus ihre Wünsche erfüllen und dafür einen Kredit des Händlers direkt vor Ort in Anspruch nehmen.
Ende des Jahres wollen die Sparkassen deshalb bundesweit ein neues, "bequemes" Produkt anbieten, das derzeit noch in Sachsen und im Saarland getestet wird: Die "SparkassenCard Plus". Der Kunde erhält bei entsprechender Bonität einen zeitlich unbefristeten Kreditrahmen von bis zu 50 000 Euro. Über ihn kann er jederzeit verfügen. Immer wieder, nach Herzenslust. Der Kunde muss nur die neue Karte wie eine gewöhnliche Bankkarte im Geschäft vorlegen. Im Gegensatz zu den in Deutschland üblichen Kreditkarten, bei denen das Geld sofort oder einmal im Monat vom Girokonto abgebucht wird, steckt hinter diesen Karten ein echter Kredit, den der Kunde nach und nach wieder zurückzahlen kann, ein sogenannter Revolvingkredit. Diese höchst umstrittene Kreditart ist in Deutschland in den letzten Jahren nicht unüblich geworden. Die entsprechenden Institute nehmen hierfür teilweise horrende Zinsen (bis 19,90 %/Effektivzins pro Jahr). Hier will sich die Sparkasse abheben: "Die Konditionen der Sparkassen Card Plus liegen deutlich unter den Zinsen für Dispositionskredite und auch deutlich unter vielen Konditionen bei Angeboten im Handel", so Diana Mollenhauer, Vertriebsmanagerin der Kreissparkasse Döbeln.
Die Genossenschaftsbanken gehen mit ihrer EasyCredit-Card, die bereits von jedem sechsten Institut angeboten wird, einen ähnlichen Weg. Auch hier können die Kunden nach Belieben mit ihrer Karte auf Einkaufstour gehen, und die Bezahlung läuft über einen Ratenkredit im Hintergrund. Im Unterschied zur geplanten SparkassenCard Plus, kann der Kreditrahem jedoch nur einmal ausgeschöpft werden. Ein "Nachladen" durch teilweise Rückzahlung des Darlehensbetrages ist nicht möglich. Zudem beträgt das Kreditlimit maximal 15.000 Euro.
Verbraucherschützer warnen vor dem neuen Produkt: "Bezahlvorgang und Kreditvorgang sind nicht mehr getrennt, das senkt die Hemmschwelle", so der Christian Pauli, Bankenfachmann des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen.
Klar ist auch, die spezialisierten Kreditbanken werden den Sparkassen und Genossenschaftsbanken freiwillig keinen Prozentpunkt Marktanteil überlassen. "Die Entwicklungen in diesem Marktsegment beobachten wir genau und können gegebenenfalls mit innovativen Produkten reagieren", kündigt Frank Kirchner, der Kartenverantwortliche bei der Targobank schon einmal an.
03.05.2011
Deutscher Privatinsolvenztag begrüßt Erklärung der Verbände zur Stärkung der Verbraucherinsolvenz
Der Deutsche Privatinsolvenztag e.V. i.Gr. (DPIT) hat in einer Erklärung vom 02.05.2011 die gemeinsame Erklärung der Verbände zur Stärkung der Verbraucherinsolvenz begrüßt (siehe unsere Meldung vom 10.04.2011): "Diese Erklärung schreibt die Entschließungen des 1. Deutschen Privatinsolvenztages vom 5. November 2010 fort, in welcher Insolvenzverwalter/Treuhänder, Schuldnerberater, Gläubiger und Justiz gemeinsam an der Verbesserung der Situation der Beteiligten anlässlich eines Insolvenzverfahrens zusammenwirken. ... Der Deutsche Privatinsolvenztag unterstützt ausdrücklich die Initiative, eine gemeinsame Plattform der Verbände für die Debatte über die Reform des Insolvenzrechts natürlicher Personen zu schaffen. Der Privatinsolvenztag trägt dazu bei, die Reformdiskussion über die Verbände hinaus in die am Privatinsolvenzverfahren beteiligten Gruppen zu tragen und die daraus resultierende Anstöße zu verbreiten."
Inzwischen weisen erste kritische Stimmen aus der Verbraucherinsolvenzpraxis darauf hin, dass die geplante Verkürzung von drei Jahren, die nur dann greifen soll, wenn eine Mindestquote von 25% erreicht wird, an den Realitäten der Praxis vollkommen vorbeigehe. Bekannt ist, dass etwa 80% der Verfahren masselos bleiben. Somit würden nur sehr wenige Schuldner in den Genuss eines verkürzten Insolvenzverfahrens gelangen können. Es bestünde die Gefahr eines Zwei-Klassen-Rechts.
Die Geschäftsstelle des Deutschen Privatinsolvenztages bittet daher Beratungsstellen und Kanzleien um Prüfung, in wievielen Verfahren es überhaupt zu einer frühzeitigen Restschuldbefreiung nach 3 Jahren kommen könnte. Der DPIT will die Reaktionen sammeln und an das Bundesjustizministerium weiterleiten.
Der Kollege Klaus Helke (ZSB Hannover) hat dazu auf seiner Homepage in der Rubik "Inso-Reform" eine Anleitung hinterlegt, wie ohne großen zeitlichen Aufwand die Zahl derjenigen Fälle, die in dem eigenen Beratungsbereich von der verkürzten Laufzeit profitieren würden, annäherungsweise herauszufinden ist.
15.04.2011
P-Konto-Änderungsgesetz tritt morgen in Kraft
Das "Zweite Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder" vom 12.04.2011 ist heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 615) verkündet worden und tritt damit morgen in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurde auch der § 835 ZPO geändert bzw. ergänzt und damit das sog. "Monatsanfangsproblem" beseitigt (siehe unsere Meldung vom 26.02.2011)
10.04.2011
Verbände für Stärkung der Verbraucherinsolvenz
Vor dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag trafen sich auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV am 6.4.11 in Berlin zum ersten Runden Tisch Verbraucherinsolvenz folgende Verbände: Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins, Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände AG SBV, Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Der Zentrale Kreditausschuss, Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V., Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen, Verband der lnsolvenzverwalter Deutschlands e. V., BAKinso Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e. V. Zusammenschluss von Insolvenzrichtern/innen und Insolvenzrechtspflegern/innen und der Bund Deutscher Rechtspfleger e. V.
Die teilnehmenden Verbände geben folgende gemeinsame Erklärung ab:
"Das Institut der zum 01.01.1999 eingeführten Restschuldbefreiung wird grundsätzlich nicht in Frage gestellt und von allen Verbänden anerkannt.
Betreffend der Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre gem. Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 (RZ 841/842) mit dem Ziel, "Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance zu eröffnen" bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Reformen des Verfahrens der natürlichen Personen andere Fragestellungen im Vordergrund stehen sollten.
Die Verfahrenskostenstundung gem. §§ 4 a ff InsO soll beibehalten werden, um die Durchführung des Verfahrens für alle Betroffenen zu ermöglichen.
Die formelle Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch in der Verbraucherinsolvenz wird als erforderlich angesehen, da eine deutliche Zäsur für notwendig gehalten wird. Dies bedeutet nicht, dass nicht gleichzeitig Vereinfachungen im eröffneten Verfahren möglich sind. Beispielsweise kann daran gedacht werden, Forderungsanmeldungen nur durchzuführen, wenn die Gläubiger auch tatsächlich mit Auszahlungen rechnen können.
Soziale und anwaltliche Schuldnerberatung ist nach Ansicht der Beteiligten wichtig und unverzichtbar. Eine stärkere finanzielle Förderung der sozialen Schuldnerberatung ist unerlässlich.
Bei den Gerichten müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die den hohen Fallzahlen gerecht werden.
Wir sprechen uns für eine Stärkung von (außer-)gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren aus, die nach ihrer Ausgestaltung nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen dürfen. Die beteiligten Verbände sind bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren zu verhandeln.
07.04.2011
Leutheusser-Schnarrenberger konkretisiert Reformpläne zur Verbraucherinsolvenz
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat heute auf dem Achten Insolvenzrechtstag in Berlin ihre Vorstellungen zur Reform der Verbraucherinsolven weiter konkretisiert, allerdings noch immer keinen Zeitplan für die anstehenden Reformen genannt.
Die Halbierung der Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre wird es nicht zum Nulltarif geben. „Es muss gezielte Anreize geben, möglichst viele Schulden zu begleichen, damit die beschleunigte Restschuldbefreiung auch im Interesse der Gläubiger ist“, erläuterte die Bundesjustizministerin. „Mein Vorschlag ist, eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren nur zu ermöglichen, wenn in dieser Zeit die Verfahrenskosten und ein bestimmter Anteil der Schulden beglichen werden“, führte Leutheusser-Schnarrenberger aus. Zu denken sei an eine Quote von etwa einem Viertel. Erfüllt der Schuldner nicht diese Voraussetzungen, soll es wie bisher erst nach sechs Jahren zur Restschuldbefreiung kommen.
Auch einige weitere Neuerungen sollen eingeführt werden. So soll beispielsweise die Erwerbsobliegenheit nicht nur in der Wohlverhaltensperiode gelten, sondern schon ab der Eröffnung des Verfahrens greifen. Weiter so Leuttheuer-Schnarrenberger: "Die Restschuldbefreiung soll zukünftig versagt werden können, wenn der Schuldner die wirtschaftlichen Interessen oder das Vermögen eines späteren Insolvenzgläubigers beeinträchtigt. Darüber hinaus soll die missbräuchliche Wiederholung von Restschuldbefreiungsanträgen so weit wie möglich ausgeschlossen werden. Durch Schuldner, die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzen, werden die Gerichte in erheblicher und unzumutbarer Weise belastet. Die vom Bundesgerichtshof bereits im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung herausgebildete Sperrfrist von drei Jahren sollte zur gesetzlichen Regelung erhoben werden." Ein weiterer Punkt wird die Frage sein, wie Neuerwerb von Vermögen nach Erteilung der Restschuldbefreiung zu bewerten ist (z.B. Erbschaften und Steuerrückzahlungen).
Einen Zeitplan, wann diese sog. zweite Stufe der Insolvenzreform, beginnen könnte oder wann es konkrete Gesetzesentwürfe geben wird, nannte die Bundesjustizministerin allerdings auch heute noch nicht. Ursprünglich war das Frühjahr 2011 ins Auge gefasst worden.
Rede von Bundesjustizministerin Sabine Leuttheuser-Schnarrenberger auf dem Achten Insolvenzrechtstag in Berlin
07.04.2011
Treuhänder kann durch Insolvenzschuldner verschwiegenes pfändbares Einkommen auch nach Ablauf der Abtretungsfrist gerichtlich beitreiben
Die beschränkende Wirkung der Restschuldbefreiung, durch die dem Schuldner ein Neuanfang ermöglicht werden soll, indem den Gläubigern der Zugriff auf seinen Neuerwerb entzogen wird, tritt, wenn er pfändbares Arbeitseinkommen an einen Treuhänder abgetreten hat, zum Ablauf der Abtretungsfrist ein. Hat der Schuldner allerdings pfändbares Einkommen während der Laufzeit der Abtretungserklärung erworben und zumindest teilweise verheimlicht, so liegt kein Neuerwerb vor, sondern ein Erwerb, der bereits zu Zeiten entstand, als die Abtretungserklärungnoch nicht beendet war. Da es sich um einen Anspruch handelt, der vor Ablauf der 6-Jahres-Frist entstanden ist, ist der Treuhänder zudem zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch nach Fristablauf noch aktivlegitimiert. LG Duisburg, Urteil vom 18.10.2010 - 4 O 178/09
31.03.2011
Verbraucher erweisen sich als verlässliche Schuldner
Der gestern vorgestellte Kredit-Kompass der SCHUFA stellt fest, dass fast 97,5% der Verbraucherkredite vereinbarungsgemäß zurückgezahlt werden. «Die Quote ist in den letzten drei Jahren nahezu unverändert geblieben, obwohl im selben Zeitraum zehn Prozent mehr Ratenkredite vergeben wurden», bilanzierte der Vorstandsvorsitzende der Schufa Holding AG in Wiesbaden, Michael Freytag, am Mittwoch in einer Mitteilung.
Die durchschnittliche Kreditsumme lag im Jahr 2010 bei 7.100 Euro und damit rund 400 Euro niedriger als im Jahr 2009. Der Grund dafür ist, dass die Nachfrage nach Krediten aufgrund der Abwrackprämie im Jahr 2009 um 4% höher war als im letzten Jahr. Insgesamt wurden im Jahr 2010 rund 7,2 Millionen neue Konsumentenkredite aufgenommen, der Bestand an laufenden Ratenkrediten erhöhte sich damit auf 17,4 Millionen.
«Der neue Schufa-Kredit-Kompass verdeutlicht, dass die Verbraucher auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten vorausschauend handeln», befand Freytag. Dennoch sei eine frühzeitige Vermittlung von Kompetenzen rund um Geldgeschäfte zentral. Dies spiegelten auch die Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Studie wider: Für mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) stellt der Überblick über die eigenen Finanzen und deren Management eine große Herausforderung dar.
Kreditkompass 2011
29.03.2011
P-Konto: vzbv mahnt Banken wegen Gebühren ab
Wegen zusätzlicher Gebühren für pfändungsfreie Konten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) 33 Banken und Sparkassen abgemahnt. "Die Geldinstitute lassen sich dafür bezahlen, dass sie eine gesetzliche Pflicht erfüllen", kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Konto als P-Konto führen zu lassen. Dadurch ist sein Einkommen bis 985,15 Euro automatisch vor Pfändungen geschützt. In der Praxis zahlt der Kunde für dieses Recht und muss auf wichtige Kontofunktionen verzichten. Von der Bundesregierung fordert der vzbv eine gesetzliche Klarstellung.
Pressemitteilung des vzbv mit Liste der abgemahnten Banken
17.03.2011
Zahlungen aus dem umfändbaren Einkommen an Gläubiger während der Wohlverhaltensperiode gefährden Restschuldbefreiung nicht
Zahlungen des Schuldners an einen Insolvenzgläubiger aus dem unpfändbaren Einkommen in der Wohlverhaltensphase beeinträchtigen die Gläubigerbefriedigung i.Sd. § 296 Abs. 1 S.1 InsO nicht. BGH, Beschluss vom 20.01.2011, IX ZB 8/10
10.03.2011
2010 Höchststand bei den Verbraucherinsolvenzen
Die Zahl der Insolvenzen privater Haushalte stieg im Jahr 2010 um 7,6 Prozent auf den Höchststand von 108.798, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Damit sind soviele Verbraucher pleitegegangen wie noch nie seit Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahr 1999. Seitdem haben, außer im Jahr 2008, Jahr für Jahr mehr Verbraucher den Gang zum Amtsgericht antreten müssen. Der bisherige Höchstwert von 105.000 Fällen stammte aus dem Jahr 2007.
10.03.2011
Verbraucherzentrale NRW: Epsilon GmbH Forderungsmanagement betreibt unseriöses Inkasso
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt auf ihrem Internetangebot vor der Epsilon Forderungmangement GmbH. Diese betreibe, so die Verbraucherzentrale, unseriöses Inkasso.
"Wir sind beauftragt, die offene Forderung der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH gegen Sie durchzusetzen." So steht es in der Post, die die "Epsilon GmbH Forderungsmanagement" derzeit verschickt. Kassieren will die Gesellschaft aus Hannover 116,45 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Bonusprogramm des Automobilservice.
Den Anschein der Korrektheit versucht Epsilon mit der Angabe eines Aktenzeichens zu erwecken. Dagegen fehlen Angaben, die das Gesetz vorschreibt: Zum Beispiel das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer des Handelsregistereintrags. Gespart hat sich Epsilon außerdem die ansonsten übliche Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber sowie zur Fälligkeit der angeblichen Forderung.
Die Unseriosität unterstreicht, dass sich beide Gesellschaften nicht in einschlägigen Unternehmensverzeichnissen deutscher Behörden finden. Und wer die im Schreiben für Rückfragen angegebene Telefonnummer wählt, der hört: "Kein Anschluss unter dieser Nummer".
Der Rat der Verbraucherzentrale daher: Wer dieses Schreiben der Epsilon GmbH erhält, sollte den geforderten Betrag auf keinen Fall zahlen, sondern nur der Forderung vorsorglich widersprechen und eine Kopie seines Schreibens machen. Die Verbraucherzentrale bietet für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben an.
02.03.2011
Zum Umfang der Restschuldbefreiung bei deliktischen Forderungen
Kosten und Zinsen zu einer als deliktisch festgestellten Forderung werden ebenfalls nicht von der Restschuldbefreiung erfasst. BGH, Urteil vom 02.12.2010, IX ZR 247/09
26.02.2011
Reform des P-Kontos beschlossen!
Dank eines hilfreichen Hinweises eines Kollegen, können wir inzwischen melden: Der Bundestag hat am 24.02.2011 die Reform des Pfändungsschutzkontos in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Die Änderung erfolgte etwas "versteckt" im Rahmen der Änderung von Vorschriften zur erbrechtlichen Gleichstellung von nichtehelichen Kindern in der Bundestagsdrucksache DR 17/4776 .
Mit der Änderung des § 835 ZPO wird das sogenannte Monatsanfangsproblem beseitigt. Bisher konnte es zu Problemen kommen, wenn Sozialleistungen (und andere Einkünfte), die für zwei Monate gedacht sind, in einem Monat gezahlt werden, z.B. am Anfang und Ende des betreffenen Monats. Dazu die Bundesministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger: "Wir machen mit der Präzisierung deutlich, dass die Sozialleistungen künftig vor Pfändungen geschützt werden müssen, auch wenn sie am Monatsende für den Folgemonat gezahlt wurden."
Dem § 835 ZPO wird folgender neuer Absatz vier hinzugefügt, aus dem alten Absatz vier wird Absatz fünf: „(4) Wird künftiges Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Absatz 7 gepfändet und dem Gläubiger überwiesen, darf der Drittschuldner erst nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift von eingehenden Zahlungen folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten oder den Betrag hinterlegen. Das Vollstreckungsgericht kann auf Antrag des Gläubigers eine abweichende Anordnung treffen, wenn die Regelung des Satzes 1 unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Schuldners für den Gläubiger eine unzumutbare Härte verursacht.“ Diese Vorschrift tritt am Tage nach Ihrer Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Pressemitteilung des BMJ
26.02.2011
Seit einer Woche Streik bei Inkasso Becker
Seit einer Woche bestreiken die Beschäftigten von Inkasso Becker ihren Betrieb, um einen Haustarifvertrag mit verbesserter Entlohnung zu erreichen. Bisher hat die Geschäftsführung der Gewerkschaft noch kein Verhandlungsangebot unterbreitet. Im Gegenteil: Streikbrechern wurde eine Prämie von bis zu 30 Euro pro Tag angeboten. Wer mehr über den Streik, seine Hintergründe und seinen Verlauf erfahren will, findet hier mehr Informationen:
Inkasso Streik
24.02.2011
Neues von der Bundesjustizministerin zur Inso-Änderung
Auf dem Symposium des Instituts der Wirtschaftsprüfer am 22.02.2011 in Berlin hat sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsdauer auf drei Jahre geäußert: "Eine bloße Abkürzung der Laufzeit der Abtretungserklärung auf drei Jahre wäre ein gravierender Eingriff in das Eigentumsrecht der Gläubiger. Ich denke, dass die Halbierung der Restschuldbefreiungsdauer an gewisse Vorleistungen des Schuldners geknüpft werden sollte. So könnte zum Beispiel nur derjenige Schuldner eine vorzeitige Restschuldbefreiung erhalten, der nach drei Jahren eine bestimmte Mindestbefriedigungsquote erfüllt hat. Hierdurch würden den
Schuldnern gleichzeitig Anreize gesetzt, sich zügig um eine Schuldentilgung zu bemühen. Ich denke, das ist ein guter Ansatz, aber die damit verbundenen Fragen sind noch nicht ausdiskutiert."
Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberg
23.02.2011
Aufruf zur Aktionswoche Schuldnerberatung 2011
Seit nunmehr 10 Jahren initiiert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände
(AG SBV) die bundesweite „Aktionswoche Schuldnerberatung“. Grundsätzliches Ziel der
Aktionswoche ist es, die Öffentlichkeit für die Situation überschuldeter Haushalte zu
sensibilisieren und dabei die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung von Armut
und sozialer Ausgrenzung der betroffenen Familien und deren Kindern deutlich zu machen.
Im Fokus der Aktionswoche 2011, die vom 27. Juni bis 01. Juli stattfindet, soll das Thema
„Finanzierung der Schuldnerberatung“ stehen.
Aufruf zur Aktionswoche Schuldnerberatung 2011
17.02.2011
Steuerhinterziehung begründet Versagung der Restschuldbefreiung
Hat ein Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für sein Unternehmen unrichtige
Umsatzsteuervoranmeldungen sowie unrichtige Umsatzsteuererklärungen eingereicht und dadurch
Erstattungen erlangt, die ihm nicht zustanden beziehungsweise Steuern verkürzt, ist eine
Restschuldbefreiung zu versagen. Denn die Steuerhinterziehung erfüllt den Versagungstatbestand
der Täuschung zulasten öffentlicher Kassen. BGH, Beschluss vom 13.01.2011 - IX ZB 199/09
17.02.2011
Streik bei Inkasso Becker
Nach 17 erfolglosen Warnstreiktagen wird bei Inkasso Becker nun seit dem 16.02.2011 unbefristet gestreikt.
Über 97 % der Mitglieder der gewerkschaft v.erdi votierten für die Fortsetzung des Tarifkonfliktes mit einem unbefristeten Streik. Dieses klare Ergebnis sieht die Gewerkschaft ver.di als eindeutigen Auftrag und rief die Beschäftigten bei Inkasso Becker ab gerstern zum Streik auf. "Den werden wir so lange fortführen bis sich die Geschäftsführung an den Verhandlungstisch bewegt," kommentiert Grit Genster, ver.di-Geschäftsführerin, das Resultat der Urabstimmung.
Die Beschäftigten bei Inkasso Becker Wuppertal sind außerordentlich gut organisiert. Mit dem Votum bei der Urabstimmung stellen sich die Mitglieder hinter die ver.di-Strategie, die Arbeitsbedingungen über einen Tarifvertrag fair und verbindlich zu regeln. „Mit einer anderen Lösung lassen sich die ver.di-Mitglieder nicht abspeisen,“ so Grit Genster zum vom Arbeitgeber initiierten Einigungsstellenverfahren im Betrieb.
15.02.2011
VZBV geht gegen Zinsabzockerei vor
Die Abzocke bei den Dispozinsen nimmt kein Ende. Dies belegt die heute veröffentlichte Neuauflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen. Demnach beläuft sich der durchschnittliche Überziehungszins noch immer auf elf Prozent, die Spitzen liegen bei 15 Prozent. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die Zinspolitik der Banken unverschämt. Zudem ärgert er sich über Zinsanpassungsklauseln, in denen sich die Institute etwa das Recht vorbehalten, die Zinsen nach „billigem Ermessen“ anzupassen. Zehn Institute hat der vzbv jetzt wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt.
Pressemitteilung des vzbv vom 15.02.2011
14.02.2011
Keine Höchstgrenze für Dispo-Zinsen vorgesehen
Die Bundesregierung will eine Studie über Zinsen für Dispositionskredite und von Banken geduldete Überziehungen in Auftrag geben. In einer Antwort der Bundesregierung (17/4442) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4079) heißt es weiter, eine gesetzliche Zinsobergrenze für Dispositionskredite sei nicht vorgesehen: ”Zinsvereinbarungen sind Preisvereinbarungen und können von den Parteien grundsätzlich autonom getroffen werden.“ Wie die SPD-Fraktion im Vorwort schreibt, betragen die Zinsen für Kontoüberziehungen nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest im Durchschnitt 12,52 Prozent, in Einzelfällen sogar bis zu 17 Prozent.
14.02.2011
Zukünftig Erfolgshonorare für Gerichtsvollzieher ?
Die Länder haben einen erneuten Vorstoß gemacht, die Effizienz der Zwangsvollstreckung zu erhöhen und einen Gesetzesentwurf in den Bundesat eingebracht, der zukünftig die Einführung einer Erfolgsgebühr im Gerichtsvollzieherkostenrecht vorsieht.
Hierdurch würden die Gerichtsvollzieher motiviert, Zwangsvollstreckungsaufträge zeitnah und auf hohem Qualitätsniveau zu bearbeiten, wodurch eine Steigerung der Effektivität zu erwarten sei. Zudem wollen die Länder das seit 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent anheben, um den erheblichen Zuschussbedarf im Gerichtsvollzieherbereich zu verringern. Dies führe zu voraussichtlichen Mehreinnahmen der Länder in Höhe von ca. 52,2 Millionen Euro.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag zu übersenden, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.
Pressemitteilung des Bundesrates vom 11.02.2011
14.02.2011
Matthias Bruckdorfer ist neuer AG SBV-Sprecher
In der Klausurtagung des Ständigen Ausschusses der AG SBV (27./28. Januar 2011) wurde Matthias Bruckdorfer vom Diakonischen Werk der EKD zum neuen Sprecher der AG SBV gewählt. Als Stellvertreter wurde Michael Weinhold (ISKA Nürnberg), Delegierter des AWO Bundesverband, gewählt.
11.02.2011
Niedrig- und Billiglöhne- halten Überschuldungszahlen hoch
Auch im November gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamtes vom 10.02.2011 wieder mehr Insolvenzen als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag im November 2010 mit 9.685 Fällen um 9,0% höher als im Vorjahresmonat.
Nach Ansicht des Vereins Creditreform wird trotz guter Konjunktur und sinkender Arbeitslosenzahlen dieser Trend auch im Jahr 2011 weiterhin Bestand haben. Schuld daran sind die zunehmenden Beschäftigungsverhältnisse im Niedrig- und Billiglohnsektor und Minijobs, die dafür sorgen, dass immer mehr Menschen ihre finanziellen Verpflichtungen ohne Gefährdung des Lebensunterhaltes nicht schultern können und somit in die Überschuldung fallen.
08.02.2011
Privatinsolvenzen steigen in Europa weiter an
Nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa ist im Jahr 2010 die Anzahl der Privatinsolvenzen gestiegen. Dies teilt der Verein Creditreform e.V. in einer Pressemitteilung von heute mit.
Mit knapp 385.000 zahlungsunfähigen Personen in Westeuropa wurden 5,2 Prozent mehr Fälle registriert als 2009 (366.000). Dieser Anstieg geht weitgehend auf die Entwicklungen in Schweden (plus 19,3 Prozent; 7.860 Fälle), in den Niederlanden (plus 16,6 Prozent; 10.450 Fälle), in Frankreich (plus 8,1 Prozent; 44.360 Betroffene) und in Deutschland (plus 7,6 Prozent; 139.800 Fälle) zurück. Unter dem europäischen Durchschnitt blieb der Anstieg in Großbritannien (plus 1,8 Prozent; 162.460 Fälle), das aber erneut die meisten Privatinsolvenzen zählt, sowie in der Schweiz und in Österreich (jeweils plus 0,5 Prozent gegenüber 2009).
04.02.2011
Gläubigerneutraler Verstoß gegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit führt nicht zur
Aufhebung der Stundung der Insolvenzverfahrenskosten
Ist der Schuldner nicht in der Lage, Einkünfte oberhalb der Pfändungsfreigrenze zu erzielen,
kann die Stundung der Kosten für das Verbraucherinsolvenzverfahren auch dann nicht aufgehoben
werden, wenn der beschäftigungslose Schuldner sich nicht um eine Beschäftigung bemüht.
Denn in einem solchen Fall ist die Befriedigung der Insolvenzgläubiger nicht beeinträchtigt.
Für das Außerstandesein ein entsprechendes Einkommen zu erzielen, sind die Ausbildung,
die Fähigkeiten, frühere Erwerbstätigkeiten, das Alter und der Gesundheitszustand zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang darf der Schuldner nicht auf bloß theoretische, tatsächlich
aber unrealistische Möglichkeiten einen angemessenen Arbeitsplatz zu erlangen, verwiesen
werden. BGH, Beschluss vom 02.12.2011, IX ZB 160/10
02.02.2011
Inkasso Becker: Gewerkschaft bereitet unbefristeten Streik vor
Wie Forum Schuldnerberatung schon mehrfach berichtete, strebt die Gewerkschaft v.erdi einen Haustarifvertrag für die Mitarbeiter von Inkasso Becker (IBW) an. Auch nach insgesamt 12 Warnstreiks hat es die Geschäftsführung von Inkasso Becker nicht für nötig befunden, sich einmal mit den Gewerkschaftsvertretern zu Gesprächen zu treffen.
Nun sollen zwei ganztägige Warnstreiks Inkasso Becker nochmals zum Einlenken bewegen. "Wird es dann weiterhin nicht zu Tarifverhandlungen kommen, sehen wir uns gezwungen eine Urabstimmung und einen unbefristeten Streik vorzubereiten", so Grit Genster von v.erdi Wuppertal.
Ziel der Streikenden ist nach Angaben von ver.di die Aushandlung eines Haustarifvertrags, der sich an den Bedingungen des Banksektors anlehnt. Inkasso Becker sei, wie die gesamte GFKL Gruppe, nicht tarifgebunden. Nach derzeitigen Regelungen würden Beschäftigte mit dreijähriger Ausbildung auf der Sachbearbeiterebene mit ca. 1600 Euro brutto eingestellt. Ein Tarifvertrag für die IBW-Beschäftigten wäre der erste in der Inkasso-Branche.
02.02.2011
Ergebnisse der AG SBV-Umfrage zum P-Konto liegen vor
Die AG SBV hatte alle Beratungsstellen dazu aufgerufen, im Zeitraum 1.Juli bis 31.12.2010 und 1.1.-30.6.2011 mittels eines Fragebogens die Nachfrage zum Thema P-Konto und die Praxis der Bescheinigungen zu erfassen.
Mit Stand 30.1.2010 liegen 226 ausgefüllte Fragebögen vor. Hierfür bedankt sich der zuständige Arbeitskreis Girokonto und Zwangsvollstreckung der AG SBV.
Gleichzeitig wird dazu aufgerufen, auch im Zeitraum 1.1.-30.6.2011 weiter die Zahlen zu dokumentieren und bis zum 15.7. an thomas.zipf@darmstadt.de zu senden. Auch Beratungsstellen, die im Jahr 2010 nicht teilgenommen haben, sollten sich beteiligen und falls vorhanden Zahlen aus 2010 nachmelden.
Die Ergebnisse des Jahres 2010 zeigen die hohe Relevanz des Themas P-Konto und die hieraus resultierende Arbeitsbelastung. Eine detaillierte Bewertung der Ergebnisse durch die AGSBV wird noch vorgelegt werden.
Ergebnisse der Umfrage zum P-Konto
Fragebogen der Umfrage
31.01.2011
Statistisches Bundesamt gibt Zahlen der Basisstatistik 2009 bekannt
Die Arbeitslosigkeit ist der häufigste Auslöser für eine Überschuldungssituation bei Privatpersonen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2009 die Arbeitslosigkeit bei 28% der von Schuldnerberatungsstellen betreuten Personen der Hauptauslöser für die Überschuldung. 2008 war dieser Anteil etwa gleich hoch.
Neben Arbeitslosigkeit führten auch andere Ereignisse wie zum Beispiel Trennung, Scheidung sowie Tod des Partners oder der Partnerin (zusammen 14%), Erkrankung oder Sucht (11%) zu kritischen finanziellen Situationen. Eine unwirtschaftliche Haushaltsführung (10%) und gescheiterte Selbständigkeit (9%) waren weitere wichtige Hauptauslöser für die Überschuldung.
Im Jahr 2009 lebten 44% aller von den Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen allein. Besonders allein lebende Männer steckten häufig in einer finanziellen Krise. Sie machten etwa 27% aller beratenen Personen aus, während der Anteil der allein lebenden Männer insgesamt an allen Haushalten nur bei 18% lag. Auch allein erziehende Frauen waren überproportional von Überschuldung betroffen. Sie zählten fast dreimal so häufig zur Klientel der Schuldnerberatungsstellen (14%), als es ihrem Anteil an allen Haushalten (5%) entsprach.
Die überschuldeten Personen hatten 2009 im Durchschnitt rund 35 000 Euro Schulden, davon entfielen 20 000 Euro oder 56% auf Schulden gegenüber Banken, die somit die wichtigsten Gläubiger waren.
Bei mehr als der Hälfte der überschuldeten Personen (55%) lag 2009 das monatliche Nettoeinkommen unter 900 Euro und damit unter der Pfändungsfreigrenze, die derzeit 990 Euro beträgt. Bei den alleinstehenden Frauen und Männern mussten sogar 70% der überschuldeten Personen mit einem Nettoeinkommen unter 900 Euro auskommen. Nur rund 3% aller überschuldeten Personen hatten Einkünfte von mehr als 2 000 Euro pro Monat. Zusammen mit den Einkünften der übrigen Haushaltsmitglieder verfügten die beratenen Personen 2009 über ein monatliches Nettoeinkommen von durchschnittlich 1 144 Euro. Davon wendeten sie 38% für das Wohnen auf, so dass für den übrigen Lebensunterhalt durchschnittlich nur noch rund 705 Euro zur Verfügung standen.
Diese Angaben beruhen auf einer Befragung von 236 der insgesamt rund 950 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland – sie stellten anonymisierte Daten von rund 74 400 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit. Die Teilnahme an dieser Statistik ist freiwillig.
Pressemeldung des Statistischen Bundesamtes vom 31.01.2011
Statistik zur Überschuldung privater Personen 2009 (Pdf-Datei)
Statement der Arbeitsstelle Sozialberatung für Schuldner in der verbandlichen Caritas
19.01.2011
Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Januar 2011 im Verfahren B 4 AS 108/10 R entschieden, dass privat krankenversicherte Bezieher von ALG II Anspruch auf Übernahme der Versicherungsbeiträge in voller Höhe gegen das Jobcenter haben.
Pressemeldung des Bundessozialgerichts vom 18.01.2011
Meldung des Portals "Kostenlose Urteile"
18.01.2011
Bei Kündigung des Genossenschaftsanteils besteht kein Anspruch auf Auskehrung des notwendigen Kautionsbetrages
Kündigt der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Mitgliedschaft des Schuldners in einer Wohnungsgenossenschaft, um damit das der Masse gebührende Auseinandersetzungsguthaben zu realisieren, hat der Schuldner keinen Anspruch auf Auskehrung des Teils des Guthabens, den er als Kaution für die von ihm bewohnte Wohnung benötigt. BGH, Beschluss vom 02.12.2010, IX ZB 120/10
13.01.2011
Zins-und Kostenerstattungsansprüche regelmäßig keine Verbindlichkeiten aus deliktischer Handlung
Zins- und Kostenerstattungsansprüche stellen nur dann i.S.d. § 302 Nr.1 InsO "Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung" dar, wenn sich der Vorsatz des Schuld-ners zugleich auf die Herbeiführung dieser weiteren Schadensfolge erstreckt. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010, 4 U 531/09-152 (rechtskräftig), ZVI 2010, 474
11.01.2011
Weiter ansteigende Verbraucherinsolvenzzahlen
Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden von Januar bis Oktober 2010 insgesamt 90.386 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Dies entspricht einem Zuwachs von 8,2% gegenüber dem Vorjahr. Eine entsprechende Weiterntwicklung in den Monaten Novemer und Dezember 2010 vorausgesetzt, ist mit rund 107.000 Verbraucherinsolvenzenverfahren im Jahr 2010 zu rechnen, womit der Rekordwert aus dem Jahr 2007 (105.000) knapp übertroffenen würde.
04.01.2011
Neue vorläufige Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ nach SGB II und XII
Der Infodienst Schuldnerberatung hat eine neue Bescheinigung des sozialrechtlichen Existenzminimums veröffentlicht. Sie steht allerdings noch unter dem Vorbehalt, dass der Vermittlungsauschuss über die endgültige Höhe der Regelsätze nach SGB II entscheiden muss.
Vorläufige Bescheinigung des sozialrechtlichen Existenzminimums nach SGB II und SGB XII
04.01.2011
Feststellungsklage nach § 184 Abs. 2 InsO nur nur wenn deliktischer Forderungsgrund tituliet ist
Hat der Schuldner nicht die Forderung, sondern nur den Anspruchsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung bestritten und ist die Forderung tituliert, nicht aber der Anspruchsgrund rechtskräftig festgestellt, kommt eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 184 Abs. 2 und des § 183 Abs. 2 InsO nicht in Betracht.Urteil des BGH vom 02.12.2010, IX ZR 41/10
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