Kirchen warnen vor geplanten Änderungen bei Verbraucherinsolvenz


Kirchliche Schuldnerberater warnen dringend vor einer Aushebelung der Verbraucherinsolvenz in Deutschland. Sollte die Stundung der Verfahrenskosten wieder abgeschafft werden, wie es eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorsehe, drohe ein "Zwei-Klassen-Recht" für private Schuldner, sagt Peter Ogon, Leiter der Schuldnerberatung des Diakonischen Werks Hamburg. "Wenn dieses bisher nur in Fachkreisen diskutierte Vorhaben umgesetzt wird, ist die bisherige sinnvolle Praxis der Schuldnerberatung nicht mehr zu halten." Auch die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGS BV) kritisiert das Papier, das Anfang Juni der Justizministerkonferenz zugeleitet werden soll.

Hintergrund: Die von der Konferenz eingesetzte Arbeitsgruppe will die 2001 eingeführte Stundung aus finanziellen Gründen wieder abschaffen. Doch gerade der Aufschub der Verfahrenskosten von rund 1.200 Euro macht es den meisten der überschuldeten Haushalte überhaupt erst möglich, in das Verbraucherinsolvenzverfahren zu gelangen, in dem sie dann sechs Jahre lang vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt sind. Während dieser Zeit sammelt ein Gericht die Einkünfte des Schuldners bis zur Pfändungsgrenze ein und verteilt das Geld an die Gläubiger. Nach sechs Jahren wird der Rest der Schuld erlassen.

"Dieses Verfahren ist sehr erfolgreich", sagt Ogon, "es ist der Königsweg aus der Schuldenfalle". Sollte das Vorhaben der Bund-Länder-Gruppe Wirklichkeit werden, wäre dieser Weg für die Mehrheit der überschuldeten Haushalte versperrt. Nach Schätzung des Experten sind rund 80 Prozent von ihnen nicht in der Lage, die Verfahrenskosten aufzubringen. Für sie bliebe nur das so genannte treuhänderlose Entschuldungsverfahren, das acht statt sechs Jahre dauert. In ihm sind die Schuldner nicht vor Vollstreckungsmaßnahmen geschützt. Ogon befürchtet, dass dann der Gerichtsvollzieher wieder Dauergast bei den überschuldeten Haushalten sein wird.

Jeder zehnte Haushalt betroffen
Gerade die Angst vor dem sprichwörtlichen Kuckuck verstellt den Betroffenen vielfach den klaren Blick und damit den Weg aus der Schuldenfalle. Das weiß auch Kirsten Schappert von der Schuldnerberatung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) in Kiel. Die Menschen müssten "Kraft finden, sich auf andere Dinge zu konzentrieren und nicht ständig Angst vor dem Gerichtsvollzieher zu haben", sagt sie. Bundesweit ist jeder zehnte private Haushalt überschuldet, das sind rund 3,13 Millionen. Seit dem ersten Schuldenreport 1993 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt. Gut eine halbe Million weitere Haushalte gelten als "akut überschuldungsgefährdet".

Die hohe Quote hängt vor allem mit der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit zusammen. Die wichtigsten anderen Faktoren sind kritische Lebensereignisse wie die Trennung vom Lebenspartner sowie eine gescheiterte Selbstständigkeit oder dauerhaftes Niedrigeinkommen. Es sei nicht akzeptabel, dass drei Millionen Haushalte dauerhaft vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen blieben, erklärten vor kurzem auch der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk, das Rote Kreuz und der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Das Budget der Haushalte reiche gerade noch, um den regelmäßigen Zahlungspflichten nachzukommen.

Allerdings verbleibe ihnen dabei so wenig Geld, dass bereits kleine "Störungen" wie etwa die Reparatur der Waschmaschine oder steigende Energiepreise den finanziellen Kollaps auslösen können, so die vier Verbände. "Diese Haushalte stehen auf der Kante - leichtfertige Kreditvergabe und die diskriminierenden Scoring-Praktiken der Banken können hier leicht den Anstoß zur Überschuldung geben." Mit dem umstrittenen Scoring unterscheiden Banken nach bestimmten Kriterien ihre Kunden in vermeintlich gute und schlechte - wer etwa in der falschen Gegend wohnt, bekommt keinen Kredit.

Die vier Organisationen und weitere Verbände sind in der AG SBV zusammengeschlossen. Deren Sprecher Marius Stark, zugleich Koordinator der Caritas-Schuldnerberatungsstellen, sieht die Pläne des Justizministeriums mit Sorge, rät aber zugleich zur Gelassenheit. Noch handele es sich lediglich um einen Vorschlag, der diskutiert werde. Im Kampf um die Stundung weiß Stark nicht nur Gerichte, Wissenschaftler und Schuldnerberatungen auf seiner Seite, sondern auch die Sozialressorts der Länder. "Wir wollen erst einmal abwarten", sagt er. Es sei zwar verständlich, dass man über Einsparungen im Verbraucherinsolvenzverfahren nachdenke, doch der unterbreitete Vorschlag sei unausgegoren.

© Forum Schuldnerberatung e.V.  2003

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