Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10) Zweiter Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79) Erster Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34) Zweiter Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55) Dritter Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79)
Zweiter Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79)
Dritter Teil: Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147) Erster Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102) Zweiter Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128) Dritter Abschnitt - Insolvenzanfechtung (§§ 129 - 147)
Vierter Teil: Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse ( §§ 148 - 173) Erster Abschnitt – Sicherung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 155) Zweiter Abschnitt - Entscheidung über die Verwertung (§§ 156 - 164) Dritter Abschnitt - Gegenstände mit Absonderungsrechten (§§ 165 - 173)
Fünfter Teil: Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216) Erster Abschnitt - Feststellung der Forderungen (§§ 174 - 186) Zweiter Abschnitt - Verteilung (§§ 187 - 206) Dritter Abschnitt - Einstellung des Verfahrens (§§ 207 - 216)
Sechster Teil Insolvenzplan (§§ 217 - 269) Erster Abschnitt - Aufstellung des Plans(§§ 217 - 234) Zweiter Abschnitt - Annahme und Bestätigung des Plans (§§ 235 - 253) Dritter Abschnitt - Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung (§§ 254 - 269)
Siebter Teil: Eigenverwaltung (§§ 270 - 285) Voll querverlinkt !
Achter Teil: Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303) Voll querverlinkt !
Neunter Teil: Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren (§§ 304 - 314) Voll querverlinkt ! Erster Abschnitt - Anwendungsbereich ( § 304) Zweiter Abschnitt - Schuldenbereinigungsplan (§§ 305 - 310) Dritter Abschnitt - Vereinfachtes Insolvenzverfahren (§§ 311 - 314)
Zehnter Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315 - 334) Erster Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren (§§ 315 - 331) Zweiter Abschnitt - Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 332) Dritter Abschnitt - Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft (§§ 333 - 334)
Elfter Teil: Internationales Insolvenzrecht (§§ 335 - 358) Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§335 - 342) Zweiter Abschnitt - Ausländisches Insolvenzverfahren (§§ 343 - 352) Dritter Abschnitt - Partikularverfahren über das Inlandsvermögen (§§ 353 - 358)
Zwölfter Teil: Inkrafttreten (§ 359)