Insolvenzordnung Stand: 14.03.2003
Insolvenzordnung - Gesamtext fortlaufend

Insolvenzordnung - Gesamttext in Abschnitten

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10)

Zweiter Teil: Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte (§§ 11 - 79)
    Erster Abschnitt - Eröffnungsvoraussetzungen und Eröffnungsverfahren (§§ 11 - 34)
   Zweiter Abschnitt - Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger (§§ 35 - 55)
   Dritter Abschnitt - Insolvenzverwalter. Organe der Gläubiger (§§ 56 - 79)

Dritter Teil: Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§§ 80 - 147)
   Erster Abschnitt - Allgemeine Wirkungen (§§ 80 - 102)
   Zweiter Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats (§§ 103 - 128)
   Dritter Abschnitt - Insolvenzanfechtung (§§ 129 - 147)

Vierter Teil: Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse ( §§ 148 - 173)
   Erster Abschnitt – Sicherung der Insolvenzmasse (§§ 148 - 155)
   Zweiter Abschnitt - Entscheidung über die Verwertung (§§ 156 - 164)
   Dritter Abschnitt - Gegenstände mit Absonderungsrechten (§§ 165 - 173)

Fünfter Teil: Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (§§ 174 - 216)
   Erster Abschnitt - Feststellung der Forderungen (§§ 174 - 186)
   Zweiter Abschnitt - Verteilung (§§ 187 - 206)
   Dritter Abschnitt - Einstellung des Verfahrens (§§ 207 - 216)

Sechster Teil Insolvenzplan (§§ 217 - 269)
   Erster Abschnitt - Aufstellung des Plans(§§ 217 - 234)
   Zweiter Abschnitt - Annahme und Bestätigung des Plans (§§ 235 - 253)
   Dritter Abschnitt - Wirkungen des bestätigten Plans. Überwachung der Planerfüllung (§§ 254 - 269)

Siebter Teil: Eigenverwaltung (§§ 270 - 285) Voll querverlinkt !

Achter Teil: Restschuldbefreiung (§§ 286 - 303) Voll querverlinkt !

Neunter Teil: Verbraucherinsolvenzverfahren und sonstige Kleinverfahren (§§ 304 - 314) Voll querverlinkt !
   Erster Abschnitt - Anwendungsbereich ( § 304)
   Zweiter Abschnitt - Schuldenbereinigungsplan (§§ 305 - 310)
   Dritter Abschnitt - Vereinfachtes Insolvenzverfahren (§§ 311 - 314)

Zehnter Teil: Besondere Arten des Insolvenzverfahrens (§§ 315 - 334)
   Erster Abschnitt - Nachlaßinsolvenzverfahren (§§ 315 - 331)
   Zweiter Abschnitt - Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft (§ 332)
   Dritter Abschnitt - Insolvenzverfahren über das gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut einer Gütergemeinschaft    (§§ 333 - 334)

Elfter Teil: Internationales Insolvenzrecht (§§ 335 - 358)
   Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§335 - 342)
   Zweiter Abschnitt - Ausländisches Insolvenzverfahren (§§ 343 - 352)
   Dritter Abschnitt - Partikularverfahren über das Inlandsvermögen (§§ 353 - 358)

Zwölfter Teil: Inkrafttreten (§ 359)