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Außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß § 305 Abs. 1
Insolvenzordnung Bitte bereinigen Sie Ihre Forderung um ggf. verjährte Ansprüche. Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 00.00.2004 (eine Woche) notiert. Falls Sie mir bis zu diesem Termin weiterhin keine Forderungsaufstellung zugesandt haben, werde ich sowohl beim außergerichtlichen Zahlungsvorschlag als auch später bei einem gerichtlichen Verfahren den mir bekannten Betrag in die entsprechenden Verzeichnisse einsetzen. Für eventuelle Nachteile, die Ihnen daraus entstehen könnten, kann ich dann allerdings dann keinerlei Verantwortung übernehmen. Zunächst jedoch hoffe ich weiter auf Ihre Kooperationsbereitschaft. Mit freundlichen Grüßen Musterbrief als Word-Datei |
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