Musterbriefe rund ums Verbraucherinsolvenzverfahren
In dieser Rubrik finden Sie eine umfangreiche Sammlung von Musterbriefen
, die sowohl für Schuldner(innen) als für Schuldnerberater(innen) Anregungen und Beispiele für
die Korrespondenz mit Gläubigern, Gerichten und Behörden geben.
Die Briefe müssen jeweils noch um persönliche bzw. individuelle Angaben ergänzt bzw.angepasst
werden.
Teilweise wird vorgeschlagen, Gläubigern persönliche Daten über die Einkommenssituation zu
offenbaren. Bedenken Sie dabei immer, dass diese Daten auch für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen genutzt werden können. Wir empfehlen deshalb dringend: Schwärzen Sie Belege, die Sie Gläubigern zuschicken!
Insbesondere sollten folgende Angaben für den Gläubiger unkenntlich gemacht werden:
Name und Anschrift des Arbeitgebers/der auszahlenden Stelle
Sozialversicherungsnummern, Aktenzeichen, Namen und Telefonnummern von Sachbearbeitern
Rententräger
Angaben über die Krankenversicherung,
Bankverbindungen
gfs. Angaben wie Personalnummern, Aktenzeichen o.ä.
Hilfe zur Selbsthilfe ?
Bei entsprechend Kenntnissen des Verbraucherinsolvenzverfahrens
können die Musterbriefe durchaus auch als Grundlage für eine eigenständige Durchführung des
außergerichtlichen Einigungsversuchs nach § 305 InsO und gfs. der sich anschließenden
Antragstellung benutzt werden.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren - Eine Powerpoint-Präsentation
Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
Bei einem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs muss eine geeignete
Person ( z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater ) oder eine geeignete Stelle gem. § 305 InsO das
Scheitern dieses Versuchs bescheinigen. Deshalb: Bevor Sie in Eigenregie den Einigungsversuch
starten, sollten sie mit einer entsprechenden Person oder Stelle unbedingt Kontakt aufnehmen und die Frage und
Bedingungen der Bescheinigung verbindlich abklären ! Keine seriöse
Schuldnerberatungsstelle oder geeignete Person wird Ihnen aus Gefälligkeit diese Bescheinigung
ausstellen, ohne vorher gefragt und während der Einigung über die Inhalte der einzelnen Schritte
informiert oder beteiligt worden zu sein !
Wichtig ist auch, dass Sie vor dem Schritt in das Insolvenzverfahren ihre persönliche und finanzielle Situation geklärt haben.
Bedenken Sie, dass Sie die nächsten 6 - 7 Jahre mit dem pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens
auskommen müssen. Sie sollten deshalb vorher dringend Ihre finanzielle Situation klären.
Wenn beispielsweise die Frage Trennung/Scheidung im Raum stehen, sollte diese zunächst geklärt
werden, da sich dadurch auch Ihre finanzielle Situation drastisch ändern kann.
Fragen, die Sie realistisch und ehrlich gegenüber sich selbst beantworten sollten sind:
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Bleibt Ihnen genug Geld, um Ihren Lebensunterhalt sicher bestreiten zu können ? |
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Kommen die Kinder nicht zu kurz (Taschengeld!) |
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Müssen Einnahmen erhöht (Sozialleistungen, Nebenjobs) und/oder Ausgaben teilweise oder ganz gestrichen werden
(z.B. teuere oder unnötige Versicherungen)? |
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Verbleibt unter dem Strich ein Plus, damit Sie Spielraum für unvorhergesehene
Ausgaben haben? |
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Wie werden Ausgaben wie Nebenkostennachzahlung, Stromnachzahlung, Reparatur oder Neuanschaffung von
Großgeräten aufgefangen? Können Sie dafür Rücklagen bilden ? |
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Krankwerden kann heutzutage teuer werden ! Haben Sie 1 - 2 % des Bruttoeinkommens für
Zuzahlungen eingeplant ? |
Nehmen Sie sich die Zeit, drucken sich unsere Einnahme-Ausgabe-Übersicht aus und
gehen alle Kontoauszüge des letzten Jahres gründlich durch. Sie werden wahrscheinlich staunen,
welche Ausgaben sich so im Laufe des Jahres ergeben.
Denn nichts wäre schlechter, in einem Insolvenzverfahren auf der einen Seite Schulden
abzubauen und auf der anderen Seite gleichzeitig neue Schulden machen zu müssen.
Schulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, werden Ihnen nämlich nicht
erlassen !
Musterbriefe
Wenn Sie selbst einen Musterbrief, der sich bewährt hat, unserer Sammlung zusteuern können, wenden Sie sich per E-Mail an uns! Zusendungen sind immer willkommen!
Beachten Sie bitte auch unseren Copyrighthinweis!
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