Vorschlag: Feste Raten

Außergerichtlicher Einigungsversuch nach § 305 Insolvenzordnung

Schuldner:

Datum des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans:

Vorgeschlagene Regelungen:

Anzahl der Raten:
monatliche Rate:
Verteilungsbetrag:
Regulierungsquote:

1. Ich, Vorname, Name verpflichte mich, in einem Zeitraum von 60/72 Monaten eine monatliche Rate in Höhe von 000,00 € an meine Gläubiger zu zahlen.

2. Die einzelnen Gläubiger erhalten davon einen prozentualen Anteil, der ihrem Anteil an der Gesamtverschuldung entspricht (Quote). Er bemisst sich nach der folgenden beigefügten Tabelle (Spalte Quote) "Forderungsaufstellung", die Bestandteil dieser Regelungen ist.
Ich bin berechtigt, den vereinbarten Gesamtbetrag jederzeit in Form einer einmaligen Zahlung zu zahlen, um damit die jeweilige Forderung zu erledigen. Dies gilt auch für entsprechende Restzahlungen bzw. -beträge. Die entsprechende Zahlung und deren Höhe wird vorher schriftlich von mir angekündigt. Sofern innerhalb einer Frist von 7 Tagen kein Widerspruch seitens des Gläubigers bzw. dessen Vertreter bei mir eingeht, erfolgt die Zahlung. Mit Eingang der Zahlung beim Gläubiger bzw. dessen Rechtsvertreter ist die jeweilige Forderung einschl. aller Kosten, Zinsen und etwaiger Nebenforderungen endgültig erledigt. Es gelten die Bestimmungen aus Ziffer 6. dieses Planes.

3. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt im Monat nach der endgültigen Zustimmung durch alle Gläubiger. Die Raten werden jeweils zum 15. eines jeden Monats fällig.

4. Sollten sich meine persönlichen und/oder finanziellen Verhältnisse wesentlich verschlechtern (beispielsweise durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit, Änderungen im familiären Bereich), bin ich berechtigt, die Rate nach vorheriger Ankündigung entsprechend so zu kürzen, dass mir und meinen Unterhaltsberechtigten in jedem Fall der pfändungsfreie Betrag nach § 850c ZPO bzw. 850f Abs. 1 ZPO zur Bestreitung meines Lebensunterhaltes verbleibt. Zum Nachweis des Bedarfs nach § 850f ZPO ist eine Bedarfsberechnung des zuständigen Hilfeträgers, des Vollstreckungsgerichtes oder einer nach § 305 Insolvenzordnung geeigneten Stelle vorzulegen.

5. Durch die Kürzung des Ratenbetrags verlängert sich die Laufzeit der Ratenzahlung entsprechend.

6. Nach Zahlung der in Ziffer 1. und 2. genannten Beträge bzw. Raten werden mir die restlichen Forderungen einschl. aller Zinsen, Kosten und etwaiger weiterer Nebenforderungen vollständig erlassen. Der Schuldenerlass wird mir jeweils unverzüglich durch den jeweiligen Gläubiger schriftlich bestätigt und der Schuldtitel ausgehändigt. Etwaige Zwangs-vollstreckungsmaßnahmen werden gegenüber dem jeweiligen Drittschuldner unverzüglich und schriftlich zurückgezogen bzw. die Erledigung gemeldet. Der Schufa und der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichtes wird die Forderungserledigung gemeldet bzw. die schriftliche Erlaubnis zur Löschung der Daten bewilligt.

7. Mit wirksamen Abschluß der Vergleichsvereinbarung ruhen sämtliche Zwangsvoll-streckungsmaßnahmen, soweit sie die in das Verfahren einbezogenen Forderungen und Ansprüche betreffen. Eine entsprechende Mitteilung ist dem/n Drittschuldnern zu erteilen.

8. Die Gläubiger haben das Recht, den Vergleich zu kündigen, wenn der Schuldner mit mindestens zwei vollen Raten im Rückstand ist und trotz schriftlicher Mahnung schuldhaft seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Die Restforderung lebt im Falle einer berechtigten Kündigung im vollen Umfang wieder auf.

9. Die Schuldnerin verpflichtet sich, den Obliegenheiten aus § 295 InsO Abs. 1 Nr. 1 nachzukommen.

10. Die Verwertung dinglicher Sicherheiten sind von diesem Vergleich nicht berührt.

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