Allgemeine Hinweise
Mehrarbeitsstunden ergeben sich aus einer Arbeitszeit, die über die im jeweiligen Unternehmen gewöhnliche Arbeitszeit hinausgehen. . Zuschläge für Sonn-, Feiuertags- oder Nachtarbeit sind keine Mehrarbeitsstunden, wenn üblicherweise zu diesen Zeiten oder an solchen Tagen gearbeitet wird. Auch Zulagen für Akkordarbeit, Leistungszulagen und Prämienlohn sind keine Mehrarbeitsvergütungen. Ausgleichsarbeit zur Einholung von ausgefallener Arbeit führt nicht zu Mehrarbeitslohn.
Unpfändbar sind nicht nur die Zuschläge für die Mehrarbeit, sondern die Hälfte der Gesamtvergütung für die Überstunden. Zur Berechnung des unpfändbaren Teils wird auf den Bruttobetrag der Vergütung abgestellt.
Gesetzestext
§ 850a ZPO:
"Unpfändbar sind
1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
(...)"
© Copyright, 2006: Forum Schuldnerberatung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Vervielfältigung, Verwertung oder Veröffentlichung in eigenen Internetangeboten oder sonstigen Publikationen ist nur nach vorheriger Absprache und mit Erlaubnis der Redaktion gestattet!
Forum Schuldnerberatung