Forum Schuldnerberatung e.V.

Onlineberechnung des pfändbaren Betrages
Rechtsstand Juli 2005



Allgemeine Hinweise

Als Urlaubsgeld unpfändbar ist nur ein besonderer Zuschuß, der über das in der Urlaubszeit weitergezahlte Einkommen hinaus geht (Urlaubsgeld). Als üblich werden die in der Branche üblichen Leistungen betrachtet. Kann der Urlaub nicht angetreten werden und wird er daher abgegolten, so ist dieser Abgeltungsanspruch nach herrschender Meinung nicht pfändbar.

 

 

Gesetzestext

§ 850a ZPO

Unpfändbar sind

 

(…)

 

2.die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlaß eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

(...)







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