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Onlineberechnung des pfändbaren Betrages |
Allgemeine Hinweise
Fehler bei der Berechnung des pfändbaren Betrages ergeben sich bisweilen durch die falsche Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben, die auf das Weihnachtsgeld entfallen. Diese sind nicht aus dem pfandfreien Weihnachtsgeld, sondern aus dem sonstigen Bruttoeinkommen abzudecken, so dass dem Schuldner der Freibetrag voll (bis 500,- €) zur Verfügung steht.
Gesetzestext
§ 850a ZPO
Unpfändbar sind
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4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;
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