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Newsticker
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02.03.2010
Bundesweite Untersuchung zur außergerichtlichen Einigung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Im Rahmen seiner Promotionsarbeit zum außergerichtlichen Einigungsversuch wird der Kollege Schmitz-Winnenthal (Praktikerneame: Viktor) rund 2.000 geeignete Stellen, Rechtsanwälte und Inkassounternehmen bitten, an einer Untersuchung zum außergerichtlichen Einigungsversuch im Verbraucherinsolvenzverfahren teilzunehmen. Die entsprechenden Fragebögen, die auch mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung abgesprochen sind, werden ab heute versandt.
Damit startet die wohl größte Untersuchung zu diesem Themenkomplex. Ursprünglich war vom Gesetzgeber geplant, dass der außergerichtliche Einigungsversuch der "Königsweg" in der Verbraucherinsolvenz sein und eine Vielzahl von eröffneten Verfahren überflüssig machen sollte. Dies ist jedoch offensichtlich nicht gelungen. Die Untersuchung will u.a. herausfinden, welche Gründe und Ursachen dies hat.
Nur wenn möglichst viele Stellen sich an der Untersuchung beteiligen und Rückmeldung geben, kommt dem Ergebnis eine besondere Bedeutung zu und entfaltet vielleicht auch eine gewisse politische Wirkung.
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24.02.2010
Musterbescheinigung für P-Konto
Durch die AG SBV wurde eine Musterbescheinigung zur Berechnung des pfandfreien Betrages auf dem zukünftigen P-Konto entwickelt.
Sie wurde inhaltlich mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) der Bankenverbände abgestimmt.
Der ZKA wird die Bescheinigung empfehlend an seine Mitgliedsverbände weiterleiten. Bis Ende März soll es zu dieser Musterbescheinigung
Ausfüllhinweise geben. Auch soll zeitnah eine Excel-Version erstellt werden, um ein Ausfüllen am PC zu ermöglichen.
Musterbescheinigung über den pfandfreien Betrag des P-Kontos
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20.02.2010
Bundesgerichtshof zur Pfändbarkeit von
Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt
Der unter anderem für das Recht der Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen zuständige VII.
Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug, das der Ehegatte des
Schuldners zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, unpfändbar ist. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 – VII ZB 16/09
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18.02.2010
Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen zulässig
Die Vorschriften der Insolvenzordnung stehen der Befriedigung einzelner Insolvenzgläubiger aus dem insolvenzfreien Vermögen des Schuldners während des Insolvenzverfahrens grundsätzlich nicht entgegen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Insolvenzgläubiger gilt während der Dauer des Insolvenzverfahrens nur in Bezug auf die Insolvenzmasse. Für das freie, nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners gilt der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung im Insolvenzverfahren hingegen nicht. BGH, Urteil vom 14.01.2010, IX ZR 93/09
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18.02.2010
Schuldner muss sich im Restschuldbefreiungsverfahren um angemessene Vollzeittätigkeit bemühen
Ein Schuldner, der lediglich eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, hat sich im Rahmen der Erwerbsobliegenheit regelmäßig um eine angemessene Vollzeittätigkeit zu bemühen. BGH, Beschluss vom 14.01.2010, IX ZB 242/06
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04.02.2010
SCHUFA-Auskunft ab demnächst einmal jährlich kostenfrei
Wie alle Auskunfteien muss auch die SCHUFA ab dem 01.04.2010 auf Verlangen jedem Verbraucher einmal jährlich eine kostenfreie Übersicht über die bei ihr gespeicherten Daten geben. Grundlage dafür ist das geänderte Bundesdatenschutzgesetz.
Den Auskunftsantrag können Verbraucher telefonisch (01805-72 48 32), über das Internet (www.meineSchufa.de) oder in Servicezentren in 14 Städten stellen. Die Übersicht über die gespeicherten Daten wird dann dann direkt online oder per Brief, nicht aber in den Schufa-Büros vor Ort erteilt. Unklar ist demnach, inwieweit sich die kostenlose Auskunft von den kostenpflichtigen Diensten unterscheiden wird, die die Schufa auch weiterhin - und auch nicht nur einmal jährlich - anbietet.
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04.02.2010
Positionspapier der AG SBV zum P-Konto
Zum 1. Juli diesen Jahres wird das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft
treten. Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) begrüßt die Reform
des Kontopfändungsschutzes. Im Vergleich zur heutigen Rechtslage bietet das neue
Gesetz eine deutliche Verbesserung des Schuldnerschutzes für alle Kontoinhaber.
Die zusätzliche Aufgabe des Ausstellens von Bescheinigungen durch anerkannte
Schuldnerberatungsstellen darf nicht zu Lasten der laufenden Beratungsarbeit mit
dem Ziel Schuldenregulierung gehen. Viele Schuldnerberatungsstellen führen schon
jetzt lange Wartelisten, weil die begrenzten Ressourcen durch überschuldete Ratsuchende
in existentiellen Krisen ausgeschöpft sind. Deshalb sollte die Möglichkeit einer zusätzlichen Finanzierung durch die Bundesländer geschaffen werden. Positionspapier der AG SBV zum P-Konto
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03.02.2010
Privatinsolvenzen in Europa: Höchstwert in Großbritannien
Die Zahl der Privatinsolvenzen in Europa ist im Vergleich zum Jahr 2008 merklich gestiegen. Mit insgesamt 361.000 zahlungsunfähigen Verbrauchern wurden europaweit 12,4 Prozent mehr Fälle registriert als im Vorjahr (321.100). Dieser Anstieg geht in großen Teilen auf die Entwicklung in Frankreich (plus 27,8 Prozent; 42.650 Fälle) und Großbritannien (plus 23,3 Prozent; 156.850) zurück. In Großbritannien hat sich die Zahl der Privatinsolvenzen seit 2005 fast verdoppelt. Mit 127.500 Betroffenen wurde der Vorjahreswert (126.330) in Deutschland nur leicht übertroffen (plus 0,9 Prozent) Ähnliches gilt für Österreich (10.350, plus 7,5%). In vier Ländern – Niederlande (minus 6,0 Prozent), Schweiz (minus 5,3 Prozent) und Schweden (minus 2,0 Prozent) – sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren. Quelle: Creditreform
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21.01.2010
Arbeitstagung: Das P-Konto - Die neuen gesetzlichen Regelungen
und die Anforderungen an die Praxis
Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hessen e.V. veranstaltet in Zusammenarbeit
mit der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt am 14. April an der Evangelischen
Fachhochschule in Darmstadt eine Arbeitstagung zu der im vergangenen Jahr verabschiedeten
Gesetzesreform.
Bei dieser Tagung soll zum einen der Inhalt des Gesetzes und damit die Neuerungen bzgl.
des Pfändungsschutzes für Konten vorgestellt werden. Zum anderen soll seitens der Justiz,
der Kreditinstitute, der Gläubiger und der Schuldnerberatung dargestellt werden, welche
Veränderungen und Anforderungen sowie Frage- und Problemstellungen sich bzgl. der Umsetzung
und Handhabung der neuen gesetzlichen Regelungen abzeichnen und ergeben
werden. Vorankündigung der Arbeitstagung
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07.01.2010
Zur Erwerbsobliegenheit in der Wohlverhaltensperiode bei Betreuung eines Kindes
Die Erwerbsobliegenheit eines Insolvenzschuldners entfällt, wenn ihm die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit aufgrund der Umstände des
Einzelfalls nicht zugemutet werden kann. Dies kann auch im Hinblick auf die Betreuung minderjähriger Kinder in Betracht kommen. Bei der
Betreuung eines Kindes bis zum achten Lebensjahr besteht grundsätzlich keine Erwerbsobliegenheit. Bei einem Kind, das zwischen acht und
elf Jahren alt ist, kommt es bei der Frage, ob der Schuldner zumindest eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit ausüben muss, wiederum auf die
Umstände des Einzelfalls an. Sollte aus einer zumutbaren Tätigkeit kein pfändbares Einkommen erzielbar gewesen sein, fehlt es allerdings an
der maßgeblichen konkreten Beeinträchtigung der Gläubiger.
BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 139/07
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06.01.2010
Neue Düsseldorfer Tabelle 2010
Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben heute die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle (gültig ab dem 01.01.2010)
bekannt gegeben.
Düsseldorfer Tabelle 2010
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