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02.02.2012    "Eckpunktepapier" zum außergerichtlichen Einigungsversuch der "Stephan-Kommission" liegt vor
Anlässlich des 8. Deutschen Insolvenzrechtstages trafen sich auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im DAV am 06.04.2011 in Berlin verschiedene Verbände zum ersten „Runden Tisch Verbraucherinsolvenz“. In der Folge wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Leitung des Insolvenzrichters Dr. Guido Stephan (Darmstadt) ins Leben gerufen, die die Bedingungen für eine Stärkung und Optimierung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren untersuchen und die Ergebnisse den beteiligten Verbänden vorstellen sollte. In dieser Arbeitsgruppe waren sowohl Gläubigervertreter als auch Verbände der Schuldnerberatung vertreten.
Nun liegt als Ergebnis der Gespräche der "Stephan-Kommission" ein "Eckpunktepapier zur außergerichtlichen Einigung" vor. Dieses Papier stellt einen Meilenstein in der Zusammenarbeit der Verbände der Schuldnerberatung und der Gläubiger dar und wird ausdrücklich von der AG SBV mitgetragen.
Es sieht ähnlich wie der Referentenentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenzverfahren vor, dass eine außergerichtliche Einigung nur noch in aussichtsreichen Fällen durchgeführt werden soll. Anders als im Referentenentwurf sollen jedoch keine starren gesetzlichen Vorgaben gelten, sondern nach einer ausführlichen zwingend persönlich zu erfolgenden Beratung und Bestandserhebung individuell von der geeigneten Stelle bzw. Person die Aussichten einer erfolgreichen außergerichtlichen Einigung beurteilt werden.
Liegen die Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Möglichkeit einer einvernehmlichen Schuldenregulierung vor, kann, so der Vorschlag, der Schuldner die Untersagung weiterer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für die Dauer von drei Monaten beantragen. Hat sich in den Vergleichsverhandlungen keine Kopf- und Summenmehrheit gegen den Plan ausgesprochen, kann der Schuldner eine Zustimmungsersetzung beantragen, ohne gleichzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen zu müssen. Unbekannte Gläubiger können in die Wirkungen des Schuldenbereinigungsplans einbezogen werden. Hierfür sind eine Veröffentlichung zu Beginn der Verhandlungen und eine gesonderte Veröffentlichung des Schuldenbereinigungsplanes vorgesehen.
"Neben diesen gesetzlichen Änderungen bedarf es zur Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuchs standardisierter Pläne. Zwar ist es gerade der Vorteil des außergerichtlichen Vergleichs, dass er die Möglichkeit von Einzelfalllösungen bietet, die sich nicht in Vordruck-Kategorien einordnen lassen. Dennoch kann das Angebot standardisierter Pläne hilfreich sein, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden. Mustervergleichsbedingungen, die gemeinsam von Gläubiger- und Schuldnerseite abgestimmt worden sind, erleichtern die Vergleichsverhandlungen. Die beteiligten Verbände werden hierzu den Abschluss einer konkreten Vereinbarung anstreben, in der den jeweiligen Verbandsmitgliedern konkrete Verhandlungsempfehlungen gegeben werden.", führt der Bericht aus.
Eckpunktepapier der Stephan-Kommission zur außergerichtlichen Einigung

       

29.01.2012    Recht auf ein Girokonto: AG SBV unterstützt Aufruf des vzbv
Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Bericht "Girokonto für Jedermann" davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird. Eine solche Regelung ist lange überfällig und es besteht jetzt erstmal eine realistische Chance!
Allerdings gibt es auch auf EU-Ebene Widerstände. Um diese zu überwinden, ist es wichtig, aktuelle Probleme zu dokumentieren. Der vzbv ruft daher alle Beratungsstellen auf, Fälle zu sammeln und bis spätestens 31.05.2012 an den vzbv zu senden. Der Arbeitskreis Girokonto/Zwangsvollstreckung der AG SBV unterstützt diesen Aufruf und bittet um rege Beteiligung. Fragebogen Girokonto für jedermann

       

25.01.2012    Girokonto für jedermann: Bundesregierung baut auf EU-weite Regelung
Die Bundesregierung hat ihren turnusgemäßen 6. "Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses zum Girokonto für jedermann" veröffentlicht. Zwar hält sie eine gesetzliche Regelung für ein Girokonto für jedermann für zulässig, sieht jedoch angesichts einer sich abzeichnenden europäischen Regelung auf nationaler Ebene derzeit keinen Handlungsbedarf. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen wird und will sich aktiv in den Regelungsprozess einbringen.
Die Kreditwirtschaft, so kritisiert der Bericht, habe bisher keine der Empfehlungen aus dem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Staat und Wirtschaft umgesetzt. Dagegen sei die Bundesregierung ihrem Handlungsauftrag mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes nachgekommen. Die Deutsche Kreditwirtschaft habe demgegenüber weder die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann in eine Selbstverpflichtung umgewandelt noch habe sie die Schlichtungssprüche ihrer Schiedsstellen für die Mitgliedsinstitute für verbindlich erklärt.
Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des ZKA zum Girokonto für jedermann vom 24.01.2011

       

23.01.2012    Ratgeber: Schulden abbauen - Schulden vermeiden" in neuer Auflage erschienen
Der bewährte Ratgeber der Bundesregierung zum Thema Schulden abbauen und Schulden vermeiden ist in einer neuen Auflage erschienen. Betroffenen werden in der Broschüre erste Wege aus der Überschuldung aufgezeigt, so u.a. zum Umgang mit Mahnschreiben der Gläubiger. Des Weiteren werden auch die verschiedenen Risiken angesprochen, die helfen, Überschuldung zu vermeiden. Der Ratgeber kann online als pdf-Datei runtergeladen werden oder direkt bestellt werden.
Bestellseite Ratgeber "Schulden abbauen - Schulden vermeiden"

       

20.01.2012    Das waren die Abzocker 2011
Reisen angeblich zum Nulltarif, unzulässige Werbeanrufe unter falschem Namen, Rechnungen über vermeintliche Abonnements, Inkassodrohungen für angebliche Internetdienste: Auch 2011 verging keine Woche ohne den Versuch von Abzockern, kräftig Kasse zu machen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat auf einer Internetseite zusammengestellt, mit welchen perfiden Maschen Verbraucher hereingelegt werden sollten. Auch zahlreiche Inkassounternehmen sind dort aufgeführt.
Internetseite der VZ NRW zum Thema "Das waren die Abzocker 2011"

       

19.01.2012    Neuer Referentenentwurf zur Änderung der Verbraucherinsolvenz
Nachdem am 16.01.2012 ein Referententwurf für ein "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" bekannt wurde, übersandte das Bundesjustizministerium mit E-Mail vom 18.01.2012 einen neuen, "innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Diskussionsentwurf" mit Bearbeitungsstand 18.01.2012 an die "Verbände und interessierte Kreise". Die Verbände haben nun bis zum 16.03.2012 Zeit, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. "Das Bundesministerium der Justiz erhofft sich von den Stellungnahmen zum Entwurf insbesondere Beiträge zur Frage, ob die im Entwurf enthaltene Mindestbefriedigungsquote von 25% sowie die vorgeschlagenen Zeitpunkte für die Erteilung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung geeignet sind, den bezweckten Ausgleich zwischen den Interessen der Schuldner, der Gläubiger und der Landesjustizverwaltungen herbeizuführen, und ob mit der vorgesehenen Mindestbefriedigungsquote von 25% das Ziel des Koalitionsvertrags erreicht werden kann, eine zweite Chance zu ermöglichen, oder ob die Mindestbefriedigungsquote hierfür niedriger angesetzt werden sollte, z.B. 15% nach drei Jahren. Denkbar wäre auch, neben einer Abkürzung der Wohlverhaltensperiode auf drei und fünf Jahre eine weitere Stufe nach vier Jahren, z.B. in Höhe von 7,5%, zu schaffen. Damit könnte der Anreiz für Schuldner verstärkt werden, durch überobligatorische Leistungen zu einer frühzeitigen Entschuldung zu kommen, auch wenn sie die Mindestquote nach drei Jahren nicht erreichen können", so das Begleitschreiben des BMJ.
Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen", Bearbeitungsstand 18.01.2012
Übersicht über die geplanten Änderungen der Verbraucherinsolvenz
Presseerklärung vom 23.01.2012 des BMJ zum Referentenentwurf vom 18.01.2012

       

16.01.2012    Referentenentwurf zur Änderung des Verbraucherinsolvenzverfahrens liegt nun vor
Das Insolvenzrechtsportal "Heymanns insolvenzrecht.de" hat heute einen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Verbraucherinsolvenzrechts veröffentlicht.
Der Entwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" datiert vom 07.12.2011 und enthält die bereits von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mehrfach angekündigten Änderungen. So soll das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei bzw. fünf Jahren beendet werden können, wenn innerhalb dieses Zeitraums eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen und bzw. oder die Kosten des Verfahrens gezahlt wurden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschriften, um das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver auszugestalten: Im Verbraucherinsolvenzverfahren sollen die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubigern erhöht werden. Dazu werden der außergerichtliche und gerichtliche Einigungsversuch zusammengeführt. Die funktionelle Zuständigkeit für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren wird auf den Rechtspfleger übertragen. Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren eine Regelung zum Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften.
Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens, zur Stärkung der Gläubigerrechte und zur Insolvenzfestigkeit von Lizenzen"

       

12.01.2012    P-Konto-Freibetrag bei gleichzeitiger Lohnpfändung
Ist das Arbeitseinkommen des Schuldners gepfändet, wird daher auf ein Pfändungsschutzkonto des Schuldners vom Arbeitgeber monatlich nur der unpfändbare Betrag überwiesen und weicht dieser ständig in unterschiedlichem Maße von den Sockelbeträgen des § 850k Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 ZPO ab, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag gemäß § 850k Abs. 4 ZPO durch Bezugnahme auf das vom Arbeitgeber monatlich überwiesene pfändungsfreie Arbeitseinkommen festsetzen. BGH, Beschluss vom 10.11.2011, VII ZB 64/10

       

12.01.2012    Zwei empfehlenswerte Neuerscheinungen zum Thema Schuldnerberatung
Im Lambertus-Verlag sind vor Kurzem zwei interessante und empfehlenswerte Neuerscheinungen zum Thema Schuldnerberatung erschienen. Zu beziehen sind die Publikationen online über die Homepage des Verlags
Zu einem das Buch "Schuldnerberatung – eine ganzheitliche Aufgabe für methodische Sozialarbeit" von Marius Stark (Hrsg.). Mehrere Autoren zeigen im Buch praxisorientiert unterschiedliche Seiten der Schuldnerberatung auf und vertreten jeweils kompetent einen Teilbereich aus dem Gesamtgebiet. Folgende Themengebiete werden dabei näher dargestellt:
- Von der Existenzsicherung zur professionellen Schuldnerberatung
- Schuldnerberatung ist Sozialarbeit
- Ursachen der Überschuldung
- Erstkontakte und Erstgespräche
- Krisenintervention
- Haushaltsplanung/Budgetberatung
- Schuldenregulierung
- Insolvenzberatung
- Onlineberatung
- Geldverwaltung
- Gruppenberatung
- Vermittlung von Finanzkompetenz
Die im Buch vermittelten handlungsorientierten und methodisch durchdachten Handlungskonzepte helfen dem Praktiker bei der Umsetzung in der täglichen Arbeit, vermitteln aber auch Studentinnen und Studenten die entsprechenden Kompetenzen für die Modulprüfungen.
Ebenfalls neu erschienen ist die Zeitschrift "Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 4/2011" des Deutschen Vereins mit dem Themenschwerpunkt "Aktuelle Entwicklungen in der Schuldnerberatung". In einer Reihe von Aufsätzen verschiedener Autoren werden Themen wie "Wandel der Alltags- und Lebensökonomie: Gefahren zunehmender Überschuldung", "Soziale Schuldnerberatung vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung", "Bedarfe, Anforderungen und Strukturen der Schuldnerberatung vor Ort", "Die Entwicklung der Verbraucherinsolvenz seit ihrer Einführung im Jahr 1999 privater Haushalte", "Das Konzept "Finanzkompetenz" als Grundlage für die Anamnese endogener Ursachen von Überschuldung" u.a. erörtert.

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