Zum 1. Juli 2010 sind neue Regelungen zum Kontopfändungsschutz in Kraft getreten und ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, wurde eingeführt.
Wir überarbeiten deshalb diese Seite.
Informieren Sie sich solange über die neuen Bestimmungen hier:
P-Konto-Information Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz
P-Konto-Information Allgemeine Informationen zum neuen Kontopfändungsschutz
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