Fast immer gibt es Ärger mit der Bank, wenn man eine Kontopfändung hat: Falls versucht wird, Dein Konto zu kündigen: Kontokündigung bei Kontopfändung
Ein „Recht auf das Girokonto“ in dem Sinne existiert nicht, außer in NRW (siehe dazu weitere Hinweise).
Um einem gesetzlich festgeschriebenen Zwang zu entgehen, haben sich die dt. Kreditinstitute darauf verständigt, ein Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann anzubieten. Die Banken/Bankfilialen müssen immer wieder nachdrücklich auf diese freiwillige Selbstverpflichtung aller deutschen Bankenverbände hingewiesen werden, die in einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses enthalten ist.
Mit der Umsetzung der Selbstverpflichtung gibt es jedoch erhebliche Schwierigkeiten. Nicht alle Banken und Sparkassen halten sich daran und verweigern die Eröffnung eines Kontos oder kündigen es bei Pfändungen.
Tipps, wie man ein Girokonto erhalten könnte und wie man sich gegen die Weigerung bzw. Kündigung eines Guthabenkonto wehren kann finden Sie hier:
Wegweiser zum Girokonto
© Forum Schuldnerberatung e.V. |
Seite drucken |
Home |