Immer wieder taucht in den Foren die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherisolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden.
Die SCHUFA sammelt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgende Merkmale:
Außergerichtliche Einigung erfolgreich:
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre
Gerichtliches SBP-Verfahren erfolgreich:
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre
Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse:
Merkmal: Insolvenzverfahren abgewiesen
Löschungsfrist: 5 Jahre
Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
Merkmal: Insolvenzverfahren eröffnet
Löschungsfrist: 3 Jahre
Ankündigung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung angekündigt
Löschungsfrist: 6 Jahre
Versagung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung versagt
Löschfrist: 3 Jahre
Erteilung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung
Löschfrist: 3 Jahre
Quelle: SCHUA-Präsentation 2006
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