Welche Daten speichert die SCHUFA aufgrund eines InsO-Verfahrens?

Immer wieder taucht in den Foren die Frage auf, ob die SCHUFA Daten über die Verbraucherisolvenz sammelt, welche Einträge sie vornimmt und wann diese wieder gelöscht werden.

Die SCHUFA sammelt im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens folgende Merkmale:

Außergerichtliche Einigung erfolgreich:
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre

Gerichtliches SBP-Verfahren erfolgreich:
Merkmal: Saldo Vergleich
Löschungsfrist: 3 Jahre

Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse:
Merkmal: Insolvenzverfahren abgewiesen
Löschungsfrist: 5 Jahre

Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
Merkmal: Insolvenzverfahren eröffnet
Löschungsfrist: 3 Jahre

Ankündigung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung angekündigt
Löschungsfrist: 6 Jahre

Versagung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung versagt
Löschfrist: 3 Jahre

Erteilung der Restschuldbefreiung:
Merkmal: Restschuldbefreiung
Löschfrist: 3 Jahre

Quelle: SCHUA-Präsentation 2006

© Forum Schuldnerberatung e.V.

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