Sie verfügen über kein eigenes Girokonto und Ihre Bemühungen, ein Konto bei einer Bank oder einer Sparkasse zu bekommen, waren bisher nicht erfolgreich? Sie ärgern sich über die hohen Gebühren, die Sie jedesmal zahlen müssen, wenn Sie eine Bareinzahlung vornehmen?
Mit unserem Wegweiser zum eigenen Guthabenkonto möchten wir Ihnen helfen und ermutigen, nochmals bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (notfalls auch bei mehreren) wegen der Einrichtung eines Guthabenkontos anzufragen.
Ein Guthabenkonto hat die Funktionen eines ganz normalen Girokontos, Sie dürfen dieses jedoch nicht überziehen und manchmal ist es auch nicht möglich, Daueraufträge einzurichten. Aber: Sie können Ihr Einkommen (Lohn, Arbeits-losengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und anderes mehr) hierauf überweisen lassen und können Ihre Zahlungen (z.B. Miete, Energieabschlagszahlungen) bargeldlos vornehmen.
Ein Recht auf Girokonto gibt es jedoch nicht!
Jedes Kreditinstitut kann also die Einrichtung eines Kontos grundsätzlich ablehnen. Vor einigen Jahren haben sich jedoch alle Dachverbände der deutschen Kreditinstitute (zusammengeschlossen im Zentralen Kreditausschuss) bereit erklärt, unabhängig von der Höhe des Einkommens sowie einer möglichen Verschuldungssituation Guthabenkonten zur Verfügung zu stellen.
Wegweiser zum eigenen Guthabenkonto
Die Empfehlung des Zentralen Kreditauschusses (Juni 1995)
Beschwerdeschreiben an die Ombudsstelle der Bank/Sparkasse
Adressen der Ombudsstellen (Stand: 06/2010)
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