Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
An das
Amtsgericht
-Insolvenzgericht-
Postfach/Straße Hausnummer
PLZ, Ort
Hiermit beantrage ich die Stundung der Kosten für
das Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Erteilung der
Restschuldbefreiung gem. § 4a Abs. 1 InsO.
Mein Vermögen reicht voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des
Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan, des gerichtlichen
Insolvenzverfahrens und des Verfahrens zur Restschuldbefreiung zu
decken.
Ich kann keinen Kostenvorschuss gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 InsO leisten.
Insofern verweise ich auf meinen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gem. § 305 InsO, insbesondere auf die beigefügte
Vermögensübersicht und das Vermögensverzeichnis.
Gemäß § 4a Abs. 1 InsO erkläre ich, daß Gründe zur Versagung der
Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 InsO nicht
vorliegen. Ich bin weder wegen einer Insolvenzstrafttat nach §§ 283 -
283c StGB rechtskräftig verurteilt noch ist mir die Restschuldbefreiung
in den letzten 10 Jahren erteilt bzw. nach §§ 296, 297 InsO versagt
worden.
Ich verweise auf meinen Antrag auf Restschuldbefreiung gem. § 287 InsO.
Ort, Datum
Unterschrift
Falls die Vertretung eines Rechtsanwalts trotz der dem Gericht
obliegenden Fürsorge erforderlich erscheint (vgl. § 4a Abs. 2 InsO),
muß der Schuldner zusätzlich dessen Beiordnung beantragen und begründen:
Ich beantrage
-die Beiordnung eines/einer zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin
- die Beiordnung von Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (Name, Anschrift)
Begründung:
Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist trotz der dem Gericht obliegenden Fürsorge erforderlich, weil .......
Verfasser: Wolfgang Schrankenmüller, Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart
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