Verlangt eine Bank von ihren Privatkunden eine "Bearbeitungsgebühr" für Anschaffungsdarlehen (Verbraucherkredite), so benachteiligt diese die Kunden und stellt eine unzulässige Preisnebenabrede dar.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011,17 U 192/10 und OLG Bamberg, Urteil vom 04.08.2010, 3 U 78/10
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