Unpfändbarer Arbeitslohn ist kontokorrentfähig


§ 850 k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens.

BGH, Urteil vom 22. März 2005 - XI ZR 286/04

 Volltext des Urteils

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