Aufgabe von Teileigentum bzw. Wohnungseigentum nicht möglich


Leitsatz des Gerichts:
BGH, Beschluss vom 14.06.2007, V ZB 18/07

Leitsatz:
Der einzelne Eigentümer kann sein Wohnungs- oder Teileigentum an einem Grundstück nicht entsprechend § 928 Abs. 1 BGB durch Verzicht aufgeben.

§ 928 Abs. 1 BGB

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