Norm: § 9 AGBG
Leitsatz:
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG.
BGH, Beschluss vom 19.10.1999, IX ZR 8/1999 und BGH, Beschluss vom 18.05.1999, XI ZR 219/98
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