Leitsatz:
Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei
einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet
werden kann.
BGH, Urteil vom 8. November 2005 - XI ZR 90/05
Normen: BGB §§ 666, 675; ZPO § 829
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