Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter "Anerkennungsbetrag" ist unpfändbar.
BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 13/05
© Forum Schuldnerberatung e.V. |
Seite drucken |
Home |