Pfändung von Pflegegeld für Pflegekinder


Ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter "Anerkennungsbetrag" ist unpfändbar.

BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 13/05

© Forum Schuldnerberatung e.V.

Seite drucken

Mitglied werden

Spenden

Home