Lohnpfändung: Keine Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und unpfändbaren Sozialleistungen


Sowohl § 850e Nr. 2a ZPO als auch § 54 Abs. 4 SGB I schließen es aus, Ansprüche auf Arbeitseinkommen mit Sozialleistungen oder Ansprüche auf verschiedene Sozialleistungenuntereinander zusammenzurechnen, soweit diese der Pfändung nicht unterworfen sind.

BGH, Beschluss vom 05.04.2005, VII ZB 20/05, ZVI 2006/21

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