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Rechtspfleger
Ein(e) Rechtspfleger(in) ist ein(e) Beamt(in)er im Justizdienst, die/der Aufgaben der Rechtspflege selbständig wahrnimmt. Wie ein(e) Richter(in) ist er/sie dabei unabhängig von Weisungen durch Vorgesetzte und nur an Gesetz und Recht gebunden.
Der Aufgabenkreis des Rechtspflegers ist im
Rechtspflegergesetz geregelt und umfasst nicht nur die Zwangsvollstreckung, das Mahnverfahren und teilweise bei Insolvenzsachen, sondern auch z.B. Vereinssachen, Vormundschaftssachen, Nachlasssachen, Zwangsversteigerungen, Familien- und Unterhaltssachen und Handels- und Grundbuchsachen.

Regelinsolvenzverfahren
Wie der Name schon ausdrückt ist das Regelinsolvenzverfahren das allgemeine Insolvenzverfahren. Es kommt nach der Insolvenzordnung (InsO) zur Anwendung, wenn kein besonderes Verfahren vorgesehen ist. Besondere Verfahren sind beispielsweise das
Verbraucherinsolvenzverfahren oder das Nachlassinsolvenzverfahren. Informationen zum Regelinsolvenzverfahren für ehemals Selbständige

Restschuldbefreiung
Restschuldbefreiung, heißt, dass dem „redlichen“ Schuldner nach ordnungsgemäßen Ablauf des Insolvenzverfahrens seine Schulden erlassen werden. Das heißt die am Verfahren beteiligten Insolvenz-Gläubiger haben keine Möglichkeit mehr, ihre (Rest-) Forderungen einzutreiben. Die Restschuldbefreiung stellt den letzten Verfahrensabschnitt des Verbraucherinsolvenzverfahrens dar. Sie wird erteilt, wenn der Schuldner sich redlich verhalten hat, also
b) seine Obliegenheiten erfüllt hat und
c) kein Versagungsgrund gegen ihn geltend gemacht wurde.

Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind:

  • Geldbußen, Geldstrafen, Orndungs- und Zwangsgelder, sowie Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, z.B. Schadenersatz nach einem Einbruch.
  • Verbindlichkeiten aus dem zinslosen Darlehen, dass dem Schuldner zur Begleichung der Verfahrenskosten gewährt wurde.

    Restschuldversicherung
    Die Restschuldversicherung wird meist mit der Darlehensgewährung gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abgeschlossen. In der Regel bezieht sie sich auf den Todesfall des Schuldners. Die bestehende Restschuld wird durch die Versicherung abgedeckt. Häufig verteuert die Restschuldversicherung den Kredit unnötig. Fragen Sie bei einer Kreditanfrage auch um ein Angebot ohne Restschuldversicherung.

    Revolvingkredit
    Kredit, der während eines bestimmten Zeitraums dem wirtschaftlichem Rhythmus des Kreditnehmers entsprechend getilgt und erneut, also revolvierend in Anspruch genommen werden kann. Anwendung findet der Revolvingkredit. z. B. in der Kreditkartenbranche.


    S

    Sachpfändung
    Die Pfändung ist ein Mittel der Zwangvollstreckung. Ihr Umfang wird von der Höhe der Forderungen aus dem Schuldtitel einschließlich der Kosten der Vollstreckung bestimmt. Dinge des täglichen Bedarfes (Waschmaschine, Bett, Haus- und Küchengeräte) sind nicht pfändbar, um den Schuldner ein Existenzminimum zu erhalten (§ 812 ZPO). Bei den im Haushalt vorhandenen Wertgegenständen ist immer zu beachten, dass ein neuer Fernseher, der groß und teuer ist, ein pfändbarer Gegenstand werden kann, wenn der zu erwartende Versteigerungserlös im Verhältnis zur geltend gemachten Forderung steht (siehe auch § 811 ZPO).

    Schlussverteilung
    Am Ende des
    Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter mit der Verteilung der Insolvenzmasse an die Insolvenzgläubiger beginnen, sobald genügend Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Nach der Schlussverteilung erfolgt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch einen Aufhebungsbeschluss.

    Schufa
    Bei der Schufa sind sämtliche Konsumentenkredite, Kontoverbindungen und sogenannte Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckungen, eidesstattliche Versicherungen pp.) gespeichert. Banken, Handyunternehmen, Versandhäuser und zunehmend auch Wohnungsvermieter überprüfen vor Vertragsabschluss ob Mitteilungen über den Kunden vorliegen. Nach Vertragsabschluss werden Meldugen über die Vetragsabwicklung einschließlich von Störungenn an die Schufa weiter gegeben. Auf Anfrage kann jeder Bürger verlangen, dass seine gespeicherten Daten ihm zugänglich gemacht werden (kostenpflichtige Selbstauskunft). Die Schufa-Auskunft kann nach Überweisung von zur Zeit 7,60 € (Stand 2005) bei der örtlich zuständigen Geschäftsstelle oder online angefordert werden.

    Schuldanerkenntnis
    Durch das Schuldanerkenntnis erkennt der Schuldner an, dass er eine bestimmte Leistung schuldet. Hierdurch soll im Regelfall eine Auseinandersetzung über den Schuldgrund vermieden werden. Ein solches Schuldanerkenntnis kann notariell beurkundet werden und der Schuldner unterwirft sich darin Zwangsvollstreckung. Das Schuldanerkenntnis hat so dieselbe Wirkung wie ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid. Schuldanerkenntnisse haben vor allem deswegen praktische Bedeutung, weil sie dem Gläubiger ( der bei einem gerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten vorstrecken müsste) und dem Schuldner (der nach Unterliegen die Kosten zusätzlich tragen müsste) helfen, Kosten zu sparen und ist insofern vor allem dann sinnvoll, wenn die Forderung unbestritten ist.

    Schuldnerverzeichnis
    Beim Vollstreckungsgericht wird ein sogenanntes Schuldnerverzeichnis geführt. Im Schuldnerverzeichnis werden alle Personen erfasst, die die
    eidesstattliche Versicherung abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl erlassen worden ist, weil sie nicht freiwillig zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erschienen sind.
    Über Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis darf nur bei berechtigtem Interesse Auskunft gegeben werden; das Gericht entscheidet über den Umfang einer beantragten Auskunft (§§ 915 III, 915 b ZPO).Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird gelöscht, wenn die Befriedigung des betreibenden Gläubigers nachgewiesen oder sonst der Eintragungsgrund weggefallen ist, spätestens aber nach 3 Jahren.
    Da auch die SCHUFA von der Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis erfährt, verliert der Schuldner durch die Eintragung in der Regel seine Kreditwürdigkeit und hat oft auch erhebliche Schwierigkeiten, bei einem Kreditinstitut ein Girokonto einzurichten, obwohl sich die Banken und Sparkassen zur Einrichtung eines "Girokontos für jedermann" unabhängig von solchen Eintragungen verpflichtet haben.

    Stundung
    Zahlungsaufschub. Das zeitliche Hinausschieben der Fälligkeit einer Forderung. Die Vereinbarung, eine Forderung zu stunden, kann sowohl vor der eigentlichen Fälligkeit oder auch später gegenseitig vereinbart werden. In der Schuldnerberatung erfolgt eine Stundungsvereinbarung in der Regel nachträglich.

    Schuldtitel
    siehe
    "Titel"

    Schuldner
    Schuldner und Gläubiger Diese beiden Begriffe bezeichnen zwei Parteien, die kraft eines Vertrages (mündlich, schriftlich, konkludent) eine Leistung und eine Gegenleistung vereinbaren. Dabei erbringt der Gläubiger in der Regel eine (Vor-)leistung, für die der Schuldner eine Gegenleistung schuldet. Beispielsweise verkauft der Bäcker um die Ecke ein Brot. Sobald das Brot in der Hand des Kunden ist, hat dieser eine Leistung (das Brot) erhalten und schuldet dem Bäcker eine Gegenleistung (den vereinbarten Kaufpreis). Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden in den §§ 241 bis 853 die Rechte und die Inhalte von Schuldverhältnissen beschrieben.

    T

    Taschenpfändung
    Im Rahmen der
    Sachpfändung kann der Gerichtsvollzieher auch Sachen pfänden, die der Schuldner in Taschen oder ähnlicghen Behältnissen (z.B. Brieftasche) mit sich führt. Rechtsgrundlage § 808 ZPO

    Titel
    Mit einem „Titel“ werden zwei Dinge bezweckt: Zum einen soll der Titel die Forderung vor der Verjährung schützen und zum anderen können mit dem vorhandenem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie Lohn- und Gehaltspfändung) eingeleitet und begründet werden. Einen „Titel“ erwirkt der Gläubiger, wenn

    a) einen Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldner keinen Einspruch einreicht,

    b) er ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil durchsetzt,
    c) er einen rechtskräftigen Verwaltungsakt erläßt (z.B. Finanzamt, Kommunen oder Arbeitsamt) oder d) der Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreibt.

    Der Titel verjährt erst nach 30 Jahren und jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme des Gläubigers lässt die Verjährung neu beginnen, so dass damit eine "lebenslange" Schuldhaftung entsteht.

    Treuhänder
    Der Treuhänder ist ein vom Insolvenzgericht bestimmter "Verwalter", der im Verbraucherinsolvenzverfahren die vorhandene Insolvenzmasse (bestehend aus dem Vermögen und dem pfändbaren Einkommen während des Insolvenzverfahrens) verwertet und entsprechend der festgelegten Quoten an die Insolvenzgläubiger verteilt. In diesem Verfahrensschritt müssen die Gläubiger ihre Forderung zwingend beim Treuhänder anmelden. Der Treuhänder hat die Aufgabe die Forderungen zu prüfen. In einem Bericht fasst der Treuhänder die finanzielle Situation des Schuldners zusammen. Im Retschuldbefreiungsverfahren ist es die Aufgabe des Treuhänders, die pfändbaren Anteile des Einkommens zu sammeln und an die Gläubiger zu verteilen.

    U

    Überschuldung
    liegt vor, wenn das Einkommen eines Privathaushaltes über einen längeren Zeitraum nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht zur fristgerechten Tilgung der eingegangenen Schuldverpflichtungen ausreicht.
    Eine juristische Person (GmbH, AG, Verein) ist überschuldet, wenn sein Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (§ 19 InsO). Überschuldung ist ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.

    Umschuldung
    Meist die Zusammenfassung mehrerer, teilweise schon notleidender Zahlungsverpflichtungen zu einem Darlehen (Umschuldungsdarlehen). Die Absicht ist, mit Hilfe des Darlehens die anderen Zahlungsverpflichtungen abzulösen und nur noch an eine Stelle zahlen zu müssen. Es handelt sich meist um eine kostspielige Angelegenheit, da zum eigentlich benötigten Betrag noch Zinsen, Gebühren, Restschuldversicherungen und Kosten für andere Sicherheiten hinzukommen und eine entsprechend hohe Darlehensrate fällig wird.. In vielen Fällen beginnt mit einem Umschuldungsdarlehen ein Kreislauf mit immer neuen "Umschuldungskrediten" (Kettenkreditverträge) und wird zum Auslöser für eine Überschuldung (s.o.)

    Unterhaltsvorschuss
    Eigentlich ist der Unterhaltspflichtige für die Zahlung des Unterhaltes zuständig. Zahlt dieser den Unterhalt nicht, dann tritt der Staat an seine Stelle. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder Waisenbezüge erhält. Der Staat - in Form des jeweiligen Jugendamtes- wird sich wiederum die gezahlten Gelder vom Unterhaltspflichtigen einfordern. Genaue Auskünfte über den Unterhaltsvorschuss, deren Höhe und die Anspruchsvoraussetzungen gibt die Broschüre
    „Unterhaltsvorschuss“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

    Unerlaubte Handlung
    Eine unerlaubte Handlung ist ein rechtswidriger Eingriff in die Rechte einer anderen Person. Der bekannsteste Fall ist die Schadensersatzpflicht aus § 823 Abs. 1 BGB: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
    Daneben gibt es aber unerlaubte Handlungen auch in anderen Gesetzen, so z.B. im § 7 Straßenverkehrsgesetz: "Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet,dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen"

    V

    Verbraucher
    Jede natürliche Person, die kein Unternehmen betreibt bzw. für die ein Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens gehört. Für Verbraucher im Sinne des
    § 12 BGB gelten in vielen Rechtsbereichen besondere Schutzvorschriften, auch im Insolvenzverfahren gelten besondere Regelungen.

    Verbraucherinsolvenzverfahren
    Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren. Es soll den Gläubigern eines zahlungsunfähigen privaten Schuldners gleichmäßige forderungsanteilige Befriedigung bringen und den privaten Verbraucher von seinen Schulden befreien (Restschuldbefreiung). Die Restschuldbefreiung erfolgt sechs Jahre nach dem gerichtlichen Beschluss über die Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Die Einführung der Restschuldbefreiung auch für natürliche Personen war eine Reaktion auf die zunehmende Überschuldung von wirtschaftlich nicht selbstständigen Menschen. Für Selbständige und Unternehmer ist das
    Regelinsolvenzverfahren der geeignetere Weg zur finanziellen Entschuldung. Informationen über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Verbraucherkredit
    Auch Verbraucherdarlehen, Privatkredit. Kredit an Privatpersonen zur kurz- oder mittelfristigen Finanzierung von Konsumausgaben oder Anschaffungen (Möbel, PKW usw.). Das BGB sieht für "Verbraucherkredite" in den
    §§ 491ff. gewisse Formerfordernisse und Mindestinhalte vor (Schriftlichkeit, Nennung des Nettodarlehensbetrages, Angabe des Gesamtdarlehensbetrages, Ratenhöhe, effektivem Zinssatz, Angabe von Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten).

    Vergleich
    Man spricht von einem Vergleich, wenn ein Vertrag zwischen zwei Parteien zustande kommt, der den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt (siehe dazu § 779 BGB).
    In der Schuldnerberatungs-Praxis kommen Vergleiche in diesem engen Sinne selten vor, da in der Regel der Gläubiger einseitig nachgibt, in dem er auf einen Teil seiner Forderung verzichtet oder die Fälligkeit der Forderung in die Zukunft verschiebt. Überlicher sind Erlassvereinbarungen oder Zahlungserleichterungen. Aber auch das ist für beide Seiten vorteilhaft:

  • In der Regel verhandelt der Schuldner über eine feste Summe. Sprich Zinsen und Kosten sind einbezogen, da über eine Gesamtsumme verhandelt wird.
  • Der Gläubiger und Schuldner wissen (bei einer Ratenvereinbarung), wann die Forderung beglichen ist.
  • Sie legen sich auf eine feste Ratenhöhe fest.
  • Vollstreckungsmaßnahmen unterbleiben.

    Allerdings sollten Sie folgendes beachten, wenn Sie einen Vergleich oder Ratenvergleich abschließen:

    1) Der Schuldner sollte sich sicher sein, die monatlichen Raten, nicht nur heute, sondern auch in Zukunft zahlen zu können.
    2) Die Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden. (Vorschläge, siehe Musterbriefe)


     
    Mehr zum Thema Gebühren für Raten- und Teilzahlungsvergleiche


    Verjährung
    In den jeweiligen Gesetzes gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen für die unterschiedlichen Forderungen (siehe Bereich Service, Tabellen und Übersichten). Die übliche Verjährung zivilrechtlicher Forderungen tritt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach drei Jahren zum Jahresende ein. Das heißt, Forderungen die im Jahr 2003 fällig wurden, verjähren am 31.12.2006.

    Verzug
    Wenn ein Schuldner für die Verzögerung einer fälligen Leistung verantwortlich ist und gemahnt wurde ist er in Verzug. Eine Mahnung ist nicht notwendig, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) festgelegt ist, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist. Der Verzug löst verschiedene Rechtsfolgen aus, insbesondere und vor allem die Schadenersatzpflicht des Schuldners, z.B. rechtsanwaltsgebühren. Und es können Verzugszinsen berechnet werden (meist 5% über dem Basiszinssatz).

    Vollmacht
    Vollmacht ist die einem anderen erteilte Erlaubnis in fremden Namen rechtsgeschäftlich zu handeln (z.B. Verträge schließen) mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen ( Verpflichtungen und Rechte) denjenigen treffen, der die Vollmacht erteilt hat.

    Vollstreckungsbescheid
    Als zweiter Teil des vereinfachten Mahnverfahrens wird der Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger beim Amtsgericht beantragt und dem Schuldner zugestellt. Legt dieser keinen Widerspruch ein, wird der Vollstreckungsbescheid ein rechtskräftiger Titel. Näheres siehe unter:
    Mahnverfahren, vereinfacht

    Vollstreckungsgegenklage
    Möchte der Schuldner geltend machen, dass nach Erlass des Urteils/Titels Umstände eingetreten sind, durch die der Gläubiger nichts mehr von ihm zu beanspruchen habe, ist der richtige Rechtsbehelf die Vollstreckungsgegenklage (767 ZPO). Mit ihr kann der Schuldner beispielsweise einwenden, er habe mittlerweile auf die Forderung des Gläubigers gezahlt, er sei vom Vertrag zurückgetreten, der Gläubiger habe ihm die Forderung erlassen usw. Zuständig ist das Gericht der ersten Instanz des Urteils/Titels

    Vollstreckungsgericht
    Das Vollstreckungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes, die zuständig ist für die
    Zwangsvollstreckung in Forderungen oder ähnliche Ansprüche (z. B. die Lohn- und Kontenpfändungen) sowie für die Führung des Schuldnerverzeichnisses Das Vollstreckungsgericht ist auch zuständig, wenn während der Zwangsvollstreckung gerichtliche Entscheidungen notwendig werden (z. B. Durchsuchungsbeschlüsse oder Schutzanträge des Schuldners).Die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichtes richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Schuldners.

    Vollstreckungsschutz im Strafvollzug
    Der Vollstreckungsschutz ist im wesentlichen in der Zivilprozessordnung geregelt. Demnach ist all das, was zu einem menschenwürdigen Leben unerlässlich ist, nicht pfändbar. Dazu gehört eine einfache Ausstattung der Wohnung ebenso, wie ein Teil vom Lohn. Auf Antrag, kann dem Schuldner über das bereits festgelegte Mass hinaus ein Betrag belassen werden wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen oder beruflichen Gründen dies erfordern und überwiegende Belange des Gläubigers nicht entgegenstehen. Solche besonderen Bedürfnisse sind allein durch die Strafverbüßung nicht gegeben. Sie können jedoch im Einzelfall vorliegen, um z.B. nach längerer Inhaftierung die Wiedereingliederung zu ermöglichen. Bei der Entscheidung muss das Gericht die Belange des Gläubigers mit denen des Schuldners abwägen. Ein pauschaler Vollstreckungsschutz nach Haftentlassung existiert nicht.

    Vorläufiges Zahlungsverbot
    siehe:
    Zahlungsverbot, vorläufiges

    Vorpfändung
    siehe:
    Zahlungsverbot, vorläufiges

    Vorrechtsbereich
    Unterhaltsgläubiger und Geschädigte aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung können auch in den so genannten Vorrechtsbereich pfänden (§ 850d ZPO bzw. § 850f Abs. 2 ZPO). Somit ist also eine Pfändung auch in den eigentlich unpfändbaren Bereich möglich.
    Der Vorrechtsbereich ist die Differenz zwischen dem nach der Pfändungstabelle unpfändbaren Einkommen und dem Betrag, der zum unbedingt notwendigen Lebensunterhalt des (Unterhalts)Schuldners notwendig ist. Den Betrag des notwendigen Lebensunterhaltes setzt dass Gericht auf Antrag des (Unterhalts)Gläubigers fest. In der Regel orientieren sich die Vollstreckungsgerichte dabei am Bedarfskontrollbetrag der Düsseldorfer Tabelle (derzeit 770 € für nicht Berufstätige bzw. 890 € für Berufstätige).
    Beispiel: Ein Unterhaltspflichtiger verdient 1.500 € netto und hat eine Unterhaltspflicht. Pfändbar sind nach der aktuellen Pfändungstabelle (Stand: 01.07.2005) 72,05 €. Das unpfändbare Einkommen beträgt also 1.428,-- €. Nach der Düsseldorfer Tabelle müssen 890,-- € für den Lebensunterhalt verbleiben. Die Differenz 1.428 € - 890 € = 538 € stellen den Vorrechtsbereich dar. Diesen Betrag kann der Unterhsltsgläubiger zusätzlich zum pfändbaren Betrag bekommen.Pfändet bereits ein "normaler" Gläubiger, erhält er den pfändbaren Betrag (hier 72,05 €) und der Unterhaltsgläubiger den Vorrechtsbetrag (hier: 538,-- €)

    W

    Widerspruch gegen Mahnbescheid
    Gegen einen Mahnbescheid kann man innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Widerspruch einlegen. Der Widerspruch gegen den Anspruch oder gegen einen Teil des Anspruchs muss beim Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, schriftlich eingelegt werden. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt. Das Gericht setzt den Antragsteller (also den Gläubiger) über den Widerspruch in Kenntnis. Wenn eine Partei es beantragt hat, erfolgt dann das steitige Verfahren: Das zuständige Gericht entscheidet dann in der Sache durch ein Urteil.


    Wohlverhaltensperiode
    Zeitraum nach Abschluss des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. In diesem Zeitraum sind die pfändbaren laufenden Einkünfte an den Treuhänder abgetreten; der Schuldner hat die Obliegenheiten gem.
    § 295 InsO zu erfüllen.


    X

    Y

    Z

    Zahlungsverbot, vorläufiges
    Das vorläufige Zahlungsverbot ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung (
    § 845 ZPO), die den Rang bei der Befriedigung einer Forderung sichern soll. Diese Maßnahme wird deshalb auch "Vorpfändung" bezeichnet.
    Mit dem vorläufigen Zahlungsverbot stellt der Gerichtsvollzieher im Auftrag des Gläubigers bei der Pfändung von Forderungen dem Drittschuldner und dem Schuldner eine schriftliche Erklärung zu, aus der hervorgeht, dass die Pfändung der Forderung bevorsteht.
    Innerhalb 30 Tagen nach Zustellung des Zahlungsverbotes muss dann die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgen, um die durch die Vorpfändung erzielte Rangfolge zu wahren. Solange hat das Zahlungsverbot die Wirkung eines Arrestes, also einer staatlichen Beschlagnahme, d.h. der Drittschuldner darf selbst bei Zustellung eines anderen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht an den Gläubiger überweisen. Voraussetzung für die Vorpfändung ist das Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels.

    Zahlungsunfähigkeit
    Unmöglichkeit für natürliche Personen, die fälligen Schulden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage binnen angemessener Frist zu begleichen. Das ist der Fall, wenn ein entsprechendes Missverhältnis zwischen den verfügbaren Mitteln des Schuldners und der gesamten Schuldenbelastung besteht. Bei juristischen Personen wird die Zahlungsunfähigkeit als
    Überschuldung bezeichnet.

    Zwangshypothek
    Die Zwangshypothek ist ein Vollstreckungsmittel gegen Immobilien (siehe auch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung). Die Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch kann beim Grundbuchamt beantragt werden. Voraussetzung ist neben einem Titel, dass die Forderung mehr als 750 Euro beträgt.
    Durch die Zwangshypothek wird der Gläubiger nicht unmittelbar befriedigt, sondern seine Forderung wird dinglich gesichert. In einer nachfolgenden Zwangsversteigerung erhält er damit den besseren Rang eines dinglich gesicherten Gläubigers.

    Zwangsvollstreckung
    Mit Hilfe der Zwangsvollstreckung (üblich sind Sach-, Lohn- oder Kontopfändung) versucht ein Gläubiger seine Forderung befriedigt zu bekommen. Dazu benötigt er einen Titel. Der Gläubiger wird versuchen, mit Hilfe des Gerichtsvollziehers eine Sachpfändung vorzunehmen, d.h. der Gerichtsvollzieher prüft im Haushalts des Schuldners, ob pfändbare Gegenstände zu finden sind, das kann auch das Auto des Schuldners sein. Ist der Gerichtsvollzieher erfolglos, kann auf Antrag eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Der Gläubiger kann auch über das Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Damit könnte das Konto oder der Lohn gepfändet werden.

    Zwangsversteigerung
    Die Zwangsversteigerung ist ein Vollstreckungsmittel. Damit ist die Verwertung von Immobilien eines Schuldners durch Gläubiger möglich. Voraussetzung ist, dass ein oder mehrere Gläubiger, die eine titulierte Forderung gegen den Schuldner geltend machen können, eine Zwangsversteigerung beantragen. Das Vollstreckungsgericht ordnet in einem Beschluss die Zwangsversteigerung an. Die Immobilien des Schuldners wird dann versteigert.
    Dazu wird vom Vollstreckungsgericht ein Termin zur öffentlichen Versteigerung des Grundstücks festgesetzt. Im Termin erteilt es durch Beschluss dem Meistbietenden den Zuschlag, so dass dieser Eigentümer des Grundstücks wird. Im einem anschließenden Verteilungstermin wird dann ein Verteilungsplan erstellt, der die Verteilung des Erlöses zwischen mehreren Gläubigern regelt. Oft wird gleichzeitig mit der Zwangsversteigerung auch die Zwangsverwaltung (s.u.) beantragt.

    Zwangsverwaltung
    Die Zangsverwaltung ist ein weiteres Vollstreckungsmittel gegen Immobilien. Der Gläubiger erreicht dadurch, dass er die Einnahmen aus einem Immobilie bekommt. Ist eine Eigentumswohnung beispielsweise vermietet, bekommt er die Mietzahlungen.
    Das Vollsteckungsgericht ordnet die Zwangsverwaltung durch Beschluss an und bestellt einen Zwangsverwalter. Gibt es mehrere Gläubiger, so erstellt das Gericht einen Teilungsplan, der die Verteilung der Einnahmen regelt. Oft wird die Zwangsverwaltung gleichzeitig mit der Zwangsversteigerung beantragt.

     


     

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