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Die Einführung einer bundeseinheitlichen Basisstatistik für die Schuldnerberatung ist eines der Dauerthemen, dass schon seit Ende der 80er-Jahre des letzten Jahrtausends in der Schuldnerberatungsszene diskutiert wird.
Nach einigen vergeblichen Versuchen, eine solche Statistik zu etablieren, hat im November 2003 eine Arbeitsgruppe aus Statistikern, Sozialwissenschaftlern , Ministerialbürokratie und Vertretern der Schuldnerberatung nach nahezu zweijährigen Beratungen einen Entwurf für eine "Basisstatistik zur Überschuldungssituation privater Haushalte und zur Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen" [ Download Entwurf der Basisstatistik als Zip-File ] vorgelegt. In einer Machbarkeitsstudie der BAG-SB e.V. und der GP-Forschungsgruppe im Auftrag des Bundesfamilienministeriums wurde die Statistik im Februar und März 2004 in 100 SB-Stellen unterschiedlicher Träger überprüft.
Mit der Untersuchung, so die BAG-SB und die GP-Forschungsgruppe, "eröffnet sich für die Beratungsstellen die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen auf Umfang und Inhalt einer künftigen bundesweiten Basisstatistik".
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