Umfrage: Gesetzesvorschlag zur Kontenpfändung

Der Verbraucherzentralen Bundesverband e.V. (vzbv) hat jüngst eine Änderung des Kontenpfändungsrechts gefordert und einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Diesen Vorschlag haben wir im Forum Schuldnerberatung veröffentlicht. Zentrale Forderung des vzbv ist die Sicherung eines Pfändungsfreibetrages auf dem Girokonto, der für Schuldner sofort und uneingeschränkt verfügbar ist. Dieser soll sich an der Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrages orientieren. Ist die Höhe des Freibetrages nicht sofort bestimmbar, bleibt zunächst der absolute Mindestfreibetrag gemäß § 850c ZPO (zur Zeit 930 €) etwa für Lastschriften frei zur Verfügung. Gleichzeitig wird gefordert, die Dauerwirkung der Kontopfändung zu unterbinden, im mindesten aber auf Antrag zu begrenzen.   Gesetzesvorschlag des vzbv zum Nachlesen.

Wie ist Eure Meinung zu diesem Vorschlag, welche Erfahrungen habt ihr in Bezug auf Kontenpfändungen gemacht. In jedem Teil der Umfrage kann eine Möglichkeit ausgewählt werden. Vielen Dank für die Teilnahme.

Gesetzesvorschlag Kontenpfändung

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Ihre Meinung

Teil 1

Der jetzige Pfändungsschutz bei Kontenpfändungen ist unzureichend, der Vorschlag der Verbraucherzentrale ist deshalb notwendig.

Eine neue Regelung ist nicht notwendig, der bisherige Pfändungsschutz reicht aus.

Teil 2

Mein Konto wurde bereits einmal gepfändet.

Mein Konto wurde gepfändet, obwohl mein Einkommen unpfändbar ist/gleichzeitig gepfändet war.

Mein Konto wurde gepfändet, obwohl mein Einkommen unpfändbar ist/gleichzeitig gepfändet wurde und der Gläubiger dies wusste.

Teil 3

Meine Bank hat mein Konto wegen der Pfändung gekündigt.

Meine Bank hat mir wegen der Pfändung mit Kontokündigung gedroht.

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Admin


Hinweis: Bitte nur einmal abstimmen. Eine Mehrfachabstimmung ist nicht möglich, eine entsprechende Sperre ist aktiviert.

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