Umfrage: Kostenbeteilung bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen

In Deutschland gibt es rund 1.050 "öffentliche" Schuldnerberatungsstellen, deren Träger die Verbände der Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, AWO, Rotes Kreuz, Paritätischer) und Kommunen sind.
Die Finanzierung dieser Schuldnerberatungstellen stellt seit vielen Jahren ein großes Problem dar und ist bei weitem nicht ausreichend. Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsverbände geht davon aus, dass rund 1.500 zusätzliche Stellen in Deutschland notwendig sind, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu erreichen.
Davon sind die Schuldnerberatungstellen jedoch weiter entfernt als je zuvor. Im Gegenteil: Öffentliche Finanzierungsmittel fürdie Insolvenzberatung wurden wie in Hessen auf Null gestrichen oder wie in Bayern auf ein Gnadenbrot gekürzt. In einigen Bundesländern - wie z.B.Baden-Württemberg - gab es nie eine nennenswerte Finanzierung durch das Land. Andere Bundesländer wie Hamburg haben inzwischen Kostenbeiträge für Klienten öffentlich geförderter Schuldnerberatungstellen eingeführt. Die Versuche, die Gläubigerseite zur Mitfinanzierung zu bewegen, sind gescheitert.
In der Schuldnerberatungsszene wird deshalb schon seit einiger Zeit die Frage einer Kostenbeteiligung durch die Klienten selbst diskutiert, einige Beratungstellen verlangen bereits Honorare. Fast schon dogmatisch stehen sich Befürworter und Gegner gegenüber.Denn bisher galt offiziell immer: "Seriöse Schuldnerberatung kann man daran erkennen, dass sie kostenfrei ist."

Nur: Die betroffenen Klienten selbst hat bisher noch niemand so richtig gefragt. Deshalb wollen wir wissen, wie Ihr zu dem Problem steht. Äußert Eure Meinung dazu in unserer Umfrage.

Kostenbeteiligung an der Schuldnerberatung
Wählen! Ihre Meinung
Schuldnerberatung muss kostenlos sein: Ich bin nicht bereit, mich an den Kosten zu beteiligen.
Tut mir Leid: Grundsätzlich schon.Mir bleibt aber nur das Nötigste zum Leben, noch Kosten zu tragen kann ich mir nicht leisten.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung: Mir bleibt das Existenzminimum.
Was nichts kostet ist auch nichts: Für eine qualifizierte Hilfe, bei der Leistung und Kosten transparent sind, wäre ich bereit, auch aus dem pfändungsfreiem Einkommen für die Beratung zu zahlen
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