Anzahl der Stimmen: 338
| Bei mir sind pfändbare Beträge entstanden, so dass daraus gestundete Kosten getilgt werden, |
45.86% (155) |
| Mein Einkommen ist pfändungsfrei und es werden deshalb keine Kosten getilgt | 39.05% (132) |
| Ich zahle freiwillig trotz unpfändbaren Einkommens Beträge an den Treuhänder, damit nach Abschluss des Verfahrens der Kostenrest nicht zu hoch ist | 15.09% (51) |
Beginn der Umfrage: 02.11.2005
Heute ist der: 23.05.2012
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Online-Aktion gegen die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht