Umfrage-Ergebnis der Umfrage: Stundung der Verfahrenskosten - Bleibt der Staat drauf sitzen?

Anzahl der Stimmen: 338

Bei mir sind pfändbare Beträge entstanden, so dass daraus gestundete Kosten getilgt werden,
    45.86% (155)
Mein Einkommen ist pfändungsfrei und es werden deshalb keine Kosten getilgt     39.05% (132)
Ich zahle freiwillig trotz unpfändbaren Einkommens Beträge an den Treuhänder, damit nach Abschluss des Verfahrens der Kostenrest nicht zu hoch ist     15.09% (51)

Beginn der Umfrage: 02.11.2005

Heute ist der: 23.05.2012

Bitte nehmen Sie auch an unserer Online-Aktion gegen die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht teil!
 Online-Aktion gegen die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht